Das Stimmrecht der Frauen Ueberall sind es dieselben socialen Fragen, welche die moderne Welt in ihren Tiefen aufregen. Es ist der Kampf zwischen Aberglauben und Wissenschaft, zwischen Autorität und Vernunft, zwischen dem natürlichen und dem traditionellen oder historischen Recht des Menschen, der immer stärker und nachhaltiger das Bewußtsein der Völkerseelen durchdringt
Das Stimmrecht der Frauen
Ueberall sind es dieselben socialen Fragen, welche die moderne Welt in ihren Tiefen aufregen. Es ist der Kampf zwischen Aberglauben und Wissenschaft, zwischen Autorität und Vernunft, zwischen dem natürlichen und dem traditionellen oder historischen Recht des Menschen, der immer stärker und nachhaltiger das Bewußtsein der Völkerseelen durchdringt. Man könnte vielleicht sagen, es sei ein Kampf zwischen Gott und Mensch, der gegenwärtig die Grundpfeiler der Gesellschaft erschüttert. Der Gott, der überwunden werden soll, ist jener Götze mit dem Medusenhaupt, vor dessen Starrblick der natürliche Mensch zu einem Automaten eingeschrumpft ist, es ist jener Monopolgott, aus dessen Allmacht das Königthum, die Kirche, die Klassen und die Geschlechter ihre Privilegien herleiten, jener Gott, der stets hinter dem Mächtigen steht und sein Angesicht leuchten läßt über ihm.
Ein Hauptfactor dieser großen geistigen Revolution unserer Zeit ist die Frauenbewegung, die eine völlige Reform aller bestehenden Verhältnisse anstrebt. Der Anfang der Aktion auf diesem Gebiet ist das Stimmrecht der Frauen. Im diesjährigen englischen Parlament ist von Mr. Forsyth, dem conservativen Vertreter für Marylebone die Bill für das Stimmrecht der Frauen zum zweiten Mal eingebracht worden. Die Fortschritte, die diese Frage in der öffentlichen Meinung zu verzeichnen hat, sind außerordentliche. Von 1869 bis 1873 wurden gegen die Frauenstimmrechtsbill vier Petitionen eingebracht. Alle vier kamen von kleinen schottischen Municipalslecken. Im vergangenen Jahr waren es drei und in diesem Jahr hatte das Parlament nicht eine einzige derartige Petition in Empfang zu nehmen.
Dagegen ist die Zahl der Petitionen f ü r das Stimmrecht der Frauen von Jahr zu Jahr gestiegen. Bereits zwei Monat nach Eröffnung des Parlaments waren 900 – 1000 Petitionen mit 219,000 Unterschriften zu Gunsten der Bill präsentirt worden. Die feindliche Majorität der vorletzten Abstimmung betrug 161. Für die zweite Lesung der Bill stimmten bei der diesjährigen Abstimmung 152, dagegen 187. Die Bill fiel demgemäß durch die kleine Majorität von 35 Stimmen.
Wenn eine Frage mit einer gewissen Autorität vor das englische Parlament kommt, so kann man sicher sein, daß sie von der öffentlichen Meinung getragen wird, und in der That gehört in England und Amerika die Frauenfrage zu den großen nationalen Angelegenheiten. So scheint der Zeitpunkt nicht ungeeignet, auch in Deutschland für die Frauen ein Recht in Anspruch zu nehmen, das klar ist wie das Licht der Sonne und ebenso unantastbar. Wer geneigt ist, Ideen und Principien abzuweisen, weil sie neu sind und unerprobt, wem daran liegt, neue Ansprüche und Forderungen auf historische Rechte zurückzuführen, für denjenigen seien hier einige geschichtliche Notizen zusammengestellt, aus denen unzweifelhaft hervorgeht, daß die politischen Ansprüche der Frauen einer geschichtlichen Basis nicht entbehren.
- Noch vor der normannischen Invasion und häufig nach derselben haben Frauen in England, als Inhaberinnen von Lehnsgütern, an der Regierung des Landes theils durch Mandatare, theils direct und persönlich theilgenommen.
- Thomas Hughes in seinem »Leben Alfred des Großen« berichtet, daß Edeldamen, selbst Verheirathete, im Besitz ihrer Güter belassen wurden, daß sie darüber frei verfügen konnten und auf ihre Besitztitel hin in dem »Wittenagamott«, dem Nationalrath der Angelsachsen, Sitz und Stimme hatten. Sie saßen auch mit in den Provinzial-Versammlungen und bei den Gemeindeberathungen.
- Gurdon, in seinem Buch »Considérations sur les antiquités du parlement«, weiß von vornehmen Frauen, welche im Rath der angelsächsischen Häupter zugelassen wurden.
- Der Historiker Beda theilt mit, daß die Aebtissin Wilde einer geistlichen Synode präsidirte.
- Unter Heinrich VIII. hielt Lady Anne Berkeley im Saal von Glocester als Gerichtspräsidentin einen Gerichtstag ab. Fosbrook, der Gerichtsschreiber von Glocester schildert, wie sie kam, sich im öffentlichen Sitzungssaal auf die Bank setzte, die Präsidentschaft versah, die Zeugenschaften in Empfang nahm, die Angeklagten für schuldig erklärte des Complotts und der Erregung öffentlicher Unordnung, und wie sie dieselben als Feinde des Menschengeschlechts verurtheilte.
- Unter Heinrich III. berief man vier Aebtissinnen ins Parlament.
- Unter der Regierung Eduards wurden im Parlament mehrere Edeldamen durch Mandatare vertreten.
- Die letzte öffentliche Manifestation politischer Frauenrechte in England datirt von 1640, doch waren diese Rechte bereits im Absterben begriffen, denn der Sheriff machte damals die Bemerkung, daß es demüthigend für einen Mann sei, von einer Frau gewählt zu werden.
- Im folgenden Jahrhundert erkennen die Richter zwar die Rechte der Frauen noch an, aber die Ausübung derselben ist nicht mehr üblich.
- 1739, unter der Regierung Georg II., als Sir William Lee als Oberrichter und Sir Francis Page als zweiter Richter fungirten, stellte man dem königlichen Gerichtshof die Frage, ob eine »feme sole« (begüterte unverheirathete Frau) ihre Stimme abgeben dürfe für die Beamten der Gemeinde und für die Sakristane, und ob sie selber befähigt sei, diese Funktionen auszuüben. Im Lauf der Verhandlung erklärte Sir William Lee, daß dieses Recht unanfechtbar sei und daß in vielen Fällen die »feme sole« selbst für Parlamentsmitglieder ihre Stimme abgegeben habe.
- Der Richter Sir Francis Page sprach in einem analogen Falle dieselbe Ansicht aus, und Lord Coke, der in diesen Dingen für eine Autorität galt, bestätigte lediglich das Urtheil der beiden Richter.(1)
- Eine logische Folge der Feudalrechte der englischen Frau ist die Frau als regierende Königin.
- Den »ricos hombres« (vornehme Edelleute) in Aragonien war es gestattet, ihre Stimmen in den Cortes einem andern dieses Standes zu übertragen. Ein ähnliches Vorrecht genossen die Erbtöchter der Freiherrn.(2)
- Die Gallier, sagt Tacitus, ließen die Frauen an ihren berathenden Versammlungen, in denen die wichtigsten Gegenstände zur Verhandlung kamen, Theil nehmen. Ihre Stimmen entschieden über die Entschlüsse, die man faßte.
- Die Föderativ-Republiken der alten Basken verliehen ebenfalls in allen öffentlichen Angelegenheiten den Frauen das Stimmrecht. Später scheint in Frankreich der Einfluß der Frauen auf Staatsangelegenheiten mehrere Jahrhunderte hindurch verdrängt worden zu sein, in der Feudalzeit aber sehen wir ihn wieder aufleben. Die Frauen werden erhoben zur Würde von Herzoginnen, Pairinnen, Richterinnen und Gesandtinnen. Mit allen Rechten einer Feudalherrin bekleidet, entwickelt die Frau bei der Verwaltung ihrer Besitzungen ein ungewöhnliches administratives Talent.
- Drei Frauen unterzeichnen den Vertrag von Cambrai.
- Nach Montaigne durften die Frauen, welchen die Pairswürde verliehen war, in allen Angelegenheiten, die zur Competenz der Pairskammer gehörten, mitstimmen. Man sah sie in ihrer Eigenschaft als Pairinnen von Frankreich ihre Sitze im Parlamente einnehmen, und bei öffentlichen Feierlichkeiten, wie die Krönung der Könige, sich ihrer Würde gemäß verhalten. Die Gräfin von Flandern saß in der Pairsversammlung, der der heilige Ludwig präsidirte.
- Es sind uns zahlreiche Verhaftsbefehle aufbewahrt worden, die von weiblichen Richtern aus dem 13. und 14. Jahrhundert herrühren.
- Die Aebtissinnen von Remiremont und ihre Dechantinnen handhabten das Richteramt in den zu ihrem Kloster gehörigen Distrikten, auch hatten sie das Recht, Deputirte zu den lothringischen Staaten zu ernennen.
- Die Geschichte weiß Beispiele davon, daß die höchsten Aemter in der Magistratur durch Erbschaft jungen Mädchen zugefallen waren.
- Unter dem Titel von Lehnsherrinnen (chevalières fieffées) wohnten sie den Gerichtssitzungen bei und präsidirten den Plaidoyers mit dem Federhut auf dem Kopf und der Audienzrobe angethan. In ihrer Abwesenheit durften die Beisitzer und Schöffen nicht plaidiren.
- Ungeachtet energischer Protestationen von Seiten der Feudalherren bestätigten eine Zeit lang Päpste und Könige die Frauen in diesen Rechten.
- Als Ermengarde, Vicomtesse de Narbonne, in der Ausübung ihrer richterlichen Befugnisse gehindert wurde, flehte sie den Schutz des Königs, Ludwigs des Kindes, an, der ihr als Antwort einen Brief schrieb, in dem die Worte standen: »Nous ordonnons qu’il ne soit permis à personne de décliner votre juridiction«.
- Machaut, Gräfin von Artois und Bourgogne, wohnte als Pairin von Frankreich der Krönung Philipps V. zu Rheims bei und hielt mit den andern Pairs des Königreichs die Krone.
- Nicht klein war die Zahl souveräner Feudalherrinnen, welche ihre Lehnsleute in den Krieg führten, welche Truppen equipirten und Milizen von Edelleuten und Bürgern befehligten.
- Bei einer Belagerung von Remiremont, so erzählt der Geschichtsschreiber der Abtei, erfüllte die Aebtissin Katharina von Lothringen treu ihre Pflicht als Capitain, als Soldat und gute Fürstin.
- Erst Ludwig der Vierzehnte hob im Interesse der Centralisation die Rechte der Feudalherrinnen auf.
Die wenigen Daten genügen, das traditionelle Recht der Frau auf politische Theilnahme am Staatsleben festzustellen. Ich brauche wohl kaum hinzuzufügen, daß die Frauen dieser historischen Basis keineswegs bedürfen.
Hätte nie eine Frau Gericht gehalten, hätte nie eine Frau im Wittenagamott der Angelsachsen oder im Rath der Gallier gesessen, hätte nie eine Pairin über einem König eine Krone gehalten, so wäre dennoch ihr Anspruch, als selbstständiger Mensch und als Bürgerin im Staate betrachtet zu werden, um kein Gedankenatom geringer.
Diese historischen Notizen beweisen nur die Inkonsequenz der Männer in ihrem Handeln und Denken den Frauen gegenüber und die Willkür, mit der sie die Geschicke derselben von jeher bestimmt haben. Das Stimmrecht der Frauen findet in England, selbst im Hause der Lords, lebhafte Unterstützung. Mitglieder der Cabinette sprechen zu Gunsten desselben, und im Hause der Gemeinen giebt es keine einzige Partei, die nicht einflußreiche Verfechter des Frauen-Stimmrechts aufzuweisen hätte.
Sehr einfach und sehr stark müssen in der That die Ansprüche der Frauen sein, da sie in gleicher Weise von Radikalen und Conservativen, von kirchlich Gesinnten und Freidenkern anerkannt und unterstützt werden.
Lange Zeit galt es in England, wo die Sitte mächtiger die Meinung beherrscht als vielleicht in irgend einem andern Lande, für ein Zeichen schlechten Geschmacks, ein lebhaftes Interesse für die Frauenfrage an den Tag zu legen. Die Theilnahme an der Bewegung hat aufgehört für unziemlich zu gelten, seitdem hocharistokratische Personen, Mitglieder selbst der königlichen Familie, sich zu Gunsten der Sache ausgesprochen haben. Unter den vornehmen Gönnern des Frauen-Stimmrechts nennt man den Marquis von Lorne, Gemahl der Prinzessin Louise. Im Jahr 1868, als der Marquis sich den Wählern der kleinen Stadt Dunoow als Candidat präsentirte, erklärte er, zu Gunsten der Bill stimmen zu wollen. Man nennt den Vicomte Amberly, ältesten Sohn des Lord Russel, Lord Haughton, Lord John Manners, den berühmten Professor Maurice, Professor Newman, Herbert Spencer, Kingsley, Coleridge und viele andere nicht weniger gewichtige und maßgebende Männer.
Unter den Frauen seien erwähnt: Vicomtesse Amberly, die Schwester des Herzogs von Buckingham, Lady Bowring, Lady Cane, Florence Nightingal, Harriett Martineau und eine große Zahl von Frauen, den ersten und einflußreichsten Familien des Adels und der Bürgerschaft angehörend.
Es ist Thatsache, daß in Amerika fast alle in irgend einer Weise ausgezeichneten Frauen, Anhängerinnen des Stimmrechts sind. Alle diejenigen, welche, trotz Haß, Spott und persönlicher Gefahr als Abolitionistinnen die Führerschaft in der Sklavenfrage übernommen hatten, sie sind es, die wiederum an der Spitze der politischen Frauenrechts-Vereine stehen.
In Deutschland befindet sich die Frauenfrage noch vor dem Beginn ernsterer Diskussion. Von Uebelwollenden verspottet, obwohl Spott noch niemals ein Probirstein der Wahrheit gewesen ist, von Wohlwollenden als Bagatellsache vorläufig bei Seite geschoben, ist sie bei uns noch so sehr in der Kindheit, daß, o heilige Einfalt, selbst socialdemokratische Blätter mit Phrasen, die der Kreuzzeitung entlehnt sein könnten, Phrasen von der Sprengung heiliger Familienbande, gegen das Stimmrecht der Frauen agitiren. Deutschland ist es vorbehalten gewesen, diese Socialphilister zu produciren, diese sittlichen Harlekins, die, mit der einen Hand ihr purpurnes Banner entfaltend, auf dem die strahlendsten Principien reinster Demokratie prunken, mit der andern Hand die Peitsche schwingen für die Hälfte des Menschengeschlechts.
Ein Freidenker Südamerikas faßte sein politisches Glaubensbekenntniß in die Worte zusammen: »All men are borne free except niggers« (Alle Menschen sind frei geboren, die Neger ausgenommen). Viel größer ist das Deficit an Menschenliebe und logischer Gedankenkraft, das jene Charlatane der Demokratie mit ihrer Ausschließung der Frauen vom Stimmrecht documentiren. Gewiß ist es nur ein kleiner Bruchtheil der Socialdemokratie, der mit dieser Prostitution seiner eigenen Principien einverstanden ist. Warum aber desavouirt die große socialistische Partei solche Gesinnungsgenossen nicht und schickt diese Abenteurer der Gedankenwelt dahin wohin sie gehören, in die Redaction der Kreuzzeitung oder an ähnliche Orte. Wer die Selbstständigkeit der Frau nicht will, wird, zur Macht gelangt, die seiner Mitbürger zerstören.
Ich will mich nun so kurz als möglich der Sisyphusarbeit unterziehen, die Hauptgründe der Männer gegen die politische Wirsamkeit der Frau zu erörtern und die Sophistik und Unhaltbarkeit derselben darzulegen. Eine Sisyphusarbeit nenne ich es, weil die Männer niemals unsere Argumente widerlegen, sondern immer nur darauf antworten mit wohlfeilem, längst verjährtem Spott, mit antiquirter physiologischer mittelalterlicher Gelehrsamkeit (3), mit poetischen Deklamationen à la Jean Paul und Schiller und im schlimmeren Fall mit philosophischen Zoten à la Schopenhauer. Diese Enthaltsamkeit wirklicher Beweisgründe ist nur zu natürlich. Noch nie traten andere Argumente gegen die Frauenfreiheit zu Tage als solche, welche aus Gemüthserregungen, aus Gewohnheit und Vorurtheil stammen.
Ich bitte meine Leser um Entschuldigung, wenn ich hin und wieder schon oft Gesagtes wiederholen muß, aber es gibt wohl kaum neue Gründe, um das einfachste und natürlichste aller menschlichen Rechte zu beweisen. Für die politischen Rechte der Frauen gelten genau dieselben Argumente, deren Anerkennung man in Bezug auf die politische Emancipation der Besitzlosen, der Arbeiter und zuletzt der Neger erzwungen hat.
Die Gründe der Männer heißen:
- Die Frauen brauchen das Stimmrecht nicht,
- Die Frauen wollen das Stimmrecht nicht,
- Sie haben nicht die Fähigkeit, es auszuüben,
- Ihr Geschlecht schließt die Frau selbstverständlich von jeder politischen Aktion aus.
1 ) D i e F r a u e n b r a u c h e n d a s S t i m m r e c h t n i c h t .
Das heißt: die Männer sind von jeher so gerecht, so gut, so edel gewesen, daß man getrost die Geschicke der Hälfte des Menschengeschlechts in ihre reinen Hände legen konnte. Die Frauen brauchen das Stimmrecht nicht. Das heißt: Es ist eine den Männern eingeborene Idee, ein göttlicher Impuls, der sie antreibt, mögen sie nun der barbarischen oder der civilisirten Welt angehören, das Weib zu schützen in seinen Rechten und in seinem Glück. Alle Arglist des Schurken, alle Niedertracht des Buben, alle Laster des Vornehmen und Schlechten haben sich von jeher nur gegen ihresgleichen gerichtet. Nur Mann gegen Mann hat sich das starke Geschlecht im Kampf um’s Dasein geschädigt und zu Grunde gerichtet. Abseits auf einem Piedestal stand das Weib und bei ihrem Anblick verstummten im Busen des Mannes die Lockungen des Lasters und der Quell der Tugend that sich auf.
Nie hat ein Mann ein Weib betrogen, geschändet, gemordet, in Tod und Verzweiflung getrieben. Die Frauen brauchen das Stimmrecht nicht – nein – sie brauchen es nicht in Arkadien, in Utopien und in allen jenen Feen- und Märchenländern, an die kleine Kinder und große Männer mitunter glauben.
Und die Meinung der Geschichte?
Die Geschichte der Frauen ist nur eine Geschichte ihrer Verfolgung und ihrer Rechtlosigkeit und die Geschichte sagt: Die Männer haben von jeher die Frauen unterdrückt in unerhörter und beispielloser Weise, und die menschliche Vernunft fügt hinzu: Und sie werden sie unterdrücken bis das weibliche Geschlecht Theil hat an der Abfassung der Gesetze, von denen es regiert wird, denn jedes Recht, hinter dem nicht eine Macht steht, ist ein Traumbild und ein Phantom. Ein flüchtiger Blick auf die Stellung der Frauen bei civilisirten und barbarischen Völkern wird genügen zur Aufklärung über die männliche Fürsorge, die von Alters her, von der Wiege bis zum Grabe dem weiblichen Geschlecht zu Theil ward.
