11. Kapitel--V: Die Rationalisierung des Lebens 1911: Die Juden und das Wirtschaftsleben von Werner Sombart: Zweiter Abschnitt - 11. Kapitel: Die Bedeutung der jüdischen Religion für das Wirtschaftsleben

11. Kapitel: Die Bedeutung der jüdischen Religion für das Wirtschaftsleben

V. Die Rationalisierung des Lebens

Da die jüdische Religion auf dem Vertrage Jahves mit seinem Volke beruht, also gleichsam ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist, s0 muß der Leistung Gottes eine Gegenleistung seines Volkes entsprechen.

Und was soll ich dagegen dir erfüllen

Auf diese Frage hat der Herr durch den Mund seines Knechtes, Moses oft und deutlich die Antwort gegeben. Zwei Dinge sind es, die er den Söhnen Israels immer wieder ans Herz legt: seid heilig und erfüllt meine Gebote.

„Und ihr sollt mir ein priesterlich Königreich und ein heiliges Volk sein“ (Ex. 19, 6; wiederholt Deut. 7, 6 14, 2).

Siehe ich habe früh gelehret Gebote und Rechte, wie mir der Herr mein Gott geboten hat, daß ihr also tun sollt im Lande, darein ihr kommen werdet, daß ihr es einnehmt. So behaltet es nun und tut’s. Denn das wird eure Weisheit und Verstand sein, bei allen Völkern, wenn sie hören werden alle diese Gebote, daß sie müssen sagen: Ei, welche weise und verständige Leute, sind das, und ein herrlich Volk.“ (Deut. 4, 5. 6. in unzähligen Wiederholungen.)

Nicht Opfer, nicht Hingabe fordert Jahve; sondern Gehorsam. „Ich habe Euern Vätern des Tages, da ich sie aus Agyptenland führte, weder gesagt noch geboten von Brandopfern und andern Opfern; sondern dies gebot ich ihnen und sprach: Gehorchet meinem Wort, so will ich Euer Gott sein und Ihr sollt mein Volk sein; und wandelt auf allen Wegen, die ich Euch gebiete, auf daß es Euch wohl gehe“ (Jerem, 7, 22. 23).

Man weiß nun, daß der Gang der Ereignisse das Judenvolk immer mehr und mehr dahin drängte, die „Gerechtigkeit“ in der strengen Erfüllung der Gebote zu suchen. Was anfänglich etwa noch daneben an innerlicher Heiligkeit erstrebt worden war, trat zurück und verlor an Bedeutung gegenüber dem Formalismus einer peinlichen Gesetzlichkeit. Heilig und gesetzestreu werden identische Begriffe, Man weiß auch, daß dieses An Kammern an das Gesetz eine Art von Schutzmaßregel bedeutete, die die Rabbinen ergriffen, um das Volk gegenüber den Angriffen erst des Hellenismus, dann des Christentums zu schützen, und es später — nach der Zerstörung des zweiten Tempels —in seiner nationalen Selbständigkeit zu erhalten. Der Kampf gegen den Hellenismus hatte das Pharisäertum erzeugt, der Kampf gegen das paulinische und nachapostolische Christentum, das das normschaffende Gesetz aufheben wollte und an seine Stelle den Glauben setzte, bildete das Pharisäertum zum Talmudjudentum um. Die alte Tendenz der Schriftgelehrten: „das ganze Leben in die heilige Regel einzuspinnen“ machte nun immer größere Fortschritte. In ihrer politischen Vereinsamung unterwarfen sich die Gemeinden völlig der neuen Hierarchie: der Nomokratie der Schriftgelehrten: sie wollten den Zweck, nämlich die Erhaltung des Judaismus, und fügten sich deshalb den Mitteln, Schule und Gesetz überdauerten den Tempel und den Staat, der pharisäische Rabbinismus kam jetzt zu unbeschränkter Herrschaft. „Gerechtigkeit“ bedeutete von nun an soviel wie korrektes und legales Leben. Die Frömmigkeit bekam, unter dem Einfluß der zu Juristen gewordenen Schriftgelehrten, ein vollkommen juristisches und zwar privatrechtliches Gepräge. Die Religion wurde zum bürgerlichen und geistlichen Recht. In der Mischna ist dieser streng gesetzliche, ja juristische Charakter schon völlig ausgeprägt. Die Gebote und Verbote, die pentateuchischen und die gefolgerten Bestimmungen galten ihr als Befehle und Dekrete Gottes, an denen nicht gemäkelt noch gerüttelt werden dürfe; sie müssen unverbrüchlich nach Vorschrift befolgt werden. Auf Äußerlichkeiten wird nun ein immer größeres Gewicht gelegt; zwischen Kleinem und Großem im Gesetz wird immer weniger ein Unterschied gemacht. „Dem bindenden Gesetze wurde mehr als der sich selbst Norm gebenden Gewissenhaftigkeit vertraut“ (Graetz) (456).

Und so ist es bis heute durch zwei Jahrtausende geblieben. Das strenggläubige Judentum hält noch heute an diesem starren, Formalismus und Nomismus fest. Keinem Wandel sind die Grundlagen des jüdischen Glaubens ausgesetzt: die Thora bleibt in jedem Worte heute verbindlich wie am Tage, da sie Mose verkündet wurde. „Die Thora Israels, sie ist gleichsam die klassische hohe Schule alles Sittlich-Moralischen, Ihr Unterrichts-, ihr Lehrplan besitzt ewige Aktualität. Sie ist keiner Mode des Tages, keiner Reform der Zeit unterworfen (457).

Und die darin enthaltenen Gebote und Verbote Gottes sind von dem Frommen strengstens zu halten; ob klein, ob groß; ob sie ihm sinnvoll oder sinnlos erscheinen; sind zu erfüllen strictissime so wie sie dort stehen aus dem einzigen Grunde, weil es Gottes Gebote sind. Also ein ausgesprochener Heteronomismus.

„Du sollst die Gebote üben und die Gesetzesschranken achten, weil es Gottes Gebote und von Gott gesetzte Schranken sind, nicht weil auch du sie für Recht einsehest; denn auch die Gebote, deren Grund du ahnst, sollst du nicht deshalb erfüllen, denn dann gehorchtest du nur dir, und du sollst Gott gehorchen — sondern weil Gott es dir geboten und wie alle Geschöpfe auch du Gottes Diener sein sollest mit jeglichem. Das ist deine Bestimmung (453). Und diese besinnungslose Gesetzeserfüllung: sie macht den „Gerechten“ sie macht den „Heiligen“. „Heilig im Sinne der Thora ist derjenige, der die Fertigkeit erlangt hat, den uns geoffenbarten Willen Gottes mit kampfloser Bereitwilligkeit und derselben Freudigkeit zu vollziehen, als ob es der eigene Wille wäre. Diese Heiligkeit, dieses volle Aufgehen des eigenen Willens in dem Willen Gottes ist ein erhabenes Ziel, das nur wenige in seiner ganzen Höhe erreicht haben und je erreichen werden. Das Gebot der Heiligung bezieht sich darum zunächst auf das Streben nach dieser Heiligkeit. Dieses Streben ist jedoch jedem möglich; es besteht in fortgesetzter Selbstbewachung und Selbstbearbeitung, in unausgesetztem Kampfe gegen das Niedrige, und Gemeine, Sinnliche und Tierische. Die Erfüllung der Vorschriften der Thora ist die sicherste Leiter, auf welcher wir zu immer höheren Stufen der Heiligkeit uns emporzuschwingen vermögen.

