6. Wie das Freigeld beurteilt wird: Der Bankmann

Immer wieder werde ich gefragt, wie es denn nun eigentlich mit dem Außenhandel wird, wenn wir zur Papierwährung übergeben. Es ist erstaunlich, in welch tiefer Unwissenheit das Volk in dieser Beziehung geblieben ist. Dabei handelt es sich doch um einsache, übersichtliche Vorgänge.


Sehen Sie dort die Zitronen im Laden der Grünkramhändlerin? Sie kommen aus Malaga. Und die Kisten, die dort dem Bahnhof zugerollt werden kommen von der Finsterburger Sonnenschirm A. G. und gehen nach Sevilla.

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Können nun diese beiden Geschäfte mit Papiergeld, deutschem und spanischem Papiergeld unter Ausschluß von Gold abgewickelt werden?


Wäre der Händler, der die Zitronen aus Spanien einführt, zugleich derjenige, der auch die Sonnenschirme nach Spanien ausführt, so würde jedermann sofort einsehen, daß die Abwickung der beiden Geschäfte durch das Papiergeld nicht gestört wird. Der Mann würde in Sevilla die Sonnenschirme gegen spanisches Papiergeld verkaufen, und mit demselben Papiergeld in Malaga Zitronen kaufen und bezahlen. Dann würde er die Zitronen nach Hamburg schicken, sie dort gegen deutsches Papiergeld verkaufen und mit dem Erlös die Sonnenschirme bezahlen. Er würde also die Zitronen mit Sonnenschirmen bezahlen. Und dieses Geschäft würde er unendlich oft wiederholen, ohne daß ihm der Umstand, daß das spanische Papiergeld in Deutschland nicht gilt, bei seinen Geschäften irgendwelche Verlegenheit bereiten könnte. Das spanische Papiergeld, das er für die Sonnenschirme bekommt, gibt er in Spanien für Zitronen aus, und das deutsche Papiergeld, das er für die Zitronen erhält, benutzt er zum Ankauf der Sonnenschirme.


Sein Kapital wechselt ständig; heute besteht es aus Zitronen, morgen aus Mark d. R.W., dann wieder aus Sonnenschirmen und aus Pesetas spanischer Währung. Dem Kaufmann kommt es ganz allein auf den Gewinn an, auf das, was der ständige Stoffwechsel des Kapitals an Überschuß abwirft. Und dafür, daß ein Gewinn aller Regel nach übrigbleibt, sorgen nicht die Währung, sondern die Gesetze des Wettbewerbs.


Über Einfuhr und Ausfuhr liegen nur ausnahmsweise in einer Hand vereint. In der Regel herrscht auch hier die Arbeitsteilung, und diese erfordert für die Abwickung der Zahlung eine besondere Handlung. Über auch dann steht das Papiergeld den Kaufleuten nicht im Wege. Die Dinge wickeln sich dann wie folgt ab: die am gleichen Orte wohnenden Einfuhr- und Ausfuhrhändler treffen sich auf der Börse. Dort verkauft der  Sonnenschirmausfuhrhändler dem Zitroneneinfuhrhaus die Forderung, die er in Gestalt eines Wechsels auf Sevilla hat, gegen deutsches Geld. Zu welchem Preise das geschieht (Wechselkurs, Valulaschwankungen), werden wir gleich sehen. Diesen in Pesetas panischer Währung ausgestellten Wechsel schickt das Zitroneneinfuhrhaus nach Malaga in Zahlung für die erhaltenen Zitronen.

 

Dieser Wechsel lautet:

 

30 Tage nach Sicht zahlen Sie an die Order der Hamburger Zitronen-Zentrale die Summe von 1000 Pesetas, Wert unserer Sonnenschirmrechnung vom 1. August.

Zinsterburger Sornenschirm A.G.

an Herrn Manuel Sanches in Seville.

