3. Die Übertragung des Urzinses auf die Ware.
Die Natürliche Wirtschaftsordnung (1919 - 3. Auflage)-Fotokopie
- Siehe auch FT: Die natürliche Wirtschaftsordnung
Eine Ware, die mit Urzins belastet werden soll, muß diese Last natürlich tragen können, d. h., sie muß Marktverhältnisse vorfinden, die ihr gestatten, den Einstandspreis zuzüglich Urzins im Verkaufspreis einzulösen. Die Markt-
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verhältnisse müssen also das Umlaufen des Geldes nach der Formel G.W.G.“ gestatten.
Das ist klar. Denn wäre es nicht so, so würde das Geld den Tausch ja nicht vermitteln, und die Verlegenheiten, in die die Warenerzeuger dann gerieten, würden diese veranlassen, die Spannung zwischen dem Einstandspreis der Waren und ihrem Verkaufspreis so zu erweitern, daß in ihr neben allen anderen Handelsunkosten auch noch der Urzins Platz fände.
Das alles geht ganz selbsttätig vonstatten. Weil also das herkömmliche Geld, unser Tauschmittel, an und für sich ein Kapital ist, das keine Ware ohne seine Brandmarke in den Handel aufnimmt, findet die Ware Gesetz- und regelmäßig Marktverhältnisse vor, die die Ware als zinserhebendes Kapital erscheinen lassen, wenig stens für den Verbraucher, denn dieser bezahlt den Preis, den der Erzeuger erhalten hat, zuzüglich Zins. Dem Erzeuger dagegen erscheint die Ware (sein Erzeugnis) als entwertetes (negatives) Kapital, denn er erhält den Preis, den der Verbraucher bezahlt, abzüglich Zins. Diesen Teil seines Erzeugnisses hat ihm das Geld abgepreßt. Ein Gegenstand aber, der Zins zahlen muß, darf füglich nicht als Kapital bezeichnet werden. Wenn die Ware Kapital wäre, so müßte sie es auch im Tauschhandel sein, und wie würde man sich da die Erhebung des Zinses vorstellen (*)? Zwei wirkliche Kapitalien, einander gegenübergestellt, heben sich auf, wie z. B. Rentenland und Geld gegeneinander ohne Zins ausgetauscht werden. Obschon jedes für sich Kapital ist, können sie sich einander gegenüber nicht als Kapital benehmen. Der Ware gegenüber ist aber das Geld immer Kapital.
Übrigens erscheint die Ware dem Verbraucher nur als Kapital. Sieht er näher zu, so findet er bald, daß sie die Beute des Geldkapitals ist.
Jeder Erzeuger ist auch Verbraucher, und wie im Tauschhandel jeder das unverkürzte Erzeugnis des anderen erhält, so muß auch heute jeder Erzeuger den vollen Preis, den der Verbraucher bezahlt, als die Gegenleistung für sein Erzeugnis ansehen. Tut er das, so erscheint ihm die Ware als negatives Kapital. Sie nimmt dann ihre wahre Gestalt an, nämlich die eines einfachen Kassenboten des Geldkapitals. Sie erhebt den Urzins vom Verbraucher der Ware nicht für deren Erzeuger, sondern für den Besitzer des Geldes (Tauschmittel), — so etwa wie eine Nachnahmesendung. Und die Waffe, womit das Geld seinen Kassenboten ausrüstet, das ist die Unterbrechung der Verbindung zwischen den Beteiligten durch Verweigerung des Tauschmittels.
Nimmt man dem Tauschvermittler das Vorrecht, den Austausch der Waren zur Erpressung des Urzinses untersagen zu können, wie es durch das Freigeld erreicht wird, so muß das Geld seine Dienste umsonst leisten, und die Waren werden, genau wie im Tauschhandel, ohne Zinsbelastung gegeneinander ausgetauscht.
Um diese kostenlose Tauschvermittlung herbeizuführen, prägt der Staat die Münzen kostenlos für die Barrenbesitzer, freilich ohne damit seinen Zweck zu erreichen. Wenn der Staat diese kostenfreie Prägung durch einen jährlichen Schlagsatz von 5% ersetzte, dann würde das Geld die Tauschvermittlung umsonst bewirken.
(*) Marx allerdings läßt den Kapitalismus aus seinem Keim, dem einfachen Tauschhandel, herauswachsen. Eine rätselhafte Sache!)
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