In diesen Worten ist der Zusammenhang aufgedeckt, der zwischen den beiden Grundforderungen: der Heiligkeit und der Gesetzlichkeit, obwaltet. Wir lernen verstehen, daß das oberste Tiel, nach dem Israel immerfort strebt, dieses bleibt: ein Priestervolk, ein heiliges Volk zu sein, und daß ihm hierzu als sicherster Weg erscheint: Gottes Gebote streng zu erfüllen. Und erst wenn wir diesen inneren Zusammenhang uns zu völliger Klarheit gebracht haben, vermögen wir die eigentümliche Bedeutung zu ermessen, die die jüdische Religion für die Gesamtgestaltung des Lebens hat. Am letzten Ende bleibt die „Äußerliche Gesetzlichkeit doch nicht äußerlich: sie übt steten und nachhaltigen Einfluß auf das Innenleben aus, das eben gerade sein besonderes Gepräge durch die Beobachtung des starren Gesetzesformalismus erhält.

Der psychologische Vorgang, der zu der späteren Auffassung, in der jüdischen Religion geführt hat, scheint mir also dieser zu sein: zunächst stand man nur den Geboten Gottes gegenüber und kümmerte sich nicht um den Inhalt. Dann aber mußte sich natürlich der Inhalt als ein material sehr bestimmter allmählich dem Gläubigen offenbaren: ein ganz scharf umschriebenes Lebensideal trat ihm aus den Worten Gottes entgegen. Diesem Ideal nachzustreben — „gerecht„, „heiligt zu werden“ — wurde seine Sehnsucht. Die Gesetzeserfüllung bot ihm die Erfüllung in dreifachem Sinne:

  • 1. weil Gott als oberstes Postulat sie aufgestellt, hatte;
  • 2. weil in dem Gesetz diejenigen Forderungen enthalten waren, deren Erfüllung das Ideal der Lebensführung verwirklichten;
  • 3. weil die strenge Beobachtung des Gesetzes selbst als ein sicheres Mittel erkannt wurde, jenem Ideal sich anzunähern.

Wollen wir also die Wesenheit der jüdischen Religionsbetätigung verstehen, so müssen wir uns doch — über die Einsicht in die formalistisch-nomistische Natur der jüdischen Religion hinaus — Klarheit verschaffen von dem, was (material) unter „Heiligkeit“ von den Frommen verstanden wurde und verstanden wird. Erst wenn wir das erfahren haben, werden wir auch jenen Einfluß der religiösen Satzungen auf die praktische Lebensführung (die wir doch vor allen Dingen erkennen möchten) wahrzunehmen vermögen.

Was ein heiliges Leben im Sinne jüdischer Frömmigkeit sei, werden wir leicht in allgemeiner Umschreibung sagen können, wenn wir uns des in dem vorigen Abschnitte aufgewiesenen Zuges von Irdischheit erinnern, der die jüdische Religion zweifellos erfüllt. Dann kann gewis heilig nicht den Sinn der Lebensverneinung und Lebensabtötung haben wie in andern Religionen, etwa der buddhistischen oder auch der urwüchsig-christlichen.

Eine „außerweltliche Askese (sahen wir schon) lag dem Judentum immer kern. „Die Seele, die dir gegeben, erhalte sie, tötesie nicht ab„: das ist der Grundsatz, den der Talmud für die Lebensführung aufstellt und der zu allen Zeiten gegolten hat.

Lebensverneinung kann also nicht Heiligkeit bedeuten; aber ebensowenig das natürliche Leben des triebhaften Menschen, führen: denn dann wäre ja das heilige Leben nicht erst eine von dem Gerechten zu erfüllende Aufgabe. Bleibt also nur übrig, das unter einem heiligen ein Leben verstanden werde, das nach außernaturalen Normen einem idealen Plane gemäß mit Bewustheit neben oder gegen das natürliche Leben gelebt wird. Heiligkeit heißt mit einem Worte: Die Rationalisierung des Lebens. Heißt die Ersetzung des naturalen, triebhaften, kreatürlichen Daseins durch das bedachte, zweckgewollte, sittliche Leben. In die Natur hinein wird das Sittengesetz gestellt, das grundsätzlich aller Ableitung aus natürlichen Motiven entbehrt. „Nicht auf die natürliche Anlage des Menschen — auch zum Guten — kommt es an, sondern auf das vom Naturtrieb erlösende Gesetz, auf die alle Natur überschreitende Schöpfung des Sittlichen — darauf kommt es an. Heilig werden heißt „geläutert“ werden, und die Läuterung besteht eben in der Überwindung aller realen Antriebe zum Handeln durch das formale Element des sittlichen Gehorsams. Die Bedeutung der rein formalen Gesetzeshaltung besteht darin, „daß die Menschen fort und fort aus den Banden des Natürlichen und Gewöhnlichen erlöst, von den ausschließlichen Antrieben des Nützlichen und Angenehmen befreit, über die alltäglichen gemeinen und feinen sinnlichen Befriedigungen hinausgehoben werden, und bei allem Tun und Wollen mit Handlungen umgeben sind, welche einzig und allein einem idealen Interesse dienen (460).

Also ein schroffer Dualismus ist jener furchtbare Dualismus, der uns allen ja noch im Blute steckt, kennzeichnet die jüdische Auffassung vom sittlich Wertvollen: die Natur ist zwar nicht unheilig, aber sie ist doch auch nicht heilig; sie ist noch nicht heilig, das sie erst durch uns werden soll. In ihr schlummern alle Keime zur „Sünde„; die Schlange lauert im Grase immerfort wie damals im Garten Eden. „Gott hat den bösen Trieb geschaffen; er hat aber auch die Thora, die Sittenlehre als Gewürz (Heilmittel) dagegen geschaffen“ (461). Das ganze Menschenleben ist ein einziger großer Kampf gegen die feindlichen Mächte der Natur: das ist der Leitgedanke, der die jüdische Moraltheologie beherrscht, und dem dann nur das System von Vorschriften und Maßregeln entspricht, mit deren Hilfe das Leben rationalisiert, entnatürlicht, geläutert, geheiligt werden könne, ohne doch aufgegeben oder auch nur abgetötet zu werden. Hier tritt der grundsätzliche Unterschied zwischen christlich-essenischer und jüdisch-pharisäischer Moral zutage: jene führt konsequent aus dem Leben hinaus in die Einsamkeit, ins Kloster (wenn nicht in den Tod); diese fesselt den Gläubigen mit tausend Ketten an das leibliche Leben, auch an das bürgerliche Leben, und fordert doch, daß es seiner naturalen Gestalt entkleidet werde. Die christliche Glaubenslehre macht den „Heiligen“ zum Mönch; die jüdische zum Rationalisten, Jene endigt in der außerweltlichen, diese (wie man es genannt hat) in der innerweltlichen Askese, sofern, man unter Askese die Überwindung des Kreatürlichen im Menschen versteht.

