Kap. 2: Fehler-Katalog – Licht
Über die absolute Größe der Speziellen Relativitätstheorie
B: Licht / Fehler Nr. 1
Nach Albert Einstein soll die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit im Vakuum ein Prinzip darstellen
Ohne Angabe von Gründen nennt Albert Einstein es zuerst (AE 1905, S. 892) als eine
„Voraussetzung …, daß sich das Licht im leeren Raume stets mit einer bestimmten, vom
Bewegungszustand des emittierenden Körpers unabhängigen Geschwindigkeit V fortpflanze.“
Drei Seiten weiter (AE 1905, S. 895) bezeichnet er seine Voraussetzung als „Prinzip der
Konstanz der Lichtgeschwindigkeit“, wiederum ohne Gründe für die Annahme als Voraussetzung und ihre Erhebung zu einem Prinzip angegeben zu haben. In dieser Formulierung des Prinzips ist die Unabhängigkeit von der Bewegung der Quelle enthalten, jedoch noch nicht die später hinzugefügte Bedingung, daß die angeblich konstante Lichtgeschwindigkeit sogar gegenüber beliebig bewegten Beobachtern stets dieselbe sein soll, womit die Lichtfortpflanzung und ihre Geschwindigkeit von der Relativität der Bewegungen ausgenommen werden sollen.
Hierzu hat die Kritik folgende grundsätzliche Einwendungen vorgebracht:
- (1) Für jede Voraussetzung, die in eine Theorie eingeführt wird, müßte eine Begründung gegeben werden. Albert Einstein gibt 1905 keinerlei Begründungen dafür: seine Voraussetzung muß daher als unbegründet gelten.
- (2) Die Erhebung einer nicht begründeten Voraussetzung ohne irgendwelche zusätzliche Begründungen zu einem Prinzip, soll dem behaupteten Sachverhalt eine größere Bedeutung verleihen: da bereits der „Voraussetzung“ eine Begründung fehlt, fehlt sie auch dem hehren“Prinzip“.
- (3) Die Geschwindigkeit eines Naturvorgangs ist nicht direkt gegeben, sondern wird aus dem Quotienten Weg pro Zeit berechnet; sie setzt daher eine Wegmessung und eine Zeitmessung voraus. Erst der Quotient, also eine Rechnung, gibt die Größe der Geschwindigkeit an. Eine solche Messung der Geschwindigkeit der Lichtausbreitung (Ein-Weg-Geschwindigkeit) lag 1905 nicht vor, und sie liegt auch heute noch nicht vor. Stattdessen arbeitet man mit Messungen von reflektierten Lichtstrahlen, also der Durchschnittsgeschwindigkeit auf dem Hin- und Rückweg des Lichtes.
- (4) Die Verwendung einer Durchschnitts-Lichtgeschwindigkeit in der SRT ist unzulässig, weil sie keine physikalische Größe, sondern nur eine mathematische Fiktion darstellt und mögliche verschiedene Geschwindigkeiten auf Hin- und Rückweg, also die Nicht-Konstanz der Lichtgeschwindigkeit verschleiert, und weil sie aus der reinen Fiktion weitreichende physikalische Schlußfolgerungen ableitet.
- (5) Die Behauptung der Konstanz wird 1905 für den (S. 892) „leeren Raum“ aufgestellt; darunter versteht Albert Einstein einen Raum frei von ponderablen Körpern, jedoch nicht frei von Strahlungen oder Feldern (elektrostatische, magnetische, elektromagnetische und Gravitationsfelder), so daß auch im angeblich „leeren Raum“ physikalische Einflüsse auf das Licht wirken können.
- (6) Um das „Prinzip“ einer Konstanz der Lichtgeschwindigkeit unter diesen Bedingungen eines „leeren Raumes“ behaupten zu können, muß die Geschwindigkeit der Ausbreitung des Lichts oder anderer elektromagnetischer Strahlung empirisch gemessen werden. Die Messungen müssen zugleich die Ausbreitung der Strahlung in verschiedenen Richtungen feststellen, weil das „Prinzip“ zugleich eine gleichmäßig konstante Ausbreitung in allen Raumrichtungen behauptet. Nur ständig wiederholte derartige Messungen mit genau übereinstimmenden Meßergebnissen könnten der Annahme der Konstanz eine gewisse Plausibilität verleihen. Wann eine derartige Bewährung, wenn sie denn einmal vorliegt, den Status eines unumstößlichen „Prinzips“ erringt, kann gegenwärtig unerörtert bleiben, da die empirischen Befunde unter den erläuterten Bedingungen bisher noch nicht erhoben worden sind.
