6. Wie das Freigeld beurteilt wird: Der Genossenschaftler

Seit Einführung des Freigeldes hat das öffentliche Eintreten für unsere Bestrebungen merkwürdig abgenommen, und fast täglich höre ich von neuen Auflösungen von Einkaufsgenossenschaften. Es ist das wieder eine jener überraschenden Folgen des Freigeldes, an die man wohl ursprünglich gar nicht gedacht hat. Eigentlich ist aber gar nichts Wunderbares an der Sache. Der Verbraucher kauft bar, legt sich Vorratskammern an, kauft die Waren in Posten, in Ursprungspackung. Der Kaufmann braucht nichts mehr zu stunden; er führt keine Bücher und hat auch kein Lager, weil die Waren meistens geradeswegs von der Bahn aus abgeliefert werden.


Natürlich hat durch das Zusammenwirken all dieser Umstände der Handel sich ganz außerordentlich vereinfacht, und während früher nur die tüchtigsten unter den Geschäftsleuten den Gefahren des Borgwesens entgingen und für sich die Vorteile der Stundung genossen; während man früher überhaupt nur die wirtschaftlich tächtigsten Bürger, fleißige, sparsame, ordnungsliebende, rührige Männer für den Handel gebrauchen konnte, kann jetzt eigentlich auch der einfachst begabte Mensch Handel treiben. Kein Lager, keine Wage, keine Irrtümer, keine Buchführung, keine Abschätzung des Bedarfs. Dabei Barzahlung bares Geld bei Ablieferung der Ware, keine Wechsel, keine Schecks, kein Humbug sondern bares Geld: Nicht einmal eine Rechnung wird verlangt. Hier die Kiste, der Sack, hier das Geld; die Sache ist erledigt, vergessen, und nach neuen Geschäften kann der Kaufmann ausschauen.


Eine solche Arbeit kann schließlich jeder Handlanger verrichten, und nach den Gesetzen des Wettbewerbs muß damit auch der Lohn dieser Arbeit auf den Lohn der Handlangerarbeit fallen!


Was soll also noch der Konsumvereins? Sein Zweck, die Verminderung der Handelsunkosten, ist mit der Geldreform erledigt. Wen soll noch der Verein vereinen? Unser Verein bestand aus einer Auslese derjenigen Verbraucher, die imstande waren, bar zu bezahlen, und deren Einkäufe gleichzeitig bedeutend genug waren, um den weiten Weg zu unserer Niederlage zu rechtfertigen. Durch die Entwickung, die der Handel genommen hat, ist aber keine solche Auslese mehr möglich, weil jeder heute als Verbraucher diese Eigenschaften besitzt, weil alle bar zahlen, weil alle ihre Einkäufe postenweise besorgen. Wäre etwa in Afrika ein Verein von Negern, in München ein Verein von Biertrinkern möglich? Aus demselben Grunde hat die Geldreform den Konsumvereinen die Daseinsbedingungen entzogen.


Übrigens geht auch nicht viel mit den Einkaufsgenossenschaften verloren. Als Pflanzstätte gemeinsinniger Gedanken haben sie sich nicht bewährt, weil

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 sie schon als Verein sich in Gegensatz zum übrigen Volke setzten. Früher oder später wären sie auch mit dem natürlichen Gegengewicht, mit dem Verein der Erzeuger in Kampf geraten, und dabei würden in Lehre und Ausübung Fragen aufgeworfen worden sein, die allein mit allgemeiner Gütergemeinschaft, mit der Abschaffung des Eigentums in allen Ländern hätten gelöst werden können. Welchen Preis z. B. wird der Verband deutscher Konsumvereine dem Verbande deutscher Pantoffelfabrikanten bewilligen wollen? Allein die Polizei könnte diese Frage beantworten.