In früheren Zeiten ist es selbst eine Streitfrage gewesen, ob die Geburt der weiblichen Kinder ein dem Willen der Natur entsprechender Akt sei? Bischöfe, Philosophen, Heilige und Anatomen haben die Frage verneint und in vollem Ernst behauptet, daß die Geburt eines Mädchens etwas in der Schöpfung Unvorhergesehenes, eine Ungeheuerlichkeit sei, welche ohne Wissen und Willen des Schöpfers aller Dinge vor sich gegangen sei. Ihrer Zeit angesehene Männer traten für diese Meinung ein. So der Schriftsteller Martely in einer lateinischen Schrift: »de natura animale«, in der er sagt, daß die Frau mit Recht ein Ungeheuer zu nennen sei, denn es sei Brauch, in die Klasse der Ungeheuer alles dasjenige zu verweisen, was gegen den Willen der Natur in’s Dasein trete; und da nun, fährt er fort, die schöpferische Kraft der Natur, wie ich bewiesen, nur dahin zielt, Männliches zu produciren, so folgt daraus, daß die Geburt der Frau eine Art Anomalie ist und sie zu denjenigen Bildungen zu rechnen ist, welche als eine Ausnahme der natürlichen Schöpfungsgesetze hervorgebracht werden. Als Verfechter dieser Ansicht wird ferner angeführt ein Gelehrter Balthazar de Castillon in seinem Buch: »le parfait courtisan«. »Es scheint,« sagt auch Thomas Aquino, »daß die Frau keine Stelle findet in der Schöpfung der ersten Dinge; hat doch Aristoteles in seinem Buche über die Schöpfung der Thiere erklärt, daß die Frau ein verunglücktes männliches Geschöpf sei. Nichts Verfehltes und Zufälliges aber dürfte aus der ersten Schöpfung der Dinge hervorgegangen sein.« Man hat Jahrhunderte lang darüber disputirt, ob das Weib wieder auferstehen würde oder nicht.
In verschiedenen Ländern Asien’s und Afrika’s, bei den alten Arabern z.B., galt die Frau für ein höheres Thier. Man sprach ihr eine menschliche Seele ab und beschränkte ihre Existenz auf diese Erde. Mahomet schließt zwar die Frauen nicht gänzlich vom Himmel aus, aber er läßt sie nicht in’s Paradies der Männer gelangen. Er weist ihnen im Jenseits eine Wohnstätte zweiten Ranges an, von Allah für untergeordnete Wesen hergerichtet.
Ja selbst im siebenzehnten Jahrhundert gab es noch religiöse Sekten, die da behaupteten, die Weiber seien nicht erlöst worden. Nicht für sie, sondern nur für die Männer sei Christus geboren und gestorben. Und solche Interpretationen der Schrift hatten damals durchaus nichts Lächerliches. Gratien Dupont, ein Schriftsteller im Mittelalter, spricht seine Meinung dahin aus, daß die Frau im Jenseits keine Existenz haben könne, weil am Tage der Auferstehung der Mann in seiner ganzen Vollständigkeit auferstehen werde, und seine Rippe wieder erhalten müsse, aus der der Herr das Weib geschaffen, und darum müsse Eva wieder zur Rippe werden und aufhören Weib zu sein. Dasselbe würde allen Weibern geschehen etc. (Dr. Raymond.)
Fast bei allen Völkern pflegte die Geburt einer Tochter Verstimmung und Kummer zu verursachen. In Indien erhebt sich die Mutter eines Sohnes vermittelst dieses Titels über alle anderen zur ersten Frau ihres Gatten. Bei der Geburt einer Tochter ertönen keine heiligen Gesänge, keine religiösen Feste finden statt. Die Mutter weint und zittert. Die Frau, welche nur Mädchen zur Welt brachte, durfte im elften Jahre verstoßen werden.
Mahomet sagt in Bezug auf die weiblichen Kinder: »Wenn man einem unter uns die Geburt einer Tochter verkündigt, so verfinstert sich seine Stirn und er erscheint wie übermannt vor Schmerz. Er verbirgt sich um dieses unheilvollen Ereignisses willen vor den Seinen. Soll er das Kind auferziehen und die Schande tragen oder es in den Staub verscharren?« …. Bei den Juden war die Frau, die einen Sohn geboren hatte, 40 Tage vom Tempel ausgeschlossen; um eines Mädchens willen durfte sie 80 Tage die heilige Stätte nicht betreten.
Zu Athen befahl der Vater, dem eine Tochter geboren wurde, daß man einen Spinnrocken mit Wolle über seine Thür hänge anstatt der Olivenkränze, die freudig der ganzen Stadt verkünden sollten: Diesem Hause ist ein Sohn geboren.
Bei den Chinesen bestand die Sitte, daß, wenn ein Mädchen zur Welt kam, so bekümmerte man sich drei Tage lang gar nicht um dasselbe. Man ließ es auf der Erde auf einem Paar alter Lumpen liegen und erst am dritten Tage nahmen die Eltern Notiz davon. »Das Stillschweigen,« sagt eine chinesische Schriftstellerin, »womit ein neugeborenes Mädchen in der Familie aufgenommen wird, die laute Freude bei der Geburt eines Knaben, die Verachtung, die man dem ersteren beweist, deuten genugsam an, für wie viel geringer man sie ansieht.« Die Tödtung neugeborener weiblicher Kinder ist bei allen alten Völkern ein alltägliches Vorkommniß und findet noch heutigen Tages in einigen orientalischen Ländern statt.
Die Frauen der Guana’s, eines amerikanischen Stammes, tödten häufig die neugebornen Mädchen, indem sie dieselben lebendig begraben. Sie thun dies, wie sie sagen, um ihrem Geschlecht ein besseres Loos zu bereiten. Ein französischer Schriftsteller berichtet: »Was das neugeborene Mädchen in Asien betrifft, so erzieht man es wohl bisweilen, wenn gerade Mangel an dieser Waare herrscht; ist aber Ueberfüllung vorhanden, dann wird eine andere Maßregel ergriffen. Am Abend, wenn es dunkel wird, da hört man oft am Ufer des Flusses mit der Strömung herab leises ersticktes Gewimmer schwimmen, das in der Ferne erstirbt. Es ist das arme kleine Mädchen, das der Vater in eine Kürbisschale gelegt und dann dem Strom übergeben hat. So schwimmt die unglückliche Ophelia in Windeln dem Tode entgegen, ohne noch den ersten Strahl des Daseins gesehen, den ersten Tropfen Milch des Lebens gekostet zu haben. Da aber ein Fluß nicht immer in der Nähe ist, um seine Kinder zu ersäufen, wirft man sie ohne weiteres in irgend eine Ecke oder auf die Landstraße; jeden Tag wird auf einem Karren diese todte oder lebendige Brut weggeschaft und auf einer Art Schindanger abgeladen, wo die Hunde und Schweine sie fressen.«
Bei den Asiaten bekommen nur die Knaben einen Namen, nicht die Mädchen. Nicht nur im Alterthum, auch im Feudalstaat war die Geburt einer Tochter ein Trübsal. Ludwig VII., König von Frankreich, sagt in einem Erlaß: »Erschreckt von der großen Anzahl unserer Mädchen, wollen wir inbrünstig zu Gott beten, daß er uns mehr Kinder eines besseren Geschlechts schenke (des enfants d’un sexe meilleur).« Und er bewilligte ein jährliches Geschenk demjenigen, welcher ihm die Geburt eines Sohnes anzeigen würde.
Die Geschichte erzählt, daß der Zorn Ludwigs, als man ihm zu Nogent le Rotron sein erstes Kind, ein Mädchen, zeigte, so groß gewesen sei, daß er sofort nach Paris zurückreiste, jede öffentliche Lustbarkeit verbot, das Kind in das Schloß von Linières einsperren ließ und es während vier Jahre seiner Mutter beraubte.
Lange Zeit haftete dem Mann, dem seine Gattin nur Töchter gebar, eine gewisse Lächerlichkeit an; man hielt ihn für einen Schwächling. Der bretonische Bauer, dessen Frau mit einer Tochter niederkommt, sagt noch heut: »Meine Frau hat falsche Wochen gehalten (a fait une fausse couche).« Das wäre die Fürsorge der Männer in barbarischen und halbcivilisirten Ländern für das weibliche Geschöpf in der Wiege.
D a s j u n g e M ä d c h e n . Die Thatsache, daß bei den alten germanischen Völkern sowohl als bei den Völkern des Orients das Mädchen als ein Handelsartikel betrachtet wurde, den man zum Vortheil des Vaters an den Meistbietenden zu verkaufen pflegte, ist allzu bekannt, als
daß wir ausführlicher darüber zu berichten brauchten.
D i e G a t t i n . Nach allen orientalischen Verfassungen ist der Mann der unumschränkte Herr im Hause. Sobald er seiner Frau überdrüssig wird, schickt er sie fort und nimmt eine andere. »Geh, du gefällst mir nicht mehr und er stößt sie in Elend, Verzweiflung, Schande.« Er konnte sie prügeln, tödten, ohne den Gerichten Rechenschaft zu geben. Machte aber die Frau ein Attentat auf die Existenz des Mannes, so ward sie zur Strafe des Messers verurtheilt. Die Operation bestand darin, die Delinquentin stückweis zu schlachten und ihr die Haut in
schmalen Riemen abzureißen.
Bei den Samojeden gelten die Frauen für unrein und haben im Alter ein hartes Loos. Sie müssen in der Hütte auf einer bestimmten Seite bleiben, berühren sie eine andere oder das Geräth der Männer, so werden Hütte und Geräthe durch verbrannte Rennthierhaare gereinigt. Auf den Zügen dürfen sie nicht über den Steig der Männer und Rennthiere, sondern nur an einer Seite desselben gehen. Die Frauen dürfen ferner nicht mit den Männern speisen, sie bekommen nur was diese übrig lassen.
Bei den Tartaren und vielen andern Volksstämmen fällt die Wittwe mit den Kindern dem nächsten männlichen Verwandten zu, der sie behalten oder verkaufen kann.
Dem Nogaier ist die Frau, wie allen Bekennern des Islam, eine Dienerin seiner Lust und seiner Bequemlichkeit. Kommt der Mann von der Reise oder der Arbeit heim, so darf sie erst dann an die eigene Ruhe denken, wenn dem Manne nichts mehr von ihr zu verlangen übrig bleibt. Der Ungehorsamen giebt der Mann seinen Widerwillen durch die Peitsche zu erkennen, wobei er der Sitte gemäß in vollem Recht ist. Sie geht, wenn er im Zimmer sitzt, nie vor ihm vorbei, sondern stets hinter seinem Rücken; sie bleibt auf der Querstraße stehen, bis der Mann, der ihr von ferne entgegenkommt, vorübergegangen ist, sie darf nie ein Wort reden, wenn der Mann spricht, sie sattelt ihm das Pferd u.s.w.
Sollte etwa ein pfiffiger Logiker oder ein malitiöser Spaßvogel aus dem Mitgetheilten schließen, daß ich das Stimmrecht für die Frauen fordere, weil bei den Nogaiern die Frauen hinter dem Rücken des Mannes vorübergehen müssen, so muß ich ihm allerdings zugeben, daß diese
wahrheitsgetreuen Sittenschilderungen (4) eine Illustration zu der Behauptung liefern sollen, daß immer und überall die männliche Fürsorge genüge, die Geschicke der Frauen festzustellen.
Alle Reisenden zeigen uns bei den wilden Völkerstämmen die Frauen schwere Lasten tragend, die Waffen des Kriegers, das Wild des Jägers; die Frau ist dem Manne nicht nur untergeordnet, sie ist sein Lastthier. Ein wissenschaftliches deutsches Journal brachte vor einiger Zeit einen
Aufsatz über die Sitten nordamerikanischer Indianerstämme. In einem dieser Stämme (der Name ist mir entfallen), so berichtet der Gelehrte, wurde ein Indianer krank. Er hielt die Frau für die Urheberin seines Leidens und verlangte von ihr geschieden zu werden. Der Friedensrichter begab sich mit einigen Gefährten in den Wigwam des Kranken. Er führte die Frau hinaus in die Prairie. Er schoß sie nieder und verscharrte sie in den Sand. Das ist eine Form der Ehescheidung, so schließt unser Gewährsmann seinen Bericht, welche bei diesem Stamm der Indianer üblich ist und kein Einfluß der gebildeten Amerikaner hat sie bewegen können, den alten Brauch aufzugeben. Bei den Aenez-Arabern finden die Scheidungen selbst während der Schwangerzeit statt, ja es werden Frauen verstoßen, weil sie ihrem Manne mehrere Kinder geboren haben.
Wenn dem Beduinen seine Frau nicht gefällt, so löst er die Ehe mit den Worten auf: ent-talek! Du bist geschieden. Er ist durchaus nicht genöthigt, irgend einen Grund dafür anzugeben. Zuweilen gestattet er einer alten verstoßenen Familienmutter unter ihren Kindern in seinem Zelt zu leben. Burckhardt kannte einen Mann, der 50 Weiber gehabt hatte, obwohl er erst 45 Jahr alt war. Nur in sehr wenigen vereinzelten Fällen steht der Frau das Recht der Scheidung zu.
In Neuseeland herrschte ehedem die Sitte, daß bei dem Ableben vornehmer Männer die Sclaven derselben getödtet und seine Frauen genöthigt wurden, sich zu hängen. Die Frauen der Häuptlinge der Fidschiinseln wurden bei dem Tode ihrer Männer erdrosselt.
Dem Verbrennen der indischen Wittwen hat bekanntlich erst der langjährige Einfluß der Engländer ein Ziel gesetzt. »Wenn die Flamme um den Leichnam des Mannes auf dem
Scheiterhaufen knisterte,« so berichtet ein französischer Reisender, »und flackernd emporstieg, erschien die Wittwe beim Klange wonnerauschender Musik im scharlachenen Kleide, mit Blumen und Betelblättern bekleidet. Bleich, halb wahnsinnig, betrunken von Safran-Branntwein, halb bewußtlos an die Brust eines Brahmanen angelehnt, ging sie schwankenden Schrittes
dreimal um die im Scheiterhaufen befindliche Oeffnung. Beim dritten Mal stieß der Priester sie hinein und mit herzzerreißendem Schrei verschwand sie im prasselnden Scheiterhaufen.«
Diejenige Hinduwittwe, welche das Sutti-Opfer nicht bringen wollte, ward verflucht. Ihr Haupt ward kahl geschoren und sie lebte fortan in Schande und Schmach. »Was hilft ihr Gold,« heißt es im Ramayana, »wer die Sache zu beurtheilen weiß, wird sagen: Es ist nur eine Wittwe! Voll Ekel und Abscheu wich die Menge einer solchen aus, sogar ihr Sohn wendet den Kopf ab, wenn er sie vorübergehen sah: die Erde speit dich aus, stirb, Elende!«
In den Hindudramen spricht die Frau nicht dieselbe Sprache wie ihr Herr, sondern bedient sich des Dialekts der Sklaven. Das indische Gesetzbuch weist den Frauen ihre Stellung an, indem es sagt: »Ein Mädchen, eine Jungfrau oder eine bejahrte Frau müssen auch in ihrer eigenen Wohnung nichts nach ihrem Belieben vornehmen. In der Kindheit muß ein Frauenzimmer von ihrem Vater abhängen, in ihrem jungfräulichen Alter von ihrem Ehemann, und wenn er todt ist, von ihrem Sohn; wenn sie keine Söhne hat, von den nahen Verwandten ihres Gatten, oder, hat er keine hinterlassen, von den Verwandten ihres Vaters und wenn sie keine väterlichen Blutsfreunde hat, von dem Landesherrn. Ein Frauenzimmer darf nie nach Unabhängigkeit streben. Sollte ein Ehemann auch die eingeführten Gebräuche nicht beachten, in eine andere Frau verliebt sein oder keine guten Eigenschaften haben, so muß ein t u g e n d h a f t e s W e i b i h n d o c h i m m e r a l s e i n e n G o t t v e r e h r e n . Nur insofern eine Frau ihren Herrn ehrt, wird sie in den Himmel erhoben.« Nach diesem Gesetzbuch dürfen die religiösen
Gebräuche von den Frauen während der Abwesenheit der Männer nicht geübt werden.
Noch viel entschiedner sprechen die Mohamedaner der Frau Menschenthum und Seele ab, indem sie sie außerhalb der Religion stellen. Die mohamedanischen Frauen sind keine Mitglieder der Kirche. Es ist ihnen nicht erlaubt, beim Gottesdienst der Männer anwesend zu sein, für sie hat die nach Mekka zeigende Tafel »Mehral« keinen Sinn. Sie sind zu den
Waschungen nicht verpflichtet, weder zum »Abdestan« noch zum »Güzül«, noch zum »Thüseret«. Sie halten weder die Ramazan-Fasten noch feiern sie das Beyramsfest u.s.w. Der Geistliche traut, unterrichtet, konfirmirt sie nicht und läßt sie nicht beichten, sie haben keine Seele; um sie kommt nicht in der Todesstunde der die Seele vom Leibe scheidende Engel Asrael; sie verhört nicht nach dem Tode der Engel Monkai und Nakir über das Gute und Böse, daß sie in ihrem Erdenleben gethan. Sie gelangen nicht in’s Paradies, in den Schatten des großen Baumes »Tuba«, d e n n i h r e r b e d ü r f e n d o r t d i e M ä n n e r n i c h t m e h r , diese erwarten dort die in ewiger Jugend blühenden »Huris«, jeden ihrer sieben und siebzig
u.s.w. Die Männer werden im Koran ermahnt: Denjenigen Frauen, von denen ihr fürchten könnt, daß sie unredlich handeln, gebt Verweise, enthaltet euch ihrer und peitscht sie.
Die männlichen Juden haben in ihren Gebeten einen Abschnitt, in dem sie Gott danken, daß sie nicht als Weiber zur Welt gekommen sind. Fernand Mendoz Pinto erzählt uns in seinen Reisen: der König von Achem führte Krieg mit den Königen von Jantana (Reich in Ostasien.) Er
wurde besiegt und als die Flotte zurückkehrte, ließ er in seinem maßlosen Zorn den Hauptleuten die Köpfe abschlagen, den Soldaten aber befahl er, bei Strafe lebendig in Stücke gesägt zu werden, fortan in weiblicher Kleidung einherzugehen und nur weibliche Arbeiten zu verrichten, welche Schmach die meisten so wenig vertragen konnten, daß sie entweder als
Flüchtlinge die Heimath verließen, oder sich selbst durch das Schwert oder durch Gift den Tod gaben.
Wie man von jeher der Frau das Verfügungsrecht über ihre eigene Person geraubt hat, so hat man ihr auch ihr Eigenthum vorenthalten. Ein römisches Gesetz, das Gesetz »Voconia«, welches gegen den Luxus der Frauen gerichtet war, verbot einem Vater, seiner Tochter und wenn es sein einziges Kind wäre, mehr als einen gewissen Theil seines Vermögens zu
hinterlassen.
