1911-Die Juden und das Wirtschaftsleben
7. Kapitel: Die Herausbildung einer kapitalistischen Wirtschaftsgesinnung 1911: Die Juden und das Wirtschaftsleben von Werner Sombart: Erster Abschnitt - Der Anteil der Juden am Aufbau der modernen Volkswirtschaft.
Schon das, was aber den Anteil der Juden an der Versachlichung des modernen Wirtschaftslebens zu sagen war, hat durchscheinen lassen, daß der Judeneinfluß noch weiter reicht als bis zu den äußeren Geschäftsformen, die sie ausgebildet haben. Denn der Börsenverkehr, wie er sich im Laufe der letzten Jahrhunderte entwickelt hat, ist schon gar nicht mehr bloß eine bestimmte Ordnung, eine bestimmte äußere Organisation der wirtschaftlichen Vogänge: er wird in seiner Eigenart erst festgestellt, wenn wir ebenso den ihn beherrschenden Geist richtig einschätzen. Die neuen Formen industrieller Organisation werden ebenfalls aus einem ganz besonderen ,,Geiste“ geboren und sind nur zu verstehen als Ausflüsse dieses besonderen „Geistes“. Und das ist es, worauf ich nunmehr die Aufmerksamkeit des Lesers lenken möchte: auf die Tatsache, daß unsere Volkswirtschaft ihr Gepräge nicht nur insoweit von den Juden miterfahren hat, als wichtige Teile ihrer äußeren Struktur ihnen ihr Dasein verdanken, daß vielmehr auch das innere Getriebe des modernen Wirtschaftslebens, daß auch die Grundsetze der Wirtschaftsführung, daß das, was man den Geist des Wirtschaftslebens oder vielleicht noch treffender die Wirtschaftsgesinnung nennen kann, größtenteils auf jüdischen Einfluß sich zurückführen lassen.
Um dafür den Beweis der Richtigkeit zu erbringen, müssen wir teilweise andere Wege gehen als bisher.
„Dokumentarisch“ läßt sich ein solcher Einfluß wie er hier behauptet wird, natürlich nicht oder nur sehr unvollkommen nachweisen. Was uns vielmehr vor allem als Anhaltspunkt dienen muß ist die ,,Stimmung“, die jeweils in den Kreisen herrschte, die den eigenartigen jüdischen Geist als etwas Fremdes zuerst und am deutlichsten wahrnehmen mußten. Das aber sind die nichtjüdischen Geschäftsleute oder aber deren Wortführer.
Die Äußerungen dieser Elemente sind, bei aller Einseitigkeit und oft genug Gehässigkeit, doch die zuverlässigste Quelle, um das zu erkennen, was uns am Herzen liegt, weil sie die ganz naive Reaktion auf das anders geartete jüdische Wesen darstellen, dieses also gleichsam wie in einem Spiegel (der freilich oft genug wohl ein Hohlspiegel war) auffangen. Natürlich müssen wir, wenn wir die Urteile der interessierten Zeitgenossen (die, wie sich denken läßt, in den Juden ihre schlimmsten Feinde erblickten) als Quelle für die Erkenntnis jüdischer Geschäftseigenart verwerten wollen, vor allem zwischen den Zeilen lesen und aus ganz anders gemeinten Äußerungen das Richtige herausdeuten. Das aber wird uns wesentlich erleichtert durch die fast schematische Gleichförmigkeit der Urteile, die offenbar nicht auf Entlehnung, sondern auf Gleichartigkeit oder Gleichheit der veranlassenden Umstände zurückzuführen ist, und durch die natürlich die (wenn auch oft indirekte) Beweiskraft der Äußerungen erheblich gesteigert wird.
Da ist denn nun vor dem festzustellen, daß überall, wo auch immer Juden als Konkurrenten auftreten, Klagen ertönen über ihren nachteiligen Einfluß auf die Lage der christlichen Geschäftsleute: diese werden, heißt es in den Denk- und Bittschriften, in ihrer Existenz bedroht, die Juden bringen sie um ihren ,,Verdienst“ beeinträchtigen ihnen die ,,Nahrung“ weil die Kundschaft zu ihnen, den Juden, übergeht. Ein paar Auszüge aus Schriftstücken des 17. und 18. Jahrhunderts – also der Zeit, die für uns vor allem in Betracht kommt – wird das ersichtlich machen.
Deutschland. 1672 klagen die Stände der Mark Brandenburg „die Juden nähmen den andern Einwohnern des Landes . . . die Nahrung von dem Munde weg“ (276). Fast wörtlich heißt es in dem Einbringen der Danziger Kaufmannschaft vom 19. März 1717 : „Durch diese Beschädiger“ werde ihnen „das Brot von dem Munde weggerissen“ (277). Die Bürger der Altstadt Magdeburg sträuben sich (1712, 1717) gegen die Zulassung der Juden :
„weil der Stadt Wolfahrt und der glückliche Success des Commercii darauf beruhet, daß keine . . . Judenhandlung hier geduldet wird“ (278).
In einer Vorstellung Ettenheims (1 740) an den Fürstbischof wird bemerkt, daß
„bekanntermaßen die Juden gemeinem Wesen anders nicht als zum größten Schaden und Verderben gereichen“.
Eine Auffassung, die zu dem Sprichwort verallgemeinert da:
,,Alles verdirbt in der Stadt, Wo es viele Juden hat.“ (279)
In der allgemeinen Einleitung des (preußischen) Edikts von 1750 heißt es :
„Die so genandte Kaufleute in unsern Städten .. . , so respectu der rechten en gros handelnden Kauff Leute nur vor Krämer zu halten, klagen . . ., daß ihnen die handelnden Juden, welche mit ihnen gleichen Krahm führen, großen Abbruch thäten.“
Wie denn die (christlichen) Kaufleute Nürnbergs mit ansehen mußten, daß ihre Kunden zu den Juden kaufen gingen. Als nämlich die Juden aus Nürnberg vertrieben waren (1469), siedelten sie sich vielfach in Fürth an. Die Nürnberger Bürger – die als Konsumenten natürlich ihren Vorteil suchten – erachteten es für ratsam, ihre Einkäufe fürderhin in Fürth zu machen. Und nun regnet es während des ganzen 17. und 18. Jahrhundert unzahlige Ratsverordnungen, die das Kaufen bei den Fürther Juden verbieten oder doch wenigstens einzuschränken suchense. (280)
Daß alle Kaufmannsgilden (ebenso natürlich alle Handwerkerzünfte) noch während des ganzen 18. Jahrhunderts den Juden die Aufnahme nicht gestatteten, ist bekannt. (281)
England. Dieselbe feindselige Haltung der christlichen Geschäftsleute gegen die Juden während des 17. und 18. Jahr-hunderts:
,,the Jews are a subtil people . . . depriving the English merchant of that profit he would otherwise gain“ ;
sie treiben ihre Geschäfte zum Nachteil der englischen Kaufleute:
,,to the prejudice of the Englisch Merchantsu“. (282)
Im Jahre 1753 ging bekanntlich ein Gesetz durch, das den Juden die Naturalisierung ermöglichen sollte. Aber der Unwille in der Bevölkerung gegen das verhaßte Volk war so groß, daß das Gesetz im nächsten Jahre wieder kassiert werden mußte. Unter den Gründen, die gegen die Aufnahme der Juden in den englischen Untertanenverband geltendgemacht wurden, war nicht der letzte die Befürchtung: die Juden, die nach der Naturalisation das Land Überschwemmen würden, würden die Engländer von ihren Plätzen verdrängen:
„oust the natives from their employment“ (283).
Frankreich. Dieselben Klagen von Marseille bis Nantes. Eingabe der Kaufleute von Nantes (1752):
„Le commerce prohibe de ces etrangers . . – a causè et fait un tort considerable aux marchands de cette ville, de sorte que s’ils n’ont le bonheur de meriter l’autorite de ces Messieurs, ils seront dans la dure nècessitè de ne pouvoir soutenir leur famille, ni s’acquitter de leur imposition.“ (284)
„Alle Welt läuft zu den jüdischen Kaufleuten“, klagen die christlichen Geschaftsmänner von Toulouse im Jahre 1745 (285).
„Wir bitten Euch inständig, die Fortschritte dieser Nation aufzuhalten, die zweifellos den ganzen Handel des Languedoc zerstören müßte“ (bouleverserait),
heißt es in einer Eingabe der Handelskammer von Montpellier (286)
Und die Kaufleutezunft in Paris vergleicht die Juden mit den Wespen, die sich auch in die Bienenstücke nur eindrängten, um die Bienen zu töten, ihnen den Leib zu öffnen und den darin aufgesammelten Honig aufzusaugen:
,,L’admission de cette espèce d’hommes ne peut etre que tres dangereuse. On peut les comparer a des guepes qui ne s’introduisent dans les ruches que pour tuer les abeilles, leur ouvrir le ventre et en tirer le miel qui est dans leurs entrailles: tels sont les juifs.“ (287)
„Qu’on juge par cette gènèralitè et cette unanimitè de la gravitè de la question des juifs envisagèe sous son aspect commerciale.“ (288)
In Schweden (289), in Polen (290) : immer dasselbe Lied : 1619 klagt der Posener Magistrat in einer Adresse an König Sigismund III., daß den
,,Handelsleuten und Handwerkern Schwierigkeiten und Hindernisse durch die Konkurrenz der Juden erwüchsen.“
Aber mit dieser bloßen Feststellung der Tatsache: daß die Juden die „Störer der Nahrung“ sind, ist uns noch nicht gedient. Wir möchten gern die Gründe kennen lernen, weswegen sie den christlichen Geschäftsleuten diese vernichtende Konkurrenz machen konnten. Denn offenbar erst wenn wir diesen Gründen nachspüren, kommen wir hinter die Eigenart des jüdischen Geschäftsgebarens, in der ja doch offenbar jene Gründe verborgen liegen mtissen ; enthüllen wir „les secrets du nègoce“, von denen Savary in der unten zitierten Stelle spricht.
Wiederum befragen wir die unmittelbar betroffenen Zeitgenossen oder Leute, die den Dingen des täglichen Lebens nahe genug standen, um Witterung zu haben. Und bekommen zunächst wieder eine ganz übereinstimmende Antwort: was die Juden so überlegen macht, ist ihre betrügerische Geschäftsführung.
,,Die Juden und Kommissarii haben ein Gesetz und Freiheit, welches heißet Lügen und Trügen, wenn OS ihnen nur einträgt,“
meint Philander von Sittewald (291). Ebenso allgemein und selbstverstiindlich lautet das Urteil in dem schnurrigen Betrugslexikon, das der „Geheimrat und Amtmann“ Georg Paul Hönn zusammengestellt hat (292).
Hier findet sich hinter dem Stichwort „Juden“ – als einziger Fall im ganzen Lexikon – das Einschiebsel :
„Juden betrügen, wie insgemein , also in sonderheit . .“ Ähnlich ist der Artikel „Juden“ in der ,,Allgemeinen
Schatzkammer der Kauffmannschaft“ gehalten (293). Oder ein ,Sittenschilderer“ berichtet schlankweg von der Judenschaft Berlins: „Sie – nähren sich vom Raube und Betruge, die nach ihren Begriffen keine Verbrechen sind“ (294).
Und das franzbsische Gegenbild dazu : ,,das Urteil Savarys :
„les juifs ont la reputation d’etre très habiles dans le commerce; mais aussi ils sont soupconnès de ne le pas faire avec toute la probitè et la fidèlitè possible“ (295).
Und diese ganz allgemeinen Urteile finden dann fast in jeder Eingabe christlicher Geschäftsleute ihre besondere Bestätigung für den Ort und die Branche, auf die sich die Eingabe gerade bezieht.
Schaut man sich dann aber die Geschsftspraktiken im einzelnen an, die man den Juden zum Vorwurf machte, so findet man sehr bald, daß viele von ihnen mit Betrug – auch wenn man den Begriff sehr weit faßt, etwa im Sinne einer absichtlichen Verletzung oder Unterdrückung der Wahrheit oder einer arglistigen, auf Vermögensschädigung gerichteten Täuschung – kaum etwas zu tun haben. Die Bezeichnung ,,Betrug“ ist vielmehr offenbar dazu bestimmt, schlagwortartig die Tatsache zum Ausdruck zu bringen, daß die Juden bei ihrer Geschäftsführung auf die bestehenden Rechts- oder Sittennormen nicht immer Rücksicht zu nehmen pflegten. Was also die Handlungsweise der jüdischen Geschäftsleute kennzeichnete, war die Verletzung gewisser traditioneller Gepflogenheiten der christlichen Geschäftsleute, war die Gesetzesübertretung (in seltenen Fällen), war vor allem der Verstoß gegen die guten Sitten der Kaufmannschaft. Und wenn wir noch genauer hinsehen, wenn wir vor allem die einzelnen Verfehlungen, die den Juden vorgeworfen wurden, auf ihre grundsätzliche Bedeutung hin untersuchen, so werden wir alsobald gewahr, daß es sich bei dem Kampfe zwischen jüdischen und christlichen Kaufleuten um den Kampf zweier Weltanschauungen oder doch wenigstens zweier grundsätzlich verschieden oder entgegengesetzt orientierter Wirtschaftsgesinnungen handelt. Um das zu verstehen, miissen wir aber uns vergegenwärtigen, welchen Geist das Wirtschaftsleben atmete, in das die jüdischen Elemente seit dem 16. Jahrhundert immer mehr eindrangen und zu dem sie sich offenbar in so schroffen Gegensatz brachten, daß man sie überall als die ,,Störer“ der Nahrung empfand.
Während der ganzen Zeit, die ich als die frühkapitalistische Epoche bezeichne, also auch in den Jahrhunderten, in denen sich das jüdische Wesen durchsetzte, herrscht noch dieselbe Grundauffassung in der Wirtschaftsführung vor, die während des Mittelalters gegolten hatte : die feudal-handwerksmäßige, die ihren äußeren Ausdruck in der ständischen Gliederung der Gesellschaft findet.