- (7) Der Gedanke einer „Konstanz“ der Lichtgeschwindigkeit war für Albert Einstein 1905 wahrscheinlich verbunden mit dem Gedanken auch der „Identität der berechneten Größe“, was beides jedoch zu unterscheiden ist, weil es Experimente gibt, die für die Lichtgeschwindigkeit keine Meßgrößen liefern, sondern nur einen Vergleich von zwei Lichtstrahlen hinsichtlich ihrer gleichen oder ungleichen Geschwindigkeiten, also Laufzeitunterschiede, wie groß immer die Geschwindigkeit dabei sein möge. Das seit 1881/1887 berühmte VergleichsExperiment dieser Art von Michelson und Morley hat nur Spuren eines Laufzeitunterschiedes gemessen, die als „Null-Ergebnis“ bewertet worden sind. Spätere Laufzeitmessungen mit Interferometern haben erhebliche Laufzeitunterschiede ergeben (Sagnac 1913; D. C. Miller 1925, 1927) und damit die Annahme des Albert Einsteinschen „Prinzips der Konstanz“eindeutig widerlegt.
- (8) Bereits 11 Jahre später (1916) hat Albert Einstein selbst sein „Prinzip“ der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit aufgegeben, da in seiner ART das Licht unter dem Einfluß der Gravitation beschleunigt oder verzögert wird, seine Geschwindigkeit also ändert. –
Bilanz:
die „Voraussetzung“ war nicht begründet worden, das „Prinzip“ genau so wenig, die Größe der behaupteten Konstanz der Ein-Weg-Geschwindigkeit wurde nie gemessen, vielmehr wurde die Nicht-Konstanz auf verschiedenen Wegen durch Laufzeitunterschiede von Sagnac und D. C. Miller nachgewiesen, und schließlich hat Albert Einstein 11 Jahre später mit der ART selbst die Konstanz-Bedingung 1916 aufgegeben.
Der Gedanke der „Konstanz“ als „Identität der Geschwindigkeit“ ist durch die gemesse-
nen Laufzeitunterschiede widerlegt. Bleibt der Gedanke der „Konstanz“ auf einem Weg, in einer Richtung im Raum, also als Ein-Weg-Geschwindigkeit. Bisher fehlt hierzu jegliche empirische Bestätigung. Der Grund liegt in der Schwierigkeit einer Messung der Ein-Weg-Geschwindigkeit des Lichtes: solange man Lichtsignale zur Synchronisierung von Uhren verwendet, bleiben alle „Beweise“ zirkulär, also bedeutungslos; ein anderes Synchronisierungsverfahren ist erforderlich. Deshalb arbeiten die Relativisten nur mit der Annahme der Durchschnittsgeschwindigkeit eines hin- und zurücklaufenden Lichtstrahls.
Die in den Interferometer-Experimenten (1913, 1925, 1927) nachgewiesenen Laufzeit-
unterschiede in verschiedenen Raumrichtungen sind nicht im Vakuum gemessen worden, aber für das Vakuum ist ihr Verschwinden nicht zu erwarten, weshalb die Relativisten sicherheitshalber schon die Befunde ohne Vakuum leugnen. Die Bilanz für die Relativistik ist verheerend:
(1) man hat überhaupt keine Ein-Weg-Geschwindigkeit,
(2) man kann deshalb für die Konstanz dieser Geschwindigkeit nicht einmal eine Plausibilität begründen, und
(3) die Ergebnisse der Interferometer-Experimente mit den positiv festgestellten Laufzeitunterschieden machen jegliche Erwartung einer Konstanz sogar zunichte: mit ihrem angeblichen „Prinzip“ steht die SRT auf sehr grundsätzlich verlorenem Posten.
Es ist unerfindlich, wie nach 1911 oder spätestens nach 1916 Albert Einstein und seine
Nachfolger unverändert noch Darstellungen der Theorie von 1905 veröffentlichen können, die erklärtermaßen auf dem Konstanz-Prinzip beruht.