Wir werden diese Eigenart des jüdischen „Sittengesetzes„, (das, wie immer wieder betont werden muß, stets auch Religionsgesetz ist) noch besser erkennen, wenn wir nun seine Vorschriften im einzelnen prüfen.

*  *  *

Die Wirkung des Gesetzes ist in doppeltem Sinne gedacht: es soll wirken durch sein Dasein und soll wirken durch seinen Inhalt.

Das Dasein des Gesetzes oder der Gesetze allein, die Verpflichtung, sie gewissenhaft zu erfüllen, schafft die Bewußtheit der Lebensführung dadurch, daß sie den Menschen zwingt, unausgesetzt seine Handlungen zu bedenken und rationell zu gestalten. Vor jede Lust wird ein Warner gestellt, jede Trieb hatte impulsive Lebensäußerung wird ausgeschaltet durch die zahllosen Meilenzeiger und Wegweiser, Lautewerke und Signallichter, die in Gestalt hundertfacher Weisungen den Gläubigen, umgeben.

„In die natürlichen Bestrebungen des Menschen wird durch das Gesetz Ordnung, Regel und Maß eingeführt. Die formale Gesetzlichkeit bewirkt, daß der Mensch das Leben als Ganzes, Einheitliches, durch den einen großen Lebenszweck: das Gott wohlgefällige Handeln selbst in sich Gefestigtes betrachtet.“

Ist die Gesinnung des Menschen allezeit auf die Erfüllung des Gesetzes gerichtet, so ist sein Leben zwar noch nicht systematisch geordnet oder kunstmäßig aufgebaut, aber doch von der sittlichen Idee gleichmäßig durchzogen“. Da die Erfüllung der zahllosen Gesetzesvorschriften – Maimonides hat bekanntlich 365 Verbote (von denen heute noch 243 gelten) und 248 Gebote aufgestellt! –  nicht ohne sehr gründliche Kenntnis der Quellen, möglich ist, so schließt die Verpflichtung zur Gesetzlichkeit das eifrige Studium der heiligen Schriften und namentlich der Thora ein, und in diesem Studium wird abermals ein Mittel erblickt, den Lebenswandel zu einem „heiligen“ zu gestalten: „Wenn dich der böse Trieb packt, so schleife ihn nach dem Lehrhause“ heißt es im Talmud (Kidd. 30).

Daß die Fülle von Geboten und Verboten dazu bestimmt, sei, des Gläubigen Leben zu läutern: diese Meinung ist zu allen Leiten verbreitet gewesen und wird heute noch von allen orthodoxen Juden geteilt.

  • Gott wollte Israel läutern, darum vermehrte er die Zahl der Gebote“ (Malkoth 23 her,
  • Die Gebote sind von Gott erteilt, um mittels ihrer die Menschen zu läutern“ (Wajikra Rabba Kap. 13163
  • Es wäre wohl für den Menschen besser nicht geboren zu sein; da er aber einmal auf der Welt ist, so soll er oft seine Handlungen untersuchen“ (Erabin 133
  • Jede Nacht soll der Mensch seine während des verflossenen Tages verübten Handlungen untersuchen“ (Magen Abraham zu O. Ch. 289, Sch. 76.
  • Gedenke und Beobachte sind in einem Ausspruch verkündigt worden“ (464)

Wie heute die Auffassung von der sittlichen Bedeutung der Gesetzlichkeit in fromm üdischen Kreisen ist, ergeben die folgenden Aussprüche bekannter Männer:

  • „Damit die Gottesfurcht ….. unser ganzes Sinnen, Denken und Empfinden, unser ganzes Leben so voll und ganz durchdringe, hat die Religion ihre Lehren und Wahrheiten in gesetzliche Vorschriften gehüllt, in Sitten und Bräuche ausgeprägt, die das ganze Denken und Empfinden des Israeliten durchflechten, so daß kein Raum für das Böse bleibt.“ (465)
  • „Die religionsgesetzliche Lebensführung wird zur Quelle ethischer Belehrung und Erziehung. Zunächst ist es die Durchfleehrung des ganzen menschlichen Daseins mit gesetzlichen Ordnungen, mit der Erfüllung vonVorschriften, welche alle Arbeit und allen Genuß des Lebens begleiten.Indem der Rabbinismus …… das Leben des einzelnen und der Gesamtheit mit religionsgesetzlichen Handlungen umgibt, indem so alle Zeit des Tagesund des Jahres die Ereignisse der Natur und die Schicksale und Erlebnisse der Menschen gesetzlich umspannt, indem alles und jedes in der Betätigungund dem Genuß des Daseins durch einen Segensspruch, eine symbolischeHandlung oder eines Brauches Übung geweiht wird, gestaltet sich alles Tun und Wollen und Wirken zu einer gleichartigen und zusammengefaßtenEinheit (466).

Daß diese Behauptung: „alles und jedes in der Betätigung und dem Genusse des Daseins“ werde von einer religionsgesetzlichen Vorschrift erfaßt, keine Ubertreibung enthält, lehrt ein Blick in eins der heute verbreiteten jüdischen Religionsbücher, die ja im wesentlichen aus der Aufzählung der Gebote und Verbote bestehen. Auf allen deinen Wegen: deum respice et cura gilt auch heute noch für den frommen Juden. Er mag einem Könige begegnen; mag Zwerge oder Neger sehen; er mag auf der Reise an Ruinen vorbeikommen; er mag eine Arznei einnehmen oder in ein Bad steigen; er mag ein Gewitter herannahen oder die Stürme brausen hören; er mag aufstehen, sich ankleiden, er mag seine Notdurft verrichten oder die Mahlzeit einnehmen; er mag in das Haus treten oder es verlassen; er mag einen Freund begrüßen oder einem Feinde begegnen: für jedes Ereignis ist eine Vorschrift erlassen, die beachtet werden muß.

„Von ganz besonders heiligendem Einflusse auf uns ist die pünktliche und gewissenhafte Beobachtung aller Verbote der Thora (deren, wie wir sahen, noch heute 243 in Geltung sind). Durch sie werden wir bei jedem Gedanken und Gefühle, bei jedem Wort und jeder Handlung veranlast, uns zu fragen: dürfen wir nach dem Willen Gottes so denken und fühlen, so sprechen oder handeln? Doch genügen wir dem Gebote der Heiligung noch nicht, wenn wir nur diese Vorschriften befolgen; die Thora gebietet vielmehr, daß wir uns auch üben auf dem Gebiete des uns Erlaubten mäßig und enthaltsam zu sein.“

Diese letzten Worte leiten schon hinüber zu der inhaltlichen Seite der Gesetzlichkeit: zu dem, was die Vorschriften material, von dem Gläubigen verlangen, Nach dem, was wir von dem Geiste der jüdischen Moraltheologie bereits erfahren haben, wird es nicht schwer sein, diesen Inhalt des Gesetzes zu bestimmen Offenbar werden alle Gesetzesvorschriften darauf abzielen, das Kreatürliche im Menschen zu unterdrücken, sein Triebleben zu bändigen, die naturale Motivation durch Zweckbedachtheit zu ersetzen, werden sie, wie man es mit einem Worte ausgedrückt hat, „die ethische Temperierung des Menschen“ anstreben.