Danach – und das ist die tragende, alles übrige Denken und Tun bestimmende Idee – steht im Mittelpunkt auch der wirtschaftlichen Interessen der Mensch. Der Mensch als Gütererzeuger oder als Güterverbraucher bestimmt mit seinen Interessen das Verhalten der einzelnen wie der Gesamtheit, bestimmt die äußere Ordnung des wirtschaftlichen Prozesses ebenso wie die Gestaltung des geschäftlichen Lebens in der Praxis. Alle Maßnahmen der Gesamtheit wie des einzelnen, die auf die Regelung wirtschaftlicher Vorgänge abzielen, sind personal orientiert. Die Grundstimmung aller an der Wirtschaft Beteiligten trägt eine persönliche Färbung. Was freilich nicht dahin zu verstehen ist, als ob das einzelne Wirtschaftssubjekt frei hätte schalten und walten können. Vielmehr war das Individuum, wie bekannt, in seinem Tun und Lassen an feste, objektive Normen gebunden; aber diese Normen selbst, das ist hier das Entscheidende, waren aus rein personalem Geiste geboren. Güter werden erzeugt und gehandelt, damit die Konsumenten gut und reichlich ihren Bedarf an Gebrauchsgütern decken können, aber auch die Produzenten und Händler ihr gutes und reichliches Auskommen finden: beides so, wie es das Herkommen mit sich brachte. Man konnte auch sagen: der wirtschaftliche Prozeß wurde noch unter wesentlich naturalem Gesichtspunkte betrachtet, das heißt: die Kategorie des qualitativ bestimmten Gebrauchsgutes stand noch im Mittelpunkte der Bewertung.
Produzent und Händler sollen durch ihre recht und schlecht geübte Tätigkeit ihr standesgemäßes Auskommen finden: diese Idee der Nahrung beherrscht noch durchaus die Anschauungen der meisten Wirtschaftssubjekte während der kapitalistischen Epoche, auch dort, wo sie schon in kapitalistischen Formen ihr Geschäft betreiben und findet demgemäß in den schriftlich fixierten Ordnungen seine äußere Anerkennung und in den Schriften über Handel und Wandel seine theoretische Begründung :
„Abfall der Nahrung oder Verfall der Nahrung ist, wenn einer in einen solchen Zustand versetzt wird, daß er weniger einnimmt als zu seinem ehrlichen Auskommen oder auch zur Befriedigung seiner Gläubiger nötig“ (296).
Das schrankenlose, unbegrenzte Streben nach Gewinn galt noch während dieser ganzen Zeit bei den meisten Wirtschafts-Subjekten als unstatthaft, als ,,unchristlich“, wie denn der Geist der alten Thomistischen Wirtschaftsphilosophie noch immer wenigstens offiziell die Gemüter beherrschte.
,,So Du. .. eine Ware allein hast, kannst Du wol einen ehrlichen Profit suchen; doch also, daß es christlich sey und Dein Gewissen keinen Verlust erleide oder Du an Deiner Seele schaden nehmest“ (297). Hier wie in den Wechselfällen des Wirtschaftslebens blieb das religiöse oder sittliche Gebot doch immer das oberste: von einer Herauslösung der ökonomischen Welt als dem religiös-sittlichen Gesamtverbande war noch keine Rede. Jede einzelne Handlung ressortierte noch unmittelbar von der obersten ethischen Instanz : dem göttlichen Willen. Und dieser war – soweit mittelalterlicher Geist herrschend geblieben war – wie allgemein bekannt, der mammonistischen Auffassung der Dinge im strengsten Sinne abhold, also, daß alles christliche Erwerbsleben alten Stils schon aus diesem Grunde immer ethisch temperiert blieb.
Produzent und Händler sollen ihr Auskommen finden : dieser leitende Gedanke mußte vor allem zu einer Abgrenzung bestimmter Tätigkeitskreise für die gesamte Hädlerschaft eines Landes, eines Ortes ebenso wie für das einzelne Wirtschaftssubjekt an seinem Platze ftihren. Das, was für das Mittelalter gesagt ist (298), gilt bis an die Schwelle des 19. Jahrhunderts fiir alle wirtschaftliche Auffassung: daß sich mit einem Rechte stets eine bestimmte Machtsphäre verband, daß nicht durch den Hinweis auf allgemeine Berechtigungen, sondern durch die Zuteilung einer bestimmten Machtsphäre die Stellung des Individuums begründet wurde.
Darum sorgte die Gemeinschaft (die sich für den einzelnen noch immer verantwortlich fühlt) zunächst dafür, daß die Gesamtheit ihrer Produzenten und Handler ein hinreichend grobes Gebiet für fruchtbare Tätigkeit hatte: der Grundgedanke der merkantilistischen Politik, die (wie hier nicht im einzelnen nachgewiesen werden kann) die gradlinige Fortsetzung der mittelalterlich-städtischen Wirtschaftspolitik war. Der Tätigkeitsbereich, den die Angehörigen eines Staates benötigen, ist mit Gewalt, wenn erforderlich, zu erobern und zu verteidigen. Alle merkantilistische Handels- und Kolonialpolitik ruht noch, wie bekannt, auf diesem Grundgedanken. Ausdehnung der Handelsbeziehungen und damit Erweiterung des Absatzgebietes für den einheimischen Produzenten ist danach durchaus und ausschließlich ein kriegerisches Problem, ein Problem höchster Machtentfaltung. Wo iiberhaupt ein Wettbewerb stattfindet – und das war nur der Fall außerhalb der Landesgrenze -, wird der Erfolg entschieden durch die höchste kriegerische, nicht kommerzielle Tüchtigkeit.
Dagegen ist im Innern des Landes jeder Wettbewerb etwa der einzelnen Wirtschaften untereinander grundsätzlich ausgeschlossen.
Der einzelne erhält sein Tatigkeitsgebiet: darauf kann er schalten und walten, wie es Sitte und Überlieferung vorschreiben, aber er soll sein Auge nicht auf seines Nachbarn Reich lenken, wo dieser, wie er, seines Daseins Kreise in ungestörter Ruhe vollendet. So erhielt der Vollbauer seine Hufe: so viel Land und Weide und Wald, als er zum Betriebe seiner Landwirtschaft und zum Unterhalt seiner Familie bedurfte. Von dieser bäuerlichen Besitz- und Wirtschaftseinheit sind dann alle späteren Anschauungen abgeleitet, auch die, die Gewerbe und Handel gestalteten. Immer schwebte die bäuerliche Nahrung als Idealgebilde vor: wie der Bauer sollten auch der gewerbliche Produzent und der Händler seinen umfriedeten Bezirk haben, innerhalb dessen sie ihres Amtes walten konnten. Was für den Bauern sein Landlos, das war für den Städter die Kundschaft: sie, die Abnehmerin seiner Erzeugnisse, war gleich wie die Scholle für den Bauern die Quelle seines Unterhalts. Sie mußte eine bestimmte Größe haben, damit ein Geschäft in traditionellem Umfang von dem Absatz an sie bestehen konnte. Sie sollte dem einzelnen Wirtschaftssubjekt gesichert bleiben, damit er stets sein Auskommen habe: auf dieses Ziel sind eine Menge wirtschaftspolitische Maßregeln gerichtet ; dieses Ziel verfolgt vor allem auch die kaufmännische Moral. Recht und Sitte wahrend dieser ganzen Zeit, noch ebenso wie im Mittelalter, verfolgen gleichermaßen den Zweck, den einzelnen Produzenten oder Händler gegen übergriffe seines Nachbarn in seinem Tätigkeitskreis, also in seiner Kundschaft zu sichern.
Wo die Sicherung des Geschsftszweiges gegen die Übergriffe aus einem andern Geschäftszweige in Frage kam, sorgte ja die Zunftordnung für Aufrechterhaltung des Besitzstandes, ebenso in zahlreichen Fällen durch Schließung der Zunft, wo der Besitzstand eines Gewerbes als Ganzes in Frage stand. Den einzelnen Geschäftsinhaber gegen seinen Kollegen zu schützen, war vornehmlich die kaufmännische Sitte berufen, die uns hier ganz besonders angeht, weil in ihr die Wirtschaftsgesinnung am unverfälschtesten zum Ausdruck kommt.
Die Geschalftsmoral gebot nun aber mit der Entschiedenheit, ruhig in seinem Laden der Kundschaft zu harren, die aller Voraussicht nach sich einstellen mußte. So schließt De Foe (der oder dessen Fortsetzer in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts das berühmte Kaufmannsbuch schrieben) seinen Sermon :
„and then with God’s blessing and his own care, he may exped his share of trade with his neighbours“ (299).
Das ist ganz und gar ,,handwerksmäßig“ gedacht: er mag – der Kaufmann – ruhig abwarten, daß ihm sein Anteil am Gesamthandel zufalle.
Auch der Meßbesucher (im 18. Jahrhundert) „wartet Tag und Nacht seines Gewolbs wohl ab“ (300).
Auf das strengste verpönt war aller ,,Kundenfang“: es galt als „unchristlich“, als unsittlich, seinem Nachbarn die Kgufer abspenstig zu machen (801). Unter den ,,Regeln der Kaufleute, die mit Waren handeln„, befindet sich eine, die lautet: „Wende keinem seine Kunden oder Handelsmann weder mündlich – noch schriftlich ab; und tue einem andern auch nicht, was Du wilst, daß Dir nicht geschehe (302) . “ Diesen Grundsatz schärfen denn auch die Kaufmannsordnungen immer wieder von neuem ein: in der „Mayntzischen Policey Ordnung“ (18. SC.) heißt es (303)
„daß niemand den andern vom Kauff abtreiben oder mit höherem Bieten demselben eine Ware verteuern soll, bey Verlust der gekauften Ware; niemand (sollte) sich in des andern Handel eindringen oder seinen eigenen so stark fahren, daß andere Bürger darüber zu Grunde gehen.“
Die sächsischen Kramer-Ordnungen von 1672, 1682, 1692 bestimmen in Art. 18 (304) :
„Soll kein Cramer dem andern seine Kaufleute von seinen Buden oder Cram Laden abruffen noch mit Wincken oder andern Geberden und Zeichen vom Kauf abhalten weniger die Kaufleute für eines andern Buden oder Gewölben mahnen, ob sie ihm gleich mit Schulden verhafftet seyn“.
Ganz folgerichtig waren dann aber auch alle Vornahmen im einzelnen verpönt, die darauf hinausliefen, seine Kundschaft zu vergrößern.
Noch während der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts gilt es selbst in London als unschicklich, wenn ein Kaufmann seinen Laden prächtig ausstattet und durch geschmackvolle oder sonstwie reizvolle Auslagen Käufer anzulocken trachtet. Der schon erwähnte De Foe nicht nur, sondern auch noch die späteren Herausgeber eines Werks (beispielsweise die der 5. Auflage von 1745) entrüsten sich aber solcherlei unlautern Wettbewerb, dessen bisher freilich – wie sie mit einiger Befriedigung feststellen – nur einige Konditoren und toy-men sich schuldig gemacht hatten (305).
Zu den unerlaubten Dingen gehört auch lange Zeit noch während der frühkapitalistischen Periode, soviel ich sehe (Holland, über das ich nicht genau unterrichtet bin, ausgenommen: hier scheint schon im 17. Jahrhundert das Eis gebrochen zu sein), bis tief in das 18. Jahrhundert hinein die Geschäftsanzeige, zumal in der Form der Anpreisung.
Die Geschäftsanzeige kommt in Holland nach der Mitte, in England gegen Ende des 17. Jahrhunderts, in Frankreich noch viel später überhaupt erst in Aufnahme. Die im Jahre 1667 begründete Ghentsche Post-Tijdingen brachte in ihrer Nummer vom 3. Oktober desselben Jahres die erste Anzeige (306). Die Londoner Annoncenblätter der 1660er Jahre enthalten überhaupt noch keine Geschäftsanzeigen: selbst der große Brand veranlaßte kein einziges Geschäft, auch nur seine neue Adresse bekannt zu geben. Einigermaßen gewöhnt sich die Geschäftswelt daran, nachdem sie vorher schon vereinzelt Zettel auf der Sraße hatte verteilen lassen, die Zeitung als Insertionsorgan zu betrachten, seit Begründung der „Collection for the Improvement of Husbandry and trade“ durch John Hougthon im Jahre 1682 (307).
Zwei Menschenalter später schreibt Postleth Wayt (308) : Das Annoncieren in den Zeitungen sei jetzt mehr in Aufnahme gekommen. Noch vor wenigen Jahren (a few years since) hatten Geschäftsleute von Ansehen es für gemein und schimpflich (mean and disgraceful) erachtet, sich mittels einer öffentlichen Anzeige an das Publikum zu wenden ; jetzt (1751) sei es anders geworden ; jetzt hielten selbst sehr kreditwürdige Personen die Zeitungsannonce für die einfachste und billigste Methode, dem ganzen Lande zur Kenntnis zu bringen, was sie etwa anzubieten hatten.
In Frankreich war man um dieselbe Zeit offenbar noch nicht so weit. Savary verzeichnet in seinem Dictionnaire (1 726) unter dem Stichwort
„Reclame“: „terme d’imprimerie; c’est le premier mot d’un cahier d’un livre“ etc.; und unter dem ,“affiche“ : terme de maitres pescheurs; „afficher“ : terme de cordonnier etc.
Erst im Supplement (1732) trägt er unter dem Stichwort ,,Affiche“ (das also offenbar noch ein wenig gebräuchliches Wort war, das einem nationalökonomischen Fachlexikographen entgehen konnte) nach: „Placard attachè en lieu public pour rendre une chose notoir a tout le monde.“
Aber unter den Dingen, die mittels öffentlichen Anschlags „aller Welt“ bekannt gemacht werden, zählt er nur auf: Verkauf von Schiffen ; Abfahrt von Schiffen ; Ankündigung angekommener Schiffsladungen durch die großen Kompagnien, wenn sie öffentlich verkauft werden sollten; Errichtung neuer Fabriken; Wohnungswechsel. Die Geschäftsanzeige fehlt. Sie fehlt aber auch als Annonce in den Zeitungen bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts hinein: so enthält beispielsweise die erste Nummer des berühmten Annoncenblatts ,,Les Petites Affiches“, die am 13. Mai 1751 erschien, keine einzige wirkliche Geschäftsanzeige (310). Also selbst die ganz simple Geschäftsanzeige: „ich verkaufe (verfertige) da und da die und die Waren“ bürgert sich in England erst während der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, in Frankreich noch später ein (in Deutschland haben wir in einzelnen Städten: Berlin, Hamburg, vereinzelte Fälle der Geschäftsanzeige aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts; nur Bücher wurden allgemein viel früher angezeigt, bildeten aber durch die Natur ihres Vertriebes eine leicht erklärliche Ausnahme).
