Woran erkennt man eine gesunde Demokratie?
Damit eine Demokratie den Anspruch eines Machtsystems genügt, dass durch die Aussage “Die Macht des Volkes” repräsentiert ist, sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Macht zu regieren
Die Macht zu regieren bedeutet die Macht zu haben, Regeln des Zusammenlebens zwischen den Menschen festzulegen, die von allen einzuhalten sind. Ziel muß hier sein, so wenig Regeln wie möglich und so viel wie nötig.
- Grundsätzlich sind alle Menschen frei zu tun und zu lassen, was sie wollen.
- Grundsätzlich darf es nur Regeln für das Zusammenleben geben, die im Detail regeln, wo die Freiheit des Einzelnen aufhört, weil es die Freiheit eines Anderen beeinträchtigen würde.
- Bei dieser Einschätzung sind alle Menschen als gleichwertig einzuordnen.
Gewaltenteilung
Jeder Mensch besitzt die Neigung eine Machtposition für seine egoistischen Interessen zu missbrauchen. Deshalb muß jedes Machtsystem so strukturiert werden, dass jeder Machtberechtigte von vielen kontrolliert wird und das nicht zu viele Machtbefugnisse in einer oder wenigen Personen vereint wird. Gewaltenteilung ist hier das Stichwort:
- Festlegen der Regeln des Zusammenlebens: Ein Rahmenwerk und eine Organisation etablieren, wie neue Regeln festgelegt werden.
- Durchsetzung der Regeln: Ein Rahmenwerk und eine Organisation etablieren, welche die Regeln überwacht und durchsetzt.
- Rechtsprechung: Ein Rahmenwerk und Organisation etablieren, welche Strafen und andere Maßnahmen für Regelverstösse festlegt und bestimmt, wie Regelverstösse gerecht und unparteiisch festgestellt werden können.
Direktwahl
Die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative ist hier nicht ausreichend. Die eigentliche Gewaltenteilung fängt schon beim Wahlsystem an, dass folgende Zielrichtungen abdecken muß:
- Es werden geografische Wahlkreise so definiert, dass sie in etwa alle die gleiche Anzahl an Bevölkerungsanteilen enthalten.
- In jedem Wahlkreis wird ein einziger Abgeordneter und sein Vertreter gewählt. Dieser Abgeordnete bekommt eine Stimme in der Gesetzgebenden Versammlung dieser Demokratie.
- Alle Abgeordneten aus allen Wahlkreisen des ganzen Landes zusammen sind die Gesetzgebende Versammlung dieser Demokratie.
- Diese Gesetzgebende Versammlung wählt aus ihren Reihen die Personen, welche die Regierung des Landes bilden.
- Alle Regierungsmitglieder sind so zu bestimmen. Nicht gewählte Seiteneinsteiger sind in der Regierung nicht erlaubt.
- Personen können sich zu politischen Parteien zusammen organisieren. Gewählt wird aber keine Partei sondern nur Einzelpersonen.
Die Festlegung auf die Wahl von Einzelpersonen verhindert, dass sich innerhalb von politischen Parteien separate Machtstrukturen herausbilden, die über die zu wählenden Personen bestimmen. Dies entspricht nicht dem Geiste einer guten Demokratie.
Die Wähler müssen ganz alleine bestimmen, welche Person in die Gesetzgebende Versammlung gewählt wird. Jede erwachsene Person mit allen Ehrenrechten des Landes kann sich zur Wahl stellen. So wird gewährleistet, dass sich ein Abgeordneter seiner Wählerschaft verpflichtet fühlt und nicht einer anderen Organisation. Es müssen auch Regeln geschaffen werden, wie jeder Abgeordnete öffentlich gegenüber seiner Wählerschaft dokumentieren muß, wie und warum er für welche Festlegung von Regeln abgestimmt hat.
Wahlen zur Gesetgebenden Versammlung
- Die Machtausübenden, zu wählende Personen bestimmen nur über die Regeln des Zusammenlebens des Teil des Volkes, der an den Wahlen zur Wahl der Machtausübenden teilnehmen darf.
- Unabhängige freie und geheime Wahlen der Machtausübenden durch Wahlberechtigte.
- Die Wahlberechtigten müssen öffentlich, transparent, ehrlich und später kontrollierbar über die Absichten der zu wählenden Machtausübenden von den zu Wählenden selbst informiert werden.
- Die Wahlberechtigten müssen die Mehrheit des Volkes repräsentieren.
- Jeder Wahlberechtigte muß einen dokumentierten Eid leisten, dass er sich ausreichend über die Absichten der zu wählenden Machtausübenden vor jeder Wahl informieren werde. Ohne diesen Eid bekommt er kein Wahlrecht.
Öffentliche Abstimmungen über Regeländerungen
Mit den heutigen technischen Mitteln ist es möglich ein benutzerfreundliches, effizientes, sicheres und schnelles Abstimmungssystem zu etablieren, dass alle Wahlberechtigten an Regeländerungen beteiligen kann. Es muß noch ausgearbeitet werden, welche Regelbereiche nicht darunter fallen sollen.
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