Ausbruch des zweiten Weltkriegs

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  • Zuletzt aktualisiert 7. Oktober 2022

Ausbruch des zweiten Weltkriegs

BERICHTE -UND -URKUNDEN

Völkerrecht

Der Ausbruch des Krieges

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© 1940, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Der Eintritt der einzelnen Staaten und Länder in den Krieg gegen das Deutsche Reich im September 1939 ist in verschiedener Form erfolgt. Polen führte den Kriegszustand durch Eröffnung von Feindseligkeiten in der Nacht vom 31. August zum 1. September herbei. Großbritannien und Frankreich begannen den Krieg durch formelle Kriegserklärung, und zwar Großbritannien mit Wirkung vom 3. September 11 Uhr und Frankreich mit Wirkung vom 3. September 17 Uhr. Kanada verkündete den Kriegszustand durch innerstaatliche Proklamation mit Wirkung vom 10. September.

Australien und Neuseeland betrachteten die britische Kriegserklärung, als für sie automatisch wirkend und gaben daher am 3. September durch innerstaatliche Proklamation lediglich das Bestehen des Kriegszustandes bekannt. Die Südafrikanishe Union stellte den Kriegszustand durch Kriegserklärung mit Wirkung vom 6.September her. Der Eintritt Indiens in den Kriegszustand wurde als unmittelbare Folge der britischen Kriegserklärung festgestellt. Die Mandatsgebiete sind eigenmächtig durch die  Mandadarstaaten in den Krieg hineingezogen worden.  Ägypten und der Irak stellten den Kriegszustand durch Begehung feindlicher Akte her, nachdem vorher durch Ägypten am 4. September und durch den Irak am 6. September die diplomatischen Beziehungen abgebrochen worden waren.

Verfassungsrechtlich ist der Eintritt der Dominions in den Krieg unter verschieden gestalteter Beteiligung der Parlamente zustandegekommen. In diesen Verschiedenheiten kommt die unterschiedliche, politische Stellung der einzelnen Dominions im British Commonwealth of Nations zum Ausdruck. In Kanada und Südafrika haben die Parlamente ihre Vorherige Zustimmung zur Kriegsproklamation bzw. Kriegserklärung gegeben. In Australien und Neuseeland sind, die Kriegsproklamationen nachträglich durch die Parlamente gutgeheißen worden.

Am 30.August 1939 wurde in Polen die allgemeine Mobilmachung angeordnet (1). In der Nacht vom 31. August zum 1. September ereigneten sich schwere, bewaffnete Einfälle polnischer Truppen, in deutsches Reichsgebiet (2).

Mit diesen von Polen eröffneten Feindseligkeiten begann der Kriegszustand zwischen Polen und dem Deutschen Reich. Eine Kriegserklärung ist von polnischer Seite nicht ausgesprochen. Auch hat die polnische Regierung den neutralen Staaten den Beginn des Kriegszustandes nicht notifiziert. Eine Mitteilung an den Vökerbund ist ebenfalls nicht erfolgt.

(1) Ausw. Amt 1939, Nr. 2, Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges, Nr-465.
(2) A. a..0. Nn 470.