Als durchaus verwerflich galt aber offenbar noch lange Zeit, während welcher die Geschäftsanzeige schon bestand, die Geschäftsreklame , das heißt die Anpreisung, der Hinweis auf besondere Vorzüge, die ein Geschäft etwa vor andern aufzuweisen sich anmaßte. Als den höchsten Grad kaufmannischer Unanständigkeit aber betrachtete man die Ankündigung: daß man billigere Preise nehme als die Konkurrenz.
Das „Unterbieten“, das ,,underselling“ galt in jeder Gestalt als unschicklich: „Seinem Neben-Bürger zu Schaden zu verkauffen, und allzusehr zu schleudern, bringt keinen Segen“ (311).
Als eine geradezu schmutzige Praktik aber galt der öffentliche Hinweis darauf. In der fünften Auflage des Complete English Trademan (1745) findet sich eine Anmerkung der Herausgeber folgenden Inhalts (312): „Seit unser Autor schrieb (De Foe starb 1731), ist die Unsitte des Unterbietens so schamlos entwickelt (this underselling pradice is grown to such a shameful height), daß gewisse Leute öffentlich bekanntmachen: daß sie ihre Waren billiger als die übrige Kaufmannschaft abgeben (that particular persons publickly advertise that they undersell the rest of the trade).“ Und gleich dabei die aus der herrschenden Wirtschaftsgesinnung folgerichtig sich ergebende Erklärung für die Entrüstung, mit der auf die genannte Unsitte hingewiesen wird: Wir haben Händler gekannt, die ihre Waren zu Preisen ausbieten, bei denen ein solider Kaufmann nicht bestehen kann (we have had grocers advertising their under-selling one another, at a rate a fair trader cannot sell for and live) : das alte Nahrungsideal! Das übliche Auskommen fest gegeben; das Ausmaß des Absatzes fest gegeben: also dürfen die Preise, zu denen die einzelnen Waren verkauft werden, nicht unter eine bestimmte Mindestöhe sinken.
Ein besonders wertvolles Zeugnis besitzen wir für Frankreich, sogar aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, woraus mit aller Deutlichkeit hervorgeht, wie unerhört die Preisunterbietung und deren äffentliche Bekanntmachung damals selbst in Paris noch waren. Es heißt darin (einer Ordonnanz des Jahres 1761), daß derartige Machenschaften nur als die letzte Verzweifiungstat eines unsoliden Geschäftsmanns angesehen werden müssen. Die Ordonnanz verbietet auf das strengste allen en gros- und en dètail-Kaufleuten in Paris und seinen Vororten, „daß einer hinter dem andern herlaufe„, um ihren Waren Absatz zu verschaffen ; insbesondere aber Zettel zu verteilen, um darauf auf ihre Waren hinzuweisen. Die Begründung dieser Verordnung ist so bezeichnend für den Geist, der damals noch die maßgebenden Kreise beherrschte, daß ich die wichtigsten Stellen daraus wiederum im Wortlaut mitteilen muß. Es heißt da (313):
„Quelques marchands de cette ville – Paris – ont affecte depuis quelque temps de faire rèpandre dans le public des billets en leur nom, pour annoncer la vente de leurs ètoffes et autres marchandises, a un prix qu’ils exposent etre infèrieur a celui que les dites marchandises ont coutume d’etre vendues par les autres marchands: qu’une pareille contrevention, qui est presque toujours la derniè reressurce d’un nègociant infidile, ne peut etre trop sèvèrement reprimèe.“
Über dem Produzenten und Händler wurde nun aber auch der Konsument nicht vergessen. Ja in gewissen Sinne blieb dieser die Hauptperson, da ja noch die naive Anschauung nicht ganz aus der Welt verschwunden war: daß Gütererzeugung und Güterhandel am Ende für den Güterverzehr, um diesen gut zu gestalten, da seien.
Die naturale Orientierung, wie ich es nannte, waltete auch hier noch ob : Gebrauchsgüterbeschaffung ist noch immer Zweck der wirtschaftlichen Tätigkeit, noch ist nicht die reine Warenproduktion deren Inhalt geworden. Daher denn vor allem während der ganzen frühkapitalistischen Epoche immer noch das Bestreben deutlich zutage tritt : gute Waren herzustellen ; Waren, die das sind, was sie scheinen: also auch echte Waren. Von diesem Bestreben sind alle die unzähligen Reglementationen der Warenerzeugung getragen, die gerade das 17. und 18. Jahr-hundert wie keine Zeit zuvor ausfüllen. Nur daß der Staat jetzt die Kontrolle in die Hand nahm und an seinen Amtsstellen die Waren der obrigkeitlichen Schau unterwarf.
Diese staatliche Fürsorge für ordentliche Ware, konnte man nun freilich sagen, sei gerade ein Beweis dafür, daß die Wirtschaftsgesinnung der Zeit nicht mehr auf Herstellung guter Gebrauchsgüter gerichtet gewesen sei. Der Einwand wäre aber unberechtigt. Die staatliche Kontrolle sollte doch nur die Vergehen einzelner weniger gewissenhafter Produzenten unmöglich machen. Im allgemeinen war noch die Absicht vorhanden, gute und echte Waren zu liefern; die Absicht, die allem echten Handwerk eigen ist und die auch die frühkapitalistische Industrie zum guten Teil übernommen hatte.
Wie langsam sich der rein-kapitalistische Grundsatz durchsetzte: daß allein der Tauschwert der Waren für den Unternehmer entschied, daß also das kapitalistische Interesse indifferent gegenüber der Gebrauchsgütereigenschaft sei, vermögen wir beispielsweise aus den Meinungskämpfen zu ersehen, die in England noch während des 18. Jahrhunderts deswegen ausgefochten wurden. Offenbar stand Jos. Child, wie in so vielen Dingen, im Gegensatz zu der großen Mehrzahl seiner Zeitgenossen und wohl auch seiner Berufskollegen, wenn er dafür eintrat, daß es der Einsicht des Unternehmers zu Überlassen sei, welcher Art Waren und von welcher Güte er sie auf den Markt bringen wolle. Wie seltsam mutet es uns heute an, wenn Child noch für das Recht des Fabrikanten auf Schundwarenproduktion kämpfte!
„Wenn wir“, ruft er aus (314), „den Weltmarkt erobern wollen, müissen wir es den Holländern nachmachen, die die schlechteste Ware ebenso wie die beste produzieren, damit wir in den Stand gesetzt werden, aile Märkte und alle Geschmäcker zufrieden zu stellen“.
Durchaus organisch gliedert sich in diese Vorstellungswelt die Idee vom gerechten Preise ein, die offenbar auch noch tief in das frühkapitalistische Zeitalter hinein ihre Geltung bewahrt. Der Preis ist nicht ein Ding, mit dem das einzelne Wirtschaftssubjekt nach Belieben schalten und walten kann. Auch die Preisbildung unterliegt den obersten Religions- und Sitten-gesetzen wie jeder wirtschaftliche Vorgang. Sie soll so gestaltet werden, daß dem Wohle des Produzenten, wie des Händlers, wie des Konsumenten damit gedient werde. Und wie das geschehe, darüber entscheidet nicht das Gutdünken des einzelnen, sondern entscheiden objektive Normen. Woher diese zu entnehmen seien: diese Frage wurde freilich im Lauf der Jahrhunderte verschieden beantwortet. Der mittelalterlichen Anschauung, wie sie in voller Reinheit etwa noch Luther vertritt, entsprach es ja, die Höhe des Preises nach den Kosten und der Arbeit zu bestimmen, die dem Produzenten (Händler) erwachsen waren: der Preis, werden wir sagen, wurde nach den Produktionskosten bemessen. Während sich unter dem Einfluß des wachsenden Verkehrs, deutlich wahrnehmbar wohl seit dem 16. Jahrhundert, eine Verschiebung in den Ansichten vom gerechten Preise vollzieht, die mehr und mehr die preisbildende Kraft des Marktes anerkennen müssen. Saravia della Calle, der mir für die Entwicklung der Preislehre eine entscheidende Bedeutung zu haben scheint, leitet das justum pretium schon ganz ab aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage (würden wir sagen) (315). Aber was das Wichtige ist: so oder so: der Preis bleibt immer ein dem willkürlichen Eingriff des einzelnen entzogenes, nach objektiven Normen sich für jedes Wirtschaftssubjekt verbindlich durchsetzendes Gebilde. Das ist auch noch durchaus die Anschauung der Schriftsteller des 17. Jahrhunderts : der Scaccia, Straccha, Turri usw. Und zwar ist das objektiv Zwingende in der Preisbildung eine ethische (nicht wie später eine ,,naturgesetzliche“) Potenz : der einzelne soll den Preis nicht willkürlich bemessen (während es später höchstens hieß: er kann ihn nicht willkürlich bemessen).
Die Gesamtstimmung, die sich aus der Befolgung all dieser einzelnen Grundsätze ergab, war denn wohl das ganze frühkapitalistische Zeitalter hindurch die eines geruhsamen Sichauslebens. Der Grundzug war noch die Stabilität, der Traditionalismus. Der einzelne Mensch, auch wenn er Geschäfte betrieb, hatte sich noch nicht im Lärm und Trubel dieser Geschäfte verloren. Er war noch Herr seiner selbst. Er hatte sich auch noch die Würde des selbständigen Mannes bewahrt, der sich nicht wegwirft um eines Profites willen. Überall im Handel und Verkehr herrscht noch ein persönlicher Stolz. Der Kaufmann – kann man es in einem Worte zusammenfassen – hat noch Haltung. In der Provinz natürlich mehr als in den großen Städten, den Zentren des sich entwickelnden kapitalistischen Lebens. Den „stolzen und hochgemuten Ton des Provinzkaufmanns“ (ton fier et haut des nègocians provinciaux) hebt ein guter Beobachter seiner Zeit mit Nachdruck hervor (316). Wir sehen den Kaufmann alten Stils deutlich vor uns: wie er ein wenig steif und ungelenk in Kniehosen und langem Rock, mit der Perücke angetan, würdevoll daherschreitet : gewohnt, seine Geschäfte ohne viel Nachdenken und ohne viel Eifer zu vollbringen. Im gewohnten Kreise seine gewohnte Kundschaft in
gewohnter Weise bedienend, ohne Überstürzung, ohne Hast.
Was heute als das beste Wahrzeichen eines blühenden Geschäftslebens gilt: daß alle Welt rennt und hastet: das sah man noch Ende des 18. Jahrhunderts als „den Ausflu6 des Müßiggangs an, während gerade der Mann, der in Gesten befangen war, gemessenen Schrittes einherging. Als der schon genannte Schriftsteller Mercier 1788 Grimold de la Reynière um sein Urteil über die Kaufleute und Industriellen von Lyon ersuchte, machte dieser die unendlich wertvolle, die Zeitumstände wie mit einem grellen Schlaglicht beleuchtende Feststellung (317):
„In Paris rennt man, hat man’s eilig, weil man dort nichts zu tun hat; hier (in Lyon, dem Zentrum der Seidenindustrie und einer blühenden Handelsstadt) geht man ruhigen Schritt , weil (I) man beschäftigt ist“
(A Paris on court, on se presse parce qu’on y est oisif; ici l’on marche posèment, parce que l’on y est occupè).
In dieses Bild paßt auch vortrefflich der fromme Non-conformist, der Quäker, der Methodist hinein, den wir ja gern als einen der frühesten Träger der kapitalistischen Ideen ansehen. Aber würdevoll, voller Haltung schritt er seines Weges dahin. Wie das innere Leben, so sollte auch das äußere Verhalten wohl
abgemessen sein.
„Walk with a sober pace, not tinkling with your feet“,
sagt ein Gebot der puritanischen Sitten (318).
„The believer hath or at least ought to have and, if he be like himself, will have, a well ordred walk and will be in his carriage stately and princely “ (319).
* * *
Und gegen diese festgefügte Welt nun rannten die Juden Sturm. Gegen diese Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsgesinnung sehen wir sie auf Schritt und Tritt verstoßen. Denn daß den Klagen der christlichen Geschäftsleute, die uns als die wichtigste Quelle dienen, greifbare Tatsschen zugrunde liegen, ergibt sich, wie schon an anderer Stelle hervorgehoben wurde, nicht nur aus der Übereinstimmung aller Zeugnisse, sondern auch aus der Art und Weise, wie die Klagen vergegenständlicht sind.
Waren denn nun aber die Juden die einzigen, die wider Recht und Sitte verstießen? War es berechtigt, den „Judenkommerz“ vom anderen Handel und Wandel grundstitzlich dadurch zu unterscheiden, daß man jenen als „unsolide“, zu Lug und Trug und zu Verstößen gegen Gesetze und Ordnung eher geneigt, diesen aber als abhold allem unrechtsmäßigen Tun kennzeichnete? Ganz gewiß war auch die Geschäftsgebarung der christlichen Produzenten und Händler nicht frei von Vergehungen gegen die Vorschriften des Rechtes und der guten Sitte. Die Tendenz dazu liegt in der menschlichen Natur begründet und dah das Zeitalter, das wir im Auge haben, durchschnittlich pflichttreuere Menschen erzeugt hatte, als andere, wird man bei einiger Kenntnis der Dinge nicht behaupten wollen. Schon die erdrückende Fülle von Geboten und Verboten, unter denen das Wirtschaftsleben jener Zeit stand, läßt darauf schließen, daß die Neigung, Unrecht zu tun, bei den Geschäftsleuten nicht gering war. Aber wir haben auch sonst eine Menge von Zeugnissen, aus denen wir entnehmen können, daß die kaufmänische Moral keineswegs eine besonders hohe war.
Wenn man das schon erwähnte ,“Betrugslexikon“ durchblättert, das im Anfang des 18. Jahrhunderts erschien und das zu seiner Zeit ein sehr gelesenes Buch war (es erlebte in wenigen Jahren mehrere Auflagen), so kann einem himmelangst werden. Die ganze Welt, will es dann scheinen, ist ein einziger großer Betrug. Aber wenn man auch in Rücksicht zieht, daß der Eindruck durch die Zusammenstellung so vieler Betrugsmöglichkeiten auf kleinem Raum besonders stark wird : die Überzeugung, daß in jener Zeit allerwegen tüchtig beschummelt wurde, wird man aus der Lektüre dieses seltsamen Buches doch mitnehmen. Und sie wird gekräftigt durch so manches andere Zeugnis. Der Verfasser der Allgemeinen Schatzkammer der Kaufmannschaft (1742) meint (320) z. B. :
,,so sind heutigen Tages gar wenig Waren zu finden, welche nicht einer Verfälschung sollten unterworfen sein“.