 

Der Verlauf des Wechsels durch das Sonnenschirmausfuhrhaus an die Zitronenzentrale ist durch die Ausstellung an Order der Zitronen-Zentrale im Text des Wechsels bereits beglaubigt. Der weitere Verkauf des Wechsels an das Zitronenausfuhrhaus in Malaga wird auf der Rückseite des Wechsels vermerkt. Dort steht: Für uns an die Order der Herren Cervantes y Saavedra in Malaga. Hamburger Zironen-Zentrale


Von Malaga wird der Wechsel durch ein Bankhaus nach Sevilla geschickt und dort vom Sonnenschirmhändler Herrn Manuel Sanchez eingelöst.

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Damit ist das Sonnenschum- und Zitronengeschäft nach allen vier Seiten erledigt. Das Sonnenschirmausfuhrhaus in Hamburg und das Zitronenausfuhrhaus in Malaga haben ihr Geld erhalten, das Zitroneneinfuhrhaus in Hamburg und das Sonnenschirmeinfuhrhaus in Sevilla haben ihre Rechnungen bezahlt. Und es war dabei doch nur deutsches und spanisches Papiergeld beteiligt. Trotzdem an dieser Ein- und Ausfuhr vier Personen beteiligt waren, wurde Ware mit Ware, deutsche Ware mit spanischer Ware bezahlt.


Ähnlich verlaufen die Dinge übrigens auch, wenn die Wechsel, statt im unmittelbaren Verkehr zwischen den Einfuhr- und Ausfuhrhäusern zu bleiben, den Banken übergeben werden, was in der Regel dann geschieht, wenn die Ein- und Ausfuhrhändler verschiedene Orte bewohnen. Doch würde es zu weit führen, diese Geschäftsabwicklung hier ebenfalls zu erklären. Wesentliche Unterschiede bestehen nicht.


Aber eine wichtige Frage ist hier noch zu beantworten: wie kommt der Kurs der Peseta-Wechsel in Hamburg zustande, d. h. welchen Preis zahlte das Zitroneneinfuhrhaus in Hamburg in deutschem Gelde für den auf eine fremde Währung lautenden Wechsel?

 

Auch diese Frage wollen wir beantworten. Der Preis der Wechsel wird, wie der Preis der Zitronen und Kartoffeln, ausnahmslos durch Nachfrage und Angebot bestimmt. Viele Kartoffeln, viele Wechsel — billige Preise für Kartoffeln und Wechsel. Viele spanische Pesetawechsel werden aber in Deutschland angeboten, wenn viele deutsche Waren nach Spanien ausgeführt werden und wenig Pesetawechsel werden in Hamburg nachgefragt, wenn aus Spanien wenig Waren eingeführt werden. Dann fällt der Preis (kurs) der Peseta, wie er auch wieder steigt, wenn das Umgekehrte eintritt.


Solange in der Ein- und Ausfuhr sich nichts ändert, halten sich auch Nachfrage und Angebot von Wechseln die Wage. Die Änderung tritt aber sofort ein, sobald aus irgend einem Grunde die Preise in Spanien (um bei dem Beispiel zu bleiben) oder in Deutschland ihren allgemeinen Stand verlassen. Steigen z. B. in Spanien die Warenpreise, weil man dort verhältnismäßig mehr Papiergeld ausgegeben hat als in Deutschland, so werden durch dieselben hohen Preise ausländische Waren mehr als gewöhnlich angelockt, während zugleich die Ausfuhr spanischer Ware wegen derselben hohen Preise sich als weniger oder überhaupt nicht lohnend erweist. Dann wächst die Einfuhr in Spanien und die Ausfuhr geht zurück. Dann wird das Angebot von Pesetawechseln in Hamburg groß und die Nachfrage nach Peselawechseln wird klein. Und Angebot und Nachfrage bestimmen den Marktpreis der Peseta. Dann bezahlt man für die Peseta in Hamburg statt 0,80 nur 0,75, 0,70 und weniger. Dann erhält das Sonnenschirmausfuhrhaus für den auf Sevilla gezogenen Wechsel in deutschem Papiergeld nicht mehr dieselbe Summe wie früher, sondern weniger, und was es dann an den hohen Preisen, die es in Sevilla für die Sonnenschirme erzielte, mehr als gewöhnlich verdient zu haben glaubte, das setzt es am sinkenden Pesetakurs beim Verkauf des Wechsels wieder zu. Umgekehrt wird die Zitronenzentrale das, was sie in Malaga an den hohen Preisen für Zitronen mehr bezahlt hatte, jetzt beim Kauf der Pesetawechsel in Hamburg wieder zurückgewinnen.