Nichts soll gedacht, gesprochen, getan werden, das nicht vorher auf seine Gesetzlichkeit hin geprüft und danach als dem Zwecke der Heiligung dienlich erkannt worden ist. Also: Ausschaltung aller Lebensbetätigung um ihrer selbst willen; Ausschaltung aller „spontanen“ Handlungen; Ausschaltung alles Tuns, aus naturalem Antriebe.

Keine unbefangene Freude an der Natur Die man vielmehr nur genießen darf, indem man der Weisheit und Güte Gottes, gedenkt. Im Frühjahr, wenn die Bäume blühen, spricht der Fromme: „Gelobt seist Du, …. welcher in seiner Welt nicht, das geringste hat fehlen lassen, der in ihr schöne Bäume und Geschöpfe erschaffen hat, an denen sich die Menschen vergnügen können.“ Beim Anblick des Regenbogens erinnert er sich des Bundes mit Jahve. Auf hohen Bergen, in großen Wüsteneien, im Anblick machtiger Ströme, kurz allemal, wenn sein Herz sich labt, soll er alle diese Gefühle zu dem Dankesgebet zusammenfassen: „Gelobet seist Du …. der das Schöpfungswerk zu Anfang gemacht hat“ usw.

Keine unbefangene Hingabe an die Werke der Kunst! Werke, der bildenden Kunst sind schon deshalb gemieden, weil sie leicht zur Übertretung des zweiten Gebotes führen können. Aber auch die Erzeugnisse der Dichtkunst werden von dem Frommen gering geachtet, wenn sie nicht irgendwelche Beziehung auf Gott haben, und alle Lektüre ist nur heilsam, wenn sie mindestens praktischen Nutzen stiftet. „Am besten ist es, die Schriften der Thora zu lesen oder solche, die darauf Bezug haben. Wollen wir zur Erholung anderes lesen, so sollen wir nur solche Bücher wählen, die uns mit nützlichen Kenntnissen bereichern. Unter den Büchern, die zur Unterhaltung, zur Vertreibung der ohnehin flüchtigen Zeit geschrieben sind, gibt es gar viele, die geeignet sind, sündhafte Wünsche in uns hervorzurufen; es ist verboten, solche zu lesen“ (467) usw.

Kein harmloses, weltliches Vergnügen „Wo die Spötter, sitzen — das sind die Theater und Zirkusse der Heiden, Gesang, Tanz. Zechgelage, die nicht zu den rituellen Festlichkeiten gehören, sind untersagt. R. Dosa b. Hyrkan sagt: „Der Morgenschlaf, der Mittagswein, die Tandeleien mit den Kindern, das Verweilen in den Versammlungshäusern der gemeinen Leute, schaffen den Menschen frühzeitig aus der Welt (468). „Ein Mann des Mangels wird, wer Freude liebt„; „wer Wein und Öl liebt, wird nicht reich“ (Prov. 21. 17).

Wertlos für den Frommen oder gar ihm hinderlich sind danach alle Eigenschaften, die zu solcher „unbedachten“ Lebensbetätigung der Menschen hinführen: wie Enthusiasmus, Begeisterung, in der vielleicht etwas Unzweckmäßiges passiertes“ (469). Herzensgüte oder Weichheit des Gemüts — denn du sollst gut sein, nur weil dich „die Idee des Wohlwollenst leitet„: jeder pathologische Beigeschmack, jede Erweichung deines Gemüts durch den Anblick des Leidenden soll fern bleiben, und der Adel und die Würde des idealen Gesetzes soll(en) dir vorschweben (470) — Ein sinnliches Temperament – „die Quelle der Leidenschaft“ (und damit der Sünde) ist die Sinnlichkeit (471). Unbefangenheit: Kurz, alles, was den natürlichen, also den unheiligen Menschen kennzeichnet.

Die Kardinaltugenden des Frommen sind dagegen: Selbstbeherrschung und Bedächtigkeit, Ordnungsliebe und Arbeitsamkeit, Mäßigkeit und Enthaltsamkeit, Keuschheit und Nüchternheit.

  • Selbstbeherrschung und Bedächtigkeit äußern sich vor allem in der Beherrschung des Wortes, das immer und immer wieder gepredigt wird;
  • „Sei nicht voreilig mit deiner Zunge“ — „der Mund des Thoren wird ihm zum Verderben“ — „wer seine Lippen schliest, ist verständigt: diese Mahnungen sind vor allem häufig in den Weisheitsschriften. Ich verweise nur auf folgende Stellen: Koh. I, 8; Prov. 10, 8; 10, 10; 10. 19: 10, 313, 14, 23; 17, 27. 28; 18, 75 18, 21; 21, 3: Jesus Sirach 4, 34 (29); 5, 15 (12); 9. 25 (18); Kap. 19. 20. 22.
  • Und so lehrt auch die spätere Tradition: „Raba sagte: wer ein unnützes Gespräch führt, übertritt ein Gebot ……. R. Aha b. Jagob sagte:Er begeht auch ein Verbot“ (Joma 191).
  • „Das Werk unserer Heiligung,“ sagt ein Erbauungsbuch unserer Tage, „Ist sehr wesentlich bedingt durch die Gewalt, welche wir über unsere Zunge haben, durch unsere Kunst zu schweigen …… Die Fähigkeit zu sprechen……..ist (dem Menschen) zu heiligen und nützlichen Zwecken verliehen ….. Alles wertlose Sprechen aber, welches weder dem einen noch dem andernZwecke dient, ist ……. von unsern Weisen auf Grund von Schriftstellen verboten.“479

Ganz allgemein aber wird Selbstbeherrschung von dem Frommen verlangt:

  • „Wer ist unter den Starken der Stärkste: der seine Leidenschaft berühmt“ (R. Nathan XXIII. I.
  • „Eine eingerissene Stadt ohne Mauer: ein Mann, dessen Gemüt Selbstbeherrschung fehlt“ Prov. 25, 28).

Bedachtsamkeit:

  • Die Bedachtsamkeit des Fleißigen führt zum Uberfluß, wer aber eilet eilet zum Mangel“ (Prov. 21, 5).
  • Auch Gier ohne Einsicht ist nicht gut, und wer mit den Füßen eilet, der tritt fehlt“ ( Prov, 19. 2).

Fleiß und Sparsamkeit:

  • Der Jude soll den Tag aufwecken, nicht der Tag ihn, wobei die Rabbinen sich auf Pa. 57, 9 berufen.
  • Arbeitsam soll er ihn verbringen: der Müßiggang wird verpönt.
  • Einem Lässigen gerat sein Handel nicht, aber ein fleißiger Mensch wird reich“ Prov. 12, 2763.
  • Reichtum mindert sich durch Eitelkeit, wer aber in die Hand sammelt, mehret ihn“ (Prov. 13. 11).
  • „Auch wer lässig ist in seinem Geschäft, der ist Bruder des Verschwenders“ (Prov. 18, 9).
  • Köstlicher Schatz und Öl sind in der Weisen Wohnung, aber der törichte Mensch verschlemmet sie“ (Prov. 21, 20.
  • „Wer das Geld im Zorn ohne Berechnung verschleudert, der wird nicht früher abberufen, bis er an die öffentliche Unterstützung angewiesenist“ (R. Nath. Eth. III. 2).

