6. Die Regierung ist nur Verwalter des Willens des Souveräns Die Wähler einer Echten Demokratie werden zu kompetenten Wähler ausgebildet, um ein wirtschaftlich leistungsfähiges Staatswesen zu entwickeln, das dem Mehrheits-Willen seiner Wähler entspricht.

In einer Echten Demokratie geht alle Macht von den Abgeordneten des Souveräns aus. Die Regierung wird vom Parlament gewählt und ist dafür zuständig, die Beschlüsse des parlaments zu verwirklichen. Die Regierung kann zwar  Gesetzesvorschläge machen, sie ist aber nur zuständig für:

  • Die Sicherheit des Parlaments zu garantieren.
  • Die Tagesordnung des Parlaments zu organisieren.
  • Die Diskussion über Gesetzesvorschläge zu koordinieren.
  • Den, vom Parlament beschlossenen Gesetze, Gesetzeskraft zu verleihen.
  • Die, vom Parlament beschlossenen Ziele eines Projektes zu realisieren:
    • einen Projektmanager zu benennen.
    • in einen detaillierten Projektplan umzusetzen,
    • die für die Realisierung der Projekte notwendigen Ressourcen entsprechend dem Projektplan rechtzeitig bereit zu stellen.
    • Die Ziele des Projektes entsprechend dem Projektplan zu verwirklichen.
    • Den Fortschritt der Projekte zu überwachen, um notfalls einzugreifen.

Gesetzesvorschläge können grundsätzlich von jedem Wähler gemacht werden. Es ist noch ein Verfahren zu entwickeln, das den Prozess des Einreichens und Akzeptierens von Gesetzesvorschläge definiert.