Und konnten wir eigentlich auf unsere Erfolge stolz sein? Mich beschleicht jedesmal eine leise Beschämung, wenn ich überlege, daß wir zwar vielen kleinen ind kleinsten selbständigen Menschen das Brot genommen, daß wir aber nicht einen einzigen Börsenspetulanten, Getreidehändler usw. verdrängt haben. Dort aber hätten wir unsere Kraft zeigen sollen — an der Börse.


Wer denkt hier nicht an L. Richters Bild von der Käsehändlerin! Und wer verwünscht nicht eine,  „gemeinsinnige Gesellschaft„, die ihre Macht nur nach unten, an den Kleinen zeigt? Da lobe ich mir das Freigeld, das zwar auch die Kleinkrämer beseitigt, aber auch in gleichen Maße nach oben und namentlich an der Börse sich fühlbar macht.


Auch kann man nicht leugnen, daß der Einrichtung im ganzen höchst bedenkliche Triebkräfte der Sittenverderbnis anhaften, denn wo die Verwaltung von öffentlichen bzw. Vereinsgeldern nicht wirksam beaufsichtigt werden kann, da stellt sich leicht mit der Zeit auch der Dieb ein. Und man kann doch nicht erwarten, daß die Vereinsmitglieder jede Rechnung nachprüfen und die Übereinstimmung der Lieferung mit dem Muster untersuchen. Auch Sonderabmachungen können nicht vermieden werden, durch die den Vereinsbeamten zum Schaden des Vereins Vorteile zugewendet werden. Wenn es sich immer nur um Waren ohne Artunterschiede, wie z. B. das Geld, handeln würde, dann wäre die wirkame Beaufsichtigung der Beamten schon leichter, aber wo gibt es neben dem Gelde noch eine Ware, bei der es neben der Menge nicht auch noch auf die Beschaffenheit ankäme?


Also einerseits Gütergemeinschaft, Abschaffung des Eigentums, anderseits Verderbnis der Beamten, das ist es, was wir von einer Verallgemeinerung des Systems zu erwarten haben, und darum begrüße ich es als einen Fortschritt, daß wir den Zweck der Konsumvereine, die Verbilligung der Handelsunkosten mit dem Freigeld erreichen können, einfach durch veränderte Handelsgebräuche. Jehl werden die Waren wieder den Händen ihrer unmittelbaren Eigentümer übergeben. Ware und Eigentum sind unzertrennlich; die Einschiebung unbeteiligter Personen, die Bestimmung der Preise, der Beschaffenheit usw. durch Mittelspersonen für Rechnung Dritter führt nicht allein zur Bestechung, sondern ist an sich schon ein Verderb des Begriffs Ware, ein Verderb der Preisbestimmung durch Nachfrage und Ungebot.


Und ist es nicht merkwürdig, daß das natürliche Ziel des Konsumvereins, der Verein sämtlicher Vereine, einfach durch die Auflösung der Vereine eneicht wurde? Denn der beste Konsumenten-Verein ist immer der offene Markt, wo Eigentümer mit Eigentümer unterhandelt, wo die Güte der Waren von den Beteiligten selbst abgeschätzt wird, wo man nicht an einzelne Niederlagen, Dörfer, Städte gebunden ist, wo die Vereinszahlmarken (das Geld) für das

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ganze Reich gelten und wo jedes Mißtrauen schwindet, jede Bestechung ausgeschlossen, jede öffentliche Aufsicht überflüssig ist, weil keine Privatpersonen mit Sonderinteressen den Tausch für Rechnung Dritter und Abwesender vermitteln. Vorausgesetzt natürlich, daß der offene Mackt die Waren nicht stärker venteuert als die Verwaltung des Konsumvereins! Und diese Voraussetzung ist mit der Geldreform erfüllt worden. Der Handel ist durch das Freigeld derart beschleunigt, gesichert und verbilligt worden, daß der Handelsgewinn vom gemeinen Arbeitslohn nicht mehr zu unterscheiden ist. Also was wollen jetzt noch die Konsumvereine?