Gerade die stärksten Triebe im Menschen gilt es zu zügeln, gilt es in geordnete Bahnen zu lenken, gilt es ihrer Ursprünglichkeit zu entkleiden, gilt es in einen wohlbedachten Zweckmittelmechanismus einzuspannen, gilt es zu rationalisieren, Also die Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses.

Auch der Hunger soll nicht gestillt werden, wie es die Lust gebietet, sondern nur um den Anforderungen des Leibes gerecht,zu werden. Auch wenn der Weise ist und trinkt, soll er es nach göttlichen Vorschriften und Gott zur Ehre tun. Daher dieunübersehbare Schar der Speisevorschriften; daher die Ermahnungen zur Wohlbedachtheit auch bei der Mahlzeit, die mit Gebet zu eröffnen, zu begleiten und zu beschlieken ist; daherdie Empfehlung der Mäßigkeit; daher die Warnung, beim Essen und Trinken etwa Freude zu empfinden und sie nicht nur inihrer Zweckdienlichkeit zu betrachten. Der Spruch des Predigers (10, 17): „Wohl dir Land …… dessen Fürsten zur rechten Zeit essen, zur Stärkung, nicht zur Schwelgerei“ ist oft in der moralisierenden Literatur verwandt worden, um die Vorgänge der Nahrungsaufnahme zu „rationalisieren“: siehe z. B. R. Nathan XX. 3 — bis auf den heutigen Tag, an dem die Erbanungsschriften wie die Prediger den Frommen anreden: „Nun…….. dein Gott, durch den du allein ein Recht hast, Geschöpfe seiner Welt zu deiner Nahrung zu verwenden: dem allein, wenn duf nicht viehisch issest, auch dein Essen und Trinken geweiht ist, als Kräftesammeln zu seinem Dienste“ (474) usw.

Wenn du nun des Wohlgefallens halberspeisest, dem Gaumenreiz zu dienen — dann ist dein Genuß noch nicht rein menschlich; ….. wenn du aber nur soviel und in der Absicht issest, durch den Genuß dich zu stärken zu einem Gott wohlgefälligen, rüstigen Leben und Leibe, dann wird dein Genuß menschlich, wird Gottesdienst wie deine Tat ….. darum wie zu heiliger Handlung sollst du dich anschicken zu deinem Mahle“ (475)

„Der Israelite soll …. den Nahrungsgenuß zu einer heiligen Handlung weihen, soll seinen Tisch als Altar, die Speise als Opfer betrachten, das er genießt, um neue Kräfte für die Erfüllung seiner Pflichten zu gewinnen“ (476) (Im übrigen ist die jüdische Küche bekanntermaßen ganz vorzüglich.)

Und endlich — die Hauptsache natürlich! — wie der Hunger soll auch die Liebe „rationalisiert“ also entnatürlicht, werden.

Nirgends stärker als im Gebiet des Erotischen kommt ja der starre Dualismus zum Ausdruck, den letzten Endes doch das Judenvolk, wenn nicht in die Welt gebracht, so in der „Kultur“ welt (durch die Infizierung des Christentums mit seinen Ideen) zu fast allgemeiner Anerkennung erhoben hat. Alle früheren Religionen hatten in der Geschlechtlichkeit doch das Göttliche erblickt und hatten immer mit frommem Schauer der Geschlechtsakt selbst als Gottesoffenbarung betrachtet. Sie alle haben den Phallusdienst in größerer oder feinerer Form gekannt.

Bei keiner einzigen ist der Sinnenreiz als Sünde verdammt gewesen, und bei keiner einzigen ward das Weib als Trägerin der Sünde angesehen. Wie bei dem Judenvolke seit Esras Zeiten, Moses hielt sich von seiner Frau fern, um würdig zu sein, vor dem Herrn zu erscheinen; er heiligte sich dadurch.

Job sagte: „Mit meinen Augen schloß ich einen Bund, was sollte ich lüstern nach der Jungfrau schauen.“

Die Weisheitsbücher sind voll der Warnungen vor dem Weibe: „Honig träufeln des fremden Weibes Lippen, und glätter als Öl ist ihr Gaumen; aber ihr Ausgang ist bitter wie Wermut, scharf wie ein zweischneidig Schwert“ (Prov, 5, 3. 4).

Im Talmud und der rabbinischen Literatur herrscht derselbe, Geist, man könnte sagen: die Angst vor dem Weibe. „Der Bann treffe den, der durch einen Gedanken sich Lust erregt, (Nidda 13, Ubers. Fassel). „Besser er sterbe, als daß er eine Sünde der Unzucht begehe“ (Sanhedrin 752). (Zu den drei Todsünden, die selbst nicht durch den Tod gesühnt werden können, gehört neben Mord und Götzendienst die Unkeuschheit.)

„Wer sein Geschäft bei Frauen hat, sei nicht mit ihnen allein (Kidd. 824, Ubers. Wünsche). Durch alle Kodizes setzt sich diese Angst fort. Nach dem Eben-hadser (IIX. Abschnitt) wird derjenige gesteinigt, der einer Frauensperson beigewohnt hat, die allgemein als zu den verbotenen Graden gehörend anerkannt ist.

Verboten ist, auch nur die Kleider einer solchen Frau anzusehen, oder ihren kleinen Finger, „um einen Genuß davon zu haben„; verboten, sich von einer Frau bedienen zu lassen, seine erwachsene Schwester oder Tante zu umhalsen und zu küssen (IXI. Abschn.), mit einer Frau (verbotenen Grades) allein zu sein (IXII. Abschn.) usw.

Und nicht minder streng lauten Vermahnungen, die heute die Rabbinen den Gläubigen machen.

„Hüte dich selbst vor jeder Annäherung zur Unzucht …………Sieh nichts, höre nichts, lies nichts, denke nichts, das deine Einbildungskraft unrein beschäftigt und mit dem Unreinen vertraut macht ……. Geh nicht hinter einem Frauenzimmer her auf der Straße, und kannst du nicht anders, betrachte sie nicht lüstern. Laß dein Auge nicht lüstern weilen auf Frauenzimmern, nicht lüstern auf ihrem Haar; auf ihre Stimme nicht dein Ohr lüstern lauschen; an ihrer Gestalt nicht dein Auge sinnen; ja, kein Kleid darfst du betrachtend ansehen, von dem du weißt, welches Frauenzimmer es getragen. Meide die Gelegenheit! Nie dürfen zwei verschiedene Geschlechter zusammen an einem Orte weilen, der von andern abgeschlossen ist. Beide Geschlechter, sollen nicht zusammen scherzen. Auch im Scherz ist Händedruck und Augenwink, Umarmen und Küssen sündlich.“

Und daß die Warnungen nicht vergebens erhoben werden, dafür sprechen die Selbstbekenntnisse frommer Juden, wie etwa das des Jakob Fromer, der uns von seinen Qualen also berichtet: „Ich kannte die Frau bisher nur als personifizierte Sünde. Sie zu berühren, sie anzusehen, ihren Gesang zu hören, war ein Frevel, und selbst der Gedanke an sie befleckte die Seele. Schon als fünfjähriger Junge war ich nicht zu bewegen, wenn Weiber auf der Schwelle saßen, hindurchzugehen, aus Furcht, ich könnte sie, berühren….. Ist dir der Verführer (Satan) auf der Straße begegnet, dann schleppe ihn ins Bethamidrasch ….. Auch da findet, er keine Ruhe…….. Dann fand ich Ratschläge, wie man sich vor solchen Sünden zu schützen vermöchte. Wenn einen der Gedanke, an die Frau nicht losließ, so sollte man sich vorstellen, wie ekelerregend sie sein würde, wenn ihre Haut abgeschunden wäre.