Albert Einstein hat mit der späteren ART, also 11 Jahre nach der Verkündung der SRT,
das „Prinzip“ selbst aufgegeben, die Aufgabe sogar schon 1911 vorbereitet: somit hatte das Konstanz-Prinzip eigentlich nur eine Lebensdauer von 6 Jahren. Abraham hatte dies schon 1912 sehr begrüßt als die Bankrotterklärung der SRT. Da die Relativisten von der Bankrotterklärung nichts zu wissen scheinen, müssen sie seither abwechselnd in zwei Welten leben: in der Welt der SRT, in der das Konstanz-Prinzip gilt, oder in der Welt der ART, in der es nicht gilt. Die Relativistik-Propagandisten erzählen ständig von beiden Welten, pflegen aber nie mitzuteilen, in welcher von beiden sie selbst leben; das Publikum hat anscheinend freie Wahl. Es ist nicht auszuschließen, daß es einigen Relativisten gelingt, in beiden Welten zugleich zu leben: Albert Einstein hat es ihnen vorgemacht, und vor Widersprüchen haben sie sich noch nie gefürchtet.
AE 1905. – Abraham, Max: Relativität und Gravitation : Erwiderung auf eine Bemerkung des Hrn. A. Einstein. In: Annalen der Physik. F. 4, Bd. 38. 1912, S. 1056-1058
B: Licht / Fehler Nr. 2
Alle verschieden bewegten Beobachter sollen für einunddenselben Lichtstrahl dieselbe Lichtgeschwindigkeit c messen
Diese Behauptung ist eine zentrale Aussage der Theorie: sie behauptet die Nicht-Relativität der Lichtfortpflanzung. Damit wird die Lichtgeschwindigkeit zu einem absoluten Wert erklärt.
Bei Albert Einstein (AE 1905, S. 891) ist von den beliebig verschieden bewegten Beob-
achtern nicht ausdrücklich die Rede; versteckt sind sie in den „Koordinatensystemen“, für die „die gleichen elektrodynamischen und optischen Gesetze gelten“ (AE 1905, S. 891). Er folgert also seine absolute Lichtgeschwindigkeit nicht aus empirischen Messungen, sondern aus der Geltung derselben Gesetze in allen inertialen Systemen. Weitere Aussagen finden sich S. 899 („auch im bewegten System gemessen“) und S. 900-901 („im bewegten System gemessen … falls dies im ruhenden System der Fall ist“). M. v. Laue 1913 (S. 35) bezeichnet es ausdrücklich als „Annahme“, die „über den experimentellen Befund hinaus“ geht, „daß die Lichtgeschwindigkeit in allen Systemen denselben Wert“ hat. Zur Begründung behauptet er, diese Annahme sei „vom Relativitätprinzip notwendig gefordert“ und bezeichnet diese Annahme als „Gesetz“. Es wird also eine über den Befund hinausgehende (!), also nicht gedeckte Annahme gemacht und anschließend kurzerhand zum Gesetz erhoben. So weit die Quellenlage.
Die kritische Analyse der behaupteten Nicht-Relativität, also der absoluten Konstanz der
Lichtgeschwindigkeit ist ein ständiges Thema der Kritiker seit 1909:
- (1) Es handelt sich um eine Annahme, für die es keine empirische Bestätigung gibt; v. Laue selbst gibt zu, daß sie „über den experimentellen Befund hinausgeht“.
- (2) Experimentell nicht bestätigte Annahmen können unmöglich als „Gesetze“ gelten, selbst wenn man sie dazu ernennt.
- (3) Die Annahme der absoluten Konstanz kann keine vom „Relativitätsprinzip geforderte“ Aussage sein, weil sie dem Relativitätsprinzip direkt widerspricht, das Relativitätsprinzip für Bewegungen für die Bewegung des Lichts außer Kraft setzt.
- (4) Während Albert Einstein 1905 überhaupt keinen empirischen Befund für seine Annahme angeben kann, bezieht sich v. Laue 1913 (S. 35) auf den Michelson-Morley-Versuch (MMV): er soll bewiesen haben, daß die „Lichtfortpflanzung im Vakuum … bezogen auf alle Systeme, nach allen Richtungen gleichmäßig erfolgt“. Diese Behauptung kann durch den ersten Versuch, 1881/87 erstmalig und mit unvollkommenen Instrumenten unternommen und nicht vollständig durchgeführt, überhaupt nicht bewiesen werden, sondern wird, ganz im Gegenteil, durch ein sehr geringes positives Ergebnis bereits des MMV höchst unwahrscheinlich gemacht.