In Rom lebte um’s Jahr 600 ein reicher Bürger Namens Annius Asellus. Er hatte im Handel ein beträchtliches Vermögen erworben und seine Mühe und Arbeit galten einem einzigen Kinde, einer Tochter, die er zärlich liebte. Alle seine Fürsorge sollte nun vergebens gewesen sein. Nur
ein einziges Mittel blieb i h m , das Gesetz zu umgehen, ein verzweifeltes Mittel, denn es beraubte ihn seiner Stellung, seines Ranges und der Achtung seiner Mitbürger. Annius zögerte keinen Augenblick. Das Gesetz theilte die römischen Bürger in sechs Klassen. Fünf davon zahlten Abgaben an den Staat. Die sechste, aus Proletariern bestehend, war von allen Rechten und bürgerlichen Privilegien ausgeschlossen und bildete den Uebergang zwischen dem freien Mann und dem Sclaven. Dieser letzten Klasse anzugehören, war eine Art Schande und das Gesetz Vaconia erlaubte den Vätern dieser Klasse – ein Hohn auf ihre Armuth – ihren ganzen Besitz auf die Töchter zu vererben. Annius ließ sich in die Klasse dieser bürgerlichen Parias aufnehmen. – Eine Protestation gegen die Enterbung der Töchter, die an Energie Nichts zu wünschen übrig läßt.
Legouvé, (l’histoire morale des femmes) dem wir diese Geschichte entlehnt haben, theilt uns auch die rührende Klage eines germanischen Vaters aus dem siebenten Jahrhundert über die Enterbung seiner Tochter mit, eine Stimme, wie er sagt, voll männlicher Kraft, die mit Thränen
getränkt ist.
Ein lombardisches Gesetz bestimmt, daß eine Tochter, die verheirathet ist und eine Mitgift empfangen hat, keinerlei Recht mehr an der väterlichen Erbschaft habe, bestände die Mitgift gleich nur aus einem Rosenkranz. Ferner war es ein mittelalterlicher Brauch, daß Väter und Brüder junge Bräute zwangen, am Vorabend ihrer Vermählung jeden Anspruch an das väterliche Erbe beim Heil ihrer Seele abzuschwören.
Die Autorität des Bruders war in der Feudalzeit eine so absolute, daß er sich nicht nur der Besitzthümer der Schwester bemächtigen, sondern auch ihre Ehre und ihre Person zu seinem Vortheil verkaufen durfte, ohne daß selbst die Eltern Einspruch zu erheben wagten. Legouvé theilt uns eine rührende bretonische Ballade aus dem 4ten Jahrhundert mit, die einen solchen Kauf zum Inhalt hat.
Der Baron von Janioz.
I.
Ich stand am Ufer zu waschen, da hörte ich seufzend flüstern den Vogel des Todes.
– Weißt du es nicht, du gute kleine Jina, du bist verkauft dem Baron von Janioz.
– Ist es wahr, meine Mutter, was ich vernommen? ist es wahr, daß ich verkauft bin dem alten Janioz?
– Du arme Kleine, ich weiß nichts davon, du mußt den Vater fragen.
– O, lieber Vater, sage mir, ist es wahr, daß ich verkauft bin dem Loys de Janioz?
– Mein liebes Kind, ich weiß nichts davon, du mußt den Bruder fragen.
– Lannik, mein Bruder, sag mir, bin ich verkauft jenem Herrn?
– Ja, verkauft bist du dem Baron und abreisen mußt du auf der Stelle. Den Kaufpreis habe ich empfangen, 50 Thaler von weißem Silber und ebenso viel glänzendes Gold.
II.
Sie war nicht fern von der väterlichen Hütte, als sie die Glocken läuten hörte. Da fing sie an zu weinen: »Lebt wohl, Saint-Anne, lebt wohl ihr Glocken meiner Heimath, Glocken meines Kirchspiels, lebt wohl.«
III.
– Nehmt einen Sessel und setzt Euch, während wir die Stunde des Mahles erwarten.
– Der Herr stand nahe beim Feuer, der Bart und die Haare waren weiß, die Augen wie zwei Feuerbrände.
– Das ist ein gutes Mädchen, die ich begehre seit langer Zeit. Wohlan, mein Kind, komm‘ daß ich dir zeige alle meine Reichthümer. Komm mit mir, du Schöne, zu zählen mein Gold und mein Silber.
– Lieber wäre ich bei meiner Mutter, zu zählen die Holzspähne, sie in das Feuer zu werfen.
– Steigen wir hinab in den Keller, zu kosten den Wein, der süß ist wie Honig.
– Lieber tränke ich wohl das Wasser der Wiesen, von dem auch trinken die Rosse meines Vaters.
– Komm mit mir von Laden zu Laden und kaufe dir ein Festgewand.
– Lieber möchte ich tragen einen Rock von Leinwand, wenn meine Mutter mir ihn gesponnen.
– Warum hatte ich nicht ein Geschwür auf der Zunge an dem Tage, wo ich ein solcher Narr war, dich zu kaufen, wenn Nichts dich trösten kann.
IV.
– Liebe kleine Vögel, auf eurem Flug, ich bitte Euch, hört meine Stimme. Zu meinem Dorfe eilt Ihr und ich gehe nimmer dort hin. Ihr seid lustig und ich bin traurig. Bringt meine Grüße allen meinen Landsleuten, der guten Mutter, die mir das Leben gab, dem Vater, der mich ernährte, und meinem Bruder sagt, ich verzeihe ihm.
V.
Zwei oder drei Monate später, als die Familie zu Bett war, hörte man an der Thür eine sanfte Stimme. – »Mein Vater, meine Mutter, um der Liebe Gottes willen, betet für mich – Eure Tochter liegt auf der Todtenbahre.«
Aber wie – hat nicht das Christenthum den Frauen die ihnen entsprechende würdige Stellung gegeben? haben nicht im Zeitalter der Minnesänger die Männer im Leben und in Liedern den Frauen den Tribut ihrer Huldigung und Werthschätzung dargebracht? In Liedern ja, im Leben mit nichten. Werfen wir nur einen flüchtigen Blick auf das gepriesene Mittelalter.
Die Hexenprozesse wurden bekanntlich von Männern geleitet. Auf e i n e n Hexenmeister, so berichtet Michelet, kamen ungefähr 10,000 Hexen, allerdings eine starke Berücksichtigung des weiblichen Geschlechts vor dem männlichen.
In einigen Theilen Frankreichs konnte im Mittelalter der Lehnsherr von seiner Vasallin verlangen, den zu heirathen, welchen er für sie bestimmt hatte, »und wäre er 80 Jahre alt und halb verfault«, so lautete der Urtheilsspruch eines Richters.
Ein florentinischer Edelmann, Namens Pandolfin, der eine vornehme Dame aus dem Hause der Strozzi geheirathet hatte, führte sie nach der Verheirathung in sein Betzimmer und ließ sie zur heiligen Jungfrau beten, daß sie ihm viele Knaben schenken möge. Nicht etwa Mädchen, denn die galten für Luxus, die dem Hauswesen nur Verlegenheit bereiten.
Ein Sprüchwort von Poitou sagt sehr naiv: »Wenn ein Vater seine letzte Tochter an den Mann gebracht, dann folgt er dem Zuge mit einem Besen auf der Achsel, denn endlich ist das Haus rein gekehrt.«
Der Historiker Froissart sagt zur Rechtfertigung des salischen Gesetzes: »Das Königreich Frankreich sei zu edler Natur, sich von einer Frau regieren zu lassen.« In gewissen Fällen, meint ein anderer Schriftsteller (Beaumanoir) sind die Männer entschuldigt, wenn sie ihren
Frauen ein Leid zufügen und hat die Justiz sich nicht hineinzumischen, denn der Mann kann seine Frau schlagen, nur nicht dabei schwer beschädigen oder tödten.
Geoffroy Landry, als er seiner Tochter Lehren ertheilt, sagt ihr: denn der Mann hat das Recht über Leben und Tod seiner Frau. Nach Südfrankreichs Sitte war der Mann im Voraus entschuldigt, wenn er die Frau im Moment des Zornes tödtete. Dort peitschte einmal ein Ehemann seine Frau bis auf’s Blut und wickelte sie in eine mit Pfeffer bestreute Ochsenhaut, aus welcher er sie nicht eher befreite, als bis sie ihm strengsten Gehorsam versprochen hatte.
In dem Gedicht eines Troubadours: »l’art d’aimer« kommt folgende Stelle vor: »Hüte dich, deine Dame zu schlagen, denke daran, daß sie nicht deine Frau ist und daß du sie verlassen kannst, wenn irgend etwas an ihr dir mißfällt.«
In einer jener alten Chroniken, welche unseren Vorfahren ihre täglichen Pflichten vorschrieben, findet sich folgender Rath: Bon battre sa femme en hui. (Quitard).
Humbert IV., der für die Stadt Villefranche eine besondere Vorliebe hatte, bewilligte ihr verschiedene Privilegien, unter andern folgendes: »Tout habitant de Villefranche a le droit de battre sa femme, pourvu que la mort ne s’en suive pas.« (Jeder Einwohner von Villefranche hat das Recht, seine Frau zu schlagen, vorausgesetzt, daß der Tod nicht erfolge.) Einige
Chronikenschreiber behaupten, das Motiv einer solchen Concession sei gewesen, recht viel Einwohner nach Villefranche zu ziehen, und der Herzog habe seinen Zweck erreicht.
Bis in unsere Zeit hinein hat der Mann das gesetzliche Recht gehabt, seine Frau zu schlagen.
In der Review Britannique vom März 1853 las man folgende Worte eines Deputirten: »Vor versammeltem Parlament höre ich von einem Mitglied, daß in England ein Ehemann für eine Entschädigungssumme von 5 Pfd. Sterling seine Frau bis zur Verstümmlung schlagen darf. Dieses Mitglied, Mr. Fitzroy, hat bemerkt, man könne die Zeitung nicht lesen, ohne von Abscheu ergriffen zu werden, so zahlreich seien die Beispiele grausamer und brutaler Behandlung, welche das schwache Geschlecht von Männern zu leiden habe, deren Brutalität allen Engländern die Röthe der Scham in’s Gesicht treiben sollte.« Er führt darauf eine Anzahl von Beispielen empörender Mißhandhandlungen an.
Solche Frauendressur mag noch heut in England ihre Anhänger finden, aber in Deutschland – unmöglich. Meint man?
Vor einiger Zeit war in einer unserer ersten Zeitungen eine Besprechung französischer Bücher zu lesen, die von einem der genanntesten und berühmtesten Literarhistoriker herrührte, einem milden Manne und vortrefflichen Gatten, dessen Privatcharakter unantastbar ist. In dieser Besprechung heißt es bezüglich des Flaubert’schen Romans »Madame Bowary«: »Wenn sie (Mad. Bowary) einen Mann gefunden hätte, der sie zu besänftigen und mitunter d e n S t o c k z u g e b r a u c h e n verstand, – denn das war nöthig – so wäre sie vielleicht gar nicht so übel
geworden?« Wir wiederholen, diese warme Empfehlung der Prügelstrafe zur Aufbesserung leichtfertiger Weiber geht von einem deutschen Manne aus, der auf der Höhe der Bildung seiner Zeit steht. Haben wir es nicht herrlich weit gebracht? Wer weiß, am Ende ist die ganze moderne Frauenbewegung nichts als eine Emeute gegen das Mürbeprügeln der Weiber, und sie bezweckt nichts, als die Emancipation des Weibes vom Stock.
Aber kehren wir zum Mittelalter zurück.
Wenn es in Gemäßheit des Gesetzes der Gegenseitigkeit einmal einer Frau einfiel, ihren Mann zu schlagen, dann mußte sie sich verkehrt auf einen Esel setzen und so im Lande umherreiten.
Aber nicht blos schlagen durfte der Mann seine Frau, sondern auch verstoßen. Ein berühmter Troubadour, Namens Raymond de Meraval, war vermählt mit Gandereinca, die Trobadour war wie er. Von diesem wird uns erzählt, daß er sich in eine schöne Waldenserin verliebte. Und er sagte zu Gandereinca: »Du machst Verse und ich auch, in einem Hauswesen genügt ein Poet.« Und damit verstieß er sie und heirathete die Waldenserin.
»Der Ehemann, heißt es im Schwabenspiegel, ist der Frauen Voigt und Meister.« Im Mittelalter war allerdigs auch eine Scheidung für Frauen zulässig. Aber die Beweisgründe, die sie beizubringen hatten, waren so schamloser und unerhörter Art, daß die Scheidung kaum für die niedrigste der Buhldirnen zu einer Möglichkeit wurde. In den theologischen und juristischen Schriften jener Zeit wird die Frau stets als ein untergeordnetes Geschöpf betrachtet, das an unheilbarer Geistesverkrüppelung leidet.
Die christliche Kirche hat bis auf den heutigen Tag ihre Geringschätzung gegen die Frauen bewahrt. Als ich vor einigen Jahren in Rom in Begleitung mehrerer Herren in irgend einer Kapelle eine Reliquie sehen wollte, ließ man die Herren eintreten, mich aber wies man mit dem
Bemerken zurück, daß es unehrerbietig gegen die Kirche sein würde, einer Frau solche Reliquien zu zeigen.
Es ist eine uralte List der Despotie, ihre Opfer zu schmähen und zu erniedrigen und ihre Unterdrückung zu rechtfertigen.
D i e n e u e Z e i t . Aber es ist wahr, die Zeiten sind besser geworden, es ist nicht mehr Brauch, daß der Bruder seine Schwester verkauft, der Vater die Tochter ihres Erbtheils beraubt und die Mutter unter der Vormundschaft des Sohnes steht, und doch ist das Schicksal der Frau
auch noch heut schwer genug. Noch heut, wie in alten Zeiten sind und bleiben die Frauen unmündig – lebenslang. Die Herrschaft des Mannes der Frau gegenüber ist eine mildere
geworden, aber die Ehe ist noch immer eine fast absolute und gesetzlich garantirte Herrschaftsform des Mannes, und das junge heirathsfähige Mädchen ist auch noch heut nicht viel mehr, als eine Waare, die besichtigt, behandelt und gekauft wird.
Aber wie – auch das Gesetz wäre gegen die Frauen? Beginnt nicht unser preußisches Landrecht mit den Worten: »Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich?« Ja wohl, alle, nur mit einigen kleinen Unterschieden, z.B. folgenden: Nach deutschem Recht kam und kommt die Frau durch Vollziehung der Ehe mit allem, was sie hat, in Vormundschaft und Gewalt
des Mannes, wenn sie sich nicht contractlich gesichert hat. Die Gütergemeinschaft gilt in Preußen und in den meisten deutschen Staaten für so selbstverständlich, daß ein ausschließender Vertrag einer öffentlichen Bekanntmachung bedarf. Während der Mann unbeschränkte Disposition über das Eigenthum hat und die Frau keinen Einspruch bei der Verwaltung ihres Vermögens von Seiten des Mannes zu erheben hat, steht ihr keinerlei
Verfügung über das Gemeingut zu.
Ein junges Mädchen, welches sich unter dem Gesetz der Gütergemeinschaft (und das ist das Allgemeine) mit einem unbemittelten Manne, den sie bereichert, verheirathet, kann, wenn dieser Mann geizig ist, der Dürftigkeit anheimfallen. Möglicherweise muß sie ihr eignes Geld,
Stück für Stück für die nothwendigsten Lebensbedürfnisse von dem Manne erbetteln und so gewissermaßen, trotz ihres Reichthums von Almosen leben.
Auch von Todeswegen darf sie keine einseitigen Bestimmungen darüber treffen. Während der Mann für alle Schulden, die er macht, das Gemeinschaftsgut belastet, werden die der Frauen nicht daraus bezahlt. Die Frau darf nicht erwerben ohne die Erlaubniß des Mannes, und was sie erwirbt, gehört dem Manne. Ihr Kopf und ihre Finger gehören ihm. Sie darf nicht einmal ihre Schmucksachen ohne Zustimmung desselben verpfänden, sie erhält keinen Paß, es sei denn, der Mann ertheile schriftlich seine Einwilligung. Sucht eine mißhandelte Frau im Hause einer befreundeten Familie Schutz, so kann der Gatte sie zwingen, zurückzukehren, wieder und
wieder; er kann sie verhungern lassen, sie hat kein gesetzliches Mittel, ihn anzuhalten, ihr die nöthige Kost zu reichen. In Hamburg bedarf die Frau zur Vornahme gerichtlicher Acte noch heut eines Curators.
Nach englischer Gesetzgebung geht die Frau noch vollständiger in der Person des Mannes auf als bei uns. Bis vor Kurzem waren die englischen Frauen nach den Aussagen ihrer eigenen Schriftsteller den Krüppeln, Unmündigen und Blödsinnigen gleichgestellt. Bekanntlich trägt die Frau, nach dem gemeinen Recht Englands, keine Verantwortung für die Verbrechen, die sie in Gegenwart des Gatten begeht. Nach jenem Recht erbt der Vater Alles, wenn das Kind stirbt, nur wenn er todt ist, hat die Mutter Antheil an der Erbschaft.
In England und Frankreich dürfen unverheirathete Mütter keinen Unterhalt für ihre Kinder vom Vater beanspruchen. Was die Ehescheidung betrifft, so ist sie für die Frau, so lange sie nicht zu ökonomischer Selbstständigkeit erzogen wird, vollkommen illusorisch.
Von jeher fließt der Menschen Mund in Schrift und Rede, in Prosa und in Versen über von der Kraft und Herrlichkeit der Mutterliebe, die Mutter aber wird nach dem Tode des Vaters nicht als die natürliche und rechtmäßige Hüterin des Kindes betrachtet. An Stelle des väterlichen
Consenses tritt der des Vormunds. Die Anordnung der Erziehung des Kindes kommt hauptsächlich dem Vater zu. Nur ihm gibt das Gesetz Rechte in Bezug auf das Vermögen der Kinder. Der englische Vater kann durch Testamentbeschluß, ohne daß die Mütter irgend eine Schuld trifft, ihr die Kinder fortnehmen lassen und anderen Händen anvertrauen. Ein Gesetz, das an Grausamkeit mit den barbarischen Verordnungen asiatischer Völker konkurrirt, ein Gesetz, das keinen Schimmer von der erleuchteten Humanität unseres Zeitalters auf die Frau fallen läßt, sondern ihr, der ewigen mater dolorosa, immer von neuem das Schwert in die Brust stößt.
Was auf dem Gebiete der geschlechtlichen Beziehungen straflos an den Frauen gesündigt wird, ist unglaublich (man vergegenwärtige sich einen Augenblick die Statistik der Verführungen und ihre furchtbare Geschichte) und schmachvoll für die menschliche Gesellschaft. Man
braucht nur daran zu denken, daß die Basis für die Moralität unserer Gesellschaft, die Prostitution ist; Diese Ausgeburtsidee einer corrumpirten Gesellschaft, die zu Gunsten der gutsituirten und beschützten Frauen dem weiblichen Proletariat das Laster aufzwingt, es zu den Parias in der moralischen Welt macht und von ihm die Kosten bestreiten läßt für den
Tugendschmuck der wohlhabenden Frauenklassen. In der That, eine Tugendgründerei schamlosester Art. Doch ist das ein Gebiet, auf welches wir bei dieser flüchtigen Skizze
nicht näher eingehen können, weil es zu umfassend ist und von zu gewaltiger Tragweite. Der Mann verführt die Frau, stößt sie in’s Elend und die Gesetze machen sich zu Complicen des Verführers und geben ihr den Rest. Die Frau spielt in der Geschichte der Menschheit die Rolle einer speciellen Erlöserin des Mannes. Sie, das Lamm der Natur, nimmt seine Sunden auf sich – mag sie unter dem Kreuz zusammenbrechen.