Um sich auf der Straße vor einem unkeuschen Blick zu schützen, sollte man sich fortwährend die Buchstaben Jehova vergegenwärtigen (478).

Aber nun wieder die Pointe! Solchen erotisch-neurasthenischen Angstzusstanden begegnen wir auch in anderen Religionen, Seit einmal „die Sünde“ in der Gestalt des Weibes in die Welt gekommen ist, hat es in allen dualistischen Religionen Paychopathen gegeben, die ihr Leben damit verbracht haben, sich an lüsternen Vorstellungen aufzuregen und doch das Weib zu fliehen.

Aber während diese Gemütsart ihre Träger in andern Religionen in die Wüste oder in die Klosterzelle, jedenfalls zur „Keuschheit“ im Sinne der Enthaltung vom Geschlechtsverkehr, führte oder zur sexuellen Perversität, steigt mit ihr der fromme Jude mit fünfzehn Jahren als Mann, mit zwölf Jahren als Jungfrau ins — Ehebett. Was dabei herauskommen muss, ist leicht einzusehen: wir können es wieder mit einem einzigen Worte ausdrüken: die Rationalisierung des Geschlechtsverkehrs in der Ehe. Verboten ist er nicht, aber Sünde ist er im Grunde doch: dabei bleibt’s. Und um ihn nun seines sündigen Charakters einigermaßen zu entkleiden, muß ihm seine Spontaneität genommen, muß er durchgeistigt, geheiligt werden. Das geschieht, wenn man den Liebesakt zu Ehren Gottes nach den frommen Regeln ausübt, die die Weisen aufgestellt haben.

„Der Mann nicht ohne das Weib, das Weib nicht ohne den Mann; aber beide nicht, ohne daß der göttliche Geist in ihrem Bunde waltet.

Schon der Talmud enthält zahlreiche Vorschriften, wie dann nun — damit sie Gott wohlgefallen — die Eheleute sich zu verhalten haben.

Während des Mittelalters wurde dieser Zweig der Moraltheologie ganz besonders stark entwickelt. Maimonides hat schon sehr genaue Vorschriften. Im 11. Jahrhundert hat dann R. Elieser b. Nathan (abbr. Raben) einen eherechtlichen Kodex den Eben ha-äser — verfaßt, in dem die verschiedenen Bestimmungen über die Handhabung dieser Sache (erstmalig*) systematisiert und kodifiziert werden. Im 18. Jahrhundert schreibt R. Nachmann eine Schrift über die Heiligung der Ehe, deren Grundgedanke ist: das Ehepaar soll sich jedesmal „weihen“, das heißt „sich mit erhabenen Ideen von der Hoheit Gottes und von dem sittlich heiligen Weltzweck erfüllen“ (479).

Der Eben ha-äser: „das Eherecht“ das natürlich auch alle auf das Eheleben bezüglichen Rechtsbestimmungen enthalt, bildet dann einen Teil des Tur und des Schulchan Aruch. In der Form, in der es hierin aufgenommen ist, ist es also heute (zuzüglich der Kommentare) verbindliches Gesetz für den frommen Juden. Die Bestimmungen des 25. Abschnitts des Eben ha-äser, der (neben dem 76.) hier hauptsächlich in Betracht kommt, sind fast wörtlich in die Religionsbücher der Gegenwart (wie Fassel, Hirsch u. a.) übergegangen. Die Grundgedanken sind dieselben geblieben, wie wir sie seit Anbeginn finden: der Mann treibe auch mit seiner Frau keine Leichtfertigkeiten und verunreinige seinen Mund nicht mit törichter Rede, wenn er allein mit ihr ist; auch währenddem soll er nicht mit ihr schwätzen. Selbst währenddem soll er nicht sein Vergnügen beabsichtigen, sondern soll dies betrachten als jemand, der seine Schuld bezahlt, denn er ist hierzu verpflichtet, um die Gebote seines Schöpfers zu erfüllen, nämlich das Geschlecht zu vermehren und daß ihm Kinder werden. „Jede Einigung der Geschlechter, die nicht zu diesem Zwecke geschieht, ist Mißbrauch der verliehenen Kräfte, ist Entwürdigung des Menschen zum Tier, ja unter das Tier, ist Unzucht“ (Hirsch). „Selbst in der Ehe muß auf einer (sol) keuschen Weise genossen werden, nicht im Übermas, nicht mit geilen Gedanken beschäftigt, nicht wollüstig, sondern der Menschheit würdig zur Erreichung des Zwecks, nämlich zur Erhaltung der Gattung“ Fassel).

Diesem Grundgedanken entspricht dann eine reiche Kasuistik. Ich hatte das Thema in meinem Mannskript erschöpfender abgehandelt, empfinde aber beim Anblick der gedruckten Worte einen solchen Ekel, daß ich im Interesse meiner Leser diese Stellen aus dem Satze herausnehme. Der Spezialist kann sich ja aus den Quellen das Fehlende leicht ergänzen. Die rabbinische Literatur, das sei nur noch bemerkt, berührt, sich hier auf das engste mit der geilen Beichtstuhlerotik eines Lignori und Konsorten einerseits, mit der — Puritanermoral anderseits,

Nach frommer Auffassung ist das Aaronsiegel selbst ein Warner: daß selbst in den Augenblicken der höchsten Lust sich der Jakobssohn seiner Pflichten bewußt bleibe:

„Daß Du heilig haltest die Kräfte Deines Körpers, sie nicht vergeudest in schnöder Lust der Sinne, sie nicht verwendest gegen Deines Gottes Willen, sie verwendest wie und wozu ER sie Dir gab; daß Du ganz Mensch, ganz Gottesdiener seiest, auch in tierischster Handlung eine heilige Aufgabe erblickest zum heiligen Zweck des Weltenbaus, diesem heiligen Zweck heilig haltest Deine Kräfte und auf diesen heiligen Zweck beschränkest, des Teres Forderung und wissest, Gott werde Rechenschaft fordern für jeden Splitter Kraft, den Du außer seinem Dienst vergeudest oder gegen seinen Willen verwendest — das rufe Dir das Amrohom-Siegel zu — und hemme Dein Beginnen, wenn Du Tier willst werden.“ (480)

Alle diese Gedankengänge, in denen sich zwei Jahrtausende lang die jüdische Auffassung vom Wesen und der Heiligung des Geschlechtsverkehrs bewegt, sind, wie mir scheint, vorgezeichnet in der wundervollen Erzählung bei Tobia Kapitel 8, Vers 4 bis 9. die also lautet und mit der ich dieses seltsame Kapitel würdig beschließen möchte: „Als aber beide eingeschlossen waren, erhob sich Tobia vom Lager und sprach: Stehe auf, Schwester, und laß uns beten, daß der Herr sich unsrer erbarme ! Und Tobia hob an zu beten: Gepriesen seist Du, Gott unsrer Väter, und gepriesen sei Dein heiliger Name in Ewigkeit! Die Himmel und alle Deine Geschöpfe müssen Dich preisen! Du hast Adam geschaffen und ihm zur treuen Gehilfin Eva, sein Weib, gegeben: von dieser stammt das Geschlecht des Menschen ab. Du sprachst: es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei; wir wollen ihm eine Gehilfin machen, die ihm gleich sei.

