Gleichberechtigung

Gleichberechtigung bezeichnet oder zielt auf die gleichen Rechte und rechtlichen Voraussetzungen für unterschiedliche Gruppen und Einzelpersonen ab.  In Deutschland sichert Artikel 3 des → Grundgesetzes diese Gleichberechtigung: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Artikel soll → Chancengleichheit schaffen und Menschen vor → Diskriminierung – etwa aufgrund des → Geschlechts, aber auch durch andere Faktoren, wie etwa der → Herkunft oder einer → Behinderung – schützen.