 

Dieses Spiel währt so lange, bis die durch die spanische Papiergeldpolitik

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hochgetriebenen Warenpreise durch einen entsprechenden Rückgang der Pesetakurse ausgeglichen sind und damit ihren Anreiz zu erhöhter Einfuhr und verminderter Ausfuhr wieder verlieren. Das Gleichgewicht zwischen Ein-und Ausfuhr stellt sich also durch die Schwankungen des Wechselkurses selbsttätig her, und dies bedeutet, daß besondere Rücklagen zum Ausgleich einer Unterbilanz bei doppelseitiger Papierwährung nicht nötig sind, weil es zu solchen Unterbilanzen nicht kommen kann.


Es erübrigt sich zu sagen, daß, wenn in Deutschland die Preise hochgetrieben werden, während sie in Spanien auf gleicher Höhe bleiben, die Dinge genau umgekehrt verlaufen. Dann lohnt sich die Ausfuhr von Sonnenschirmen nicht, dagegen aber lohnt sich um so mehr die Einfuhr nach Deutschland zu all den Ländern, mit denen Deutschland sonst auf dem Weltmarkt in Wettbewerb steht. Dann werden in Deutschland wenig Auslandswechsel angeboten und viele nachgefragt; dann muß man für ausländische Wechsel erhöhte Preise (in Mark deutscher Papierwährung) zahlen. Dann stellt der erhöhte Preis (Kurs) dieser Wechsel das Gleichgewicht in Ein- und Ausfuhr auch selbsttätig wieder her.


Es ist zweifellos, daß die hier (also unter der doppelseitigen Papierwährung) möglichen Schwankungen des Wechselkurses jede beliebige Höhe erreichen können, daß solche Schwankungen die Kaufleute sehr ungleich begünstigen oder schädigen und dadurch die Verlustgefahr des Handels erhöhen. Aber liegt nicht in der Möglichkeit, mittels der Geldpolitik willkürlich unbegrenzt große Schwankungen des Wechselkurses herbeizuführen, auch schon die Anerkennung ausgedrück, daß man mit der Papiergeldpolitik auch ebenso willkürlich die Wechselkurse fest auf einem Punkt erhalten kann? kann man das Gleichgewicht in Ein- und Ausfuhr durch die Geldpolitik stören, so muß es doch auch möglich sein, durch dieselbe Geldpolitik sogar die aus natürlichen Gründen (z.B. gute und schlechte Ernten) entstehenden Schwankungen in der Ein- und Ausfuhr auszugleichen. Es ist dazu ja weiter nichts nötig, als daß die einzelnen Länder eine in allen Dingen übereinstimmende Geldpolitik, Papiergeldpolitik betreiben. Wenn wir in Deutschland und die Spanier in ihrem Lande das Gleichgewicht der Warenpreise durch eine entsprechende Geldpolitik aufrecht erhalten, dann bleibt auch das Verhältnis der Einfuhr zur Ausfuhr bestehen, dann bleibt auch das Verhältnis der Nachfrage zum Angebot von Wechseln unverändert, dann bleibt der Wechselkurs fest. Zur Lösung dieser Aufgabe genügt also eine Verständigung zwischen den einzelnen Ländern und eine entsprechende Tat.


Das, was wir von der hier erwähnten Verwaltung des Geldes erwarten, stellte sich früher mit der internationalen Goldwährung bis zu einem gewissen Grade selbsttätig ein. War in einem Lande der Geldumlauf (Gold und Banknoten) groß, und stiegen als Folge davon die Warenpreise über ihren natürlichen Weltverkehrsstand, so geschah genau dasselbe, was jetzt in einem Lande mit Papiergeld geschieht, wenn der Geldumlauf erhöht wird (sieh oben).


