Der Welt-Währungsverein

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(International valuta assoziation (Iva). – Union universal de cambio)

  1. In den Staaten, die sich dem Weltwährungsverein (der Internationalen Valuta Association „Iva“) anschließen wollen, wird als Währungseinheit die „Iva“ eingeführt.
  2. Diese neue Währungseinheit (Iva) ist nicht statisch (als Stoff), sondern dynamisch (als Tat), als Ergebnis einer fortlaufenden Handlung, der Währungspolitik, zu verstehen und kann demnach nur so lange eine genau bestimmte Größe bleiben, wie sie durch die Währungspolitik in dieser erhalten wird.
  3. Die Währungspolitik in den Iva-Staaten ist auf die absolute Währung der Iva eingestellt (*). (*) Als „Absolute Währung“ bezeichnet Dr. Th. Christen in seinen Schriften den Zustand des Geichgewichts zwischen Angebot von Geld und Angebot von Waren, der sich als Folge einer dahin zielenden aktiven Währungspolitik einstellt s. Schriftenverzeichnis am Schluß).
  4. Die zur absoluten Währung gehörigen statistischen Arbeiten werden nach einheitlichen Richtlinien geführt.
  5. Die auf die absolute Währung gerichtete aktive Währungspolitik beruht auf der Quantitätstheorie, d. h. auf der Erkenntnis, daß durch Mehrung oder Minderung des Geldangebots der allgemeine Preisstand immer wieder auf den Ausgangspunkt zurlickgeführt werden kann, so oft er sich auch davon zu entfernen strebt, und zwar unter allen Umständen, auch im Krieg.
  6. In den Iva-Staaten wird somit das Geldwesen national bleiben, jedoch nach einheillichen, an sich gesunden, für alle Verhältnisse, alle Entwickungsstufen gültigen Grundsätzen verwaltet.
  7. Mit der oben gekennzeichneten einheillichen nationalen Währungspolitik wird schon die Hauptursache der Handelabilanzstörungen und der aus ihnen hervorgehenden Valulaschwankungen beseitigt.
  8. Doch sind Störungen des Gleichgewichts in der Handelsbilanz in kleinerem Umfange aus mancherlei Ursachen (z.B. schwankende Ernteausfälle) nicht ausgeschlossen.
  9. Um auch die Wirkung dieser Einflüsse auf die Valuta gänzlich aufzuheben, wird eine besondere intemationale Valutanote geschaffen, für die alle Iva-Staaten solidarisch haften, die unbehindert ein und ausgeführt werdenkann und gesetzliche Zahlkraft pari mit dem nationalen Geld haben soll.
  10. Diese Iva-Valuta-Note wird in einer Zentralstelle —der Jva-Verwaltung Bern — unter Aufsicht aller beteiligten Staaten hergestellt und diesen gegen Erstattung der Herstellungs- und Verwaltungskosten, sonst aber kostenlos ausgeliefert.
  11. Die Menge dieser Valutanote wird ausschließlich durch ihren regulatorischen Zweck bemessen werden; etwa 20 % des nationalen Notenumlaufes dürfte das Richtige sein.
  12. Die Iva-Verwaltung Bern erhält für die gelieferten Valutanoten Wechsel ausgestellt, die an dem Tage fällig werden, wo durch fehlerhafte nationale Währungspolitik die Handelsbilanz andauernd passiv wird, wodurch die Valutanoten gänzlich über die Grenze getrieben und nur noch gegen Agio gehandelt werden. Von diesem Tage an wird auch für die fälligen Wechsel ein Zins gerechnet.
  13. Die Valulanote wird zweckmäßig in der Stückelung hergestellt, die besonders für den Kleinverkauf in Frage kommt, so daß jeder Mangel oder Überfluß sich sofort fühlbar macht. Hierdurch wird die nationale Währungspolitik der öffentlichen Kontrolle unterstellt.
  14. Die Iva-Staaten betrachten es als in ihrem Interesse liegend, alles nötige zu tun, damit die Valulanote stets pari mit dem nationalen Geld umläuft.
  15. Das erreichen sie dadurch, daß sie bei andauerndem Einströmen von Valulanoten den Umlauf des eigenen nationalen Geldes vermehren — und umgekehrt beim Abströmen der Valutanoten nationales Geld einziehen.
  16. Sollie diese im Interesse der Valulanote betriebene internationale Währungspolitik in erheblichem Umfang und anhaltend zu einer Diskrepanz, einem Zwiespalt mit den Forderungen der absoluten Währung führen (s. § 3), so wird in einer internationalen, von der Zentralstelle Bern geleiteten Untersuchung die Ursache der Erscheinung erforscht und die nötige Anweisung an alle Iva-Staaten zur Beseitigung des Übelstandes gegeben werden.
  17. Damit die Kosten der Ein- und Ausfuhr von Valulanoten deren Parikurs nicht beeinflussen, werden diese Kosten von der Zentralstelle getragen werden.
  18. Die Verwaltungslosten werden auf die Iva-Staaten im Verhältnis der empfangenen Valutanoten verleilt.
  19. Der Iva kann sich jeder auch außereuropäische Staat ohne weiteres anschließen. Es genügt dazu die Erfüllung der Bedingungen 1 und 9 und die Führung der nationalen Währungspolitik nach den Grundsägen der absoluten Währung (s. § 3). Dann wird diesem Staate die gleiche Summe von Valutanoten (20 % des eigenen nationalen Geldumlaufs) von der Zentralstelle Bern kostenlos ausgeliefert.
  20. Der Austritt aus der Iva kann ebenfalls jeder Zeit durch Einlösung der unter § 12 erwähnten Wechsel erfolgen.
  21. Die Auflösung der Iva erfolgt durch Inkasso der der Ivaverwaltung gezeichneten Wechsel und Vernichtung der auf diese Weise eingegangenen Noten.

