Privatbesitz Jede Person soll das Recht auf Privatbesitz haben!
Jede Person soll das Recht haben, durch die eigene Arbeit privates Eigentum zu erwerben, das er nach Gutdünken verwenden darf.
Das darf natürlich nicht für Grundbesitz und natürliche Bodenschätze gelten auf die ja jeder Mensch einen Rechtsanspruch hat.
Bisher basiert jedes Grundeigentum auf einem früheren Machtsystem der Gewalt. Die Machthaber hatten sich mit Gewalt das Recht genommen über die Verwendung von Grund und Boden zu entscheiden, um für sich selbst wirtschaftliche Vorteile daraus zu generieren.
Die Gemeinschaft muss sich gerechterweise gemeinsam gerechte Regeln ausdenken, wie die Nutzung von Boden und Bodenschätze sinnvoll gestaltet werden kann. Diese Regeln werden in einem gerechten Rechtssystem dokumentiert, das für alle Bürger der Gemeinschaft gilt.
Diese Regeln müssen sicherstellen, das die Nutzung von Boden und Bodenschätzen und die Nutzung von Gewässer und Gewässerschätzen für die ganze Gemeinschaft einen ständigen Mehrwert erzeugt.
Das Recht auf die Nutzung dieser natürlichen Ressourcen ist kein Privatbesitz. Ressourcen, deren Recht zur wirtschaftlichen Nutzung bei allen Bürger liegt, ist immer Gemeinschaftsbesitz.
Das Recht auf die Nutzung dieser natürlichen Ressourcen wird nicht vererbt. Dieses Recht kann durch staatliche Stellen auch wieder entzogen werden, wenn sich herausstellt, das der Nutznießer keinen ausreichenden Nutzen für die Gemeinschaft erwirtschaften kann.
Die Nutzung von Wohneigentum muss besonders geregelt werden, da jede Person ein natürliches Recht auf Wohneigentum besitzt, wozu ja imer auch Grund und Boden gehört. Privilegien Einzelner darf es hier nicht geben.
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