Die Gesetze, die Männer gemacht haben, sind der reine und unverfälschte Ausdruck ihrer Gesinnung in Bezug auf die Frau, alles Andere ist Lug und Trug, Phrase und Affektation. Diese Gesetze aber scheinen nur dazu da, die bürgerliche Untauglichkeit der Frau zu beweisen, sie nehmen an, daß die Frau schlecht, schwach und unvernünftig sei, der Mann hingegen stark, klug und ein Ausbund von Tugend. Hielten die Männer die Frauen nur für schwach und nicht zugleich für schlecht und unvernünftig, so wären Gesetze, wie die angeführten, doppelt und dreisach verwerflich, denn, ist es nicht Pflicht und Aufgabe des Staats, den Schwachen gegen den Starken zu schützen? Solche Gesetze aber drücken dem Starken die schärfsten und schneidigsten Waffen in die Hand gegen Schwache und Wehrlose.
Wie sorgen die Väter unserer Zeit durch die Gesetze für die Erziehung ihrer Töchter? Man gebe sich die Mühe, Mädchenschulen kennen zu lernen und staune über die Leistungen dieser Institute. Und diese kümmerlichen Mädchenschulen kosten dreimal so viel als das beste Gymnasium für Knaben. Der Preis beträgt z.B. in Berlin für eine sogenannte höhere
Töchterschule vierteljährlich 18 Thlr., für ein Gymnasium 6 3/4 Thlr.
Eine etwas starke Stelle in einer englischen Zeitung, der North British Review, lautet: Wir ziehen das weibliche Geschlecht auf wie das Vieh, ohne für dasselbe zu sorgen wie für das Vieh. Wir nehmen die schlimmsten Bestandtheile der barbarischen und der civilisirten Welt und verarbeiten sie zu einem heterogenen Ganzen etc.
Die Erziehung der Mädchen gilt im Allgemeinen für ziemlich unwesentlich. In der Manchester-Freischule in England wurde eine große Anzahl verwahrloster Knaben aufgenommen und der Obhut der Schule anvertraut. Die Schwestern dieser Knaben überließ man auf der Straße
ihrem Schicksal. In einer früheren Schrift habe ich schon erwähnt, daß, wenn in England Vermächtnisse für erziehlige Zwecke hinterlassen wurden, männliche Anwälte dieselben nur zu Gunsten der Knaben verwendeten, indem sie die Existenz der Mädchen vollständig ignorirten.
In der letzten Parlaments-Session in England mußte die »Maried Women’s Property Bill« (Bill über das Eigenthum verheiratheter Frauen) sechs Mal ausgesetzt werden, weil von 656 Mitgliedern nicht 40 ihre Gegenwart bei der Diskussion für werth erachtet hatten, ein Beweis von der zarten Fürsorge der Männer für das Interesse der Frauen.
Ernest Legonvé, durchaus kein Anhänger der Frauenemancipation, sagt, nachdem er von der ehemaligen traurigen Lage der Frauen gesprochen hat: »Und was sollen wir von der Gegenwart sagen? von gestern, von heut? Für das Mädchen giebt es keine öffentliche Erziehung, keinen professionellen Unterricht; für sie ist keine Existenz möglich ohne Ehe und
keine Ehe ohne Mitgift. Als Gattin hat die Frau keine Verfügung über ihr Eigenthum, keine über ihre Person, sie kann nicht geben, sie kann nicht empfangen – ewige Unmündigkeit ist ihr Loos. Als Mutter hat sie nicht das legale Recht, die Erziehung ihrer Kinder zu leiten. Sie kann sie weder verheirathen, noch sie verhindern sich zu verheirathen, noch sie aus dem elterlichen Hause entfernen, noch sie darin festhalten. Als Mitglied der Bürgerschaft kann sie weder Vormünderin einer Waise sein, noch Theilnehmerin eines Familienrathes, noch Zeuge bei
einem Testament. –
Welche Klasse unter den Arbeitern ist die elendeste? Die Frauen. Wer verdient 16 oder 18 Sous für zwölfstündige Arbeit? Die Frauen. Auf wen fällt die ganze Last der natürlichen Kinder? Auf die Frauen. Wer trägt die ganze Schande aller der Fehler, die aus Leidenschaft begangen werden? Die Frauen.«
Es ist vielleicht geradezu kindisch, an Gerechtigkeit zu denken für eine Klasse, die ohne Einfluß und ohne Eigenthum ist. Armuth und Machtlosigkeit erzeugt stets Geringschätzung, es müßte denn die Natur des Menschen von Grund aus umgewandelt werden, das heißt, der Mensch
müßte aufhören Mensch zu sein, um eine höhere Rangstufe auf der Stufenleiter lebendiger Wesen einzunehmen. Auf dem Stern des Jupiter mag ewige Gerechtigkeit wohnen, auf dem der Venus ewige Liebe. Auf dem Stern der Erde herrscht Eigennutz, Macht, Eifersucht und Kampf. Wo die Interessen von Mann und Frau in Conflikt gerathen, da werden die Interessen der besitzlosen und einflußlosen Frauen aufgeopfert werden.
Ein englischer Schriftsteller hat die bemerkenswerthe Thatsache zur Kenntniß gebracht, daß keine Bill zum Vortheil der Frauen eingebracht worden ist, als von solchen Männern, die für das Stimmrecht der Frauen votirt haben.
Der Rechtszustand der Frauen ist noch heutigen Tages: benutzt und beschützt zu werden, so weit und so lange es die Männer für gut befinden. Und wenn es eines Tages die Männer für gut befänden, den Frauen eine noch niedrigere Stellung anzuweisen, als sie heutigen Tages inne haben? Unmöglich! Unmöglich? Durchaus nicht!
Ein Theil der deutschen Männer-Nation hält Arthur Schopenhauer für den größten Denker des Jahrhunderts. Der große Napoleon ward von Mit-und Nachwelt angebetet. Diese beiden Männer nun, die Götter oder Götzen des Jahrhunderts, stimmen fast wörtlich in ihrer Auffassung der Frauennatur überein. Ihnen ist die Frau eine Sache, ein Besitz, nichts als ein nothwendiges Werkzeug zur Fortpflanzung der Gattung und zur Lust des Mannes. Die Stellung der Frauen im Orient scheint ihnen die dem Frauenwesen einzig und allein entsprechende.
Wer die Anschauungen der genannten Genies näher kennen lernen will, der lese den Aufsatz Schopenhauers »über die Weiber« und Napoleons Memoiren von St. Helena.
Ich bewundere eine gewisse Schärfe und Consequenz in ihren Auffassungen. Das Zwittergeschöpf Weib, das zwischen Himmel und Erde schwebt, zwischen Denken und Nichtdenken, wollte sich der Ganzheit ihrer Denkweise nicht einfügen. Sie erkannten vollkommen richtig, daß es sich hier handle um ein entweder – oder, daß diese Melusinennaturen, diese Undinen und Nebelgestalten, diese Sphinxe, mit einem Wort das moderne Weib, in das Reich der Mährchen, der Träume, der Poeten gehöre, in der
Wirklichkeit aber keinen Platz finde. Mit der Energie consequenter Geister mußten sie zu dem Resultat kommen: »Entweder ist das Weib ein ganzer Mensch und damit vollberechtigt, in den Genuß aller Menschenrechte zu treten, oder sie ist weniger als ein Mensch, nur ein Werkzeug zur Erhaltung des eigentlichen Menschen, des Mannes«. Sie entschieden sich für das
Letztere.
Wären die Beziehungen dieser beiden Männer zu Frauen anderer Art gewesen, als sie gewesen sind, sie würden vielleicht zu entgegengesetzten Resultaten gekommen sein. Die Art dieser Beziehungen zu untersuchen, ist hier nicht der Ort, ich will nur daran erinnern, daß Schopenhauer – und gewiß aus sehr guten Gründen – ein vollkommner Weiberfeind gewesen ist.
Und könnte es nicht geschehen, daß noch einmal ein Kaiser, gleich dem großen Napoleon, an die Spitze der Nationen träte und könnte es nicht geschehen, daß ein Schopenhauerianer ihm als Cultusminister zur Seite stände!
Armes Weib, dann könntest du getrost über die Pforte deines Lebens die Worte schreiben, die Dante über dem Eingang zur Hölle las.
Der Code Napoléon trägt Spuren der zärtlichen Gesinnung seines
Verfassers gegen das Geschlecht der Weiber.
Und die Frauen sollten vor der Möglichkeit einer noch tieferen
Herabwürdigung ihres Menschenthums nicht erbeben! Sie sollten sich
krümmen unter den Scorpionenstichen der Verachtung, sie sollten sich nicht
zu schützen versuchen, auf legitime Weise, durch die Theilnahme an der
Gesetzgebung, vor den Ausgeburten solcher Großgeister-Consequenzen,
vor einem solchen Delirium des Männerstolzes!
Der Grundbegriff, der das Verhältniß der Geschlechter zu einander
bestimmt, ist derselbe heut wie vor Tausenden von Jahren. Er ist derselbe in
der Nacht der Barbarei unter den asiatischen Völkern und bei den
erleuchtetsten Nationen Europa’s. Dieser Grundbegriff heißt: G e h o r s a m .
Gehorsam des Weibes gegen den Mann.
Alle socialen Einrichtungen, alle Sitten und Gesetze hier und dort,
damals und jetzt, sind nichts als eine Illustration des Bibelspruchs: E r
s o l l d e i n H e r r s e i n .
Das indische Gesetzbuch befiehlt der Frau, ihrem Gatten zu gehorchen
und ihn wie einen Gott zu verehren, auch wenn er ein Bösewicht sei. Der
deutsche Geistliche schärft der knieenden Braut ein, ihrem Gatten zu
gehorchen, und er schärft es ihr ein, kraft seiner amtlichen Pflicht, auch
wenn er weiß, daß der vor ihm knieende Bräutigam ein Schurke ist.
So heißt Gehorchen für die Frau: Gehorsam sein auch der Bosheit, der
Niedertracht, so heißt Gehorchen für sie: Ersticken die Stimme des
Gewissens, auslöschen das Licht des Geistes.
Wehe der Frau, die in dieser Weise gehorcht. Sie verschreibt ihre Seele
dem Bösen. Gehorsam gegen das Schlechte ist eine Todsünde.
Z w e i t e r G r u n d : D i e F r a u e n w o l l e n d a s
S t i m m r e c h t n i c h t .
In der letzten Parlamentssitzung verwirft Mr. Chaplin das
Frauenstimmrecht, weil bis jetzt noch Millionen von Frauen vom
Stimmrecht nichts wissen wollen.
Wahrscheinlich hat das englische Parlamentsmitglied aus seinen
Studien der allgemeinen Weltgeschichte in Erfahrung gebracht, daß von
jeher, wo es sich um weltbewegende Principien, um Revolutionen, um
durchgreifende Reformen oder um neue Religionen handelte, die Bewegung
damit begann, daß die ganze Masse des Volkes sich für die Verwirklichung
der betreffenden Ideen einmüthig erhob.
Andere Leute dagegen, die nicht die Ehre haben, im englischen
Parlament zu sitzen, wollen bemerkt haben, daß eine neue Lehre oder ein
neues Princip, sei es auf religiösem, auf politischem oder auf socialem
Gebiet, im Anfang stets nur eine kleine Zahl von Jüngern zählte – nur zwölf
Apostel folgten Christo. Sie wollen bemerkt haben, daß oft Jahrzehnte, ja
mitunter Jahrhunderte vergehen, ehe der Sauerteig der neuen Gedanken die
träge Masse durchdrungen hat, und daß dieser Prozeß sich um so langsamer
vollzieht, je universeller und je gewaltiger der Umschwung ist, den die neue
Lehre zu bewirken hat.
Indessen mit der Zeit wird jede Minorität zur Majorität. Die
Zustimmung A l l e r aber ist das E n d e und nicht der A n f a n g einer
revolutionairen Bewegung.
Schließlich freilich werden immer noch solche übrig bleiben, die nicht
frei sein wollen. – Heine theilt uns aus der Gesetzgebung des Mose mit:
Wollte ein Sklave, den das Gesetz endlich befreite, durchaus nicht das Haus
des Herrn verlassen, so befahl Moses, daß der unverbesserliche servile
Lump mit dem Ohr an den Thürpfosten des herrschaftlichen Hauses
angenagelt würde und nach dieser schimpflichen Ausstellung war er
verdammt, auf Lebenszeit zu dienen.
Uebrigens steht die Thatsache nicht fest, daß die Majorität der
Frauenwelt das Stimmrecht zurückweist.
In den vereinigten Staaten Amerika’s möchten sich wenige intelligente
Frauen finden, die die Erlangung des Stimmrechts nicht für
wünschenswerth halten. Unter der weiblichen Intelligenz Englands sind die
Anhängerinnen desselben außerordentlich zahlreich.
Mr. Kirkman Hodgson, ein Vertreter von Bristol, hat bis vor Kurzem
gegen die politischen Rechte der Frauen gestimmt. Als am 18. December
eine Deputation von Damen sich an ihn wandte, antwortete er, er glaube
nicht, daß die Frauen das Stimmrecht wünschten. Indessen, fügte er hinzu,
wolle er seine Opposition aufgeben, wenn man ihm die Unterschriften der
Hälfte der nach englischem Census wahlberechtigten Bürgerinnen von
Bristol, deren Zahl 1,300 beträgt, bringen würde. Diese 650 Unterschriften
seien Alles, was er verlange. Noch vor dem Beginn der Wahl hatten die
Damen, trotzdem sie vielfach anderweitig beschäftigt waren, 1,240
Unterschriften gesammelt. Mr. Hodgson gestand in ehrenhafter Weise seine
Niederlage ein und erklärte, in Zukunft für die politischen Rechte der
Frauen stimmen zu wollen.
Indessen läßt sich nicht leugnen, daß ein großer Theil der Frauenwelt,
in Deutschland sicher die Majorität, keinen Werth auf die Erlangung
politischen Einflusses legt. Daraus folgt aber durchaus nicht, daß die
Theilnahme an der Abfassung der Gesetze für die Frauen entbehrlich ist.
Sicherlich haben die Neger niemals die Civilisation gefordert und die
Orientalinnen haben bis jetzt noch keine Sehnsucht nach der
monogamischen Ehe an den Tag gelegt. Nichtsdestoweniger wird Niemand
Sklaverei und Polygamie für verehrungswürdige Institutionen erklären, und
Jedermann wird zugeben, daß die Civilisation der Barbarei und die
Monogamie der Polygamie vorzuziehen sei. Der Werth dieser Güter würde
den Betreffenden sofort einleuchten, wenn man sie in den Genuß derselben
setzte. Wer zur Knechtschaft erzogen ward, wie Sklaven und Frauen, wird
nur langsam den unermeßlichen Werth der Freiheit erkennen lernen. Und
wenn man die große Abhängigkeit der Frauen erwägt, so ist die stattliche
Zahl der Anhängerinnen des Stimmrechts immerhin sehr beachtenswerth.
Es mag Kreise und Gemeinden von Männern geben, wo
durchschnittlich weniger als die Hälfte derselben zum Wahltische gehen.
Hier hätte sich also die Majorität gegen das Wahlrecht ausgesprochen und
es müßte diesen Kreisen und Gemeinden das Stimmrecht entzogen werden.
Wer denkt daran!
Wenn nur eine einzige Frau das Stimmrecht fordert, so ist es
Gewaltthat, sie an der Ausübung ihrer bürgerlichen Pflicht zu hindern.
Die Motive, welche die Frauen bewegen, sich entweder direkt gegen
das Stimmrecht ihres Geschlechts aufzulehnen oder sich wenigstens der
Frage gegenüber indifferent zu verhalten, sind sehr einfache und sehr klare.
E r s t e n s : Die große Menge der Menschen, alle beschränkten und
mittelmäßigen Köpfe huldigen niemals einer Idee oder einer Vorstellung,
die noch keinen Cours in der öffentlichen Meinung, die ihren tour du
monde noch nicht gemacht hat. Die Mehrzahl der Menschen weicht keinen
Fingerbreit ab von der Meinung, die in ihrem Lande, in ihrer Generation
oder in ihrem Städtchen üblich ist. Sie ist zufrieden in ihrer honorablen
Mittelmäßigkeit und bei dem schläfrigen Trab auf der ausgefahrenen
Chaussee herkömmlicher Sitten duselt sie gemächlich aus dem Diesseits in
das Jenseits hinüber. An der Autorität zu kleben, ist und wird immer sein die
Religion aller Schwachköpfe, aller Denkfaulen und aller glaubensstarken
Gemüther. Die Vorstellung einer selbständigen Frau ist zu neu, die
Tragweite dieser Idee ist zu unermeßlich, als daß die Majorität sie
begreifen, geschweige denn ihr zustimmen sollte.
Aber sind alle Sitten deshalb, weil man sie allgemein acceptirt hat,
über jede Anklage erhaben? Soll die Gegenwart immer in die Fußtapfen der
Vergangenheit treten? Sind wir Automaten, die nur äußerlich durch eine
Maschinerie angelernter socialer Glaubenssätze, die frühere Jahrhunderte
für uns construirt haben, fortbewegt werden?
Nein, die Zeit heiligt nichts, und jeder Glaube hat nur eine
individuelle, eine an Zeit und Ort gebundene Heiligkeit.
Die größten Güter, die im Laufe der Jahrhunderte erlangt worden sind,
wurden uns durch das Streben solcher zu Theil, die Ideen verwirklichen
wollten, die ihrer Zeit unerreichbar waren. Nie wäre Großes geschehen,
wenn nicht Menschen voll göttlichen Instinkts ihren Seherblick voraus in
die Zukunft geschickt hätten, wenn nicht kühne Pioniere des Geistes
vorgedrungen wären in noch unerforschte Gedankengebiete.
Z w e i t e n s : Es werden nicht folgen der Fahne der Frauenfreiheit alle
diejenigen Frauen, die, gleichviel ob dumm, klug oder geistreich, lieblosen
Gemüths sind. Diejenigen, die sich in einer behaglichen äußeren Lage
befinden und mit einer hinreichenden Quantität Egoismus ausgerüstet sind,
werden sich hüten, für Andere die Kastanien aus dem Feuer zu holen, denn
sie wissen es wohl: Conflikte mit den Mitmenschen sind sehr
unangenehme, und Gemüthsruhe, gute Diners, Badereisen und Theaterlogen
sehr angenehme Dinge.
»Ich habe Alles was ich brauche«, sagt die Frau an der Seite eines
liebevollen Gatten, zu dessen hervorragenden Eigenschaften ein
wohlgefülltes Portemonaie gehört.
