Jede Person soll das Recht haben, durch die eigene Arbeit, privates Eigentum zu erwerben, das er nach Gutdünken verwenden darf! Wer aber soll solch ein Recht vergeben können? Die Vasallen der Großkapitalisten in Parteien-Demokratien? Oder die verstehenden, mündigen Wahlberechtigten einer Echten Demokratie?

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde geboren. Sie haben alle gleiche Rechte und gleiche Pflichten gegenüber der Gemeinschaft aller Entitäten der Erde. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Wie kann es da so ungeheure große Unterschiede im Wohlstand zwischen den Menschen auf der Erde geben? Doch nur durch ungerechte Ausbeutung, die durch zu großen Egoismus verursacht wurde. Der Geist der Brüderlichkeit ist dabei nicht zu erkennen.

Gerechtigkeit

Privatbesitz steht grundsätzlich im Widerspruch zur Gerechtigkeit, Brüderlichkeit und Gleichheit. Privatbesitz kann nur durch Regeln erworben werden, welche von dem echten Souverän einer Echten Demokratie festgelegt wurden.

Die Gemeinschaft (Der Souverän, alle Bürger) muss sich gemeinsam gerechte Regeln ausdenken, wie die Nutzung von Boden und Bodenschätzen sinnvoll und gerecht gestaltet werden kann. Diese Regeln werden in einem gerechten Rechtssystem dokumentiert, das für ALLE Bürger der Gemeinschaft gilt.

Diese Regeln müssen sicherstellen, das die Nutzung von Boden und Bodenschätzen und die Nutzung von Gewässer und Gewässerschätzen für die ganze Gemeinschaft einen nachhaltigen Mehrwert erzeugen.

Die sinnlose Zerstückelung des Landes für die unterschiedlichsten individuellen Zwecke muss vermieden werden und rückgeführt werden.

Das Recht zur Nutzung der natürlichen Ressourcen darf kein Privatbesitz sein. Natürliche Ressourcen, deren Recht zur wirtschaftlichen Nutzung bei allen Bürger liegt, ist deshalb immer Gemeinschaftsbesitz.

Lizenzen, welche das Recht zur Nutzung verbriefen, müssen immer die Pflicht zur Mehrwert-Generierung für Alle enthalten.

Erst durch die Förderung, Weiterverarbeitung und Mehrwertgewinnung für die Gemeinschaft und gerechte Wertabgabe oder Werterzeugung des Lizenznehmers an den Souverän, kann ein marktfähiges Rohprodukt zum Privateigentum werden.

Das Recht zur Nutzung dieser natürlichen Ressourcen ist nicht vererbbar,denn das Recht ergibt sich hauptsächlich aus der Fähigkeit zur Mehrwert-Erzeugung, die immer wieder bestätigt werden muß. Dieses Recht kann durch staatliche Stellen auch wieder entzogen werden, wenn sich herausstellt, das der Nutznießer keinen ausreichenden Nutzen für die Gemeinschaft erzeugen kann.

Die Nutzung von Wohneigentum muss besonders geregelt werden, da jede Person ein natürliches Recht und Bedürfnis auf Wohneigentum hat, wozu ja immer auch Grund und Boden gehört. Besondere Privilegien Einzelner darf es hier nicht geben.

Einschränkungen

Alle heutigen Rechte auf Bodenbesitz oder auf das Recht zur Ausbeutung von Rohstoffen im Lande wurden ohne die Zustimmung des Souveräns einer Echten Demokratie erworben.

Deshalb basiert heutiger Privatbesitz immer auch auf Ungerechtigkeit. Heutiger Privatbesitz wurde von einer Verwaltung vergeben und garantiert, die durch Betrug und Gewalt von Oligarchen an die Macht des Souveräns gekommen ist.