- (5) Spätestens aber nach Sagnac 1913 oder D. C. Miller 1925 und 1927 hätten v. Laue und alle Relativisten den Verlust aller Grundlagen für das „Gesetz“ öffentlich einräumen und das „Gesetz“ kassieren müssen.
Der Haltlosigkeit in der Sache entspricht Albert Einsteins listige Methode seiner Argumentation in AE1905: auf S. 891-892 gibt er noch zu, daß Relativitätsprinzip und absolute C-Konstanz „nur scheinbar unverträglich“ sind, macht aber beide schon zur Voraussetzung für die weiteren Überlegungen; S. 895 werden beide Behauptungen zu Prinzipien ernannt, auf die sich alles weitere stützt; S. 899 dreht Albert Einstein den Spieß um: nun wird die absolute Konstanz von den Prinzipien sogar „verlangt“: „wie das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit in Verbindung mit dem Relativitätsprinzip verlangt“, beide Prinzipien sollen offensichtlich bereits als vereinbar gelten und gehen in Albert Einsteins Transformationsgleichungen (S. 899-900) ein; S. 900-901 stellt Albert Einstein überraschend fest, daß die Vereinbarkeit der beiden Prinzipien noch nicht bewiesen (!) sei; S. 901 beweist er dann die Vereinbarkeit beider Prinzipien unter Verwendung der Transformationsgleichungen von S. 899-900 – in die seine beiden Prinzipien bereits eingegangen waren.
Albert Einstein baut also darauf, daß der Leser eine verschlungene Argumentationslinie
über 10 Textseiten nicht mehr überblicken kann, in denen Behauptungen aufgestellt, ihre
Beweise aber erst für später angekündigt werden, inzwischen wird mit den Behauptungen schon gerechnet und die Behauptungen in Formeln eingebracht, aus denen sie später „bewiesen“ werden können.
Immerhin hat Albert Einstein nicht vergessen das Kaninchen, das er aus dem Hut
zaubern will, vorher hineinzutun. Die offizielle Physik der Nobelpreisträger Planck, v. Laue, Einstein und Born und ihrer Nachfolger verkauft diese Methode und dieses Ergebnis seit 100 Jahren erfolgreich als geniale Revolution aller unserer Vorstellungen über Raum und Zeit.
Zur grundsätzlichen Problematik: Wenn das Licht sich bewegen soll und in seiner
Ausbreitung (Fortpflanzung) eine meßbare Geschwindigkeit aufweisen soll (alle sind sich
einig über die 300000 km/sec), dann müßte auch diese Bewegung dem Relativitätsprinzip Galileis unterliegen, also stets in Bezug auf ein Bezugssystem angegeben werden. Als mögliche Bezugssysteme stehen für diesen Zweck grundsätzlich 3 naheliegende physikalische Optionen zur Auswahl:
(1) die Lichtquelle;
(2) das Medium (der Äther oder nur der Raum selbst), in dem sich das Licht ausbreitet; (3) der Empfänger (Beobachter), der das Eintreffen des Lichtstrahls feststellt. Quelle, Medium und Empfänger können sich gegeneinander bewegen, und ein Lichtstrahl kann sich gegen jedes der drei Objekte anders bewegen. Jede physikalische Betrachtung der Lichtbewegung muß vier Objekte einbeziehen.
In der Literatur, größtenteils auch der kritischen, wird allgemein angenommen, daß die
Option 1 (Lichtquelle) als Bezugssystem für die Lichtgeschwindigkeit ausscheidet, weil man allgemein die Unabhängigkeit der Lichtgeschwindigkeit von der Quelle für erwiesen annimmt (bekannte Ausnahmen: W. Ritz; M. La Rosa).
Die Option 2 (Medium, Äther, Raum) wird von Albert Einstein von 1905 bis 1920
angeblich für „abgeschafft“ erklärt, käme also im Rahmen seiner SRT erst wieder nach 1920 in Betracht, ist jedoch in der Relativistik nach 1920 nicht zur Kenntnis genommen worden.