– Gewiß, meine Gnädigste, aber darum handelt es sich ja gar nicht, es
handelt sich um die Gattin jenes Trunkenboldes, der in bestialisch er
Rohheit das zitternde Weib zu Boden schlägt und sie und das Kind, um
seinem Laster zu fröhnen, dem Hungertode preisgiebt. Es handelt sich um
jenes junge Mädchen, das seiner Natur Gewalt anthut und zur Ehe schreitet
mit dem ungeliebten Mann um der Versorgung willen, um dem Elend eines
leeren und einsamen Daseins zu entgehen. Es handelt sich um jene alte
Jungfer, die Tag für Tag über ihre Nadel gebeugt freund- und freudlos durch
das Jammerthal der Erde schleicht. Ach, es handelt sich um noch viele
andere, gnädige Frau, von denen Sie nie etwas wußten und nie etwas wissen
wollen.
Auf das höchste und schönste aller Gebote: Du sollst deinen Nächsten
lieben wie dich selbst, hat der Egoismus des Menschen noch immer die
Antwort der Indifferenz in Bereitschaft gehalten: »Herr, soll ich meines
Bruders Hüter sein!«
In England giebt es Frauen, die sich in der günstigsten äußeren Lage
befinden und die sich dennoch durch ihren Eifer im Kampf für die
Frauenrechte auszeichnen. Das sind Frauen von unantastbar reinem und
edlem Charakter, das sind Frauen wie Mary Sommerville, die
Mathematikerin, Florence Nightingale, Harriet Martineau, Miß Burdett
Coutts und andere mehr.
D r i t t e n s : Dem zu widerstreben, von dem man abhängt, erfordert
ein muthiges Herz, eine freudige Ueberzeugung. Frauen aber hängen von
ihren Männern ab. Wieviel Frauen in Deutschland mögen im Besitz von
Gatten sein, die das Stimmrecht der Frauen begünstigen?
Wenn wir heut eine Versammlung zur Förderung politischer
Frauenrechte ausschrieben, so würden Hunderte von Frauen, die mit uns
einverstanden sind, daheim bleiben, weil ihre Männer nicht wünschen, daß
sie einer solchen Versammlung beiwohnen. Sie würden daheim bleiben aus
Furcht vor ihren Herren, oder um des lieben Friedens willen, oder um durch
ihren Gehorsam dem Gatten dies oder jenes abzuschmeicheln.
Das Stimmrecht werden v i e r t e n s nicht begehren im Großen und
Ganzen die Frauen des Volks, weil es ihnen an Einsicht und Bildung fehlt,
und weil im Allgemeinen bei den Unwissenden die Vorurtheile noch stärker
wirken als bei den Gebildeten. Die Frauen aus dem Volke vermögen nicht
zu erkennen, warum sie für sich den Tisch des Lebens nicht gedeckt finden.
Wenn die Proletarierfrau unter den wuchtigen Schlägen des betrunkenen
Gatten sich krümmt, so weiß sie nicht, daß das Gesetz die Mißhandlungen
dieses Kerls legitimirt. Wenn die Frau, die in wilder Ehe mit dem Manne
lebt (nicht nach ihrem, sondern nach seinem Willen, wie gern wäre sie sein
rechtmäßiges Weib) von diesem Manne hülflos auf die Straße geworfen
wird mit ihren Kindern, so ist sie sich nicht bewußt, daß die Gesetze auf
seiner Seite stehn. Ein französisches Journal brachte vor einiger Zeit
folgende bezeichnende kleine Historie zur Kenntniß: Eine Frau wurde von
dem Manne, mit dem sie lange Zeit gelebt hatte, aus der gemeinschaftlichen
Wohnung gestoßen. Ohne Existenzmittel blieb ihr kein anderer Ausweg als
Gift. Das Gift im Leibe schlich sie sich heimlich in das frühere Zimmer,
von dem sie den Schlüssel behalten hatte, zurück, um dort zu sterben; aber
ihr Gefährte betrat bald darauf mit einer neuen Geliebten das Zimmer. Er
schleppte die Sterbende auf die Straße und sie verschied in der Gosse.
Dieser Mann war vollkommen in seinem Recht, als er das Weib,
dessen er satt war, auf offener Straße sterben ließ. Der Mann ist stets im
Recht, wenn er seine natürlichen Kinder verleugnet und so vieler
Maitressen sich bedient, unbekümmert um ihr späteres Schicksal, als seine
rohe Sinnlichkeit begehrt. Die halbwahnsinnige Kindsmörderin ahnt nicht,
daß die Gesetze sie bewahren könnten vor der entsetzlichen That, an der
ihre Seele oft genug keinen Antheil hat.
Wir haben zugegeben, daß ein großer Theil der Frauenwelt vorläufig
das Stimmrecht nicht begehrt. Folgt aber daraus, daß die Frauen, die das
Stimmrecht nicht wollen, denen überlegen sind, die es wollen? Gewiß nicht.
Ebenso wenig wie die Männer, die von ihren politischen Rechten keinen
Gebrauch machen, denen überlegen sind, die am Staatsleben theilnehmen.
Haben aber unsere Gegner recht und die Frauen im Großen und
Ganzen wollen wirklich das Stimmrecht nicht, so bedarf es keiner
Maßregeln, sie auszuschließen.
Wer brauchte je Gesetzesbestimmungen, um Jemand zu zwingen
seiner Neigung zu folgen!
Die Frauen wollen das Stimmrecht nicht. Ich begreife, daß es
erfreulich sein mag, sehr erfreulich für den, der herrscht, anzunehmen, daß
der Beherrschte glücklich ist zu gehorchen.
Den guten Damen aber, die das Stimmrecht nicht wollen, bieten die
Männer als Aequivalent ihre ritterliche Huldigung an, mit deren Entziehung
sie den politischen Weibern drohen.
Also – vorgesehen, ihr Emancipirten! Wenn Euch ein Cavalier im
Concert etwa, oder in einer Gesellschaft einen Stuhl angeboten hat, und Ihr
wollt Euch darauf setzen und er erfährt noch zur rechten Zeit, daß Ihr das
Stimmrecht fordert, so zieht er Euch den Stuhl vor der – Nase wieder fort
und stehend mögt Ihr Euren schwarzen Charakter bereuen.
Uebrigens scheint mir die Wirkung dieses Schreckmittels
einigermaßen problematisch, in Anbetracht der Erfahrung, daß angebotene
Stühle und Arme, Regenschirme und Eckplätze in Eisenbahncoupee’s doch
nur hübschen jungen Damen zu Theil werden, während die
Unbequemlichkeiten, die alte Jungfern und Frauen, die nicht mehr jung und
hübsch sind, zu leiden haben, das starke Geschlecht zu Ritterdiensten
anzuspornen nicht geeignet sind.
Diese Frauen also – und sie sind in der Majorität – werden von der
Frage gar nicht tangirt und können der Drohung spotten.
D r i t t e r G r u n d : D i e F r a u e n h a b e n n i c h t d i e
F ä h i g k e i t d a s S t i m m r e c h t a u s z u ü b e n .
Dieses Argument ernsthaft zu erörtern erläßt man uns wohl. Es giebt
keine körperlichen und geistigen Eigenschaften, die in irgend einem Lande
Bedingungen des Wahlrechts wären. Die Schwachen und Kranken, die
Krüppel, die Dummen und die Brutalen, in Amerika der noch uncivilisirte
Neger, sie alle sind wahlberechtigt. Vollends dem allgemeinen Wahlrecht
gegenüber ist dieser Vorwand einfach absurd. Jede Frau, die schreiben und
lesen kann, steht an Fähigkeiten über dem Mann, der diese Kunst nicht
versteht.
Man frage die Juristen Englands. Schwerlich würden diese Herren den
Satz von der Unfähigkeit des weiblichen Geschlechts ohne Scham und
Erröthen zu vertheidigen im Stande sein, nachdem jüngst zwei englische
Damen, trotz der Concurrenz zahlreicher männlicher Mitbewerber die
beiden ersten juristischen Preise in England davon getragen haben. Seit
Jahren werden in England Frauen in der Telegraphie verwandt. Der letzte
Verwaltungsbericht hat ihre Superiorität über die Männer in diesem Berufe
öffentlich anerkannt.
Der Governor Campbell von Wyoming (des ersten amerikanischen
Staats, der den Frauen das Stimmrecht gewährt hat) stattet an die
gesetzgebende Versammlung des Territoriums von Wyoming einen
befriedigenden Bericht über die politische Wirksamkeit der Frauen ab. Er
sagt: »Vier Jahre sind es her, seitdem die erste gesetzgebende Versammlung
zu W. das Experiment gewagt hat, den Frauen bei den
Regierungsangelegenheiten eine Stimme zu verleihen. Ich habe schon
einmal die Gelegenheit wahrgenommen, mich über die Weisheit und
Gerechtigkeit dieser Maßregel zu äußern und meine Ueberzeugung dahin
auszusprechen, daß die Resultate dieser Maßregel als durchaus günstige zu
bezeichnen sind. Zwei weitere Jahre der Beobachtung in Bezug auf das
praktische Wirken der neuen Theorie haben die Ueberzeugung bei mir nur
vertiefen können, daß dasjenige, was wir gethan haben, wohlgethan
gewesen ist.«
Ueber die Art des weiblichen geistigen Unvermögens, die Ausübung
des Stimmrechts betreffend, ist man übrigens auf Seiten unserer Gegner
sehr verschiedener Meinung. Mr. Newgate, ein streng conservativer Herr,
fordert bei einer früheren Gelegenheit das Haus auf, das Stimmrecht der
Frauen als eine ultraradikale Maßregel zu verwerfen, während Mr. Godwin
Smith, ein vorgeschrittener Liberaler, seine Zuhörer folgendermaßen
haranguirt: »The question, wether female suffrage on an extented scale is
good for the whole community, is probatly, identical, practically speaking
with the question, wether is good for us, to have free institutions or not.
Here can be little doubt, that in all cases, if power were put into the hands
of the women free governement and with it liberty of opinion would fall«.
(Die Frage, ob das Frauen-Stimmrecht in ausgedehnterem Maße gut ist für
das allgemeine Beste, ist, um praktisch zu reden, wohl identisch mit der
Frage, ob freie Institutionen für uns gut sind oder nicht. Darüber kann kein
Zweifel sein, daß in allen Fällen, wo die Macht in die Hände der Frauen
gegeben wird, eine freisinnige Regierung und damit die Freiheit der
Meinung zu Grunde gehen würde.)
So weisen also die Conservativen die Frauen ab, weil sie zu liberal, die
Liberalen, weil sie zu conservativ stimmen würden.
Auf wessen Seite ist nun in diesem Conflikt der Meinungen die so
berühmte männliche logische Denkkraft? –
V i e r t e n s : D i e F r a u w i r d d u r c h i h r G e s c h l e c h t
s e l b s t v e r s t ä n d l i c h v o n j e d e r p o l i t i s c h e n A k t i o n
a u s g e s c h l o s s e n .
Die Frau hat keinen Anspruch auf politische Rechte, weil sie ein Weib
ist. Selbstverständlich, so selbstverständlich wie der Satz 2 x 2 = 4.
Wer sagt das?
Der Mann.
Wie beweist er es?
Es bedarf keines Beweises, weil dieser Begriff eine den Männern von
Gott eingeborene Idee ist.
Wer aber auf einen Beweis besteht, dem stellen wir unsere Gefühle
entgegen, die die Vorstellung einer politisch emancipirten Frau mit aller
Energie abweisen, und die Stimme des Gefühls ist die Stimme Gottes.
Aber welche Gefühle, worauf sind diese Gefühle gegründet?
Auf Vernunft und Gerechtigkeit oder auf Vorurtheil und Egoismus?
Das zu untersuchen ziemt sich.
Euer Gefühl empört sich. An die Mission des Weibes im Hause glaubt
ihr wie an Gott selbst, oder noch mehr; der intensivste, feurigste Glaube
aber, die höchste moralische Extase, wenn sie nicht mit unfehlbaren
Gründen bewiesen werden, wie sollen sie für mich Beweiskraft haben? Die
Vernunft spottet aller Inbrunst des Glaubens, sie reißt die Gestirne aus ihren
Bahnen, die das Vorurtheil ihnen vorgezeichnet, sie hat siegreich gekämpft
mit Drachen, Riesen und Teufeln, sie stürzt Götter von ihren Thronen. Vor
ihrem siegenden Strahl wird auch der uralte Glaube an die Sphäre des
Weibes dahinschwinden.
»Weil sie ein Weib ist.«
Was heißt das, ein Weib sein?
Das heißt eine andere körperliche Bildung besitzen, wie der Mann. Die
Differenz der geistigen Vermögen der beiden Geschlechter ist vorläufig
unbestimmbar, und die Männer, die Eigenthümer der Schöpfung thäten
wohl, noch ein wenig zurückzuhalten mit ihrer Exmissionsklage gegen die
politischen Gedanken, die eine Frau in ihrem Gehirnlokal etwa einquartiert
hat. Sie thäten wohl, mit dieser Anklage zu warten bis wissenschaftliche
Begründung an die Stelle getreten ist jenes marktschreierischen Affichirens
subjectiver Inspirationen als wissenschaftliche Wahrheit, jenes
metaphysischen Alt-Philosophengeschwätzes, jener poetischen Apercü’s
und Traditionen der Phantasie, die noch immer an der Tagesordnung sind,
wo es sich um Natur und Eigenart des Weibes handelt. Vorläufig müssen
wir annehmen, daß ein Geschlecht, welches, wie Fourier hervorhebt,
verhältnißmäßig mehr große Königinnen aufzuweisen hat, als Männer
große Könige, des politischen Sinnes keineswegs baar ist.
Wollte man das Princip, daß eine verschiedene Körperbildung
nothwendig ein verschiedenes moralisches und geistiges Vermögen
bedinge, gelten lassen, wo wäre da die Grenze zu ziehen?
Wir könnten ebenso gut den Aberglauben acceptiren, alle Buckligen
hätten sich, als von Gott gezeichnete, in das Dunkel des Privatlebens
zurückzuziehen, alle Lahme seien Verwandte Beelzebubs, alle Rothhaarigen
Verräther und alle Schwarzen – Sklaven. Und in der That, in finstren Zeiten
des Mittelalters hat man von physischen Besonderheiten auf moralische
Beschaffenheiten geschlossen. Im frühen Mittelalter wurden in Frankreich
Frauen, die Zwillinge gebaren, als des Ehebruchs überführt, zum Tode
verurtheilt. Alte Weiber wurden haufenweis um rothgeränderter Augen
willen als Hexen verbrannt. Man h a t behauptet: die Frau, welche
Zwillinge zur Welt bringt, ist des Ehebruchs schuldig. Man b e h a u p t e t :
die Frau, weil sie überhaupt Kinder zur Welt bringt, ist mit politischer
Impotenz behaftet. Das Gedankenprincip in diesen beiden Vorstellungen ist
dasselbe: Einem physischen Vorgang wird willkürlich eine sittliche oder
geistige Basis gegeben. Weil die Frauen Kinder gebären, darum sollen sie
keine politischen Rechte haben. I c h behaupte: weil die Männer keine
Kinder gebären, darum sollen sie keine politischen Rechte haben und ich
finde die eine Behauptung mindestens ebenso tiefsinnig wie die andere.
Du hast keine politischen Rechte, weil du ein Weib bist! Du hast keine
politischen Rechte, weil du ein Jude bist! hat die menschliche Gesellschaft
Jahrhunderte lang den Juden zugerufen. Du hast keine politischen Rechte,
weil du ein Sudra (Mann aus dem Volke) bist, dekretirt das indische
Gesetzbuch, und so du dich um Politik bekümmerst, wirst du schwer
bestraft. Du hast keine politischen Rechte, weil du schwarz bist und ein
Neger, spricht der Sklavenhalter zu seinem Sklaven, und weil du schwarz
bist, darum bist du mein Sklave und deine Kinder gehören mir und ich darf
sie verkaufen.
Warum?
Weil Du schwarz bist. Was ist ein Neger? was ist ein Jude? was ist ein
Weib? was ist ein Sudra?
Unterdrückte Menschen.
Unterdrückt von wem?
Von ihren Brüdern, die stärker sind als sie.
Kain und Abel!
Abel fiel als erstes Opfer im Kampf um’s Dasein. So stirbt vielleicht
erst mit dem letzten Menschenpaar der letzte Kain, der letzte Abel?
Nicht nur um die Unterschiede der Geschlechter festzustellen ist man
zu den absurdesten Ideen gekommen, man hat auch von jeher die
merkwürdigsten Erfindungen ersonnen um den Unterschied der Stände
festzuhalten. So durfte z.B. vor der französischen Revolution der dritte
Stand, um ihn als solchen zu erkennen, keine Tauben halten.
Weil sie ein Weib ist. Das heißt, weil sie Mutter und Pflegerin des
Kindes ist, und vor dieser heiligen Pflicht keine andere Thätigkeit bestehen
kann.
Eine tiefsinnige Auffassung. Als ob die beste Mutter diejenige wäre,
deren ganzes Thun und Denken in dem Kinde aufgeht. Als wäre der der
beste Jurist, welcher sein Lebenlang nur juristische Bücher liest, oder der
der beste Arzt, welcher nichts thut als Leichen seciren und Arzneikunde
studiren. So gewiß das einseitige Studium eines ganz beschränkten Faches
nur verbohrte Gelehrte oder wissenschaftliche Handwerker produciren
wird, so gewiß wird auch in den meisten Fällen die Frau deren ganzes
inneres Leben sich um Küche und Kind dreht, mit jener blinden Mutterliebe
und jenem beschränkten Dusel behaftet sein, die selten dem Kinde wohl
thun, ihm aber desto öfter Seele und Körper schädigen.
Der bedeutendste der amerikanischen Quäker berichtet als die
allgemeine Erfahrung, daß diejenigen weiblichen Mitglieder, die im
öffentlichen Leben am meisten leisten, sich auch als die besten Gattinnen
und Mütter erweisen.
Sehr natürlich. Je harmonischer eine Frau ihre Kräfte entwickelt, je
mehr sie die Veredlung ihrer Gesinnung, ihres Gesammtwesens anstrebt, je
besser wird sie auch ihre Mutterpflichten erfüllen. Was im Allgemeinen
wirkt, wirkt auch im Besondern. Je höher sie als Mensch steht, je höher als
Mutter.
O über dieses Geschwätz von der Sphäre des Weibes, den Millionen
Frauen gegenüber, die auf Feld und Wiese, in Fabriken, auf den Straßen und
in Bergwerken, hinter Ladentischen und in Bureaus im Schweiße ihres
Angesichts ihr Brot erwerben.
Wenn die Männer vom weiblichen Geschlecht sprechen, so haben sie
dabei nur eine ganz bestimmte Klasse von Frauen im Sinn: Die D a m e .
Wie nach dem bekannten Ausspruch jenes bekannten österreichischen
Edelmannes der Mensch erst bei dem Baron anfängt, so fängt bei den
Männern das weibliche Geschlecht erst da an, wo es Toilette und
Conversation macht und Hang zu Liebesintriguen und Theaterlogen verräth.
Geht auf die Felder und in die Fabriken und predigt eure
Sphärentheorie den Weibern, die die Mistgabel führen und denen, deren
Rücken sich gekrümmt hat unter der Wucht centnerschwerer Lasten! Könnt
ihr allen Frauen ein behagliches Daheim schaffen und einen Mann, der für
sie sorge? Nein – ihr könnt es nicht. Seid ihr Sphärenanbeter auch alle, alle
verheirathet und habt ihr allesammt arme Mädchen geheirathet, um der
Versorgung des weiblichen Geschlechts Rechnung zu tragen? Nein, ihr habt
es nicht gethan. Nun denn, aus dem Wege mit Euch, Ihr
Sphärenfabrikanten, gebt Raum und Luft für die Millionen, an Geist und
Körper gesund gebornen Geschöpfe, die da verkümmern, weil sie Frauen
sind!