Die Wechsel, die auf das Land, in dem die Preise gestiegen waren, gezogen wurden, fielen im Kurs. War es z. B. Spanien, so ging der Pesetaturs in Hamburg von 80 auf 79 oder 78 zurück und fiel schließlich so weit, daß der

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Verkäufer solcher Goldpesstawechsel (das wäre, um bei dem Beispiel zu bleiben, der Sonnenschirmausfuhrhändler) seinem Geschäftsfreund in Sevilla schrieb:

  • „Ich stoße beim Verkauf des für die gelieferten Sonnenschirme auf Sie gezogenen Wechsels auf Schwierigkeiten. Man bietet mir statt 80 nur 78 Pfennig für die Peseta an. Ich ziehe darum den Wechsel zurück und bitte Sie, mir den Betrag meiner Rechnung in dortigen Goldmünzen, gut in einem Beutel verpackt, hierher zu schicken.

Unser Sonnenschirmausfuhrhändler hat nun allerdings die Kosten dieser Goldversendung zu zahlen. Diesen Ausweg wird er darum immer nur dann wählen, wenn der Kursverlust am Wechselverkauf die Kosten der Goldverfrachtung übersteigt. Die spanischen Goldmünzen bringt das Sonnenschirmausfuhrhaus auf die Reichsbank, die sie ihm kostenlos in Reichsmünzen umprägen läßt, oder gegen Banknoten zum festen Preise von 2790 Mark das Kilo Feingold umtauscht.


Was geschieht nun hier und in Spanien als Folge dieses Geschäftsbrauches? In Spanien hatte der Geldumlauf um den Betrag der Sevillaner Goldsendung abgenommen. War das Gold dem spanischen Zentralnotenamt entzogen worden, so mußte dieses nach dem Dritteldeckungsverfahren das Dreifache der Goldsendung an Banknoten dem Verkehr entziehen. In Deutschland hatte umgekehrt der Geldumlauf um das Dreifache der spanischen Goldsendung zugenommen. Die Wirkung war, daß die Warenpreise in Spanien sanken und in Deutschland stiegen. Das dauerte so lange, bis das Gleichgewicht wieder hergestellt war.

Wäre die allgemeine Preiserhohung, die den Ansioh zu diesen Verschiebungen gegeben hatte, statt von Spanien von Deutschland ausgegangen, so würde der Zitroneninfuhrhändter in Hamburg (statt des Sonnenschirmeusfuhrhändlers) in ähnlicher Weise nach Malaga geschrieben haben, daß der hohe Pesetakurs in Hamburg ihn veranlasse, als Zahlung für die erhaltenen Zitronen diesmal an Stelle des üblichen Wechsels auf Sevilla deutsche Goldmünzen einzusenden, die man sich in sponisches Geld umprägen lassen möge.

Weil solche Goldsendungen nun tatsächlich oft vorkamen, glaubte man allgemein, daß gewisse Goldrücklagen für diesen Zweck nötig seien. Das war eine falsche Ansicht. Das Gleichgewicht hätte sich auch ohne diese Goldsendungen selbsttätig wieder hergestellt, und zwar als Folge der Hemmung (bzw. Förderung), die die Einfuhr (bzw. Ausfuhr) von Waren durch die Wechselkursschwankungen erfuhr. Die Bedeutung der Goldsendungen und der diese speisenden Goldrücklagen lag auch gar nicht in der Goldsendung an sich, sondern in dem Einfluß, den diese Goldsendungen auf die Warenpreise ausübten. Diese, nicht die Goldsendungen, stellten das Gleichewicht her. Hätte man überall dort, wo der Wechselkurs aufs Ausland stieg (wenn man also für Pesetawechsel erhöhte Markpreise zahlen mußte), den Geldumlauf durch Einziehen von Banknoten gedrückt, so wäre auch sofort das Gleichgewicht in der Ausfuhr und Einfuhr wiederhergestellt worden, der Wechselkurs wäre auf den Gleichstand (pari) zurückgegangen. Eine ganz einfache Handlung, bestehend in der Wechsel-Diskontverweigerung von seiten des Zentralnotenamts, hätte Goldsendungen und die dafür bestimmten Goldrücklagen vollkommen überflüssig gemacht.