So bleibt für die Relativistik seit 1905 als Bezugssystem nur die Option 3 (Beobachter)
verfügbar: und hier verfügt Albert Einstein eine Behauptung als Prinzip, für die es auch nicht den Schatten eines empirischen Beweises gibt, und die außerdem gegen sein eigenes Relativitätsprinzip (und das Galileis) verstößt.
Darin, ohne jeglichen empirischen Befund eine reine Behauptung als universelles Prinzip
der Physik auszugeben, könnte die vielgerühmte physikalische Kühnheit der Theorie tatsächlich bestehen. Angesichts des Ergebnisses erweist sich die Kühnheit jedoch als Leichtsinn. Geradezu eine Absurdität ist v. Laues Behauptung, ausgerechnet das Relativitätsprinzip fordere (!) notwendig dieselben Meßwerte für C in allen Systemen, also die Nicht-Relativität. Albert Einstein hatte immerhin noch eine wenn auch nur „scheinbare Unverträglichkeit“ eingeräumt.
Erst die Relativität aller Bewegungen großartig verkünden und anschließend die Relativi-
tät für eine bestimmte Erscheinung unterdrücken: das ist sogar Albert Einstein selbst als
„scheinbar unverträgliche Voraussetzung“ (AE1905, S. 891-892) aufgefallen. Bei v. Laue
wird der Widerspruch ausdrücklich zum Gesetz erhoben. Albert Einstein und seine Nachfolger gehen gern noch einen Schritt weiter und wollen die – angeblich überall mit gleichem Wert gemessene – Lichtgeschwindigkeit sogar zur Einheit des Messens machen, um ihre mathematischen Konstrukte zu vereinfachen. Die Relativisten wollen damit den Grundwiderspruch ihrer Theorie sogar in das empirische Messen einführen. Dabei vergessen sie, daß sie einen Quotienten aus zwei Werten bilden müssen, von denen sie einen Wert empirisch bisher gar nicht messen können: die Zeit für die Ein-Weg-Geschwindigkeit.
AE 1905. – Laue, Max v.: Das Relativitätsprinzip. 2. Aufl. 1913.
B: Licht / Fehler Nr. 3
Die Behauptung einer Konstanz der Lichtgeschwindigkeit (C-Konstanz) erfordert die Messung der Ein-Weg-Geschwindigkeit des Lichts, die bisher nicht möglich ist
Die Behauptung der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit (C-Konstanz) stellt erklärtermaßen eine Grundlage der Theorie (SRT) dar, kann aber bis heute nicht einmal in der Erdatmosphäre experimentell geprüft werden, weil sie eine Messung der Ein-Weg-Geschwindigkeit des Lichtes in verschiedenen Richtungen im Raum erfordert, die bisher nicht möglich ist; eine Prüfung im Vakuum steht noch gar nicht zur Debatte.
Alle Überlegungen im Rahmen der SRT arbeiten deshalb seit 1905 nur mit der Annahme
einer konstanten Durchschnittsgeschwindigkeit eines Lichtstrahls auf Hinweg und Rückweg zusammengenommen. Die entscheidende empirische Feststellung, daß der Lichtstrahl sich auf beiden Wegen mit derselben Geschwindigkeit – der Ein-Weg-Geschwindigkeit – ausbreitet, fehlt. Damit entbehrt die Behauptung einer C-Konstanz jeglicher Grundlage.
Die viel weitergehende Behauptung Albert Einsteins über eine absolute C-Konstanz, daß
nämlich dieselbe Geschwindigkeit für C sogar auch von allen beliebig bewegten Beobachtern gemessen würde, ist ein anderes Thema und impliziert das Relativitätsprinzip; vgl. Fehler B 2. Die Messung der Ein-Weg-Geschwindigkeit würde erfordern eine Messung (1) des Weges und (2) eine Messung der Zeit durch zwei Uhren am Anfang und am Ende des Weges.
Während die Wegmessung kein Problem darstellt, führt die Zeitmessung in einen
Argumentationszirkel, wenn eine Synchronisierung der Uhren durch Lichtsignale erfolgen soll: denn um eine einwandfreie Synchronisierung der Uhren herzustellen, müßte man die Ein-Weg-Geschwindigkeit des Lichts bereits bewiesen haben, die man mittels der Uhren erst noch beweisen will. Die Verknüpfung von Zeitmessung und Lichtausbreitung und die logische Abhängigkeit des einen vom anderen müßte vermieden werden. Ein Ausweg kann nur bestehen in einer sicheren Synchronisierung entfernter Uhren durch eine andere Methode als die Lichtsignale.