»Ich kümmere mich sehr wenig um die politischen Rechte«, schrieb
kürzlich eine arme Frau an einen Deputirten, der gegen das
Frauenstimmrecht eine Rede gehalten, in der er dem erhabenen Geschlecht
mit vollen Händen Weihrauch gestreut hatte, »aber, mein Herr, haben Sie
die Güte mir zu sagen, wie ich mein Brot verdienen kann, ohne von meinem
Piedestal herabzusteigen.«
»Ich habe über diese Frage noch nicht nachgedacht,« antwortete der
naive Deputirte. Ist es wahr, was ihr behauptet, daß die Familie der Beruf
der Frau sei und auf der Familie der Staat beruhe und sein Wohl, ist das
eure aufrichtige Meinung und nicht blos eure Phrase, so schmäht und
verachtet jeden unverheiratheten Mann als einen Hochverräther an der
Natur und einen Uebelthäter am Staat und nimmermehr öffnet ihm die
Pforten der Kammern.
Auf die höhnische Aeußerung eines Gegners der Frauenfreiheit, der da
meinte, die Frauen würden künftig auf der Tribüne niederkommen,
antwortete eine muthige Französin: »on n’accoucherait pas pour cela si
souvent encore à la tribune qu’on accouche dans les wagons de troisième
classe, à l’atelier et sur le pavé de nos rues.«
H ä u s l i c h e P f l i c h t e n u n d p o l i t i s c h e P f l i c h t e n
s i n d u n v e r e i n b a r .
Wie edel, daß unsere Gesetzgebung sich so sehr gedrungen fühlt, die
Weiber zu ihren häuslichen Pflichten anzuhalten! Warum aber sorgt die
Gesetzgebung nicht auch dafür, daß der Mann seine Privat-und
Berufspflichten erfülle? Und warum ordnet sie nicht an, daß jeder
verheirathete Mann, sobald die Glocke zehn geschlagen hat, von einem
Schutzmann nach Hause geholt wird, und warum läßt sie nicht Clubs,
Restaurants und andere schlimme Lokale zur Polizeistunde schließen, damit
der Beamte, der Künstler oder der Kaufmann nicht etwa am andern Morgen
durch Katzenjammer, einen Schnupfen und hypochondre Laune an der
Ausübung seiner Berufspflichten verhindert werde?
Warum erdreistet man sich, zu glauben, daß die Frau, zur Freiheit
gelangt, nichts Eiligeres thun würde, als ihre Pflichten zu verletzen,
während man dem Manne gegenüber einem solchen Verdacht nicht Raum
giebt!
Wer darf nach Gründen fragen, wo der stupide Glaube Gesetze diktirt!
H ä u s l i c h e u n d p o l i t i s c h e P f l i c h t e n s i n d
u n v e r e i n b a r .
Die naiven Männer meinen nämlich, daß die Frauen deshalb so gut
kochen und nähen, weil sie das Stimmrecht nicht haben, und in einem jeden
mit dem Stimmrecht behafteten Weibe sehen sie im Geist das Urbild einer
Confusionsräthin, der sie zutrauen, daß sie Zeitungsblätter anstatt Petersilie
an die Suppe thut und daß sie die Fische, anstatt sie zu braten, politisch
haranguirt. Zweifellos aber ist ihnen der Zusammenhang zwischen einem
Deficit im Wirthschaftsgelde und der Beschäftigung der Frau mit Steuer-
und Budgetfragen.
Wie aber kommt es, daß der wissenschaftliche, industrielle oder
künstlerische Beruf eines Mannes sich so wohl verträgt mit seiner
politischen Thätigkeit? Hält man das Componiren unsterblicher
Wagner’scher Opern, das Malen Kaulbach’scher oder Richter’scher Bilder,
hält man das Verfassen umfangreicher gelehrter Bände und das aufregende
Spiel an der Börse für weniger zeitraubende und unwesentlichere
Beschäftigungen, als das Kochen, Nähen, Klimpern, Zanken und
Kinderwaschen der Frauen? Und sind nicht diese Herren von der Feder,
vom Pinsel und von der Börse stets bereit, ihren politischen Pflichten
Rechnung zu tragen, ohne um dessentwillen weniger und schlechter zu
dichten und zu malen, zu speculiren und zu meditiren?
Uebrigens hat in der That die Auffassung, als ob Staat und Politik nur
die Politiker von Fach, die Minister, Geheim-, Hof- und sonstigen Räthe
anginge, bis in unser Jahrhundert hinein lebhafte Vertretung in der
öffentlichen Meinung gefunden.
In einem seiner Aufsätze zieht Börne bitterlich gegen einen solchen
Obscuranten zu Felde, der behauptet hatte, der wissenschaftliche Geist
müsse bei den Gelehrten ganz ausbrennen und erlöschen, wenn sie sich mit
bürgerlichen Angelegenheiten befaßten. »Indem«, sagt Herr Lehmann
(diesen wenig aufregenden Namen führt Börne’s Gegner), »unsre
Philosophen sich in Staatswissenschaften werfen und auf der bürgerlichen
Oberfläche der äußeren Freiheit umtreiben, vernachlässigen sie die rein
wissenschaftliche Tiefe des freien Geistes, und so sind eben sie es, die eine
Barbarei des Geistes über uns bringen; wer sie nun in diesem bürgerlichen
Felde angreift, um solche Freiheiten ihnen zu beschneiden, ist dagegen eben
der, welcher die eigentliche Barbarei begraben und die wahre Freiheit des
Geistes erhalten will.« Börne sagt darauf unter andern: »Die so häufig
ausgesprochene Unverträglichkeit des wissenschaftlichen Forschens mit der
Theilnahme an bürgerlichen Angelegenheiten ist eine so plumpe Lüge, daß
sich auch der schwachsinnigste Mensch nicht dadurch täuschen läßt. Cicero
war trotz seiner Gelehrsamkeit ein so großer Bürgermeister als irgend einer
unsrer Zeit, der diesen Fehler nicht hat. Cäsar schrieb trotz seiner
Heldenthaten so gut als ein Professor in Breslau,« u.s.w.
Wir sehen, daß man dasselbe Argument, mit dem man die Frauen von
den Wahltischen fern zu halten sucht, auch stets den Männern gegenüber
zur Anwendung gebracht hat. Es ist dasselbe Argument, mit welchem man
in der antiken Welt den Plebejern die bürgerlichen Rechte vorenthielt.
Ja wohl, eine plumpe Lüge! Wenn es unweiblich ist zu stimmen, so ist
es auch unweiblich, Steuern zu zahlen, so ist es unweiblich für eine Wittwe,
ihre Kinder durch ihrer Hände Arbeit zu ernähren, so ist es unweiblich, zu
betteln u.s.w.
Gewohnheit macht Dinge so zur zweiten Natur, daß selbst das wärmste
Herz und der weiseste Sinn ihre Sinnlosigkeit, ihre Härte und
Ungerechtigkeit übersieht. Ein Beispiel die Sklaverei des Alterthums, an der
die Besten ihrer Zeit keinen Anstoß nahmen.
We i l s i e e i n We i b i s t . Das heißt, weil politische und
wissenschaftliche Thätigkeit, weil die Entwickelung der Intelligenz die Frau
derjenigen weiblichen Reize berauben dürfte, die in das Budget ihrer
Lebensfreuden zu verrechnen die Männer das Recht zu haben glauben.
Diese Auffassung, consequent durchgeführt, endigt im Harem. Und in
der That, besäßen alle Männer die großartige Wahrheitsliebe eines
Schopenhauer, so würden sich unter den edlen Germanen, vorzugsweise
unter Aristokraten, Gründern und ältlichen Herren eine erkleckliche Zahl
christlicher Türken entdecken lassen.
Diese perverse Richtung, die die Frau taxirt nach dem sinnlichen Reiz,
den sie auf den Mann ausübt (Schönheit ist durchaus keine unerläßliche
Bedingung dabei) ist eine große sittliche Calamität für die menschliche
Gesellschaft, so lange die Frau von dem Manne abhängt, denn
Abhängigkeit erzeugt stets die Neigung, sich dem anzubequemen, dessen
Brot man ißt. Das beweisen geniale Schriftsteller aller Zeiten, die unter
despotischen Regierungen sich zu Schmeichlern ihrer Herren und Gebieter
herabwürdigten.
Sind es nun die sinnlichen Reize vorzugsweise und ein gewisser
pikanter Chik, die der Mann an der Frau bewundert, so wird sich das
Bestreben der Frau vornehmlich auf die Aneignung und Conservirung
dieser Reize und ihrer pikanten Zuthaten richten.
Griechische Schriftsteller theilen uns mit, daß Cleopatra Oktavia nicht
an Schönheit übertraf. Diese aber besaß außerdem alle Eigenschaften des
Herzens und die edelste Gesinnung und doch stieß Antonius sie von seiner
Schwelle und lebte und starb für Cleopatra.
Unter der Regierung des letzten Napoleon haben wir staunend
mitangesehen, wie die Damen der höchsten Aristokratie in Kleidung,
Haltung und Gebahren die Loretten copirten. Die Männer der höheren
Gesellschaftskreise hatten begonnen, sich ausschließlich dieser
Frauenklasse zuzuwenden. Was blieb den Damen der Gesellschaft übrig?
Sie lockten die Ungetreuen zurück, indem sie ihnen zuriefen: »Auch wir
sind Loretten.«
Warum dem größeren Theil der Männer Geist und Charakter bei einer
Frau unangenehm sind, liegt auf der Hand.
Ich hörte einmal wie ein junger Mann von einer Dame sagte: »Ich
kann diese Frau nicht leiden.« Warum nicht? – fragte man ihn – weil sie
nicht jung und nicht hübsch ist? »Das ist es nicht, ich komme mir immer ihr
gegenüber so dumm vor.«
Widerwillig ertragen die Männer selbst die Superiorität von
ihresgleichen.
Nur die Jugend erglüht gern in begeisterter Anerkennung. Wir wissen
aus der Welt- und Literaturgeschichte, daß große Dichter und Denker oft
genug für ihre Intimität untergeordnete Persönlichkeiten ebenbürtigen
Geistern vorgezogen haben.
Und die Männer sollten die Superiorität einer Frau ertragen! So
angestammt ist ihnen das Gefühl ihrer Geschlechtserhabenheit, daß die
Röthe der Scham ihnen bei dieser Vorstellung in’s Gesicht steigt.
Uebrigens bin ich weit entfernt leugnen zu wollen, daß die Einführung
der Frau in politische und wissenschaftliche Berufskreise geeignet ist den
Contrast zwischen den Geschlechtern zu verringern und wer das Ideal der
gegenseitigen Beziehungen der Geschlechter in einem pikanten Gegensatz
sieht, in der Darstellung eines effektvollen Bildes, einer überraschenden
Antithese, der hat Recht, jeder Aenderung der bestehenden Verhältnisse zu
widerstreben, er hätte auch Recht sich für orientalische Zustände zu
begeistern, denn dort treten die Geschlechtsunterschiede am schärfsten
hervor, sind die Gegensätze am frappantesten. Nach solchen Auffassungen
wäre die passendste Gattin für einen Gottesleugner eine bigotte Frau – um
des Contrastes willen. Ein blinder Naturdrang müßte einen Blondin zu einer
Brünetten ziehen – um des Contrastes willen. Ein Adler im Reich der
Wissenschaft müßte einem Gänschen, ein Jähzorniger einer Taube oder
einem Lamm und ein Wohlbeleibter einer hageren Dame sich zugesellen –
Alles um des Contrastes willen. Das klingt äußerst outrirt, nicht wahr? Und
doch werden wir in Wirklichkeit oft mit Ansichten über dasselbe Thema
erquickt, die hinter dieser paradoxen Ausführung kaum zurückbleiben.
Einer meiner Bekannten, ein junger gescheuter und begabter Künstler, hatte
sich mit einem schönen und klugen Mädchen verlobt. Eines Tages sprach
ihm eine Verwandte ihre Verwunderung darüber aus, daß er grade diesem
jungen Mädchen seine Neigung zugewandt, die jedes Kunstsinns baar,
wiederholentlich ihre vollkommne Indifferenz gegen die künstlerischen
Leistungen des Verlobten ausgesprochen hatte. Ohne Zaudern antwortete
der junge Künstler: »Grade der Antagonismus unsrer Naturen, der frappante
Gegensatz unsrer Geistesrichtungen, das ist es, was mich in so
unerklärlicher und unwiderstehlicher Weise zu ihr hingezogen hat. Ich
würde sie weniger lieben wenn sie mir ähnlicher wäre.« Dieser kluge Mann
sprach in vollem Ernst und mit redlicher Ueberzeugung und er sprach wie
ein Narr. Nicht im entferntesten fiel ihm ein, daß er sich in die junge Dame
verliebt haben könnte um ihrer Schönheit, ihrer Jugend und ihres Geistes
willen. Gott bewahre, er liebte sie, weil sie für alle Dinge, die ihn
interessirten, kein Verständniß zeigte.
Gewiß ließe sich der jetzt bestehende Gegensatz zwischen den
Geschlechtern nicht nur festhalten, sondern durch künstliche Vorkehrungen
noch verschärfen und vertiefen.
Wie durch Züchtung bestimmte Thierarten producirt werden, so
können wir uns auch eine gewisse geistige Züchtung denken, vermöge
welcher einer Menschenklasse durch eine besondere Ernährung, eine
besondere Erziehung und Lebensweise eine bestimmte, von anderen
Menschenklassen wesentlich differirende Physiognomie eingeprägt würde.
Man glaubt gar nicht, wie man durch Kunst und Unvernunft der Natur zu
Leibe gehen kann.
Den Höhepunkt eines solchen Contrastes hätte d a n n jenes Volk
erreicht, dessen ich bereits erwähnte, bei dem die Frauen eine andere
Sprache sprechen als die Männer.
Wenn es heut hin und wieder vorkommt, daß berufsmäßig beschäftigte
Frauen mehr Härten und Schroffheiten in ihrem Wesen zeigen als mit der
Grazie vereinbar ist, so trägt die Schuld daran nicht der Beruf der Frau,
sondern die Art und Weise, wie sie sich diesen Beruf hat erobern müssen im
peinvollen Kampf mit dem Vorurtheil, im Conflikt mit der Gesellschaft. Bei
der völligen Umgestaltung der socialen Verhältnisse, die wir im Sinne
haben, verschwinden diese Conflikte und diese Kämpfe und mit ihnen jene
unliebsamen Härten im Wesen der Frau.
Den Frauen soll das Stimmrecht vorenthalten werden, weil die Männer
an politischen Frauen kein Gefallen finden. Die Männer mögen an den
Frauen am meisten schätzen Unwissenheit, Naivetät, affektirte Munterkeit,
elegant servirte Schaugefühle u.s.w.
Folgt daraus, daß diese Vorzüge auch das Glück der Frau ausmachen?
Keineswegs. Und darauf allein kommt es an was dem Weibe frommt, was
zu seiner inneren und äußeren Förderung gereicht.
Daß die Männer im Allgemeinen geistig wenig begabte Frauen den
intelligenten vorziehen, halten sie für eine vernichtende Kritik aller
intelligenten Weiber und für einen Beweis, daß geistige Inferiorität das
natürliche Element der Frau sei. Ihren Geschmack stempeln sie zu einem
Naturgesetz. Kann die kindlichste Anmaßung weiter gehen?
Die Faseleien und Widersprüche der Männer, Frauenwesen betreffend,
gehen in’s Unglaubliche. So stellt sich Klemm in seiner »Geschichte der
Frauen« die aus der weiblichen Sphäre getretene Dame folgendermaßen
vor: »Diese Emancipirten, sagt er, streifen in männlicher Tracht umher, sie
vertauschen den Strickstrumpf mit der Cigarre und theilweise die Nadel mit
der Feder, um mit den Männern öffentlich über die socialen Fragen der Zeit,
über den Staat und dessen zweckmäßigste Form zu unterhandeln, im
geheimen aber die Zahl ihrer Liebhaber möglichst zu vermehren.« Derselbe
Klemm aber erklärt alle Frauen für reizlos, die sich ihrer weiblichen Sphäre
entäußert haben, solche Weiber seien den Männern ein Greuel u.s.w.
Derartige Widersprüche zu deuten, solche Räthsel zu lösen, darauf lassen
sich diese tiefsinnigen Schriftsteller natürlich nicht ein. Eine Frau studirt die
sociale Frage um sich Liebhaber zu verschaffen. Welch ein Apparat! Eine
Fülle von Spaß liegt in diesem Ausspruch! Nach Klemm scheinen
leichtsinnige Weiber es hauptsächlich auf Katheder- und sonstige
Socialisten abgesehen zu haben; denn warum sollen sie wohl grade die
sociale Frage studiren, warum nicht auch Sanskrit, oder römisches Recht
oder Physiologie? Die sociale Frage als Liebestrank, ein origineller Titel für
eine Farce. Guter, unschuldiger Herr Klemm, sollte es nicht für den Zweck
der Anschaffung von Liebhabern viel einfachere und weniger zeitraubende
Mittel geben als das Studium der socialen Frage?
Ein ebenso fanatischer Verehrer der weiblichen Sphäre wie Klemm,
Bogumil Goltz, sagt in einem seiner Werke: »die romanische Frau ist
herrschsüchtig, dünkelhaft, übermüthig, intriguant, mit wenig Spuren
derjenigen Hingebung, Demuth und Bescheidenheit, welche nicht nur das
Wesen der deutschen Frau, sondern der Weiblichkeit überhaupt
ausmachen.«
Nun giebt es aber merkwürdigerweise auf diesem Erdenrund vielmehr
romanische als deutsche Frauen. Und warum soll nun grade die deutsche
Frau das Urbild eines Weibes sein! Ist denn unser Gott gleich dem Jehovah
der Juden, der sich ein kleines Volk erwählte und zu ihm sprach: »Du bist
mein auserwähltes Volk.«
Und wann hat in dieser Angelegenheit der liebe Gott Herrn Bogumil
Goltz zu seinem Vertrauten gemacht? Warum nimmt unser Dichter, in einer
Zeit, wo die Majorität eine so gewaltige Macht ist, von dieser Majorität
nicht die geringste Notiz! Der französische Historiker Michelet, dessen
Seele förmlich von Idealität trieft, Michelet, ein Dichter, der mit seiner
reinen Menschenliebe selbst seine bleichsten Chimären, seine
schwindsüchtigsten Traumbilder wie mit einem Glorienschein verklärt, er
meint, im Gegensatz zu Goltz, daß gerade die Französin das eigentliche
Weib sei, und daß nur sie, sie allein einen Mann wahrhaft und lebenslang
beglücken könne; daneben lobt er auch etwas geringschätzig die Deutsche.
Dergleichen originelle Offenbarungen und widerspruchsvolle
Mannesworte, mit denen wir ganze Bände füllen könnten, zeigen wieder
und wieder wie alles gedruckte Reden der Männer über Frauen nichts ist als
Geschwätz, mitunter aufrichtiges, öfter verlognes, aber immer Geschwätz.