Verschiedene Reichsabschiede (wie der von 1497), Polizeiordnungen (wie die Augsburger von 1548), Kaufmannsordnungen (wie die Lübeckische von 1607) befassen sich ausdrücklich mit dem Verbot der Warenverfälschung. Und wie es mit der Gütererzeugung nicht immer gut bestellt war, so war der Schwindel auch in der allgemeinen Geschäftsführung keine Seltenheit. Der betrügerische Bankrott muß für die Leute des 17. und 18. Jahrhunderts ein ganz besonders häufiges und schwer zu lösendes Problem gebildet haben. Immerfort hören wir Klagen über sein häufiges Vorkommen (321). Die laxe Geschäftsmoral der englischen Kaufleute wahrend des 17. Jahrhunderts war berüchtigt (322). Fälschungen und Betrügereien
werden „the besetting sin of English tradesmen“ genannt“.
„Unsere Landleute“, sagt ein Schriftsteller (323) des 17. Jahrhunderts, ,“geben durch ihr ungeheures Aufschlagen auf die Preise aller Welt zu
verstehen, daß sie jedermann betrügen würden, wenn es in ihrer Macht stünde“ (by their infinite over-asking for commodities proclaim to the world that they would cheat all if it were in their power).
Was also war denn nun das spezifisch Jüdische? Und darf man Überhaupt eine besondere jüdische Eigenart in dem Verhalten gegenüber den bestehenden Ordnungen annehmen? Ich glaube ja und glaube, diese spezifisch jüdische „Gesetzesübertretung“ äußert sich vor allem darin, daß es sich bei den Verstößen der Juden gegen Recht und Sitte gar nicht handelt um die vereinzelte Unmoral eines einzelnen Sünders, sondern daß diese Verstöße der Ausfluß der für die Juden gültigen allgemeinen Geschsftsmoral waren, daß in ihnen also nur die von der Gesamtheit der jüdischen Geschäftsleute gebilligte Geschäftspraxis zum Ausdruck kommt. Wir müssen aus der allgemeinen und fortgesetzten Übung bestimmter Gebräuche den Schluß ziehen, daß die Juden diese ordnungswidrige Handlungsweise gar nicht als unsittlich und somit unerlaubt empfanden, sondern bei ihrem Tun das Bewusstsein hatten, die richtige Moral, das ,,richtige Recht“ gegenüber einer unsinnigen Rechts- und Sittenordnung zu vertreten. Natürlich gilt das nicht für diejenigen Fälle, in denen es sich um Kapitalvergehen gegen das Eigentum überhaupt handelte. Man muß, wie kaum besonders hervorgehoben zu werden braucht, unterscheiden zwischen den Geboten und Verboten, die sich aus der Institution beispielsweise des Eigentums (das Gesagte gilt natürlich für alle Rechtsgebiete gleichmäßig) als solcher und denen, die sich aus bestimmten Formen und Handhabungen des Eigentumsrechts ergeben. Verstöße gegen jene werden so lange allgemein als rechtswidrig und strafbar gelten, als die Institution des Eigentums tiberhaupt besteht; Verstöße gegen diese werden eine verschiedene Beurteilung erfahren, je nachdem im Laufe der Zeit sich wandelnden Anschaurigen von der Art und Weise, wie man das Eigentum gebrauchen dürfe (Wucherverbot! Privilegierungen! usw.).
In dem eigentümlichen Geschäftsgebaren der Juden gingen Verfehlungen beider Art durcheinander. Offenbar haben die Juden in früherer Zeit sich auch solcher Vergehen häuflg schuldig gemacht, die als unrechtmäßige in dem höheren allgemeinen Sinne anzusehen waren: wenn sie z. B. (was man ihnen allerorten immer wieder vorwarf) sich der Hehlerei schuldig machten und mit notorischer Diebesware Handel trieben (324). Und diese Art im engeren Sinne verbrecherischer Praktiken erfreute sich auch bei der Judenschaft keineswegs einer allgemeinen Billigung. Hier werden die ,,anständigen“ Elemente sich ebenso in ihrer Auffassung von den skrupellosen unterschieden haben, wie innerhalb der christlichen Welt. Oder die Neigung zu solcherart Verfehlungen beschränkte sich auf bestimmte Gruppen des jüdischen Volks, die dann ganz oder teilweise als verdächtig angesehen wurden und zu deren Auffassung von Recht und Unrecht die Moral der übrigen Judenschaft ebenso in einen Gegensatz trat wie die der Christen. Für das tatsächliche Vorhandensein eines solchen Gegensatzes zwischen verschiedenen Bestandteilen des jüdischen Volkes haben wir interessante Belege aus der Geschichte der hamburgischen Judenschaft. Hier abernimmt im 17. Jahrhundert die Portugiesengemeinde der Behörde gegenaber eine gewisse Verantwortung für das geschäftliche Gebaren der neu eingewanderten deutschen Juden. Gleich nach ihrem Erscheinen mußten sich die ,“tedescos“ der portugiesischen Nation gegenüber verpflichten, keine gestohlenen Sachen zu kaufen und sonst keine unehrenhafte Geschäfte zu treiben. Schon im nächsten Jahre wurden die Alten der tedescos vor den Mahamad (den Gemeindevorstand der Sephardim) berufen und verwarnt, weil einzelne von ihnen gegen die obige Verpflichtung gehandelt hatten; ein anderes Mal desgleichen, weil sie geraubte Sachen von Soldaten gekauft hatten usw. (325).
Will man also die Versößie der Juden gegen Recht und Sitte, wie man sie ihnen während der ganzen frühkapitalistischen Epoche zum Vorwurf machte und wie sie zweifellos stattfanden, als Ausfluß einer von der Judenschaft allgemein gebilligten Geschäftsmoral, somit als die spezifisch jüdische Geschäftspraxis ansehen, so wird man solche kapitale Vergehen gegen die Strafgesetze, die von einem großen Teile der Judenschaft gemißbilligt wurden, ausscheiden (oder ihnen jedenfalls eine besondere Würdigung zuteil werden lassen) müssen und wird sich zu beschränken haben auf eine Namhaftmachung desrenigen Rechtsbeugungen und (vor allem) Sittenverletzungen, für die wir den consensus omnium innerhalb der jüdischen Geschäftswelt voraussetzen, und von denen wir sonach auf das Vorhandensein einer besondern jüdischen Wirtschaftsgesinnung schließen dürfen.
Und was sehen wir da?
Deutlich hebt sich vor unsern Augen der Jude zunächst einmal ab als der, sagen wir, reinere Geschäftsmann, als der in Geschäften Nurgeschäftsmann, als derjenige, der im Geiste echt
kapitalistischer Wirtschaft allen naturalen Zwecken gegenüber den Primat des Erwerbszwecks anerkennt.
Zum Belege wüßte ich nichts besseres anzuführen als die Memoiren der Glückel von Hameln. Dieses Buch, das jetzt ins Deutsche Übertragen ist, ist in vieler Hinsicht eine außerordentlich wertvolle Quelle, wenn wir das Judentum, seine Wesenheit und seine Wirksamkeit in frühkapitalistischer Zeit beurteilen wollen. Gltickel von Hameln war eine Hamburger
Kaufmannsfrau und lebte in der Zeit des ersten mächtigen Aufstiegs der Hamburg-Altonaer Judenschaft (1645-1724). Diese außergewöhnliche Frau stellt sich uns als ein wahrhaft lebendiger Typus der damaligen Juden dar. Ihre Erzählung ist (namentlich in den ersten Büchern, nachher machen sich Spuren von Alter bemerkbar) von einer packenden Natürlichkeit, von einer herzerquickenden Frische und Ursprünglichkeit. Ich habe immer wieder an die Frau Rat denken müssen, wenn ich diese Memoiren las, in denen ein ganzer Mensch ein wahrhaft reiches Leben uns erzählt hat.
Wenn ich nun dieses prachtvolle Buch anführe, um damit das Verwalten der Geldinteressen bei den Juden jener Zeit zu erweisen, so geschieht es deshalb, weil ich meine, daß jene Eigenart ganz gewiß eine sehr verbreitete gewesen ist, wenn sie selbst in einer so hervorragenden Frau wie der Güickel den eigentlich hervorstechenden Charakterzug bildet. Denn in der Tat: alles Dichten und Trachten, alles Denken und Fühlen dreht sich bei jener Frau – und wir merken auch: bei allen andern Personen, von denen sie etwas zu berichten hat – ums Geld. Obwohl die eigentlichen Geschäftsberichte in den Memoiren nur einen kleinen Raum einnehmen, ist darin doch an 609 verschiedenen Stellen von Geld, Reichtum, Erwerb usw. die Rede (auf 313 Seiten). Die Personen und ihre Handlungen werden uns immer nur vorgeführt mit einem irgend welchen Vermerke, der auf Geldsachen Bezug hat. Und vor allem steht im Mittelpunkte des Interesses : die pekunär vorteilhafte Heirat. Die
Verheiratung der Kinder ist der Hauptinhalt der geschäftlichen Tatigkeit der Gückel.
„Er hat meinen Sohn auch gesehen, und sind auch gar nahe daran gewesen, haben aber um tausend Mark nicht zusammen kommen können“ (S. 238.)
Derartigen Wendungen begegnet man auf Schritt und Tritt. Ihre eigene (Wieder-) Verheiratung erzählt sie mit den Worten (S. 280):
„Nachmittag hat mich mein Mann mit einem vornehmen Trauring von einer Unze geehelicht“.
Ich möchte diese früher ganz tübliche eigentühmliche Behandlung der Heiraten bei den Juden allgemein als ein Symptom betrachten fiir ihre starke Bewertung des Geldes und vor dem für ihre Neigung, auch die unschätzbarsten Dinge in den Kreis geschäftlicher Erwägungen zu ziehen. Auch Kinder haben einen
Preis: das ist für die Juden in jenen Zeiten ganz selbstverständlich.
„Sie sind alle meine lieben Kinder, und es sei ihnen verziehen, sowohl denen, die mich viel Geld gekostet haben, als denjenigen, die mich nichts gekostet haben,“
schreibt Glückel. Sie haben (namentlich als Heiratsobjekte) einen Preis, ja sie haben einen Kurs, je nach der Marktlage. Besonders gefragt sind Gelehrte oder Kinder von Gelehrten. So hören wir denn auch gelegentlich, daß ein Vater in Kindern spekulierte. Bekannt hierfb und oft angeftihrt ist das Schicksal des Salomon Maimon, von dem uns Graetz folgendes berichtet :
„Mit 11 Jahren beherrschte er den Talmud stofflich und formell so vollständig, daß er . . . als Bräutigam gesucht wurde. Sein dtirftiger Vater verschaffte ihm zum übermaß aus Spekulation zwei Bräute zugleich, ohne daß der junge Bräutigam eine . . . zu sehen bekam“.
Derartige Fälle lassen sich zu Dutzenden nachweisen, so daß sie uns durchaus als typisch erscheinen müssen.
Nun kann man vielleicht einwenden: in nicht-jüdischenFamilien sei das Geldinteresse ebenso lebendig, man wolle es nur nicht zugeben. Man heuchle. Vielleicht ist dieser Einwand zum Teil berechtigt. Dann wiirde ich aber als das spezifisch Jüdische gerade diese Naivität, diese Selbstverständlichkeit, diese Unverblümtheit ansehen, mit der das Geldinteresse in den Mittelpunkt aller Lebensinteressen gestellt wird.
So urteilten auch die Zeitgenossen im 17. und 18. Jahrhundert ganz allgemein über den Juden. Und dieser Consens omnium darf doch wohl als ein weiterer Beweis fiir die Richtigkeit der hier vertretenen Ansicht betrachtet werden. Der Jude gilt in den Zeiten unvollkommen entwickelter kapitalistischer Wirtschaft gleichsam als der Vertreter der ausschließlich auf Geldgewinn gerichteten Wirtschaftsgesinnung. Nicht daß er ,“wucherte“, unterschied ihn von dem Christen, nicht daß er Gewinn erstrebte, nicht daß er Reichtümer aufhäufte, sondern daß er all das nicht heimlich, sondern ganz offen tat, und da6 er sich zu all diesen Dingen offen bekannte. Und daß er rücksichtslos und unbarmherzig sein geschäftliches Interesse verfolgte. Von christlichen ,“Wucherern“ wissen Sebastian Brandt umd Geyler von Kaisersberg viel schlimmere Dinge zu berichten, und daß sie’s „ärger trieben als die Juden„. Und was das Schlimmste ist, weshalb man ,“zu halten vil erger weder kein Juden“ sollte, ist das, daß sie ihr schmutziges Gewerbe mit heuchlerischer Christenmiene betreiben.
„Dann ein Jud setzt sein Seel offentlich darauff, und schembt sich s olches nicht , aber diese Wucherhels richten solches alles auß under dem Schein des Christlichen nammens (326).“
In einem Berichte des Rev. Johannes Megalopolis vom 18. März 1655 heißt es von den Juden:
„these people have no other god but the unrighteous mammon and no other aim than to get possession of Christian property . . . they . . . look at everything for their profit“ (327) (ihr einziger Gott der Mammon ; ihr einziger Zweck: Profit zu machen! )
Und ein anderer auch recht klar blickender Beobachter jener Zeitas (328) urteilt vielleicht
noch schärfer, wenn er sich folgendermaßen über die Juden ausläßt:
,,No trust should be put in the promises made there (in Brazil) by the Jews, a race faithless and pusillanimous, enemies to all the world and especially to all Christians, caring not whose house burns so long as they may warm themselves at the coals, who would rather see a hundred thousand Christians perish than suffer the loss of a hundred crowns.“
,,Man nennt einen echten Juden einen wucherischen oder allzu interessierten Kaufmann, der übevorteilt und diejenigen schindet, die mit ihm zu tun haben“:
„un marchand usurier ou trop intèressè qui surfait et qui ranconne ceux qui ont affaire a lui‘, meint der den Juden wohlwollende Savary und er fügt hinzu: .Man sagt: Einer ist in die Hände von Juden gefallen, wenn die, mit denen man Geschäfte zu machen hat, hart, zäh und genau (?) sind‘ (durs, tenaces et difficiles).