Die Relativisten haben bisher keine Anstalten dazu gemacht, das Problem ihrer Behaup-
tung real zu lösen. Die meisten Kritiker haben hier kein Problem zu lösen, da sie an das
Dogma einer C-Konstanz ohnehin nicht glauben.
Für die eine Synchronisierung ohne Lichtsignale sind bisher vorgeschlagen worden: eine
Reihe dicht nebeneinanderstehender Uhren mit „Beobachtern“, die die Synchronisierung
über eine weite Strecke weitergeben; eine mechanische Kopplung durch eine rotierende
Achse; ein langsamer Uhrentransport, bei dem nach Meinung der Relativisten die transportierte Uhr kaum verlangsamt wird; alles bisher ohne definitives Ergebnis in der Literatur. Der schnelle Uhrentransport soll nach der SRT zu einem verlangsamten Gang bewegter Uhren führen und damit die Synchronisierung stören und aufheben: an diesen Effekt der Zeitdilatation glauben aber nur Relativisten, wenn sie sich gerade in der Welt der SRT aufhalten.
Dazu ist eine Erinnerung an die Hierarchie der sich überlagernden Bewegungen im
Weltall lehrreich: alle Orte auf der Erde bewegen sich mit der Erdrotation um die Erdachse, außerdem mit der Erde auf der Erdbahn um die Sonne, mit dem Sonnensystem im Spiralarm unserer Galaxie um den Galaxiemittelpunkt, und mit unserer Galaxie in unserem Galaxienhaufen: hier brechen wir die Betrachtung ab und fragen, wo sich eine „unbewegte“ Uhr befinden könnte, die nach Meinung der Relativisten nicht „verlangsamt“ wäre.
Wenn die Relativisten sich in die Welt der ART begeben, gibt es die behauptete C-
Konstanz gar nicht mehr und damit auch keine Veranlassung mehr, sie zu beweisen. Wenn die Kritiker ernsthaft nach einem Beweis für die behauptete C-Konstanz fragen, wollen die Relativisten also immer durch das Mauseloch ART entwischen: so klug ist die Welt der Relativistik mit zwei gegensätzlichen Theorien eingerichtet.
Salmon, Wesley C.: Clock and simultaneity in special relativity or Which twin has the timex? In: Motion and time, space and matter. Interrelations in the history of philosophy and science. Ed.: P. Machamer, R. G. Turnbull. Ohio State Univ. Pr. 1975. – Podlaha, M. F.: On the impossibility to measure the one-way velocity of light. In: Lettere al Nuovo cimento (della Società Italiana di Fisica). 28. 1980, Nr. 6, S. 216-220. – Wohlrabe, Klaus: Zeit und Bewegung. In: Die Einstein’sche und lorentzianische Interpretation der speziellen und allgemeinen Relativitätstheorie. 1998, S. 162-197.
B: Licht / Fehler Nr. 4
Die behauptete Unabhängigkeit der Lichtgeschwindigkeit von der Bewegung ihrer Quelle (C-U) setzt ein Medium (Äther) voraus und widerspricht damit der SRT
Die Behauptung von C-U (AE1905, S. 892 u. 895) wird in der Literatur weitgehend akzeptiert, auch von den Kritikern; die Gründe dafür oder dagegen sind im folgenden Zusammenhang ohne Belang. Wichtig ist hier nur die Feststellung, daß die strikte Behauptung von C-U seit 1905 bis heute fester Bestandteil der SRT ist.
Logisch folgt aus der Behauptung von C-U nämlich, daß das Licht als transversale
Schwingung nach Verlassen der Quelle sich in einem eigenen Trägermedium (Äther, Raum) ausbreitet, welches die Ausbreitungsgeschwindigkeit weitgehend oder gar allein bestimmt, wie es das Verhalten eines Lichtstrahls beim Durchgang durch verschiedene andere Medien nahelegt. Zu dieser physikalisch begründeten und logisch plausiblen Annahme stehen von 1905 bis 1920 die SRT und Albert Einsteins eigene Aussagen über den „Äther“ im Widerspruch, und der Widerspruch dauert auch nach 1920 bis heute an, weil die Relativistik die entsprechenden Konsequenzen aus Albert Einsteins Leidener Vortrag von 1920 (Wiedereinführung des Äthers als Raum) nicht gezogen hat.
