BRD Notstandsgesetz
NSG: Zusammenfassung Seit Ende der 1950er Jahre wurden in der Bundesrepublik Pläne diskutiert, das Grundgesetz durch die Einfügung von Notstandsartikeln für einen etwaigen Krisen- oder Kriegsfall tauglich zu machen.
Seit Ende der 1950er Jahre wurden in der Bundesrepublik Pläne diskutiert, das Grundgesetz durch die Einfügung von Notstandsartikeln für einen etwaigen Krisen- oder Kriegsfall tauglich zu machen.
Wegen des obrigkeitsstaatlichen Duktus der ersten Gesetzentwürfe entwickelte sich eine heftige innenpolitische Debatte. Das Thema war sogar so kontrovers, dass sich Mitte der 1960er Jahre eine breite außerparlamentarische Oppositionsbewegung formierte.
Der Konflikt um die Notstandsgesetze spiegelt damit die voranschreitende Politisierung weiter Kreise der bundesdeutschen Gesellschaft in den 1960er Jahren wider, die ein „Zweites Weimar“ befürchteten.
Jahrelange parlamentarische Beratungen sorgten jedoch dafür, dass die schließlich im Mai 1968 vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung die demokratisch-parlamentarische Ordnung auch im Notstandsfall garantierte.
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