6. Die Regierung ist nur Verwalter des Willens des Souveräns
In einer Echten Demokratie geht alle Macht von den Abgeordneten des Souveräns aus. Die Regierung kann zwar Gesetzesvorschläge machen, sie ist aber nur zuständig für: Die Sicherheit des Parlaments zu garantieren. Die Tagesordnung des Parlaments zu verwalten. Die Diskussion über Gesetzesvorschläge zu koordinieren. Den, vom Parlament beschlossenen Gesetze, Gesetzeskraft zu verleihen. Die, vom Parlament beschlossenen Ziele eines Projektes, in einen detaillierten Projektplan umzusetzen und für die Realisierung der Projekte kompetente Projektmanager zu bestimmen.
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