Die Gegenposition zur SRT, nämlich die Annahme einer Abhängigkeit der Lichtge-
schwindigkeit vom Bewegungszustand der Quelle, ist u.a. von Walter Ritz entwickelt worden, im Rahmen einer Korpuskulartheorie des Lichts. Unabhängig von der Frage, wie weit Ritz seine eigene Theorie begründen konnte, wird durch seine zugleich entwickelte Kritik der SRT jedenfalls die Problemlage klar. – Ritz arbeitet ohne Ätherhypothese; das Licht tritt als Korpuskel aus seiner Quelle heraus; als Korpuskel benötigt das Licht kein Trägermedium, dafür ist seine Geschwindigkeit vom Bewegungszustand der Quelle abhängig. Weil die Korpuskulartheorie (ballistische Theorie) des Lichtes die C-U in Frage stellt, wird in der Relativistik mit der Wellentheorie des Lichtes gearbeitet. Daraus ergeben sich zwangsläufig Konflikte mit der Quantentheorie; über die Frage der Vereinbarkeit der beiden Theorien besteht in der Literatur keine Einigkeit, weil auch die Unschärferelation der Quantentheorie im Widerspruch steht zur eindeutigen, gleichzeitigen Feststellung von Ort und Geschwindigkeit eines Partikels in der SRT.
Ritz, Walter: Recherches critiques sur l’électrodynamique générale. In: Annales de chimie et de physique. Ser. 8, T. 13. 1908, S. 145-275. Abgedruckt in: Ritz: Oeuvres. Paris: Gauthier-Villars 1911, S. 317.
– Ritz, Walter: [Sammlung] Theorien über Aether, Gravitation, Relativität und Elektrodynamik / Walter Ritz; mit einem Nachw. v. Karl Dürr. 2. Aufl. Bern u. Badisch-Rheinfelden: Schritt-Verl., 1965. 74 S.
– O. Mathias: Die ballistische Lichttheorie und das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit. In: Physikalische Zeitschrift. 40. 1939, S. 443-460.
– Einstein, Albert: Äther und Relativitätstheorie; Rede, gehalten am 5.5.20 an der Reichs-Univ. zu Leiden. 1920. 15 S. Abgedruckt in: Albert Einsteins Relativitätstheorie. Hrsg.: K. v. Meyenn. 1990. S. 111-123.
B: Licht / Fehler Nr. 5
Die Behauptung, die Lichtgeschwindigkeit sei die größte mögliche Geschwindigkeit im Universum (C-M), ist nicht bewiesen und kann als ausschließende Behauptung auch nicht bewiesen werden
Während logische Ausschluß-Behauptungen durchaus zwingend bewiesen werden können, ist jede Art von ausschließender Sach-Behauptung erkenntnistheoretisch als außerordentlich riskant zu beurteilen: sie kann grundsätzlich nie positiv bewiesen werden; aber ein einziger empirischer, gegenteiliger Befund könnte die Behauptung zunichtemachen. Die Beweismöglichkeiten sind daher völlig unsymmetrisch, und zwar zuungunsten der Behauptung.
Auch wenn sich die Urheber solcher ausschließenden Sach-Behauptungen (hier: keine
größere Geschwindigkeit als c) über ihre ungünstige Lage meistens nicht im klaren sind
(denn sonst würden sie Derartiges nicht so laut hinausposaunen), so spüren sie unterschwellig doch die Gefahr für ihre Position und überhöhen diese Position am besten zum unangreifbaren Dogma: es muß immer so sein, und alles Gegenteilige ist verboten. Grund: es wäre gegen die Theorie gedacht!
Eine ganz einfache Überlegung im Rahmen der SRT-eigenen Behauptungen zeigt die
Hinfälligkeit der obigen C-M-Behauptung: (1) es soll nur relative Bewegungen geben; (2)
gewisse Galaxien entfernen sich von der Erde nach Aussagen der Astronomen mit mehr als der halben Lichtgeschwindigkeit; (3) zwei derartige Galaxien, die von der Erde aus sich in entgegengesetzten Himmelsrichtungen bewegen, entfernen sich dann voneinander mit einer Relativgeschwindigkeit, die größer als die Lichtgeschwindigkeit ist. – Ferner werden in Nova- und Supernova-Erscheinungen Materie-Jets beobachtet, deren Ausbreitungsgeschwindigkeit über der Lichtgeschwindigkeit liegt.