Und nun, o Herr, nehme ich diese meine Schwester nicht, um Wollust willen, sondern mit redlicher Absicht. Laß mich also Gnade finden und mit ihr ein hohes Alter erreichen! Und sie sprach mit ihm: Amen! Und beide schliefen die Nacht.

 *  *  *

Warum ich so ausführlich gerade diese Seite der jüdischen Religion abgehandelt habe? Weil ich in der Tat glaube, daß die von der jüdischen Religion bewirkte Rationalisierung des Lebens und vor allem des Geschlechtslebens in ihrer Bedeutung für das Wirtschaftsleben nicht leicht überschützt werden kann. Wenn wir überhaupt einen Einfluß der Religion auf das wirtschaftliche Verhalten der Juden gelten lassen wollen, s0 müssen wir ganz gewiß die Rationalisierung der Lebensführung als das wirksamste Mittel anerkennen, diesen Einfluß auszuüben.

Man könnte zunächst daran denken, daß dieser Rationalisierung eine Menge von Eigenschaften, von „Tugenden“ ihr Dasein verdanken, die für eine geordnete Wirtschaftsführung unentbehrlich sind: Arbeitsamkeit, Ordnungsliebe, Sparsamkeit und ähnliches.

Auch der ganze Zuschnitt des Lebens, wie ihn die Weisen vorschreiben, ist derart, daß dabei die Ökonomie zu ihrem Rechte kommt. Nüchternheit, Mäßigkeit, Frömmigkeit sind sicherlich für den Geschäftsmann dienliche Eigenschaften. Was in den heiligen Schriften und namentlich in den talmudisch-rabbinischen Werken als Ideal der Lebensführung gepriesen wird, kann man geradezu als die Moral des tugendhaften Gewürzkrämers bezeichnen: sich mit einer Frau begnügen, pünktlich seine Schulden bezahlen, Sonntags (oder Sabbat) zur Kirche (Synagoge) gehen und mit grenzenloser Verachtung auf die sündige Welt um sich her herabblicken,

Aber in der Züchtung dieses Typus — des tugendhaften Gewürzkrämers — erschöpft sich die Leistung der jüdischen Moralistik nicht, ja sie ist nicht einmal eine ihr gerade eigene Vollbringung und ist auch für den Werdegang des Wirtschaftslebens nicht eine besonders wichtige Tat. Die bürgerliche Wohlanständigkeit ist vielmehr ganz von selbst in der Zunftstube und hinter dem Ladentische ausgebildet worden. Ich werde dafür an einer andern Stelle den Nachweis erbringen, daß in der Tat alle die Tugenden, die wir heute als diejenigen des gesitteten Bürgers schätzen und rühmen, sich mit Notwendigkeit in der Enge des Feinbürgerlichen Daseins entwickeln mußten. Des kleinbürgerlichen Daseins; womit ihr Geltungsbereich recht eigentlich bezeichnet wird. Zwar ist der Kapitalismus durch jene spezifischen Epiciertugenden ebenfalls gefördert worden, namentlich in der Zeit seiner Entstehung, als Fleiß und Sparsamkeit, Ordnungsliebe und hauslicher Sinn erst die Grundlage, für den Bau der kapitalistischen Wirtschaft legen mußten. Aber dieser selbst ist doch nicht aus jenen Eigenschaften erwachsen und wir wollen doch gerade immer feststellen, was die Juden zu der spezifisch kapitalistischen Entwicklung beigetragen haben.

Da wäre denn schon eher zu denken an die Bedeutung, die die Pflege des Familienlebens für die Entfaltung wirtschaftlicher Energien zweifellos besitzt, und daß diese Pflege und Verfeinerung des Familienlebens doch recht eigentlich als das Werk der jüdischen Weisen (und freilich auch des äußeren Schicksals der Juden) anzusehen sind. Denn offenbar gewinnt die Frau zuerst im Judentum die hohe Achtung, die allein die Grundlage eines innerlichen und auf die Lebenshaltung des Mannes nachhaltig wirkenden Familienlebens bilden kann. Und alles, was äußerliche Bestimmungen und ermahnendes Zureden tun können, um ein in sich wohlgeordnetes Familienglück zu erzeugen, das haben die Talmudisten und Rabbinen durch den Erlaß ihrer Vorschriften über die Eheschließung, das Zusammenleben der Ehegatten, die Kindererziehung usw. nach Kräften zu leisten versucht. Daß das Eheleben bei den frommen Juden noch heute „heiliger“ gehalten wird als bei den Angehörigen anderer Konfessionen, erweist (Auserlich) die Statistik der unehelichen Geburten. Diese sind überall erheblich weniger zahlreich bei den Juden als bei den Christen und sinken in heute noch streng orthodoxen Gegenden, auf einen ganz winzigen Betrag.

Beispiele (481);

  Auf 1000 Köpfe kamen uneheliche Geburten

  bei der Gesamtbevölkerung bei den Juden
im Königreich Preußen (1904)  2,51  0,66
Württemberg (1905)  2,83 0,16
Hessen (1907) 2,18 0,82
Bayern (1908)  4,25 0,56
Rußland (1901) 1,29  0,14

Was insbesondere dieses letzte Land anbetrifft, so lehrt ein genauer Vergleich noch einen größeren Abstand der jüdischen von den verschiedenen christlichen Konfessionen in der Höhe, der Ziffer unehelicher Geburten (daneben doch auch schon eine leise Lockerung der jüdischen Sexualmoral während des letzten, Menschenalters): In Rußland waren von je 100 Geburten unehelich bei den , , 

  Griechisch orthodoxen Katholiken Protestanten Juden
1868 2,96 3,45 3,49 0,19
1878 3,13 3,29 3,85 0,25
1898 2,66 3,53 3,86 0,37
1901 2,49 3,57 3,76 0,46

Erst das Familienleben, wie es die Juden führten und einführten, in das der Mann seine höchsten Lebenswerte hinein trägt, aus dem er Kraft und Frische und Mut und Interesse an der Erhaltung und Ausgestaltung seines Lebensspielraums heraus nimmt, erst dieses Familienleben, dürfen wir annehmen, schafft Kraftzentralen für männliches Wirken, die groß genug sind, um damit ein so mächtig viel Kraft heischendes Wirtschaftssystem, wie das kapitalistische in Betrieb zu setzen. Die Auslösung so großer Energien, wie sie dieses Wirtschaftssystem erforderlich macht, können wir uns nicht gut denken ohne die Vermittelung der psychologischen Antriebe, die das Interesse an der nicht nur sozial sondern vor allem individual-geistig gemütlich erfaßten Einzelfamilie im Manne erzeugt.

