2. Wie der Staat das Freigeld in Umlauf setzt.

Mit der Geldreform wird der Reichsbank das Recht der Notenausgabe entzogen werden, und an die Stelle der Reichsbank tritt das

Reichswährungsamt,

dem die Aufgabe zufällt, die tägliche Nachfrage nach Geld zu befriedigen.


Das Reichswährungsamt betreibt keine Bankgeschäfte. Es kauft oder verkauft keine Wechsel, es ordnet die Geschäftshäuser nicht in solche 1.  und 2. Güte. Es tritt in keinerlei Beziehungen zu Einzelpersonen.

 

Das Reichswährungsamt gibt Geld aus, wenn solches im Lande feht, und es zieht Geld ein, wenn im Lande sich ein Überschuß zeigt. Das ist alles.

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Um das Freigeld in Umlauf zu setzen, werden alle Staatskassen angewiesen, das bisherige Metallgeld und die Reichskassenscheine zum freiwilligen Umtausch anzunehmen, und zwar zum Nennwert, für eine Mark in Gold eine Mark in Freigeld.


Wer in diesen Tausch nicht einwilligt, mag das Gold behalten. Niemand drängt ihn zum Tausch. Irgendein gesetzlicher Druck wird nicht auf ihn geübt. Keinerlei Gewalt wird da gebraucht. Es wird nur jedem gesagt, daß nach Ablauf einer bestimmten Frist (1-2 oder 3 Monate) das Metallgeld nur mehr Metall, aber kein Geld mehr sein wird. Wer dann noch Metallgeld hat, kann es dann nur noch beim Goldschmied gegen Freigeld verkaufen und da um den Preis handeln. Der Staat anerkennt dann nur noch Freigeld als Geld an allen seinen Kassen. Das Gold ist dann dem Staate gegenüber nur noch Ware, wie Holz. Kupfer, Silber, Papier, Tran usw. Und wie man heute die Steuern nicht mit Holz, Silber oder Stroh bezahlen kann, so wird man auch nach Verlauf der Umtauschfrist kein Gold mehr zu diesem Zwecke verwenden können.


Im Übrigen aber bemüht der Staat seine wirtschaftliche Macht als größter Erzeuger nicht, um das Freigeld auch dem Privatverkehr aufzuzwingen. Der Staat duldet ohne Neid die Verwendung des Goldes im Privatverkehr; neidlos könnte er sogar das Errichten von Privatmünzstätten dulden, in denen Münzen von jedem beliebigen Feingehalt und Gewicht geprägt würden. Für den Staat gibt es jetzt keine Münzen, folglich auch keine Falschmünzer mehr. Das Prägen von Münzen gibt der Staat frei; jeder, der sich damit vergnügen will, darf es tun. Der Staat entzieht allen Münzen, auch den von ihm früher geprägten, die Gewähr für Gewicht und Feingehalt. Er verkäuft seine Münzmaschinen meistbietend. Mehr tut der Staat nicht, um das Gold umlaufsunfähig zu machen; es genügt. Der Staat weiß, daß es ja nur staatliches Geld geben kann und dass es darum gar keiner besonderen Anstrengungen bedarf, um sein Geld in den Verkehr einzuführen. Das besorgt allein die Unentbehrlichkeit des Geldes einerseits und die Unentbehrlichkeit einer staatlichen Beherrschung des Geldes anderseits.


Wenn also jemand dem Freigeld feindlich gesinnt sein sollte und es als Zahlung für seine Waren zurückweist, so lässt man ihn gewähren. Er kann ja förderhin Gold für seine Erzeugnisse verlangen. Aber dieses Gold muss er dann auf die Wage legen und den Feingehalt mit Säuren und Prüfstein feststellen, und zwar Münze für Münze. Dann muß er sich erkundigen, ob ihm jemand das Gold auch wieder abnehmen wird und zu welchem Preis, und er muß hierbei auf große Überaschungen gefasst sein. Findet er dann, daß das alles kostspielig und langweilig ist, so kann er ja als reuiger Sünder in den Schoß des alleinseligmachenden Freigeldes zurückehren — ähnlich wie seinerzeit die grimmigen Feinde der Goldwährung die Agrarier, dem Staatsgeld (Gold) widerstrebten und es dann doch annahmen.


Was der Staat mit dem in Umtausch für das Freigeld erhaltenen Gold machen wird? Der Staat schmelzt es ein, läßt es zu Ketten, Armbändern, Uhrgehäusen verarbeiten und schenkt diese allen Bräuten im Deutschen Reich bei ihrer Verheiratung. Was konnte der Staat Vernünftigeres mit dem Gold, mit dem Hunnenschatz, machen?

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Der Staat braucht das Gold nicht, und wenn er es an den Meistbietenden verkauft, so drückt er den Preis und bereitet anderen Völkern Verlegenheiten, wie Deutschland das schon seinerzeit mit den unüberlegten Silberverkäufen tat.

 

Wenn der Staat damals die eingezogenen Taler dazu benutzt hätte, um vor jedem Pfandhaus und jeder Darlehnsbank den Vorkämpfern der Goldwährung ein gewichtiges, silbernes Standbild in Riesengröße zu errichten — es wäre für die allgemeine Volks- und Weltwirtschaft und auch für die Staatskasse besser gewesen. Diese elenden Millionen, wahre Miseräbelchen vom Standpunkt der deutschen Volkswirtschaft aus betrachtet, die der Staat aus jenen Taler verkaufen löste, haben nicht wenig dazu beigetragen, den Silberpreis zu drücken, und die Schwierigkeiten, die den deutschen Grundrentnern durch die billigen Getreidepreise erwuchsen, waren zum Teil auf diese Silberverkäufe zurückzuführen. Wahrlich, wenn man damals nach obigem Vorschlag gehandelt, die Silbertaler zu Tafelgeschirr eingeschmolzen und zu Hochzeitsgeschenken von Staatswegen verwendet hätte, — das, was der Staat hier verlor, hätte er an der größeren Steuerkaft der Bürger zehnfach gewonnen.