Im übrigen hat Albert Einstein selbst 1920 in Bad Nauheim die Möglichkeit von Über-
lichtgeschwindigkeiten aufgrund seiner ART zugegeben, was Gehrcke 1921 ausdrücklich bezeugt, nachdem H. Weyl es bezweifelt hatte.
Ausschließende Sach-Behauptungen, deren Überhöhung zu Dogmen und daraus Ableitung von Denkverboten zum Zweck der besseren Absicherung gegen Kritik sind ein charakteristischer Zug der beiden Theorien Albert Einsteins.
Für die Forschung sind Dogmen, wenn und so weit akzeptiert, ein schwerwiegendes Hindernis. Beispiel: wenn Astronomen feststellen, daß die Jets (Gasausstöße) aus den Nova-Explosionen sich nach ihren Berechnungen mit Überlichtgeschwindigkeit bewegen, dann korrigieren sie sich in vorauseilendem Gehorsam gleich selbst und suchen nach einer Konstruktion, die die Überlichtgeschwindigkeit wegerklärt (z.B. kann man immer eine Gravitationslinse annehmen, die die Sachlage völlig verändert), damit die Astronomen nicht in den Geruch kommen, gegen den Stachel der SRT löcken zu wollen. Denn die Sanktionen in den Naturwissenschaften sind hoch und funktionieren hervorragend. Auf diese Weise ist es kein Wunder, daß keine Überlichtgeschwindigkeiten „beobachtet“ werden – weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Jüngstes Beispiel für das Denkverbot waren die Berichte über die Beobachtung von
Überlichtgeschwindigkeiten (superluminare Geschwindigkeiten), vgl. Nimtz 1997. Die Autoren, die solch Unerlaubtes ventilieren wollen, versichern einleitend stets, daß sie rechtgläubige Relativisten sind und natürlich in keiner Weise die SRT kritisieren wollen.
Und sie bemühen sich dann darum, das Unerlaubte zu entschärfen: irgendetwas hat sich zwar mit Überlichtgeschwindigkeit (superluminarer Geschwindigkeit) bewegt, aber es kann keine Energie übertragen, oder es kann nur Information übertragen, oder es handele sich um Tunneln, worüber Albert Einstein keine Aussage gemacht habe, oder – als Gipfel des Scharfsinns – die Überlichtgeschwindigkeit entstehe gar nicht durch die Beschleunigung eines Teilchens von Unterlichtgeschwindigkeit auf Überlichtgeschwindigkeit, sondern das entstehende Teilchen habe die Überlichtgeschwindigkeit von Natur aus, habe also gar keine Grenzgeschwindigkeit überschritten! Das Photon hat also die Etikette der SRT gewahrt. In der Physik ist vieles möglich, nur nicht eine Verletzung von heiligen Dogmen.
Strum, L.: Überlichtgeschwindigkeit und Relativitätstheorie. In: Physikalische Zeitschrift. 27. 1926, S. 541-544.
– Chiao, Raymond Y.: Schneller als Licht? : der RT zufolge stellt die Lichtgeschwindigkeit eine obere Grenze dar – manche quantenmechanische Vorgänge scheinen diese Regel zu verletzen / Raymond Y. Chiao, Paul G. Kwiat, Aephraim M. Steinberg. In: Spektrum der Wissenschaft. 1993, Oktober, S. 40-49.
– Knapp, Wolfram: Die sieben Welträtsel der Physik / Wolfram Knapp, Jan Lublinski, Bernd Müller. In: Bild der Wissenschaft. 1994, Nr. 8, S. 29-37.
– Nimtz, Günter: Schneller als Licht? In: Physik in unserer Zeit. 28. 1997, Nr. 5, S. 214-218.
– Müller, Bernd: Stürzt Einsteins Dogma? : können Informationen schneller als Licht übertragen werden? In: Bild der Wissenschaft. 1997, H. 8, S. 69-74.
– Magueijo, João: Faster than the speed of light: the story of a scientific speculation / João Magueijo. – Cambridge, Mass.: Perseus Publ. 2002. 279 S.
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