Fraktionszwang Fraktionszwang ist er faktische Zwang, einem vorgegeschriebenem Abstimmungsverhalten im Parlament zu folgen, ohne Rücksicht auf eigene Bedenken.
Fraktionszwang ist der faktische Zwang von Mitgliedern einer Fraktion im Parlament, bei einer Abstimmung im Parlament so abzustimmen, wie es die Parteiführung vorgeben hat. Dies ist ein untrügliches Zeichen für eine FAKE-Demokratie.
Das widerspricht jeder Vorstellung von Demokratie, wo jeder Parlamentarier nur seinem eigenen Gewissen und vielleicht seinen Wählern verpflichtet ist.
Dass es überhaupt möglich ist, einen Parlamentarier zu einem bestimmten Abstimmungs-Verhalten zu zwingen, liegt daran,
- dass eine Abstimmung keine geheime Abstimmung ist,
- dass der Parlamentarier von seiner Partei oder der Parteiführung abhängig ist,
- dass die Ziele der Partei sich nicht mit den Zielen des Parlamentariers decken,
- dass die Ziele der Partei nicht dem Gesamtwohl aller dienen.
Es ist offensichtlich, dass mit der vorherrschenden Parteien-Demokratie keine echte Demokratie möglich ist, da immer egoistischen Ziele der Partei oder der Parteiführung oder deren Geldgeber im Vordergrund stehen werden.
Alle Parteien behaupten natürlich, dass sie immer das Gemeinwohl aller Menschen im Lande im Auge haben. Die letzten 80 Jahre zeigen drastisch, dass dies nicht der Fall ist. Es wird viel gelogen und vorgetäuscht.
Impressum