Die Staatennachfolge der Sowjetunion

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  • Erstellungsdatum 10. März 2022
  • Zuletzt aktualisiert 16. März 2022

Die Staatennachfolge der Sowjetunion

Mit Jahresende 1991 wurde die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Geschichte, ein Staatsgebilde ging unter, das seit der Oktoberrevolution 1917 bzw. seit seiner offiziellen Gründung im Jahre 1922 nach außen die Weltpolitik entscheidend mitbestimmte und nach innen die Gesellschaftsordnung stark formte und änderte.

Die drei baltischen Staaten wiedererlangten ihrem Selbstverständnis zufolge die volle Unabhängigkeit, die sie nach der Annexion durch Stalin im Jahre 1941 verloren hatten. Außer der Russländischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) (s. Schweisfurth S. 173) erklärten alle anderen Republiken der UdSSR im Rahmen des sogenannten Augustputsches von 1991 explizit ihre Unabhängigkeit vom sowjetischen „Staatenverband“ und schlossen sich lose in einer „Gemeinschaft Unabhängiger Staaten“ zusammen.

Die Frage, die in diesem Referat aufgeworfen werden soll, ist, inwieweit die heutige „Russländische Föderation“ (RF) als Nachfolger der Sowjetunion angesehen werden kann und auf welche Weise sich Russland selbst als Nachfoger beziehungsweise als neuen Staat betrachtet. Ist die Russländische Föderation als völkerrechtliches Objekt identisch mit der UdSSR?