1919-Versailler Friedensvertrag

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  • Erstellungsdatum 24. März 2023
  • Zuletzt aktualisiert 24. März 2023

1919-Versailler Friedensvertrag

Vorbemerkung.

Der Friede von Versailles ist geschlossen.

Das von den Gegnern aufgesetzte Friedensinstrument ist von uns angenommen, unterzeichnet und hat die Ratifikation durch Nationalversammlung und Reichsregierung erhalten. Da an der Ratifikation durch die Gegner nicht zu zweifeln ist, können diese Bedingungen als endgültig gelten.

Dieser Friedensvertrag wird nun auf Jahre hinaus ein wichtiges Handbuch bilden, mit dem wir uns einrichten, in das wir stets wieder Einsicht nehmen müssen.

Deutschland hat nicht verhehlt, daß ihm überaus schwere Bedingungen auferlegt werden, von denen es fraglich ist, ob sie sich selbst mit dem besten Willen durchweg werden ausführen lassen. Wir haben bezeugt, daß wir den guten Willen haben und ehrlich bestrebt fein werden, den Vorschriften nachzukommen, soviel in unserer Macht steht. Bei den Gegnern wird es liegen, ob und wie weit sie im eigenen Interesse uns die Durchführung ermöglichen, bezw. erleichtern wollen.

Die deutschen Delegierten haben seinerzeit in schwerer Arbeit sich bemüht, in der ihnen gelassenen kurzen Frist die Schwierigkeiten zu begründen und Gegenvorschläge zu machen."

Die Gegner haben diese Vorschläge geprüft in der Hauptsache abgelehnt, mehrfach aber sie berücksichtigt unddaraufhin die ursprüngliche Fassung an verschiedenen Stellen teils durch kleinere Striche, teils durch Einsetzung ganz neuer Teile abgeändert.*)

*) Es dürfte für die Inhaber dieses Buches wichtig sein, auch diese deutschen Gegenvorschläge ebenso wie die Antwort der Entente ständig in Händen zu haben. Letzere begründet die Stellungnahme der Entente zur Nichtabänderung bezw. teilweise zugegebenen Abänderung der ursprünglichen Friedensbedingungen.

Beide Schriften sind im Verlage von Reimar Hobbing in Berlin erschienen:

  • Die Gegenvorschläge der deutschen Regierung zu den Friedensbedingungen.
  • Amtliche Textausgabe. Antwort der alliierten und assoziierten Mächte. Vollständiger amtlicher Text.

Wir halten es für wesentlich, diese Abänderung in der vorliegenden Ausgabe deutlich kenntlich zu machen, indem Einfügungen und Veränderungen durch besondere Schrift wiedergegeben werden, die in Wegfall gekommene frühere Textfassung in Fußnoten angefügt ist.

Ebenso wie diese Form der Wiedergabe dürfte es auch zur Orientierung willkommen sein, daß außer der allgemeinen Übersichtskarte am Schluß auch verschiedene Spezialkarten der in Betracht kommenden Gebiete in dem Text selbst eingefügt sich finden. Wie die vorausgesandte Inhaltsübersicht einen Überblick über den Gesamtaufbau des Friedensvertrags bietet, so wird das am Schluß beigefügte Sachregister die Auffindung von einzelnen Orten, Gegenständen, Punkten erleichtern.

Wir hoffen so, indem zugleich durch die Stellung des Preises auf die Möglichkeit weiterer Verbreitung Rücksicht genommen wird, eine Ausgabe der Friedensbestimmungen zu bieten, die ebenso dem Tagesbedürfnis, wie dem Zweck eines dauernden, für die Orientierung wertvollen Handbuches entspricht.

Der Verlag.