Das Wort: ,,in Geldsachen hört die Gemütlichkeit auf“ ist zwar von einem sehr christlichen Kaufmann geprägt worden. Der Grundsatz selber aber ist unzweifelhaft zuerst mit Entschiedenheit und Offenheit von jüdischen Geschäftsleuten vertreten worden.
Nicht unbeachtet sollen wir auch lassen, daß in den Sprichwörtern aller Nationen von jeher den Juden ein überragend starker Erwerbssinn, eine besondere Vorliebe für das Geld nachgesagt wird: ,“Auch dem Juden ist Maria eine heilige Frau“ – nämlich auf den Kremnitzer Golddukaten (ungarisch); „Gelb ist des Juden Leibfarbe“ (russisch) ; „Des Juden liebste Farbe ist gelb“ (deutsch).
Aus diesem starken, ethisch nicht mehr temperierten, Gewinnstreben ergeben sich nun all die einzelnen Geschäfts-Maximen und Geschäftspraktiken , die man an den Juden tadelte, ganz von selbst. Gleich ihre Eigenart, oder wie die Vertreter der alten ständischen Wirtschaftsordnung sagten: ihre Unart, keine von Gesetz oder Satzung den einzelnen Beruts-Zweigen oder Gewerbearten gezogene Schranke zu achten. Eine immer wiederholte Klage der christlichen Produzenten und Händler an allen Orten, wo Juden neben ihnen wirtschaften, ist die: die Juden begnügen sich nicht mit einer Beschäftigung; sie greifen unausgesetzt in alle andern Branchen hinüber und stören so die zünftlerische Ordnung; sie mochten am Liebsten den ganzen Handel und alle Produktion an sich reifien; sie sind von einer unerträglichen Expansionstendenz beherrscht. ,,Die Juden streben nach der Vernichtung aller englischen Kaufleute dadurch, daß sie allen Handel an sich bringenu (by drawing all trade towards themselves), heißt es in einem Berichte (330) aus dem Jahre 1655.
„Die Juden sind ein scharfsinniges Volk, das in alle Arten von Geschäften seine Nase steckt“ (prying into all‘ kinds of Trade),
faßt Child das Urteil seiner Zeitgenossen zusammen (331). Und Glückel von Hameln erzählt uns (S. 25):
„meinem Vater sein Handel war mit Edelsteinen und mit andern Sachen, wie ein Jude, der von allem was nascht“.
Zahlreich sind Beschwerden der deutschen Zünfte über die Juden: daß sie sich nicht um die zuntmäßige Abgrenzung der Gewerbe- und Handelsbetriebe kümmern. 1685 kiagt der Rat von Frankfurt a. M.: die Juden griffen in jede Art von Handlung ein, so in die Leinen- und Seidenkrämerei, in den Materialwaren- und Buchhandel usw.(332). Beschwerde der Stadt Frankfurt a. 0. (17. Jahrh.) (333): die Juden handeln mit fremden Borten zum Schaden der Posamentierer usf. Eine Neigung zur Universalität der Branchen hatten die Juden frühzeitig schon dadurch, daß sich in ihren Läden allerhand verfallene -der verschiedenartigster Natur (neben dem schon erwähnten Beutegut usw.) zum Verkauf aufhäuften, die ohne jeden inneren Zusammhang rein durch den Zufall hier zusammengeführt waren und nun natürlich in die Kompetenzkreise der verschiedensten Produzenten und Händler hineinragten. Diese Trödelläden – das Urbild des modernen Warenhauses – spotteten jeder zunftmäßigen Gliederung und bedeuteten durch ihr bloßes Dasein eine beständige Auflehnung gegen die bestehende Ordnung von Handel und Gewerbe. Wir haben (schon aus dem 15. Jahrhundert, später haben sich diese Verhältnisse sicher nur noch eigenartiger in derselben Richtung weiter entwickelt) eine sehr anschauliche Beschreibung eines solchen ,“Altwarenhauses„, als des Sitzes des Judenkommenes in einem Regensburger Lied (334):
„Hanger und Not und großen Zwang,
Daß leidt der arme Handwerkrsmann.
Es war kein Handwerk also schlecht,
Dem der Jud einen großen Schaden brächt.
So einer ein Kleid kaufen wollt,
Gar bald er zu dem Juden trollt,
Silbergeschirr, Zinn, Leinwand, Barett,
Und was er sonst im Haus nit hätt,
Das fand er bei den Juden zuhand,
Es war ihnen alles gesetzt zu Pfand.
Denn was man stahl und raubt mit Gewalt,
Daa hat alles da ein Aufenthalt.
Mäntel und Hosen und anderlei,
Das fand man bei dem Juden feil;
Der Handwerkamann konnt‘ nichts verkaufen,
Es war alles zum Juden laufen.“
Hängt mit dieser Nichtachtung aller ständischen Gliederung und aiso einer Durchsetzung der rein geschäftlichen Zwecke den Schranken zum Trotz die Tatsache zusammen, daß wir die Juden auch als Rebellen gegenüber dem merkantilistischen Staat antreffen? Daß sie auch hier ohne Rücksicht auf, die der merkantilistischen Handelspolitik zugrunde liegenden, nationalwirtschaftlichen Ideen die freie Handeisbeweweung durchzusetzen trachteten ?
„Judenkommerz“ wurde z. B. der Frankfurter Handel im 18. Jahrhundert genannt, weil er wesentlich Einfuhrhandel war, „welches wenige deutsche Hände nützlich beschäftigt und größtenteils auf der inländischen Verzehrung beruht“ (335)
Als im Anfang des 19. Jahrhunderts Deutschland mit den überproduzierten billigen englischen Waren überschwemmt wurde, die man vornehmlich auf Auktionen absetzte, galten die Juden als die Beförderer dieser Einfuhr:
,,die Juden, die in deutschen Handelsstädten soviel an sich zu ziehen gewußt, (haben) jene obgedachten Auctionen fast ausschließlich in Beschlag genommen.“
„Da der Handel mit den Manufakturwaren so ganz in die Hände der Juden geraten, so ist demnach das Geschaft der Britten hauptsächlich nur mit diesen.“
„Der gesamte und ungemein bedeutungsvolle, aus zahllosen, unendlichen Artikeln bestehende Detailhandel aller nur denkbaren sogenannten Manufakturwaren (ist) mit dem auswärtigen Handel derselben verbunden.“ Der Jude (hat) ,“seinen Laden mit ausländischen Hüten, Schuhen, Strümpfen, ledernen Handschuhen, Blechschmidt-, Kupferschmiedarbeit, Lackier-Arbeit aller Art, mit Mobilien, mit gemachten Kleidern jeder Gattung, die auf englischen Schiffen herbeigeführt sind, angefüllt“ (336). Dasselbe Urteil hören wir von jenseits des Rheins :
„,presque toutes les marchandises qu’ils apportent sont ètrangères“ (337).
Umgekehrt führten sie die Rohstoffe mit Vorliebe außer Landes, was ja ebenfalls eine Versündigung am heiligen Geiste des Merkantilismus bedeutete : z. B. Klage der Gewerbetreibenden Hannovers im 18. Jahrhundert (337a).
Achteten die Juden in der Verfolgung ihrer Geschäftsinteressen nicht die Schranken, die zwischen den Staaten aufgerichtet waren, nicht die gesetzlichen Scheidewände, die die einzelnen Gewerbe voneinander trennten, so nahmen sie auf die Umfriedungen, die namentlich durch die Sitte, aber auch durch gesetzliche Verbote für die einzelnen Geschäfte der Produzenten und Händler geschaffen waren, noch viel weniger Rücksicht. Wir sahen, daß
es ein oberster Grundsatz aller handwerksmäßigen und auch noch zum guten Teil der frühkapitalistischen Wirtschaftsverfassung war: dem Nachbarn seine Kunden nicht abspenstig zu machen. Und gerade gegen diesen Grundsatz sehen wir die Juden immerfort verstoßen. überall lauem sie Verkäufern oder Käufern auf, statt, wie es der kaufmännische Anstand heischte, ihrer im Gewölbe zu harren: diese Tatsache wird durch ein Überreiches Material allerorten bestätigt.
Eine Beschwerde des Kürschner-Gewerkes in Konigsberg i. Pr. vom Jahre 1703 beklagt (338):
„daß die Juden Hirsch und Moses mit ihrem Anhange es ihnen im Ein- und Verkauf des rohen und aufgearbeiteten Pelzwerkes zuvortäten, wodurch ihnen großer Schaden erwachse.“
Die Juweliere, Gold- und Silberarbeiter in F’rankfurt a. M. beschweren sich (1685) 880, daß sie all ihr altes Bruchgold und Silber von den Juden kaufen müßten, da diese es durch ihre unzähligen Spione den Christen immer vor der Nase wegfischten. Die Kaufmannschaft derselben Stadt hatte sich wenige Jahre vorher in einer Beschwerde an den Rat ganz allgemein darüber beklagt, daß die Juden „die Geschäfte der christlichen Kaufleute ausspähen„.
Noch ein paar Jahre früher (1647) hatten schon die christlichen Schneidermeister der Stadt Frankfurt a. M. beantragt (340), man solle den Juden den Verkauf neuer Kleider verbieten:
„bitterlich zu beweinen sei, dab die Juden die Freiheit hatten, fremden Personen höheren und niederen Standes, sobald sie nach Frankfurt kämen, auf allen Straßen mit allerhand Waren, Tüchern, wie die Kamele und Esel beladen, entgegenzulaufen und uns so um unser tägliches Brot zu bringen (340).“
Und ganz Ähnlich hatten sich schon im Jahre 1635 die
Seiden- und Dewandkrämer in einer Eingabe also geäußert (340)
„Außerhalb der (Juden-)Gasse terminieren sie in die Stadt und in die Gasthöfe oder wo sie sonst Gelegenheit finden, heimlich und öffentlich laufen sie den Soldaten, Offizieren und Obersten, wenn diese in die Stadt kommen, ganze Gassen lang entgegen. Etliche Meister des Schneiderhandwerks haben sie in ihr Konsortium gezogen, denen sie bei Truppendurchzügen (wahrend welcher die Judengasse geschlossen bleiben mußte) die Häuser und Läden voll Kleider stecken und dieselben verparthieren lassen.“
1672 klagen die Stünde der Mark Brandenburg (341):
„die Juden liefen auf den Dörfern und in den Städten herum hausieren und drängten den Leuten ihre Waren auf.“
Sehr eingehend begründet ist eine Beschwerde der Stadt Frankfurt a 0. aus derselben Zeit (341), worin ebenfalls den Juden vorgeworfen wird: sie liefen den Kunden nach: den Reisenden in die Hotels, dem Adel auf die Schlösser, den Studenten auf ihre Buden :
„weil die Juden nicht damit conntent sayn, daß sie allerhand Waaren in den Gewölben gleich uns öffentlich feil haben, besonderen es hat ein jeder von ihnen gewisse emissarios, die da nicht allein in der Stadt von Hause zu Hause, absonderlich da etwa reisende Leute einkehren, und auff den Stuben bei den Studenten allerhand Waren an seidenen Stoffen, weißen Cattonen, Nette-Tüchern, Spitzen, Leinewandten und anderen Galanterien feil bieten, besondern auch von Dorffe zu Dorffe auff dem Lande bey denen von Adel .. . herumvagieren,“
„sie seynd auch gewohnt, in den Messen alle Wirthshäuser täglich, zu durchwandern, alle Käuffer an sich zu locken.„
„Der Jude,“ wird aus Nikolsburg in Österreich berichtet (342),
„hat allen Handel, alles Geld, alles Materiale an sich gezogen. Er wartet vor der Stadt, dringt sich schon den Reisenden am Wege auf und sucht Gespräche mit ihnen anzubinden und sie von den Nikolsburger christlichen Bürgern abzuleiten.“
Wie der Jude immer nach neuen Kunden ausspäht, schildert uns ein gut unterrichteter Schriftsteller aus dem Anfange des 19. Jahrhundert (343), der als jüdische Gewohnheit bezeichnet
„das mit der Agentschaft in Verbindung stehende stete Besuchen und aufdringende Frequentieren aller und jeder öffenlicher Örter, um durch die hier so wohlfeil zu erlangende Lektüre der zahlreichen öffentlichen Blätter zu aller und jeder Kundschaft zu gelangen, besonders was Ankunft der Fremden betrifft, um jedes Gespräch lauschend, zu Kunden zu kommen, welche Häuser etwa von Unglücksfällen bedroht werden, um mit solchen Kaufkontrakte, Zessionsanträge usw. abschließen und unternehmen zu können.“
Was hier ein raffiniertes System von Kundschaftereien bewirken sollte: eines Kunden habhaft zu werden, vollzog sich in den Straßen, wo die jüdischen Altwarenhändler ihre Geschäfte hatten, auf naiv-ursprüngliche Weise durch unmittelbare körperliche Nötigung. Ganz so, wie wir es heute noch täglich in unern Großstädten beobachten können, wo das, was der Breslauer die „Ärmelausreißgeschäfte“ nennt, in Flor steht. Von diesen Blüten des allerneuesten Kapitalismus hatte ich früher einmal gesprochen und hatte, um das Bild, daß ich von ihnen entwarf, anschaulicher zu machen, Männer mit fingierten jüdischen Namen in die Läden gestellt. Man hat diese dichterische Freiheit, die ich mir nahm, übelwollend als antisemitische Tendenz ausgelegt. Als Antwort auf diese Beschuldigung kann ich heute die geschichtliche Tatsache feststellen, daß in der Wirkiichkeit jene ,“Ärmelausreißgeschäfte“ eine Schöpfung jüdischen Geschäftsgeistes sind. Wir erfahren von ihrer Existenz in dem Paris des 18. Jahrhunderts, wo sie von den fripiers, den Altwarenhändlern, betrieben werden, die nach Aussage eines Zeitgenossens (344) zum größten Teile Juden waren. Die Schilderung, die uns Mercier yon ihnen und ihren Praktiken entwirft, ist zu hübsch, um sie nicht im Wortlaut hier wiederzugeben (345)
„Des courtauds de boutiques dèsceuvrès vous appellent assez incivilement; et quand l’un d’eux vous a invitè, tous ces boutiquiers recommencent sur votre route l’assommante invitation. La femme, la fille, la servante; le chien, tous vous aboyent aux oreilles . . . Quelquefois ces droles-là saisissent un honnete homme par les bras ou par les èpaules et le forcent d’entrer malgrè lui; ils se font un passe-tems de ce jeu indècent . . .“
Ein Reisender, der um dieselbe Zeit etwa Westdeutschland durchwanderte, berichtet von dort :
„Es ist eine Last in einer Statt, in der die Menge der Juden so groß ist, auf den Gassen zu gehen; alle Augenblicke und Schritte ist man von ihrem Handel belästigt: Beständig hört man die Frage: Ist nichts zu handeln? Kauft man nicht dieß, nicht das oder jenes, nicht etwa was anderes?“(346).
