1933/08: Das Ha’avara-Abkommen
Ausreisewillige deutsche Juden konnten bis 40.000 ℛℳ auf ein Sperrkonto einzahlen und erhielten dafür den Gegenwert in Palästina-Pfund (£P) oder Sachwerten wie Häuser oder Citrusplantagen in Palästina. Die Gelder des Sperrkontos verwendete die Hanotea für den Import deutscher Waren nach Palästina.
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