Aber vielleicht müssen wir unsere Schachte unter die Oberschicht der psychologischen Motivation hinunter in die Tiefen der physiologisch-somatischen Vorgänge im Menschen treiben. Ich meine: daß wir bedenken müssen, wie ganz eigenartig die Konstitution des männlichen Juden durch die in das Eheleben, das heist hier das Geschlechtsleben, hineingetragene Rationalisierung beinflußt werden muste. Das Phanomen, vor dem wir stehen, ist dieses: ein seinem Blute nach über das normale Maß zur Geschlechtlichkeit veranlagtes Volk – eine projectissima ad libidinem gens nennt es Tacitus — wird durch die Satzungen, seiner Religion zu starker Beschränkung des Geschlechtstriebes gezwungen. Der außereheliche Geschlechtsverkehr ist ganz verboten; jeder muß sich sein Lebenlang mit Einer Frau begnügen; und auch der Umgang mit dieser ist auf ein geringes Maß zurückgeführt: zu dem, was ich schon ausführte, nehme man noch hinzu, daß die Schonzeit der Frau in jedem Monat 5+7 Tage betrug, und daß sie nach der Geburt eines Sohnes 7+33 Tage nach der einer Tochter 14+66 Tage „unrein“ war, also nicht berührt werden durfte — in jedem Jahre also (denn alle Jahre kam ein Kind) 40 oder gar 80 Tage Karenzzeit zu den monatlichen 12 Tagen hinzukamen.

Daß aus dieser eigentümlichen Lage sich für die Energieökonomie des jüdischen Mannes ganz bestimmte Konsequenzen ergeben mußten, sieht auch der Laie ohne weiteres ein (und sollte von dem medizinischen Fachmann durch genauere Untersuchungen wissenschaftlich festgestellt werden). Die Konsequenz, meine ich: daß starke Energien durch die Einschränkung des Geschlechtsverkehrs gebunden wurden, die sich nun in anderer Richtung und diese Richtung war, angesichts der uns bekannten Lage der Juden während der ganzen christlichen Zeitrechnung, die der wirtschaftlichen Betätigungen — bewähren konnten. Aber man wird, noch einen Schritt weiter gehen, und nicht nur ganz allgemein einen Zusammenhang zwischen Beschränkung des Geschlechtstriebes und wirtschaftlicher Energie, sondern noch einen besonderen Zusammenhang herzustellen versuchen müssen zwischen jener partiellen Sexualaskese und dem Erwerbstriebe. Hierfür fehlen uns einstweilen noch die notwendigen wissenschaftlichen Unterlagen. Der einzige Forscher, soviel ich sehe, der dieses — für alle moderne Soziologie grundlegende Problem berührt hat, ist der Wiener Psychiater Freud (482). In seiner Lehre von der „Verdrängung der Triebe“ ist gelegentlich die Abdrängung des Geschlechtstriebes in der Richtung des Gelderwerbstriebes wenigstens als möglich angedeutet. Hier sollten die fachwissenschaftlichen Untersuchungen einsetzen. Denn mit den laienhaften Feststellungen, die wir ja freilich täglich machen können: daß seigneuriales Wesen sich gern in einer Vereinigung von Liebesverschwendung und Geldverschwendung darstellt, während Knickrigkeit, Geiz, Habsucht, hohe Geldbewertung überhaupt Hand in Hand gehen mit einem verkümmerten oder doch kümmerlichen Geschlechtsleben — mit solchen Beobachtungen im Alltagsleben dürfen wir uns nicht vermessen, dieses tiefeingreifende Problem zu lösen. Immerhin kann mir das Recht nicht abgesprochen werden, dieses Argument — wenn auch einstweilen nur in der Form der Hypothese — in die Kette meiner Beweisführung einzufügen; das heißt also die Behauptung aufzustellen, daß ein guter Teil der spezifisch kapitalistischen Befähigung des Judenvolkes auf die partielle Sexualaskese zurückzuführen ist, zu der die jüdischen Männer von ihren Religionslehrern gezwungen wurden.

Ebenfalls späteren wissenschaftlichen Untersuchungen, namentlich rassenhygienischer und anthropologischer Natur, ist es vorbehalten, festzustellen: welchen Einfluß die gesamte, Rationalisierung der Lebensführung auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Juden ausgeübt hat: wie in dieser, Richtung die sehr vernünftige Regelung des Geschlechtsverkehrs, (schon längst besteht im jüdischen Recht auch eine Beschränkung, körperlich oder geistig minderwertiger Personen in ihrer Zulassung zur Ehe); die durchgehende Rationalisierung der Ernährung (Speisegesetz Mäßigkeitsvorschriften!) und ähnliches gewirkt haben. Ansätze zu solchen Untersuchungen sind vorhanden (483). Ich hoffe, daß sie nun bald sich zu größeren, systematischen Arbeiten auswachsen werden.

Was ich hier zum Schlusse dieses Abschnittes nur noch feststellen möchte, ist dieses: daß die Rationalisierung der Lebensführung für die Betätigung der Juden in der Wirtschaft natürlich auch insofern eine ganz große Bedeutung hat, als sie durch diese Gewöhnung an ein Leben gegen die Natur (oder neben der Natur) formal vorzüglich vorgebildet wurden, um ein Wirtschaftssystem wie das kapitalistische, das ebenfalls wider die Natur (oder neben der Natur) sich aufbaut, zu entwickeln und zu fördern. Die Erwerbsidee sowohl wie der ökonomische Rationalismus bedeuten ja im Grunde gar nichts anderes als die Anwendung der Lebensregeln, die den Juden ihre Religion im allgemeinen gab, auf das Wirtschaftsleben. Damit der Kapitalismus sich entfalten konnte, mußten dem naturalen, dem triebhaften Menschen erst alle Knochen im Leibe gebrochen werden, mußte erst ein spezifisch rational gestalteter Seelenmechanismus, an die Stelle des urwüchsigen, originalen Lebens gesetzt werden, mußte erst gleichsam eine Umkehrung aller Lebensbewertung und Lebensbedenkung eintreten. Der homo capitalisticus ist das künstliche und kunstvolle Gebilde, das aus dieser Umkehrung schließlich hervorgegangen ist. Natürlich daß dieser Umbildungsprozeß zum großen Teil durch den Kapitalismus selbst erfolgt, ist. Aber er wurde gefördert und vielleicht auch ursprünglich angeregt durch den Vorgang der Neugeburt, den jeder Jude im Laufe seines Lebens unter dem Einfluß seiner Religion erlebte. Der homo Judaeus und der homo capitalisticus gehören insofern derselben Spezies an, als sie beide homines rationalistici artificiales sind.

Insofern aber dieses der Fall ist, mußte die Rationalisierung des jüdischen Lebens durch die Religion unmittelbar die Befähigung des Juden zum Kapitalismus wenn nicht erzeugen, s0 ganz bestimmt steigern und mehren.