Oder sie werden zu „fliegenden Händlern“, um besser an die Kundschaft heranzupürschen. „In gedehnter Reihe macht der Jude die, an den Seiten der Hausstufen befindlichen, Sitze zu seinem Kramtisch, hie und da durch Gestelle sie noch erweiternd; oder stellt auch eine Bank, einen Tisch an die Häuser, wo er ankommen kann, hin; oder nimmt den Eingang der Flur eines Hauses zu seinem Kramladen; oder wählt Karren zu seiner beweglichen Boutique, wobey es nicht fehlt, daß die Dreistigkeit der Letzteren so weit geht, vor dem Laden dejenigen Bürger zu halten, wo dieselben Artikel verkauft werden“ (347).
„An die Kunden heranzukommen,“ ist die Losung. Wir erinnern uns, wie heute dieser Grundsatz auch die große Industrie beherrscht, wie die geniale Organisation etwa der A.E.G. nichts anderes bezweckt als dieses.
Daß die Kundengewinnung zu einem System erst in der Reklame ausgebildet ist, ist bekannt. Die „assommante* invitation“, die wir eben von dem kleinen fripier ausgehen sahen, ist heute die Aufgabe der tausendfältigen Geschäftsreklame geworden. Haben wir die Juden als die Väter der Kundeneroberungssysteme kennen gelernt, so müssten wir sie folgerichtig auch als die Väter der modernen Reklame begrüßen dürfen. Ich bin jedoch nicht in der Lage, für diesen Zusammenhang hinreichende Beweise beizubringen. Hier müßten erst einmal die ältesten Zeitungen auf die Namen der Inserenten hin durchgesehen werden, um sich ein Urteil bilden zu können. Für die Geschichte der Reklame besitzen wir einstweilen (soviel ich sehe) überhaupt noch keine Vorarbeiten. Was man leidlich genau untersucht hat, ist immer nur die Geschichte der Annonce (der einfachen Geschäftsanzeige) gewesen, die sich wahrscheinlich erst spät, wohl kaum wesentlich vor dem 19. Jahrhundert allgemein zur Geschäftsanpreisung (der Reklame) auswächst. Was ich an vereinzelten Belegen kenne, aus denen auf die Ausbildung der Reklame durch die Juden geschlossen werden kann, ist folgendes:
(*) Assommant: fatigant, ennuyeux à l’exès nach – Pierre Larousee!
- Die mir überhaupt bekannte erste Reklame finde ich in Nr. 63 der „Vossischen Zeitung“ vom 28. Mai 1711. Sie lautet :
- Es wird jedermännigl. zu wissen gethan, daß bey Hr. Advocat Boltzen in die Judenstrasse ein Holländischer (jüdischer?) Kauffmann gekommen ist mit allerhand feinen Thee zu wohlfeilen Preise. Wer nun Lust und Belieben hat, etwas zu kauffen, kan sich bey Zeiten melden, denn er über 8 Tage nicht hier bleiben wird.
- die erste bekannte Reklame im Text der Zeitung, die man in das Jahr 1753 nach Holland verlegt, rührt von einem Augenheilkünstler namens Laazer her (348)
- eine sehr alte (ob die älteste, weiß ich nicht) Reklame in den Vereinigten Staaten erschien am 17. 8. 1761 im New York Mercury und hatte folgenden Wortlaut
- ,,T0 be sold by Hayman Levy, in Bayard Street, Camp Equipages of all sorts, best soldiers english shoes . . and everything that goes to make up the pomp and circumstance of glorions war“;
- die Juden sind die Väter der modernen Zeitungspresse, also des eigentlichen Organs der Reklame; insbesondere haben sie die billige Sous-Presse begründet (350): Polydore Millaud ist der Begründer des Petit Journal, das mit seinem billigen Preise bekanntlich zum Vorbilde aller späteren Zeitungen geworden ist.
Aber Adressen ermitteln, ankommenden Fremden auf den Leib rücken, seinen Kram anpreisen: das alles ist doch nur die eine Seite des „Kundenfangs“. Man konnte all diese Tricks zusammenfassen unter der Bezeichnung des äußerlichen Kundenfangs und konnte ihnen dann als innerlichen Kundenfang alle jene Machenschaften gegenüberstellen, die die Darbietung der Ware selbst so zu gestalten bestimmt sind, daß die Kaufer angelockt werden. Kulanz im weitesten Sinne habe ich früher einmal diese auf Zufriedenstellung und Gewinnung der Kundschaft abzielende Politik des Geschäftsmanns genannt. Und bei der Ausbildung dieser Seite unseres Wirtschaftslebens sehen wir nun abermals die Juden in ganz hervorragendem Maße beteiligt. Ja, es läßt sich fast im einzelnen „quellenmäßig“ nachweisen, daß sie gegenüber der herrschenden Anschauung den Grundsatz zuerst und mit Entschiedenheit vertreten: der einzelne Geschäftsmann habe das Recht (und die Pflicht), sein Angebot so zu gestalten, daß er einen möglichst großen Teil der vorhandenen Kundschaft an sich fessele oder aber durch. Schaffung neuer Bedürfnisse die Abnehmerschaft vergrößere.
Inmitten einer auf gute Leistungen Wert legenden Wirtschaftsverfassung konnte nun das einzig wirksame Mittel, jenen Zweck zu erreichen, nur die Unterbietung im Preise sein.
Und dieses Mittels sehen wir in der Tat den Juden sich mit Vorliebe bedienen. Und das vor allem war es, was ihn in den Kreisen der christlichen Kaufleute, die ihrer ganzen Wirtschaftsgesinnung gemäß „auf Preise halten“ mußten, so grundverhaßt machte. Der Jude schleudert. Der Jude verdirbt die Preise. Der Jude lockt die Kunden durch seine billigen Preise an. Das ist das Lied, das, wo immer Juden Geschäfte machen, wahrend des 17. und
18. Jahrhunderts in allen Tonarten gesungen wird.
Aus der erdrückenden Fülle von Beweismaterial will ich nur folgende Belege beibringen.
Als, wie schon erwähnt, in England 1753 der Sturm gegen die Juden losbrach, war einer der gewichtigsten Gründe, die man gegen ihre Zulassung als Staatsbürger geltend machte: daß sie bei völliger Freiheit die Einheimischen um ihre Nahrung bringen warden, da sie sie unterbieten (undersell them) (351).
In Frankreich : „les ètoffes . . . que portent les Juifs dans les foires . , . valent mieux par les prix auxquels ils les vendent que celles qu’on trouve dans les boutiques des marchands„, antwortet der Intendant von Languedoc den sich beschwerenden Kaufleuten von Montpellier (31. 5. 1740) (352). Während die Kaufleute von Nantes (merciers et quincailliers) der Meinung sind : „le public sous i’apparence du bon marchè est toujours le dupe“ beim Kauf von Judenwaren, aber daß sie billiger sind, wird ausdrücklich hervorgehoben (353). Dieselbe Feststellung machen die Pariser Kaufleute in einer Klageschrift: daß die Juden alle Waren „à un prix beaucoup au dessous de celui des fabriques“ (also sogar: erheblich billiger als die Fabriken!) verkaufen (354).
In einer Eingabe der Bronzewarenhädler von Paris heißt es von einem Juden aus Fürth, Abraham Oulmann (355): „il vend ces memes bronzes au dessous de la valeur de ce qu’on les vend dans le pays“ : er verkauft dieselben Bronzen billiger, als „man“ (!) sie sonst hier zu Lande zu verkaufen pflegt.
Und die Zunftmeister der Lyoner Seidenweber schreiben in einem Beschluß vom 22. 10. 1760 die ungünstige Konjunktur den Juden zur Last, die mit den Waren geschleudert und dadurch sich zu Herren des Seidenhandels in allen Provinzen gemacht hätten: „cette nation . . . les (les èltoffes) donnant a vil prix, s’est rendu par ce moyen maitresse du commerce de toutes les provinces“(356).
Als im Jahre 1815 im schwedischen Reichstage darüber debattiert wurde, ob man den Juden allen Handel frei geben solle, war ebenfalls, wie ein paar Menschenalter vorher in England, einer der Hauptgründe, der dagegen geltend gemacht wurde: sie drückten die Preise (357).
Auf die Klagen der christlichen Kaufieute Polens erwidern die Juden : wenn sie, die christlichen Geschäftsleute, die Waren ebenso billig verkauften wie sie, die Juden, wurden sie ebensoviele Kunden haben (358).
Genau auf denselben Ton gestimmt sind die häufigen Beschwerden der Kaufleute (und Fabrikanten) in Deutschland, von denen ich schon öfters Proben mitgeteilt habe.
Klagen der Stände der Mark Brandenburg vom Jahre 1672 (359), Klagen der Zünfte in Frankfurt a. M. (17. Jahr-hundert) (360), Bericht der Kriegs- und Domänenkammer über den wirtschaftlichen Niedergang des Herzogtums Magdeburg (vom Jahre 1710 (361)): ,,Es ist hiernächst bekannt, daß allhier und an anderen Orten dieses Herzogtums verschiedene Juden geduldet werden, dadurch dann dem Publico auf verschiedene Weise ebenfalls nicht wenig präjudiziert wird, angesehen dergleichen Leute . . . sich mit Kaufen und Verkaufen ernähren und oftmals . . . Sachen . . . wohlfeiler verkaufen , darunter dann die Kaufleute notwendig leiden müssen“ . . . Ein in Deutschland um diese Zeit reisender Wallache berichtet von den „bitteren Klagen wider den Handel der Juden“; „diese sind es, sprechen die Kaufleute , die allen Handel verderben, die Preise gering setzen und uns hierdurch, wollen wir anderst einen Absatz unserer Waren erhalten, vermöchten und zwingen, soviel möglieh, ihnen hierinnen zu folgenu“ (362).
Diese Beobachtung wird in ihrer Richtigkeit bestätigt durch die Begründung, mit der das allgemeine (preußische) Edikt von 1750 erlassen wird:
„die . . Kauffleute in unseren Städten . . klagen . ., daß ihnen die handelnden Juden, welche mit ihnen gleichen Krahm führen, groben Abbruch thäten, weil sie ihre Waaren gemeiniglich wohlfeiler verkaufen„.
Die Klagen setzen sich bis in das 19. Jahrhundert fort. So heißt es in einer „Supplik der Augsburger Großhändler gegen die Zulassung der Juden“ (1803) (363): die Juden wüßten eigentlich aus der allgemeinen Not ihren Vorteil zu ziehen; sie drückten dem Dürftigen, der Geld brauche, die Waaren zu Schandpreisen ab, und verderbten durch wolfeilen Wieder – Verkauf den ordentlichen Handel.
(Daß noch heutigen Tages in zahlreichen Industriezweigen die christlichen Fabrikanten und Kaufleute das ,,Schleudern“, wie es die Juden belieben, als eine schwere Schädigung ihres Gewerbes empfinden, ist ein offenes Geheimnis und wird sogar oft genug Öffentlich ausgesprochen. Ich komme auf diesen Punkt noch zu sprechen.)
Daß übrigens die Juden in allen Fällen als diejenigen gelten, die eine Sache billiger als die anderen machten, dafür sprechen auch Zeugnisse aus der Finanzgeschichte. Als die Österreichische Regierung im Anfang des 18. Jahrhunderts wieder einmal eine Anleihe (wie meist: in Holland) aufnehmen wollte, wurde mit Reskript vom 9. Dezember 1701 der Hofkammerrat Baron Pechmann beauftragt, sich unter der Hand zu erkundigen, ob nicht auf das Pfandobjekt des Ertrages des ungarischen Kupferbergwerkes ein hoherer Betrag aufgenommen werden könne. Und zwar soll er bei den portugiesischen Juden in Holland anfragen, da die übrigen Untertanen der Generastaaten außer der allgemeinen Garantie immer zugleich eine effektive Spezialhypothek verlangten (364). Die Wiener Hofkanzlei macht in einer Eingabe vom 12. May 1762 u. a. den Vorschlag:
„Es sey räthlich, mit den Juden Militärlieferungen abzuschließen, maßen dieselben . . auf weit wohlfeilere Lieferungspreise eingehen“.
* * *
Und nun steckten die Neunmalweisen ihre Kopfe zusammen und fragten einander – in den Werkstätten, in den Gewölben, Sonntag nachmittags auf dem Spaziergang vor dem Tor, abends beim Schoppen, wenn der fremde Geschäftsfreund daher gereist war: immer und immer wieder, mit bohrender Hartnäckigkeit – wie geht es zu, wie in aller Welt ist es möglich, daß der Jud seine „schmutzige“ Praktik der Unterbietung durchführen kann? Was ist der Grund seiner billigen Preise?
Je nach dem größeren oder geringeren Maß von Urteilsfähigkeit, je nach der größeren oder geringeren Unbefangenheit des einzelnen fiel natürlich die Antwort auf diese Frage recht verschieden aus. Und wir stehen vor einer Fülle von Erklärungsversuchen, die wir nun nicht ebenso wie die Behauptung, daß die Juden die Preise drückten (an deren Richtigkeit angesichts der Üreinstimmung hierüber ganz voneinander unabhängiger Aussagen zu zweifeln keinerlei Grund vorliegt), ganz einfach als bare Münze nehmen dürfen, sondern die wir auf ihre größere oder geringere Glaubwürdigkeit hin erst im einzelnen prüfen müssen. Wobei immer im Auge zu behalten ist, daß uns die Gründe für die billigen Preise der Judenwaren hier einstweilen immer nur insoweit interessieren, als wir aus ihnen eine grundsätzlich eigenartige Geschäftspraxis ableiten oder aus ihnen auf eine grundsätzlich eigenartige Geschäftsmoral schließen können.