Erklärung zu unserem Bilde:

Ähnlich wie in einem System kommunizierender Röhren der Stand des Wassers nach jeder Störung von selbst auf die gleiche Höhe zurückfällt, so wird in den Staaten, die ihr nationales Geldwesen der Iva-Valulanote angeschlossen haben, der allgemeine Preisstand der Waren überall auf gleicher Höhe bleiben, bzw. selbsttätig nach jeder Slörung dahin zurückstreben, sofern nur in jedem dieser Staaten die nationale Währungspolitik auf die absolute Währung eingestellt wird.

 

Verstößt ein Land gegen die Grundsätze der absoluten Währung und achtet nicht genügend auf die Warnungszeichen — Aus- und Einfuhr von Valutanoten —, so kann es vorkommen, daß das Land mit Valulanoten Überschwemmt

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wird (D) oder, daß die Valulanoten völlig aus dem Lande verdrängt werden (J). An der Überschwemmung durch Valutanoten hat aber kein Land Interesse, des Zinses wegen, den das Land an den Valutanoten verliert; die völlige Verdrängung der Valutanoten kann einem Land aber noch weniger gleichgültig sein, des Agios wegen, das dann auftritt und sich sehr unliebsam im Handel bemerkbar macht. Fig. F zeigt den normalen Zustand. Die untere Ausbuchtung, die die einströmenden Valutanoten aufnimmt — der Kleinverkehr – ist zur Hälfte gefüllt. Sie kann noch mehr Noten aufnehmen, aber auch welche abgeben.

 

In Fig. 8 dagegen ist der Behälter für die Valulanoten überfüllt. Durch eine kräftige Dosis nationalen Geldes wird dieser Überschuß bald abgestoßen sein, wie auch umgelehrt —Fig. J — das Agio durch Rückfluß von Valutanoten schnell beseitigt sein wird, wenn — wie es geschieht — der Überschuß an nationalem Geld — s. den Ablaßhahn — zurückgezogen wird.

 

Zum besseren Verständnis dieser Vorgänge verweise ich auf den vorangehenden Abschnitt — Der Bankmann — und auf die figürliche Darstellung der Handelsbilanz daselbst.