Ueber die wahren Gründe desselben belehrt uns Stuart Mill klar und bündig
indem er sagt: »die große Masse des männlichen Geschlechts kann die Idee
nicht dulden ›with a equal‹ (mit einer gleichberechtigten Persönlichkeit) am
häuslichen Heerde zu sitzen und hier ist das Geheimniß seiner Opposition
gegen das Recht der Frau in Staat und Kirche.« Der Mann sieht sich durch
die modernen Bestrebungen der Frau als Oberhaupt der Familie bedroht.
Die Einigkeit ehelichen Zusammenlebens wird, seiner Meinung nach,
gestört, die Harmonie der Familie aufgelöst, wenn die Gattin eine andere
politische Meinung vertritt als der Mann.
Das Stimmrecht der Frau, sagt er, ist das Grab der glücklichen Ehe.
Frauen stimmen mit den Männern auch in vielen anderen Dingen als in
politischen nicht überein, in ihren religiösen Auffassungen z.B. Warum legt
man ein so großes Gewicht grade auf die Verschiedenheit politischer
Ansichten zwischen Eheleuten?
Wenn ein Ehepaar glücklich sein kann, von dem der eine Theil den
Papst für unfehlbar und der andere den ganzen lieben Gott für einen
Humbug hält (der geistreiche französische Schriftsteller Pelletan sagt:
»würde wohl der muthigste Lieutenant eine Frau heirathen, die nicht zur
Messe geht?«) warum sollten nicht zwei Gatten glücklich mit einander sein,
von denen der eine Bismarck anbetet, der andere die französische
Commune hochschätzt!
Von einem, durch politische Meinungsverschiedenheit gefährdeten
Frieden, dürfte wohl nur da die Rede sein, wo beide Gatten Politiker von
Fach wären, ein Fall, der doch immerhin zu den Ausnahmen gehören
würde. Und übrigens ist es doch auch nicht Sache des Staates, sich um
eheliche Zänkereien zu bekümmern. Wäre das seine Mission, so müßte er
auch den Männern das Billard- und Kartenspielen, das Kneipen und
Courmachen und ähnliche Dinge, die ebenfalls dazu angethan sind, das
Glück der Ehe zu stören, verbieten und er müßte Sorge tragen, für das
übereinstimmende Urtheil der Gatten in Betreff literarischer Productionen,
und dafür, daß s i e nicht etwa für die Meininger Schauspielkunst
schwärme, während e r fanatisch dagegen entbrannt ist u.s.w. u.s.w.
Die Gattin darf nur die Meinung des Gatten haben, das heißt, sie darf
überhaupt keine Meinung haben, denn unsere aufrichtige und wahrhaftige
Meinung hängt nicht von unserm Willen ab und von unserer Liebe für den
Gatten, sondern von einem Denkprocesse, über den wir keine Macht haben,
von unserm Gewissen, das keine Dressur zuläßt.
Nach dieser Auffassung verlieren also die Frauen in der Ehe ihre Seele,
umgekehrt wie in jenem schönen Mährchen, wo Undine erst durch Liebe
und Ehe einer Seele theilhaftig wird.
Es steht geschrieben: Mann und Frau sollen eins sein! Der Sinn aber
dieser heuchlerischen Sentenz ist: das Eine soll der Mann sein und die Frau
hat nur Anspruch auf Existenz als sein Schatten oder seine Karicatur.
Noch einige Worte über die Verhandlungen des letzten Parlaments, das
Frauen-Stimmrecht betreffend, gestatte man mir. Die Hauptsprecher unter
den Gegnern waren Mr. James, Mr. Chaplin, Mr. Leatham und Mr.
Newdegate.
Daß von einer eigentlichen Widerlegung der Argumente unserer
Gesinnungsgenossen wiederum nicht die Rede war, braucht kaum erwähnt
zu werden, denn die Taktik unserer Gegner bleibt stets dieselbe, die Taktik
nämlich, hinter ödem Pathos und rhetorischen Trommelschlägen den
völligen Mangel logischer Beweisführung zu verstecken, und dem
Publikum mit Hülfe einiger Witze, Citate und einigen moralischen
Gewinsels ihre antidiluvianische Weltanschauung für modern zu verkaufen.
Wir wohnen bei Fragen über Frauenangelegenheiten stets dem
merkwürdigen Schauspiel bei, von Frauen streng logische Gründe zu
vernehmen, während die Männer auf einem Meer von Gefühlen, Instinkten
und pietätvoller Gläubigkeit gemächlich und logiklos dahintreiben.
Wieder spielten in ihren Reden Adam und Eva eine Rolle, das
Stimmrecht trat als Schlange auf, die das Paradies der Ehe zerstört und die
Herren Leatham, Chaplin etc. nannten unverfroren ihre Gedanken die
Gedanken Gottes und ihre Gefühle Offenbarungen der Natur.
Herrn Chaplin’s Hauptargument, das mit lauten Cheers begrüßt wurde,
läßt sich zusammenfassen in dem einen Worte: »I n s t i n k t «. Er lehnt das
Stimmrecht der Frauen ab, weil das Parlament nicht verwerfen könne: the
collective wisdom of ages and the instinct of the whole human race. (Die
gesammte Weisheit der Zeitalter und den Instinkt des ganzen
Menschengeschlechts.)
In demselben Sinne äußert sich Mr. James: »When you speak of the
unfitness of women for political life, it is not because their minds are some
what different, it is because their habits and instincts prevent them from
acting in these particular occupations« (weil ihre Gewohnheit und
I n s t i n k t e sie an der aktiven Betheiligung solcher Berufszweige
hindern.)
Der Instinkt, nimmt man gemeiniglich an, finde nur auf niederen
Gebieten seine Anwendung und könne sich nur auf Allgemeines beziehen.
Wir sprechen von einem Instinkt der Selbsterhaltung, von einem solchen
der Fortpflanzung, Mr. Chaplin aber kennt, wie es scheint, noch einen
Special-Instinkt, der sich auf das Stimmrecht der Frauen bezieht.
Aber vielleicht interpretiren wir seinen Gedanken falsch und er hat bei
seinem Ausspruch nur jenen allgemeinen Instinkt im Sinne gehabt, der die
Unterordnung des Weibes unter den Willen des Mannes fordert, und als
dessen Consequenz sich dann die Stimmrechtslosigkeit der Frauen von
selbst ergiebt.
In der That, ein solcher Instinkt mag vorhanden sein. B e i d e n
F r a u e n ? nimmermehr. B e i d e n M ä n n e r n ? möglicherweise. Man
mag annehmen, daß der Trieb der Selbsterhaltung, auf ein geistigeres
Gebiet übertragen, den Trieb nach Freiheit und Macht umfaßt; er würde
dann eins sein mit dem »Kampf um’s Dasein«.
Ich will nun gern glauben, daß die Sorge für ihr eigenes Fortkommen
die Männer instinktmäßig warnt vor der politischen und socialen
Freilassung der Frau, vor ihrer Gleichstellung mit ihnen. Derselbe Instinkt,
der ihnen lehrt, daß gutes Essen besser schmeckt, als schlechtes, er setzt sie
auch davon in Kenntniß, daß herrschen angenehmer und lukrativer ist als
gehorchen.
Aber wie? – auch die Frauen sollten mit diesem Instinkt der
Unterordnung behaftet sein? Und sehen wir denn nicht täglich, wie der
größere Theil von ihnen in der Ehe um die Herrschaft mit dem Manne
ringt? und sind nicht diese Insurrektionsversuche der Frauen ein stehendes
Capital all unserer Romane und Possen?
Wann hätte sich je der Instinkt einer Frau dagegen empört, über einen
oder mehrere Männer oder über ihre sämmtlichen Mitschwestern zu
herrschen?
Sagt doch selbst der leidenschaftlichste Verehrer der Frauen-Sklaverei,
Bogumil Goltz, »die Frau muß den Mann im Garn und in der Macht haben,
wenn ihr ganz wohl zu Muthe sein soll.«
So will Mr. Chaplin denn doch wohl den Instinkt des ganzen
Menschengeschlechts nur gegen die Theilnahme der Frau am politischen
Leben gerichtet wissen.
Wenn wir nur nicht auf jedem Blatt der Geschichte von Frauen läsen,
die begierig nach Einfluß und Macht getrachtet, und die an dieser Macht,
wenn sie ihnen zu Theil geworden, mit zäher Beharrlichkeit festgehalten
hätten.
Oder meint Mr. Chaplin, daß dieser Menschheits-Instinkt nicht gegen
den Privat- oder illegitimen Einfluß der Frau reagire, sondern einzig und
allein gegen die Oeffentlichkeit dieses Einflusses und die legitime
Anerkennung desselben von Seiten der Männer?
Sollte wirklich der liebe Gott den Instinkt mit solchen
Detailfunktionen betraut haben?
Kann man überhaupt bei dergleichen Angelegenheiten von einem
Instinkt sprechen, so wird, wenn wir unseren Sinnen trauen dürfen, Mann
und Weib von demselben Instinkt gleichermaßen beherrscht, von dem Trieb
nach Geltendmachung der eigenen Persönlichkeit, von dem Instinkt nach
einer bevorzugten Stellung in der Gesellschaft. Aber meiner Meinung nach
kommt bei Fragen, wo der höchsten Vernunft allein die Entscheidung
zusteht, der Instinkt gar nicht in Betracht. Denn mit Instinkt könnte sich ja
der Wilde entschuldigen, der seine Mitmenschen so wohlschmeckend
findet, daß er von einer das Menschenfleisch ausschließenden Kochkunst
nichts wissen will. Auf ihren Instinkt könnte sich die orientalische Welt
berufen, in der jeder Mann so und so viel Stück Frauen für seinen Bedarf
consumirt. Was diese Partei der Frauenunterdrückung Instinkt nennt, ist
eben nichts anderes als eine durch langdauernde Gewohnheit erworbene
Gefühls- und Vorstellungsweise.
Gefühle und Vorstellungen aber, die auf Instinkt beruhen, führen leicht
zu Stagnation, zur Intoleranz, zur Fiktion absurder Zustände. Instinkte sind
nimmermehr Faktoren des Fortschritts.
Das Hauptargument des Herrn Newdegate lautet: »We need no women
to teach us our duty. This bill casts an injust reflection upon the conduct
and intentions of Parliament« (wir brauchen keine Frauen, uns unsre Pflicht
zu lehren. Diese Bill wirft ein falsches Licht auf das Verfahren und die
Intentionen des Parlaments).
Wir sprechen dem englischen Herrn durchaus sein Pflichtgefühl nicht
ab, wir meinen aber, daß auch Robespierre seine Pflicht zu thun glaubte –
und er ließ die Aristokraten köpfen. Charlotte Corday glaubte ihre Pflicht zu
thun – und sie stieß den Dolch in Marat’s Brust.
Die Vorgänger des Herrn N. haben zweifellos nach Pflicht und
Gewissen gehandelt, als sie durch das Gesetz die Rechtlosigkeit der Frau in
Bezug auf ihr Eigenthum, ihre Kinder und ihre Person bestätigten. Herr N.
weist voll stolzer Würde jede Mahnung an seine Pflicht als überflüssig ab.
Diese Abweisung aber gilt doch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur den
Frauenangelegenheiten, sondern sie wird sich beziehen auf Jegliches, was
ihm seinen Mitbürgern gegenüber zu thun obliegt. Der Herr N. braucht
demzufolge niemals an seine Pflicht gemahnt zu werden, und ebenso wenig
wie Herr N. einer Mahnung bedurfte, bedarf ihrer Mr. Smith oder Mr.
Clarke und wie alle die Herren heißen mögen, die im Parlament sitzen und
seit Generationen darin gesessen haben. Sie alle, alle brauchten nie an ihre
Pflicht gemahnt zu werden, und darum hat es niemals Unterdrückte
gegeben, nie unerhörte Anmaßung herrschender Parteien, nie
Vergewaltigungen über die der Menschen Herz in Entrüstung entbrannt ist.
In der That, diese Herren beanspruchen nichts weniger als Unfehlbarkeit.
Von dem Einzelnen läßt sich mit Fug und Recht nicht mehr fordern, als
daß er nach seinem Gewissen handle. Und Mr. Newdegate handelt
rechtschaffen, wenn er energisch jeder Emancipation der Frauen auf irgend
einem Gebiet entgegentritt, denn er handelt nach seiner Ueberzeugung. Man
kann aber sehr gewissenhaft verfahren und doch ein verwerfliches Prinzip
vertreten, besonders wenn man ein etwas beschränkter Kopf ist; der
Einzelne kann seine Pflicht thun und dabei das Gewissen der Menschheit,
die ewigen und heiligen Principien der Liebe und Gerechtigkeit tödtlich
verletzen. Nicht an das Pflichtgefühl eines Mr. Newdegate oder Mr.
Leatham wenden sich die Frauen mit ihren Rechtsforderungen, sondern an
die höchste Vernunft der Intelligentesten und an die reinste Menschenliebe
der Besten.
»Wir brauchen die Frauen nicht, um uns unsre Pflichten zu lehren,«
wirft Mr. Newdegate verächtlich hin. Von diesen Frauen aber sagt sein
Gesinnungsgenosse, Mr. Leatham, daß sie das reinere und höhere
Geschlecht seien. Wäre es denn nun so sehr unnatürlich, wenn das höhere
und reinere Geschlecht das niedrigere und unreinere auf seine Pflichten
aufmerksamer machte, anstatt des umgekehrten Falles, der in der
hergebrachten Ordnung der Dinge die Regel ist?
Mr. Leatham will die Frau vom politischen Leben fern gehalten
wissen, weil ihr Beruf die Linderung des menschlichen Elends sei. »It is in
this field that the best women in all ages have been able to satisfy the
loftiest ambition and to raise themselves together with their sex to a
pinnacle of greatness which the best men have envied in vain.« (Auf diesem
Gebiet sind die besten Frauen aller Zeitalter im Stande gewesen, den
höchsten Ehrgeiz zu befriedigen und sich selbst mit ihrem Geschlecht zu
einem Gipfel der Größe zu erheben, welche die besten Männer vergebens
beneidet haben.)
Die barmherzige Schwester wird von den Männern beneidet,
vergebens beneidet. Seltsam – daß die Männer dem höchsten Ehrgeiz des
Weibes immer ein solches Terrain anweisen, wo der Lohn der That im
eignen Bewußtsein ruht oder im Himmel ausgezahlt wird, und wo keinerlei
materielle Entschädigung die Glorie ihres reinen Thuns befleckt. Arme
Männer! Sie müssen Geld und Ehre, Ansehn und Macht, Champagner und
Wettrennen und alles, was Lebensfreude heißt, genießen, verschlossen aber
bleibt ihnen die höchste Seligkeit barmherzigen Thuns und vergebens
spannen sie alle ihre Kräfte an, um jenen Gipfel der Erhabenheit zu
erklettern, auf dem das Weib, an den Krankenbetten der Armen und
Elenden, der Ansteckung trotzen, Gebete murmeln und sich des Röchelns
der Sterbenden erfreuen darf. Hochbegnadetes Weib! Beklagenswerther
Mann!
Mr. James schließt sich dem Vorredner an und hebt hervor, daß z.B.
Miß Nightingale niemals das geworden wäre, was sie gewesen ist, wenn sie
am politischen Leben Theil genommen hätte.
In England findet alle sieben Jahr einmal eine Parlamentswahl statt.
Unsre Gegner schreiben also dieser alle sieben Jahr einmal stattfindenden
Stimmabgabe eine medusenhafte Kraft zu, vor der alles, was nicht Politik
heißt, in der Seele des Weibes erstarren und ersterben muß.
Daß solche Naivetäten gesprochen und gedruckt werden können! Ich
kann sie mir nur erklären durch eine kleine Verwirrung in den Köpfen der
betreffenden Herren. Sie verwechseln nämlich wahrscheinlich jene
allgemeine politische Theilnahme und jenes Verständniß für das Interesse
des Landes und Volkes, das jedem Bürger und jeder Bürgerin inne wohnen
müßte, mit der Politik als Fachwissenschaft, und in jeder Frau, die alle
sieben Jahr einmal ihre Stimme abgiebt, sehen sie eine ehrgeizige Seele, die
nach den Lorbeern eines Pitt oder Fox ringt und anstatt in Liebe, in Politik
aufgeht.
Die Argumentationsweise unsrer Gegner ist scharfsinnig. Ich erlaube
mir, mit folgendem kleinen Beispiel aufzuwarten:
Mr. Leatham sagt: »Nor is it any argument to say that there have been
women whose political capacity has been equal to that of any man … What
should we think of the logik of the logician who argued that because there
have been men the equals of any women in the management of children, or
of the ›batterie de cuisine,‹ there fore the nursery and the kitchen is the
proper field for the exercise of masculine energy?« (Das ist kein Argument
für Bewilligung des Frauenstimmrechts, daß es Frauen gegeben hat, deren
politische Fähigkeiten denen irgend eines Mannes gleich waren. … Was
würden wir von der Logik eines Logikers denken, welcher behaupten
wollte, weil es Männer gegeben habe, die es irgend welchen Frauen in der
Kinderpflege und in der Kocherei gleich gethan, so müsse Kinderpflege und
Küche das eigentliche Feld für die Bethätigung männlicher Energie sein?)
Gewiß, das Beispiel des kühnen englischen Logikers würde passen,
wenn die Frauen behauptet hätten, weil einige unter ihnen Politikerinnen
von Bedeutung gewesen, so bestände das ganze Geschlecht aus gebornen
Fachpolitikerinnen.
Das, was einzig und allein aus den Thatsachen, daß Frauen mit Erfolg
Politik und Männer mit Erfolg Kochkunst getrieben haben, folgt, ist die
Erkenntniß, daß die Natur keinen Antheil hat an einem Gesetz für die
Frauen: »Du sollst nicht Politik treiben,« ebenso wenig wie sie ein Gebot
für die Männer erließ: »Du sollst nicht kochen.«
Ein Schluß, so einfach, daß jedes zehnjährige kleine Mädchen, sie
müßte denn eine Tochter des Mr. Leatham sein, ihn zu ziehen im Stande ist.
In welcher loyalen und biedern Weise unsere Gegner in ihren
Berichten über Verhandlungen, die Frauenangelegenheiten betreffen, zu
Werke gehen, davon giebt ein Referat über die bezügliche englische
Parlamentssitzung in der Vossischen Zeitung (vom 11. April 1875) Zeugniß.
Es heißt darin: »Eine ernste Bedeutung hat, wie gesagt, die Bewegung in
England nicht, zumal da die an der Spitze stehenden Agitatorinnen nicht
viel Achtung gebieten. Mr. Leatham nannte sie am Mittwoch eine Handvoll
Frauen, welche weder die glücklichsten noch die reizvollsten ihres
Geschlechtes seien.«
Daß Mr. Leatham (übrigens war es nicht Mr. Leatham, sondern Mr.
Chaplin, der die Aeußerung that) diese Damen nicht reizvoll findet
(übrigens sagte er nicht reizvoll, sondern »the most favoured« die
b e g ü n s t i g s t e n ) ist augenscheinlich der einzige Grund, der diese
Unglücklichen der Achtung des fremden Herrn von der Vossischen Zeitung
beraubt.