Die Erklärung, die uns vielleicht am häufigsten begegnet, ist die mit Hilfe der „notorischen“ Unrechtlichkeit der Juden. Man argumentiert so: da die Juden dieselben Spesen haben, da die Herstellungskosten der Waren dieselben sind, so kann, wenn trotzdem ein geringerer Preis gefordert wird, dies nicht mit rechten Dingen zugehen. Die Juden müssen auf unrechtmäßige Weise in den Besitz der Waren gekommen sein. Es muß sich um Diebeswaren handeln oder um Räubergut. Der schlechte Ruf, dem, wie wir schon sahen, die Juden vielfach standen, machte diese Erklärung um so wahrscheinlicher, wie denn wohl zweifellos umgekehrt die Preisunterbietung oft genug als Bestätigung für die Richtigkeit jenes Verdachtes der Hehlerei hat dienen müssen.
Ich verzichte darauf, einzelne Belege für das Vorkommen dieser wie gesagt sehr häufigen Begründung beizubringen (fast jede der öfters genannten Beschwerden macht sie sich zu eigen), um so leichter, als diese Erklärung die alleruninteressanteste ist. Zweifellos ist sie in vielen Fällen die richtige gewesen (Vorgänge wie die in Hamburg M 17. Jahrhundert bestätigen das, ganz abgesehen davon, daß die Wahrscheinlichkeit dafür spricht). Aber wenn wirklich kein anderer Grund dafür vorläge, daß die Juden die Preise drückten, als der, daß sie gestohlenes und geraubtes Gut in den Handel brachten, dann wäre aber die ganze Sache kein Wort zu verlieren. Dann hatte diese Praktik überhaupt nicht die große Bedeutung gewinnen können, die sie doch offenbar besitzt.
Man mußte sich denn auch in der Tat entschließen – selbst in den verbissensten Zünftlerkreisen -, noch nach anderen Gründen Ausschau zu halten, die die niedrigen Judenpreise verständlich machten. Man fand sie zunächst in nächster Nähe jener ersten Gruppe von Gründen: zwar nicht in offenbar unrechtmäßigen, verbrecherischen Handlungen, aber doch in Praktiken, die nicht ganz sauber waren.
Dahin gehören z. B. :
- Handel mit verbotenen Waren (wie Kriegskontrebande usw.);
- Handel mit verpfändeten Waren;
- Handel mit konfiszierten Waren (Zollkontrebande) ;
- Handel mit Waren, die man ,,von Schulden Gedrängten, welche selbige um ein Spottgeld verkauffen müssen“ (365), erworben oder „dem Dürftigen, der Geld brauchte – zu Schandpreisen abgedrückt“ (366) hatte ;
- Handel mit alter verlegener Ware, die sie „aus gerichtlichen Ausrüffen oder Auctionibus“ billig erstanden hatten (365);
- Handel mit Waren, die von einem Bankerotteur billig losgeschlagen waren : „en favorisant les banqueroutiers qui leurs vendent ces marchandises a moitiè perte“ (369)
- Handel in der stillschweigenden Absicht, selbst Bankerott zu machen (368) ;
- Handel mit reglementwidrig hergestellten Waren : „fabriquèes dans le royaume en contrevention des reglèments“ (369).
Wie weit es sich bei diesen und ähnlichen Praktiken, diesen „misèrables moyens des juifs“, wie es in einer Kundgebung der Metzer Kaufleute (37o) heißt, um vereinzelte und allzurasch verallgemeinerte Fälle, wie weit um weitverbreitete Gepflogenheit der jüdischen Geschäftsleute gehandelt hat, wird sich schwer feststellen lassen, ist für das, was uns interessiert, aber auch nur von untergeordneter Bedeutung. Daß alle derartige Anschuldigungen aus der Luft gegriffen wären, ist nicht anzunehmen; und wichtig ist vor allem, daß die Anwendung solcher Mittel den Juden zugetraut und geradezu als ihnen eigen betrachtet wurde. Wenn wir auch nur einen ganz geringen Teil der damit ausgesprochenen Beschuldigungen als der Wirklichkeit entsprechend in Rechnung stellen wollen, so bleibt immerhin ein gewisser symptomatischer Wert dieser Feststellungen Übrig, die zur Ergänzung anders woher gewonnener Einsichten zu dienen berufen sein können. Ich werde erst später die Nutzanwendung dieser Erwägungen machen können.
Einstweilen fahren wir fort in der Aufzählung der Gründe, die man zur Erklärung der billigen Preise, zu denen die Juden ihre Waren feilboten, geltend zu machen wußte.
Da stoßen wir nun wiederum außerordentlich häufig auf die Behauptung: die von den Juden gehandelten oder gefertigten Waren seien minderwertig an Qualität. Diese Anklage (die die Behauptung im Sinne der damals herrschenden Wirtschaftsgesinnung unzweifelhaft war) kehrt so oft unter den verschiedensten Umständen wieder, daß wir nicht daran zweifeln dürfen, sie sei zum guten Teil begründet gewesen.
Der schon erwähnte Bericht der Kriegs- und Domänenkammer über den wirtschaftlichen Niedergang des Herzogtums Magdeburg spricht von den „oftmals gestohlenen oder sonst verdorbenen Sachen“, die die Juden an sich bringen, um sie wohlfeil zu verkaufen. Die ebenfalls erwähnten Klagen der Stände der Mark Brandenburg meinen, daß die von Juden gehandelten Waren „größtenteils alt und verlegen“ seien. Die Passmentiere in Frankfurt a. M. beschweren sich, dab die Juden nicht nur „uffrichtige und gerechte“, sondern auch ,,verfälschte und betrügliche“ Waren ihres Handwerks aufkauften und verpartierten (371). Das öfters von mir als eine zuverlässige Quelle herangezogene Kauffmannslexikon spricht dieselbe Ansicht aus: daß die Juden mit verdorbenen Waren handeln, „die sie doch so stattlich wieder aufzuputzen, umzufärben, ihnen von außen eine gute Lage oder Ansehen, schönen Einband und Aufzierung, neuen Geruch und Geschmack zu geben wissen, daß; der beste Kenner oftmals damit
betrogen wird.“
Fast wörtlich wird dasselbe gesagt in der uns auch schon bekannten Denkschrift der Kaufleute von Nantes: trotz ihrer Billigkeit seien die von Juden feilgebotenen Waren teuer: es seien eine Menge havarierte Waren, aus der Mode gekommene Gegenstände und andere darunter, die für den Gebrauch überhaupt nicht mehr geeignet seien. Suidenstrümpfe beispielsweise ließen sie wieder auffärben, unter den Kalander durchgehen, um sie als neu zu verkaufen: tragen kbnne man sie aber höchstens ein einziges Mal.
Die Lyoner Seidenweber klagen (18 sc.) (372), daß durch die Juden die Seidenindustrie ruiniert werde, da sie, um billig verkaufen zu können, nur minderwertige Ware herstellen lassen: „cette nation ne fait fabriquer que des ètoffes infèrieures et de nauvaise qualitè.“
In einem Bericht der böhmischen Statthalterei vom Jahre 1705 heißt es (373): „die Juden bringen Handwerk, Handel und Wandel an sich, lassen selbst aber, wegen ihrer meist untüchtigen Manufakturen und verdorbenen Waren keinen einträglichen Handel nach auswärts aufkommen.“
Das ebenfalis schon öfters herangezogene Gutachten Wegelins im schwedischen Reichstage (1815) meint : die Kattundruckerei hatten die Juden freilich allein betrieben, allein durch eine schlechte Ware – den sogenannten Judenkattun – verdorben.
Auch hier ist der Prozeß, der, wie aus den obigen Klagen zu entnehmen ist, in der frühkapitalistischen Epoche begann, heute noch längst nicht zum Abschluß gekommen. Jene Klage christlicher Fabrikanten : die Juden drückten die Preise, von denen oben die Rede war, findet ihre natürliche Ergäzung in der andern: die Juden drückten eben, weil sie Billigkeit um jeden Preis erstrebten, die Qualität herab.
Man wird nicht weit von der Wahrheit bleiben, wenn man alle diese Beobachtungen zu dem Urteil zusammenfaßt : die Juden sind auch die Väter des Surrogats im derweitesten Verstande.
Des Surrogats: denn oft ist das spezifisch Neue gar nicht eine im engeren Sinne schlechtere Ware, das heißt dieselbe Ware wie früher, nur in minderer Qualität hergestellt, sondern ist eine schlechtere Ware nur in dem Sinne, daß es eine Ware mit gleichem Gebrauchszweck, aber eine mit anderem billigerenMaterial oder auf eine andere billigere Art hergestellte, also eigentlich eine andere : eben das Surrogat im engeren, technischen Verstande ist. Gerade auch von diesem Surrogat im eigentlichen Sinne sind in wichtigen Fällen die Juden die Väter. Besonders häufig handelt es sich um die neuen Surrogatstoffe der Textilindustrie, aber auch um Surrogate in anderen Industrien : Kaffeesurrogate z. B. In gewissem Sinne gehört auch die Farbenindustrie hierher, die erst in ihrem zweiten, durch jüdischen Einfluß bezeichneten Entwicklungsstadium, und zwar eben infolge Ersatzes des teuern von den Erfindern des künstlichen Alizarins zuerst verwandten Hilfsstoffes durch einen billigen, zu praktischer Bedeutung gelangt ist.
Endlich gehört in diesen Zusammenhang noch die hie und da erhobene Anschuldigung hinein : die Juden konnten deshalb soviel billiger verkaufen, als die Christen, weil sie quantitativ nicht vollgewichtige oder vollbemessene Ware lieferten : in Avignon beispielsweise sollen sie billigere Wollwaren liefern, weil ihre Waren ein geringeres Gewicht hattens (374); von den deutschen Juden heißt es : „zu diesem allem kommt unter anderem noch, daß die Juden auf den allerkleinsten Vorteil raffiniert. Mißt er zehn Ellen aus, so sind es nur 9 7/8. Der Christ weis es, er sagt aber: der Jude mißt knapp, an zehn Eilen fehlt immer eine Kleinigkeit; er verkauft aber so viel wohlfeiler“ (375).
Was uns nun aber hier interessiert, und weshalb ich diese einzelnen Tatsachen aufgezählt habe, ist die Frage: ob und bejahendenfalls inwiefern diese verschiedenen Praktiken, mittels deren die Juden die Preise herabzudriicken versuchten, auf bestimmte allgemeine Geschäftsgrundsätze sich zurückführen lassen, die wir etwa dann mit der von uns gesuchten jüdisch eigenartigen Wirtschaftsgesinnung in Zusammenhang bringen könnten. Da scheint mir nun, daß das, was sich aus den verschiedenen Praktiken ergibt, sich etwa fassen lasse als eine gewisse Indifferenz gegenüber den Mitteln, die man zur Erreichung des geschäftlichen Endzwecks anwenden muß. Sowohl die Rücksichtnahme auf fremde personale Werte als auch der Respekt vor der gesetzlichen und gesellschaftlichen Ordnung als endlich auch das Festhalten an der naturalen Orientierung bei der Güterbeschaffung verlieren an Stärke, und die ausschließlich tauschwertorientierte, rein chrematistische Auffassung von der Aufgabe des Geschäftsmannes gewinnt die Oberhand.
Das, was ich an anderer Stelle die dem Kapitalismus innewohnende Tendenz zum r üchsichtslosen Erwerb genannt habe, sehen wir hier in ihren ersten Anfängen, und zwar noch in dem Stadium einer erst personal zufälligen Bestimmtheit.
Aber mit der bisherigen Aufzählung der von den Juden behufs Verbilligung der Warenpreise angewandten Mittel haben wir keineswegs alle tatstichlich von ihnen benutzten Mittel erschöpft. Solche von ebenfalls grundsätzlicher Bedeutung sind noch namhaft zu machen. Nur liegen sie freilich in wesentlich anderer Richtung als die früher besprochenen. Das was sie von diesen vornehmlich unterscheidet, ist der Umstand, daß sie Mittel sind, die eine wirkliche Sach-Verbilligung herbeizuführen vermögen, während die bisher aufgezählten Praktiken doch entweder überhaupt nur eine Scheinverbilligung hervorrufen konnten oder aber die Verbilligung für den Käufer durch Schädigung anderer Personen möglich machten.
Anders steht es mit den jetzt noch zu erwähnenden Verbilligungsmethoden. Sie stimmen alle darin überein, daß sie die Herstellungskosten der Waren verringern helfen. Und zwar entweder durch Herabminderung der eigenen Ansprüche des Produzenten oder Händlers (subjektive „Kosten“) oder durch Verringerung des Aufwandes an Kosten, die der verkaufende Produzent oder Händler zu zahlen hat: sei es wiederum, daß er die an der Produktion beteiligten Personen (Arbeiter) niedriger entlohnt, sei es, daß er die Herstellungs- oder Absatzmethoden produktiver, aLso billiger gestaltet.
Daß alle diese Methoden zur Verbilligung der Warenpreise von den Juden – und zwar offenbar von ihnen zuerst – angewandt sind, dafür besitzen wir zahlreiche Belege.
Der Jude kann billigere Waren liefern, weil er weniger Ansprüche macht als der christliche Kaufmann oder Gewerbetreibende : das sagen vorurteilslose Beobachter häufig aus, müssen aber auch die Interessenten selbst gelegentlich zugeben:
Die Juden verkaufen die Waren billiger, „darunter dann die Kaufleute notwendig leiden miissen, indem diese mehr verzehren als ein Jude und also sich mit dem Verkauf ihrer Waren einigermaßen nach ihrem Zustande richten müssen“ (376) (Das alte Nahrungsideal in seiner ganzen Protzigkeit!) „Der Jude begnügt sich mit einem kleineren Gewinn als der Christ“ (377) Wenn die christlichen Kaufleute nicht so verschwenderisch lebten, würden sie ihre Waren ebenso billig verkaufen können, wie die Juden, sagen die polnischen Juden zu den christlichen Polen (378). Dasselbe Urteil fällt ein guter Beobachter, der Ende des 18. Jahrhunderts Deutschland bereiste : „Man sieht aber nun hieraus wohl ein, wo der Grund der Klage allenfalls liegt. Kein andrer ist der, als der verschwenderische Stolz des hochmütigen Krämers , der bei seinem Handel auf den Pracht so vieles verwendet, daß es ihme, niedrige Preise zu setzen, versaget. Dank des Publikums seye also dem Juden, der durch frugalere Lebensart demselben Gewinn ist und den unnötig Aufwand machenden Krämer dahin bringt, entweder eine bessere Haushaltung zu führen oder bald zu verderben“ (379).
