2017: Rücknahme sämtlicher Aktien in Privathand

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  • Erstellungsdatum 28. Februar 2022
  • Zuletzt aktualisiert 16. März 2022

2017: Rücknahme sämtlicher Aktien in Privathand

Rücknahme sämtlicher Aktien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, die sich in Händen ihrer Privataktionäre befinden

Erläuterung
der von der ausserordentlichen Generalversammlung vom 8. Januar 2001 zu genehmigenden Vorschläge

Der Verwaltungsrat der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), eine internationale Organisation mit Sitz in Basel, Schweiz, beabsichtigt, die Möglichkeit, BIZ-Aktien zu halten, künftig ausschliesslich auf Zentralbanken zu beschränken (diese halten bereits 100 % der Stimmrechte und 86,27 % der Vermögensrechte an diesen Aktien). Diese Massnahme soll es der BIZ ermöglichen, ihre Ziele der Förderung der internationalen Kooperation im Währungs- und Finanzbereich besser zu verfolgen.

Zu diesem Zweck hat der Verwaltungsrat beschlossen, für den 8. Januar 2001 eine ausserordentliche Generalversammlung (AGV) einzuberufen, um die Statuten der BIZ in dem Sinne zu ändern, dass sämtliche von privaten Anlegern gehaltenen Aktien gegen Zahlung einer Entschädigung in Höhe von CHF 16 000 je Aktie zurückgenommen werden. Nach der Genehmigung der Vorschläge des Verwaltungsrats wird eine weitere Bekanntmachung an sämtliche Privataktionäre, die in den Büchern der Bank eingetragen sind, gesandt werden; diese wird sämtliche praktischen Angaben zur Rückgabe der Aktienzertifikate und zur Zahlung der Entschädigung enthalten.