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Eine Tat an Stelle eines toten Goldklumpens, wie denn überhaupt die Währung nicht als Stoff, sondern nur als Tat, als Verwaltungsmaßregel begriffen werden kann.


Aber das hatte man nie begriffen (*), und wahrscheinlich begreift man es sogar heute noch nicht ganz.

 

(*) Näheres in „Aktive Währungspolitik“ (s. das Schriftenverzeichnis am Schluß)

 

Unter der Goldwährung konnten die Wechselkursschwankungen nie größer werden, als die Kosten der Goldverfrachtung betrugen. Für einen Kulturzustand, unter dem man vom Staate überhaupt nichts Gutes, keine verständige Arbeit erwarten kann, hat ein solcher selbsttätiger Währungsausgleich Vorteile. Für unsere heutigen Staaten wäre aber das Beibehalten der Goldwährung aus solchem Grunde geradezu als Beleidigung der Staatsbeamten zu betrachten.


Bei Maschinen zieht man wohl der Menschenhand einen selbsttätigen Regulator vor. Aber in Währungsangelegenheiten wäre der Vergleich mit einem Maschinenbetrieb nicht angebracht. Außerdem geschieht die Währungsregulierung unter der Goldwährung nur in sehr beschränktem Sinne selbsttätig. Die Goldversendungen vollziehen sich nicht von selbst. Das Gold muß gezählt, verpackt, verschickt, versichert, umgeprägt werden. Das Einziehen einer entsprechenden Summe Geldes als Verwaltungsmaßregel der Notenbank würde ebenso wirken, dabei weniger Arbeit und gar keine Kosten verursachen.


Auch ist zu beachten, daß die Wechseltursschwankungen zwischen weit entfernten Ländern bei durchschnittlichem Zinsfuß bis zu 4 % und darüber betragen können.

Die Kosten einer Goldsendung von Europa nach Australien betragen z.B. reichlich 2 %. Sie setzen sich zusammen aus Zinsverlust während der Reise, Fracht, Versicherung gegen Seegefahr und Diebstahl, Verpackung und Vermittlungsgebühren. Um diese 2 % kann also der Wechselkurs zwischen Europa und Ausralien über den Gleichstand (pari) steigen und darunter fallen, so daß hier die Spannung 4 % übersteigen kann! Das alles nennt sich aber Währung, Goldwährung!

Der Goldwährungsautomat beugt nicht vor, er tritt immer nur dann in Tätigkeit, wenn die Schwankungen das Höchstmaß, den sogenannten Goldpunkt (das sind obige Kosten) erreicht haben, d. h. mit dem Beginn der Goldausfuhr und -einfuhr. Wenn der ganze Schaden, den die Wechselkursschwankungen überhaupt anrichten können, bereits vorliegt, dann erst seht das Heilverfahren ein. Mit der Papierwährung dagegen, wenn alle Wachen und Horchposten der Geldverwaltung ihren Dienst gewissenhaft versehen, beginnen die vorbeugenden Maßregeln, sowie die ersten Zeichen einer Gleichgewichtstörung beobachtet werden, so daß die Kursschwankungen auf diese Zeichen beschränk bleiben. Freilich könnte man bei der Goldwährung auch vorbeugen und die Reichsbank behauptet sogar von sich, daß sie kein bloßer Automat sei; aber wo bleibt dann das selbsttätig Wirksame der Goldwährung, wenn man ihr durch Taten nachhelfen muß!


Das, was ich hier sagte, bezog sich auf das gemeine, herkömmliche Papiergeld. Für das Freigeld, wo alle Maßnahmen der Geldverwaltung, entsprechend ihrer Zwangsläufigkeit, unmittelbar wirksam sind, hat meine Behauptung, daß zur Erhaltung fester

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Wechsel- oder Valutakurse Rücklagen irgendwelcher Art überflüssig sind, unbeschränkte Geltung.