Die Wiener Hofkanzlei weist in einer Eingabe vom 12. May 1762 darauf hin, da6 die Juden ,wegen ihrer Sparsamkeit und ihrer eingezogenen Lebensweise‘ billiger als die Christen lieferten. In der am 9. Januar 1786 von der ungarischen und siebenbürger Hofkanzlei abgefaßten Denkschrift, welche in Angelegenheit der von Josef II. geplanten Einschränkung des jüdischen Schankwesens eingegeben wurde, wird ebenfalls die „viel eingezogenere und schlechtere Lebensweise der Juden“ als Grund angeführt, weshalb sie höhere Pachten zahlen könnten (380).
„Sie sind ein an Mangel gewohntes Volk, leben elend und können sich deshalb mit weniger Profit begnügen als die Engländer„, meint Child ; sie unterbieten uns wegen ihrer außerordentlichen Bedürfnislosigkeit (by the exercise of extreme frugality), heißt es Mitte des 18. Jahrhunderts in England (382).
„Je suis persuadè„, redet der Intendant des Languedoc die ewig klagenden Kaufleute von Montpellier an (383), „que le commerce des Juifs dans les foires . . fait moins de tort aux marchands de Montpellier que leur peu d’attention pour le service du public et leurs volontès dèterminèes pour de trop grands profits.“
Aber sie haben einen Trick herausgefunden, sagen andere (und das waren offenbar die Hellsehenden), mittels dessen es ihnen gelingt, trotz eines geringeren Aufschlages auf die Waren, doch einen ebenso hohen (oder höheren) Profit zu machen als ihre christlichen Konkurrenten : sie beschleunigen den Umsatz. Noch im Anfang des 19. Jahrhunderts gilt es als eine jüdische „von der Gegenpartei nicht zu befolgende Handelsmaxime : öfterer Umsatz mit geringen Prozenten ist ungleich einträglicher als seltener Umsatz mit hoherem Gewinnu“ (384). „Weit mehr hat die folgende . . Maxime im Handel der Juden ihr so mächtiges Emporkommen gar sehr erleichtert: Öfterer Umsatz mit geringem Vorteil (Prozenten) ist ungleich mehr wert, als seltener Umsatz mit hoherem Gewinn“. Der Verfasser beweist dann, daß Christen sich diese Maxime nie zu eigen machen könnens (385).
Die Juden: die Väter dieses Grundsatzes, der ganz und gar gegen alle auf dem Prinzip der Nahrung aufgebaute Wirtschaftsgesinnung sich auflehnt : kleiner Nutzen, großer Umsatz!
Der Aufschiag, der Profit (wie schon vorher der Preis) aus der Dämmerung des Traditionalismus herausgeholt und zum Gegenstande höchstpersönlich-zweckmäßigster Gestaltung gemacht! Das war die große, verblüffende Neuerung, die wieder von den Juden kam. Jüdisch war es, die Höhe des Aufchlags (Profits) nach Gutdünken zu bestimmen; jüdisch willkürlich festzusetzen, ob überhaupt ein Profit gemacht oder ob etwa eine Zeit lang ohne Profit gearbeitet werden sollte, um nachher desto mehr zu verdienen. Ebenfalls noch im Anfang des 19. Jahrhunderts berichtet uns ein guter Beobachter (386) von folgendem Sachverhalt als von einer verwerflichen jüdischen Praktik (allerdings mit Bezug auf Deutschland, das natürlich hinter den westlichen Ländern ökonomisch zurückgeblieben war):
,,Eswird ein Kapital zusammengeschossen (ein Vehikel, welches desto leichter werden muß, je höher der Vermögensstand der Juden steigt, vom merkantilischen Gemeingeist usw. unterstützt) ; anfangs wird mit wenigen Prozenten, oft sogar selbst mit Verlust gearbeitet. Ist nun dies oder jenes Geschaft völlig zu Grunde gerichtet, ist erst ein sicheres Monopol erlangt, so geschieht die Steigerung der Preise auf eine willkürliche Art“ usw.
Endlich wäre dann noch der ebenfalls an den Juden öfters bemerkten Eigenart Erwähnung zu tun: bei der Herstellung der Güter möglichst billig zu verfahren: sei es dadurch, daß man die billigste Arbeitsgraft aufsucht, sei es dadurch, daß man sich vollkommenerer Produktionsmethoden bedient.
Daß die Juden billigere Waren liefern können, weil sie niedrigere Arbeitslöhne bezahlen, wird öfters hervorgehoben: Wollfabrikanten in Avignon (18. sc.) (3387), Kaufleute von Montpellier (388), Rat der Stadt Frankfurt a 0. (389), Schneiderzunft der Stadt Frankfurt a. M. Das Gemeinsame der dieser zuletzt genannten Praktiken ist natürlich, was die Zeitgenossen nicht sehen konnten, dies: daß die Juden sich wohl am frühesten wichtiger Zweige der kapitalistischen Industrie bemächtigt haben, namentlich da, wo diese als Hausindustrie sich in Anlehnung an den Handel entwickelt hat. Der Anteil der Juden an der Entstehung beispielsweise (und namentlich) der kapitalistischen Textilindustrie ist viel größer als man bisher angenommen hat. Aber diese Zusammenhänge hier weiter zu verfolgen, liegt nicht
in meiner Absicht, weil ich in diesen Betätigungen der Juden nichts typisch Jüdisches sehe. Es sei denn, was für die hier entwickelte Gedankenfolge von Belang ist: daß sie mit Bewußtsein aus rationalen Erwägungen sich der neuen Formen der Produktion ebenso zuerst bedienten, wie der neuen Formen des Handels.
Und dabei wäre nun noch einer Eigenart jüdischer Geschäftsführung zu gedenken, von der wir zwar in den Berichten aus der frühkapitalistischen Epoche nichts vermeldet finden, vielleicht weil sie sich erst später deutlicher ausgeprägt hat, die aber demselben Geiste entstammt, wie all die bisher betrachteten Züge ihrer Geschäftsführung: ich meine das bewußte Sinnen auf immer neue Kunstgriffe, durch die etwa die Kundschaft gewonnen werden konnte: es mag sich um neue Gruppierung der Waren, um neue Zahlungsmodalitäten, um neue Branchenkombinationen, um neue Formen der Darbietung von Diensten: kurz um irgend eine Neugestaltung des Geschäftslebens handeln, die Käufer anlockt. Es wäre eine reizvolle Aufgabe, einmal alle die „Neuerungen“ zusammenzustellen, die Handel und Wandel (technische Neuerungen kommen fast gar nicht in Betracht) den Juden verdanken. Ich will nur auf ein paar solcher kommerzieller Erfindungen (wie man sagen könnte) hinweisen, von denen wir jetzt schon feststellen können, daß sie jüdischen Ursprungs sind (ich zweifle nicht, daß sie sich leicht vermehren ließen): (wobei unentschieden bleiben mag, ob die schöpferische Idee selbst oder nur deren geschäftliche Ausnutzung jüdischen Hirnen entstammt).
Die schon erwähnten mannigfachen Methoden, billig „verlegene“ oder alte Waren einzukaufen und sie billig zu verkaufen, war natürlich auch eine „ingeniöse Idee“, auf die erst einmal einer kommen mußte; der Handel mit Resten und Ähnlichem gehört alles hierher; ebenso die oft gerühmte Eigenart der Juden, „aus den verworfensten Dingen hier und da sich Unterhalt und Gewinn zu verschaffen“ (390) und ihre damit verbundene Kunst, „die gemeinsten Artikel, die vordem gar keinen Wert hatten, wie Hadern, Hasenbälge und Knoppern“ zu wertvollen Handelsartikeln zu machen Vielleicht konnte man sie auch die Väter der Abfallindustrie nennen.
Im Berlin des 18. Jahrhunderts begegnen uns Juden als die ersten Federverschleißer, die ersten Kammerjäger und als die Erfinder des Weißbiers (391).
Wie weit die Idee des Warenhauses jüdischen Ursprungs ist, müßte „quellenmäßig“ noch genauer festgestellt werden. (Jedenfalls waren, wie wir schon sahen, die Juden als Pfandleiher die ersten, in deren Läden sich Gegenstsnde heterogenster Art zusammenfanden. Und in dieser krassen Gegeneinander-Stellung von Artikeln, die möglichst verschiedenen Branchen an-gehören und auch möglichst verschiedenen Gebrauchszwecken dienen, liegt doch wohl eines der charakteristischen Merkmale des modernen Warenhauses. Eine vollendete Indifferenz des Geschäftsleiters gegenüber dem Sachinhalte seiner Tätigkeit, die dadurch ganz und gar zu einer nur-kommerziellen werden kann, macht somit die Eigenart des Warenhausbesitzers aus und sie ist [wie sich aus der eigentümlichen Steilung der Juden zur Industrie schon ergibt] eine jüdischem Wesen gemäße Erscheinung. Daß heutigen Tages in den Vereinigten Staatens (392) ebenso wie in Deutschland (393) die Warenhäuser fast durchgängig in jüdischen Händen sind, ist bekannt.)
Eine bedeutsame Neuerung der Detailhandelorganisation war seinerzeit die Einführung der Ratenzahlung bei Abnahme von größeren Posten oder kostspieliger Gegenstände. Wenigstens
für Deutschland läßt sich nun feststellen, daß die Väter des „Abzahlungsgeschäftes“ Juden waren. In einer Schrift aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts lesen wir:
„Es gibt eine Art Krämer unter den Juden, die dem gemeinen Manne unentbehrlich, der Handlung aber äußerst nützlich sind. Es sind Leute, die dem gemeinen Manne Kleider oder Stoffe dazu verkaufen und sie nach und nach in kleinen Abträgen bezahlt nehmen“ (394).
Eine ganze Menge von Neuerungen in der Ausgestaltung der ,,Gast- und Schankwirtschaft“ sind ebenfalls jüdischen Ursprungs : Das erste Kaffeehaus in England (also wohl das erste überhaupt?) ist von einem Juden, namens Jacobs, im Jahre 1650 oder 1651 in Oxford eröffnet worden (erst 1652 erhält London sein erstes Kaffeehaus) (395).
Eine ganz neue Ära des Restaurationswesens ist bekanntlich durch die Juden Kempinsky eröffnet worden : Standardisierung des Konsums und der Preise ist hier das tragende, neue Prinzip.
Das wichtige Institut der berufsmäßigen Kreditvermittlung ist (sicher in Deutschland) von jüdischen Geschäftsmännern ins Leben gerufen.
Was uns aber an all diesen Neuschöpfungen an dieser Steile interessiert, ist nicht die darin etwa zutage tretende spezifische Begabung (von der ich früher schon gesprochen habe und von der später noch einmal in anderem Zusammenhange zu reden sein wird), sondern allein die in ihnen sich ausprägende, eigentümliche Wirtschaftsgesinnung : der Wille zum neuen Trick. Und deshalb auch habe ich davon in diesem Kapitel gesprochen, das ja vom jüdischen Geist, von der jüdischen Geschäftsmoral, von der spezifisch jüdischen Wirtschaftsgesinnung handelte.
Wir sind nun am Ende dieses Abschnittes und schauen einen Augenblick auf die durchwanderte Wegstrecke zurück. Was wir deutlich vor uns sahen, war der schroffe Gegensatz, in dem während der ganzen frühkapitalistischen Epoche jüdische und nicht-jüdische Wirtschaftsgesinnung sich gegenüberstehen. Die herrschende Wirtschaftsgesinnung habe ich in ihren Grundgedanken zu erfassen versucht: Traditionalismus, Nahrungsideal, Idee der ständischen Gliederung und Stabilität sind ihre wichtigsten Bestandteile. Was aber ist nun das grundsützlich Neue in der Betrachtungsweise, die wir als die spezifisch jüdische kennen lernten? Wir können es in einem einzigen inhaltschweren Wort zusammenfassen: es ist der ,,moderne“ Geist, wie er heute die Wirtschaftssubjekte durchgehends beherrscht. Wenn wir das „Sündenregister“ überblicken, das man während des 17. und 18. Jahrhunderts den Juden vorhielt, so nehmen wir sehr bald wahr, daß (abgesehen von den grundsätzlich nicht in Betracht kommenden verbrecherischen Manipulationen) es nichts enthält, was dcr moderne Geschäftsmann nicht für das selbstversändlich Richtige erachtete, was nicht das tägliche Brot in jeder modernen Geschäftsführung bildete. Was der Jude durch all die Jahrhunderte gegenüber den herrschenden Anschauungen vertritt, ist die grundsätzlich individualistische Auffassung von der Wirtschaft: daß die Wirkenssphäre des einzelnen Wirtschaftssubjektes nach oben und nach unten hin durch keine objektive Satzung irgend wie begrenzt sei, weder was die Größe des Absatzes, noch was die Gliederung von Berufen betrifft ; daß jedes Wirtschaftssubjekt jederzeit sich seine Stellung neu erobern und jederzeit sie gegen Angriffe verteidigen müsse; da es aber auch das Recht habe, sich auf Kosten anderer einen so breiten Spielraum zu erkämpfen, als es in seiner Macht steht; daß die Kampfesmittel wesentlich in der geistigen Sphäre liegen, List, Schlauheit, Verschlagenheit seien; daß andere Rücksichten als die auf das Strafgesetzbuch im wirtschaftlichen Konkurrenzkämpfe nicht zu nehmen seien; daß alle wirtschaftlichen Vorgänge nach eigenem Gutdünken m zweckmäßig wie möglich von
dem einzelnen gestaltet werden müssen. Was sich hiermit siegreich durchgesetzt hat, sind, wie man sieht, nichts anderes als die Ideen des „Freihandels“, der „freien Konkurrenz“, ist der
ökonomische Rationalismus, ist der reine kapitalistische Geist, ist eben die moderne Wirtschaftsgesinnung, bei deren Ausbildung die Juden also eine große, wenn nicht die entscheidende Rolle gespielt haben. Denn sie sind es gewesen, die von außen her in einen anders gearteten Ideenkreis hinein diese Anschauungen trugen.
Mit dieser Erw-ägung aber sind wir vor ein neues Problem gestellt; vor die Frage: wie erklärt sich diese schon vor dem Kapitalismus vorhandene Eignung der Juden für kapitalistisches Wesen ; eine Frage, die wir dahin erweitern müssen: was ist es überhaupt, das die Juden befähigt hat, einen so entscheidenden Einfluß auf den Gang des modernen Wirtschaftslebens auszuüben, wie wir ihn nun im Verlaufe der vorstehenden Untersuchungen haben feststellen konnen?
Impressum