Ich will dem Herrn recht geben in seiner Mißachtung, wenn er
nachzuweisen im Stande ist, daß unter diesen Agitatorinnen sich solche
befinden, die unter dem Deckmantel der Anonymität den Ruf und Namen
ihrer Mitmenschen angetastet haben ohne Grund und ohne Kenntniß in
gewissenloser Willkür. Bis dahin aber erlaube ich mir, das Privat- und
öffentliche Leben dieser Frauen (und zwar auf Grund zuverlässiger
Quellen) für tadellos zu halten. Ich werde mir erlauben, nach wie vor zu
einer Miß Nightingale, zu einer George Elliot, Miß Fry, Miß Martineau mit
Verehrung aufzublicken. Frauen wie die Counteß v. Buchan, Lady
Mountcashel, Vicounteß Comberno, Lady Helen Stewart, Miß Canning, die
sich in England der höchsten Achtung erfreuen, haben Petitionen für das
Frauenstimmrecht unterzeichnet.
Aber vielleicht ist dieser Angriff auf den guten Ruf der
Verfechterinnen des Stimmrechts nur eine Spiegelfechterei, ein politischer
Kniff, und der Berichterstatter will damit dem zarten Geschlecht ad oculos
demonstriren, was es zu gewärtigen hat, wenn es aus dem Kreise des
Privatlebens hinaustritt.
Was aber soll man sagen zu der unwürdigen Verdächtigung Disraelis,
(er gab seine Stimme für die Frauen ab) deren sich derselbe Berichterstatter
in der Vossischen Zeitung schuldig macht, indem er uns den Minister
darstellt, als habe er die Freiheit seiner Meinung verkauft für das Geld, das
seine Frau ihm zugebracht und um der Verhätschelung willen, die ihm von
ältlichen Damen von jeher zu Theil geworden, und der Referent fügt noch
hinzu, daß mehr als eine dieser Damen ihn freigebig in ihrem Testament
bedacht habe.
Die ganze Abstimmung im englischen Parlament erklärt dieser Herr
für einen galanten Scherz. Wie kommt der Herr dazu, ernste englische
Staatsmänner zu bezüchtigen, das Parlament für ein Lokal zur Ablagerung
ihrer Privatscherze angesehen zu haben, obwohl einer der eifrigsten Gegner
der Frauen ausdrücklich erklärt (Mr. Chaplin): »I am no longer prepared to
deny that it is a serious question and one which deserves the anxious and
careful attention of this house.« (Ich bin nicht länger geneigt, zu leugnen,
daß es eine ernste Frage ist, welche die peinlichste und sorgsame
Aufmerksamkeit des Hauses erfordert.) Wahrscheinlich ist der
Berichterstatter zu seiner Ansicht durch die Wahrnehmung gelangt, daß bei
dergleichen Verhandlungen von den Gegnern der Frauenfreiheit stets jene
allbekannten Pöbelwitze über Frauen gerissen werden, die bei unsern
Possenaufführungen dem Publikum so unendliches Vergnügen bereiten.
Noch eine besonders feine Bemerkung des Referenten wollen wir nicht
übergehen. Er giebt zu, daß die Zahl der unverheiratheten Frauen in
England von Jahr zu Jahr steige. Die Schuld dieses Altjungferthums aber
trägt seiner Meinung nach die weibliche Erziehung in den höheren Ständen,
welche so unnatürlich ist, daß sie dem Manne den Gedanken an das
Heirathen verleidet. »Die jungen Damen kommen aus ihren vornehmen
Erziehungsinstituten mit allen accomplishments, wie das in England heißt, –
sie haben Reiten, Jagen, Singen, Tanzen, Malen, distingnirten Anstand,
Wissenschaften, Lateinisch, Griechisch u.s.w. und hundert andere Dinge
programmmäßig gelernt.«
Sonderbar! Höchst befremdlich! Diese a r m e n Mädchen – (denn arm
müssen sie sein, weil reiche Mädchen, die Natur mag sie bösartig
geschaffen haben oder häßlich wie die Nacht, sie mögen griechisch
sprechen wie Wasser, oder deutscher, englischer, afrikanischer oder
australischer Nationalität sein, stets einen Mann bekommen, zu jeder
Stunde, an jedem Ort und in jedem Alter –) woher, sage ich, nehmen diese
a r m e n Mädchen das Geld, sich in vornehmen englischen Instituten
erziehen zu lassen, was bekanntlich enorm theuer ist; woher nehmen sie das
Geld sich Reitpferde zu halten und Wälder zu pachten oder zu kaufen, um
darin zu jagen! Höchst eigenthümlich! Vielleicht ist der Berichterstatter der
Ansicht, daß die verwerflichen, an der Spitze der Agitation stehenden
Emancipirten diesen Mädchen das Geld zu ihrer vornehmen, Männer
abschreckenden Erziehung vorstrecken, um sie dann desto sicherer für ihre
Emancipationsbande anwerben zu können.
Diese Vossische Zeitung scheint indessen nicht immer ihrer eigenen
Meinung zu sein. Während sie hier das Ledigbleiben der Mädchen als eine
Calamität bezeichnet, schlendert sie an einer andern Stelle der
Frauenemancipation den Vorwurf in’s Gesicht, daß sie das Heirathen
befördere. Glaubt man mir etwa nicht? In der ersten Septemberwoche 1875
war in der Vossischen Zeitung wörtlich Folgendes zu lesen: »In Wiener
Blättern zeigen Herr G. Port, Beamter der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn,
und Frau die Verlobung ihrer Tochter, der studiosa philosophiae, Frl.
Carolina Port mit dem Dr. phil. Arnold Dodel, Docenten an der Universität
und am Polytechnicum in Zürich und Verfasser des jüngst bei Brockhaus
erschienenen Werkes ›Neuere Schöpfungsgeschichte‹ an. D a s kommt
davon, wenn man die Töchter nach Zürich studiren schickt.« –
I n D e u t s c h l a n d gibt es meines Wissens keine einzige Zeitung,
die für das Stimmrecht der Frauen einzutreten bereit wäre. Eine große Zahl
der bedeutensten Zeitungen Englands dagegen haben sich zu Gunsten des
Frauenstimmrechts ausgesprochen. Wir nennen unter andern: Die Times,
Daily News, Examiner, Daily Telegraph, Echo, Globe und andere mehr.
Sollte jemand die Complicität der grundsoliden Times mit derartigen
revolutionären Bestrebungen bezweifeln, so sei hier ein Satz aus derselben
vom 23. Juni 1873 angeführt. Er lautet: »Still it must be considered, that a
certain number of women already are, and that an increasing number will
be on the whole better qualified to choose a candidate for Parliament than
a considerable portion of male electors.« (doch ist in Betracht zu ziehen,
daß schon jetzt eine gewisse Anzahl von Frauen qualificirt ist und in
Zukunft eine immer wachsende Anzahl besser qualificirt sein wird, einen
Candidaten in’s Parlament zu wählen, als ein beträchtlicher Theil der
männlichen Wähler.)
Wir haben einige Hauptgründe der Männer gegen das Stimmrecht der
Frauen erörtert, wenden wir uns jetzt einigen Argumenten zu, auf welche
die Frauen ihre politischen Ansprüche stützen.
1. D i e F r a u e n f o r d e r n d a s S t i m m r e c h t a l s e i n
i h n e n n a t ü r l i c h z u k o m m e n d e s R e c h t .
2. S i e f o r d e r n e s a l s e i n e s i t t l i c h e
N o t h w e n d i g k e i t , a l s e i n M i t t e l z u r Ve r e d e l u n g
i h r e r s e l b s t u n d d e s M e n s c h e n g e s c h l e c h t s .
Die unmittelbaren, praktischen Folgen des Stimmrechts sind vielleicht
nicht die wichtigsten. Die Hauptsache aber ist dies: die Gewährung des
Stimmrechts ist der Schritt über den Rubikon. Erst mit dem Stimmrecht der
Frauen beginnt die Agitation für jene großartigen Reformen, die das Ziel
unserer Bestrebungen sind. Die Theilnahme am politischen Leben macht
alle anderen Fragen zu offenen.
D i e F r a u e n f o r d e r n d a s S t i m m r e c h t a l s i h r
R e c h t . Warum soll ich erst beweisen, daß ich ein Recht dazu habe? Ich
bin ein Mensch, ich denke, ich fühle, ich bin Bürgerin des Staats, ich gehöre
nicht zur Kaste der Verbrecher, ich lebe nicht von Almosen, das sind die
Beweise, die ich für meinen Anspruch beizubringen habe. Der Mann bedarf,
um das Stimmrecht zu üben, eines bestimmten Wohnsitzes, eines
bestimmten Alters, eines Besitzes, warum braucht die Frau noch mehr?
Warum ist die Frau gleichgestellt Idioten und Verbrechern? nein, nicht den
Verbrechern. Der Verbrecher wird nur zeitweise seiner politischen Rechte
beraubt, nur die Frau und der Idiot gehören in dieselbe politische Kategorie.
Die Gesellschaft hat keine Befugniß, mich meines natürlichen
politischen Rechts zu berauben, es sei denn, daß dieses Recht sich als
unvereinbar erwiese mit der Wohlfahrt des Staatslebens. Den Beweis dieses
Antagonismus zwischen Staatsleben und Frauenrechten haben wir zu
fordern. Man wird uns darauf warten lassen bis zum jüngsten Tag und sich
inzwischen auf das Gottesgericht berufen, welches die Frau durch den
Mangel eines Bartes als unpolitisches Wesen gekennzeichnet hat.
Die Voraussetzung, daß eine Menschenklasse, welche die Lasten der
Bürgerschaft trägt, kein Recht habe bestimmend auf diese Lasten
einzuwirken, die Voraussetzung, daß eine Menschenklasse Gesetzen
unterworfen sein soll, an deren Abfassung sie keinen Antheil gehabt, hat auf
die Dauer nur für einen despotischen Staat Sinn und Möglichkeit. Die
Zulassung eines solchen Prinzips ist Tyrannei in allen Sprachen der Welt
und für jedes Geschlecht, für den Mann sowohl wie für die Frau.
Der Anspruch politischer Gleichheit der Geschlechter in der Kammer
und auf der Tribüne erscheint den Männern als ein sittlicher Frevel und
setzt sie der Gefahr eines Lachkrampfes aus. E i n e politische Gleichheit
aber erkennen sie bereitwillig an: d i e G l e i c h h e i t v o r d e m
S c h a f f o t . Warum lachten Sie nicht, meine Herren, als Marie Antoinette’s
und Madame Roland’s Haupt unter der Guillotine fiel?
»In einem Staate, sagt Frau v. Stael, wo man einer Frau im Interesse
des Staates den Hals abschneidet, müßte sie doch wenigstens wissen
warum?« Die Männer antworten auf dergleichen naseweise Fragen niemals.
Warum sollten sie auch? Die Stimmen der Besitz-und Machtlosen
verschlingt die Welle des großen Lebensstroms – echolos. Erst wenn die
Frauen das Stimmrecht erlangt haben, wird ihr Wille, ihr Glück und ihre
Meinung in die Wagschale fallen an den Stätten, wo man die Geschicke der
Klassen und Nationen abwägt.
Aus ihrer Macht über die Frauen leiten die Männer ihre Rechte den
Frauen gegenüber her. Die Thatsache der Herrschaft ist aber kein Recht.
Gesetzlich bestimmen sie alle die Maßregeln, Gebräuche und Ordnungen,
die zur Unterdrückung des weiblichen Geschlechts dienen und nennen diese
Arrangements dann einen Rechtszustand. Das Unrecht wird aber nicht
geringer, wenn ein Gesetz es sanktionirt hat, die Unterdrückung nicht
weniger nichtswürdig, sondern nur um so furchtbarer, wenn sie einen
universellen, einen weltgeschichtlichen Charakter trägt. Es giebt kein Recht
des Unrechtes oder sollte doch kein’s geben. So lange es heißt: der Mann
w i l l und die Frau s o l l , leben wir nicht in einem Rechtssondern in einem
Gewaltstaat.
Und so lange der Mann unverantwortlicher Gesetzgeber für die Frau
ist, werden im wesentlichen die Zustände bleiben wie sie sind. Was sollen
uns auch Modificationen, Milderungen und wohlwollende
Berücksichtigungen, wo das Princip ein lasterhaftes ist, das Princip der
Rechtlosigkeit der Frau vor dem Gesetz.
Die Frauen wollen keine Gnadenbeweise und Privilegien, sie betteln
nicht um Wohlthaten und Almosen. Sie fordern Gerechtigkeit.
Jede Frau, die man Gesetzen unterwirft, die andere ohne ihre
Mitwirkung gemacht haben, ist in ihrem Recht, wenn sie die Steuern
verweigert. Und in der That sind bereits in England und Amerika Frauen
mit der Weigerung, die Steuern zu zahlen, vorgegangen. Ein Brief einiger
dieser energischen Vorkämpferinnen an die Redaktion einer englischen
Frauenzeitung lautet: »Madame, wir würden Ihnen verpflichtet sein, wenn
Sie durch Ihr Journal zur Kenntniß brächten, daß wir die Steuern verweigert
haben als einen Protest gegen die Pflicht des Steuerzahlens ohne das Recht
der Vertretung, und daß es unsere Absicht ist, diesen Protest im nächsten
Jahre zu erneuern. Auf diese Weise glauben wir die Ungerechtigkeit, die die
Frau vom Staatsleben ausschließt, auf’s klarste und zwingendste vor die
öffentliche Meinung zu bringen. Wir, Besitzerinnen und Eigenthümerinnen,
wollen uns einer so offenbaren Ungerechtigkeit mit unserm Willen nicht
unterwerfen, und wir protestiren dagegen praktisch, energisch, öffentlich
und friedlich zugleich. Und wir glauben, wenn andere Eigenthümerinnen
den Muth hätten sich uns anzuschließen, so würde die Wirkung dieser
Kundgebung auf die öffentliche Meinung eine sehr große sein« (folgen die
Unterschriften mehrerer Frauen). Auch in Amerika, in St. Louis haben
Frauen die Steuern verweigert, weil Steuerzahlung ohne Repräsentation
offener Despotismus sei. Die Frauen fordern das Stimmrecht, weil sie der
Unterdrückung, der Heuchelei, der Erniedrigung müde sind, sie fordern es,
weil sie ein Recht haben, daß ihre Stimme gehört werde bei der Abfassung
von Gesetzen, welche ihre sociale Stellung und ihre individuellen Rechte
betreffen. Eine jede Klasse hat ihr bestimmtes Gepräge, weiß besser in
ihren eigenen Verhältnissen Bescheid als diejenigen, welche diesen
Verhältnissen nicht unterworfen sind. Die Männer, sagt die Gesellschaft,
repräsentiren die Frauen. Wann übertrug die Frau dem Manne das Mandat?
Wann legte er ihr Rechenschaft von seinen Beschlüssen ab? Weder das eine
noch das andere ist jemals geschehen. Wenn die Frauen nicht einverstanden
sind mit dieser Vertretung, so ist eine Behauptung wie die angeführte eine
beleidigende sociale Improvisation der Männer, ein Hohn in’s Antlitz der
realen Verhältnisse. Genau mit demselben Recht kann der absolute König
sagen, er repräsentire sein Volk, oder der Sklavenhalter, er repräsentire
seine Sklaven. Es ist ein altes Argument, daß die Arbeiter durch ihre
Arbeitgeber zu repräsentiren seien, das Argument hat aber die Arbeiter nicht
überzeugt, und mit Energie haben sie diese Vertretung zurückgewiesen.
Und die Frauen sollten sie acceptiren? Nimmermehr!
Die Frauen verlangen das Stimmrecht, weil jede Klasse, die am
politischen Leben unbetheiligt ist, unterdrückt wird; die Betheiligung am
politischen Leben dagegen nothwendig im Laufe der Zeit die Gleichheit vor
dem Gesetze zur Folge haben muß. Die Klassen, die das Stimmrecht nicht
üben dürfen, sind in der Gewalt der andern Klassen, die es üben. Dieses
Princip ist stets so einstimmig von allen liberalen Parteien anerkannt
worden, daß die Verleugnung desselben, den Frauen gegenüber, schier
unbegreiflich ist.
Bei den Hinduhs wurde der Ehebruch auf das grausamste bestraft,
doch änderten sich die Bestrafungen je nach der Kaste der Verbrecher.
Wer hatte diese Gesetze gemacht?
Die Braminen.
Und welche Strafe traf die Braminen, die Ehebruch begingen?
Der – Verlust ihrer Haare.
In der That, der Besuch eines »Salon pour la coupe des cheveux«
scheint eine Strafe, die nicht in Betracht kommt gegenüber dem lebendig
Schinden und Braten, dem andere Klassen für dasselbe Verbrechen
unterworfen wurden.
In der Vossischen Zeitung war vor einigen Wochen zu lesen, daß die
Verwendung weiblicher Arbeitskräfte in der Telegraphie sich gut bewährt
habe, indem einmal der Telegraphen-Verwaltung auf diese Weise billigere
Arbeitskräfte zugeführt werden. …. Nun wir wünschen der Telegraphen-
Verwaltung Glück zu diesem edel gesparten Gelde. Wahrscheinlich greift
das Telegraphiren die Männlein mehr an als die Frauen, und aus Mitleid
stärkt und tröstet man diese Schwachen durch ein höheres Gehalt.
Glaubt man im Ernst, daß man an der wahlberechtigten Frau jene
gemeine und schmachvolle Ungerechtigkeit begehen würde, ihr dieselbe
gleich gut geleistete Arbeit geringer zu bezahlen als dem Mann? Es mag
paradox klingen und ist doch vollkommen wahr: Die Arbeit der Frau wird
deshalb schlechter bezahlt als die des Mannes, weil sie das Stimmrecht
nicht hat.
Entweder du nimmst den Lohn, den wir dir bieten, oder du hast dich
aus unserm Berufskreis zu entfernen, denn, merk‘ es wohl, nur unsere Güte
gestattet dir den Eintritt, nicht dein Recht.
Ja wohl – anstatt gerecht zu sein, ist man mitunter gütig gegen die Frau
– mitunter – wo es sich aber um so reelle Güter wie Geld handelt, zieht man
in der Regel die Ungerechtigkeit und einen Abzug am Gehalt vor.
Man beraubt die Frau des Stimmrechts, weil es ihrem Geschlecht nicht
zukomme. Mit demselben Recht könnte man ihr das Geld nehmen, weil
Geldbesitz den physischen Eigenschaften des Weibes widerspreche, man
kann ihr den Unterricht verweigern unter dem Vorwand, daß Bildung die
Weiblichkeit untergrabe. Und in der That, man hat es gethan, vollständig in
vielen, theilweis in manchen Ländern.
Der Mangel des Stimmrechts bedeutet für die Frau: du sollst kein
Eigenthum haben, keine Erziehung, kein Recht an den Kindern, dich darf
der Mann, der Starke züchtigen, dich stößt die Gesellschaft als Wittwe mit
deinen unversorgten Kindern, hülflos wie Hagar in die Wüste des Elends.
Frauen, so lange sie keine Macht haben, sind als Oppositionselemente
indifferent.
»Du sollst nicht erwerben,« spricht der Staat, so lange die Männer die
Concurrenz der Frauen fürchten. »Erwirb,« spricht dasselbe starke
Geschlecht von dem Augenblick an, wo es fürchten muß, daß ihm die
unversorgte Wittwe zur Last falle. Fürwahr, der Staat ist klug und weise.
Nach den Grundsätzen der Demokratie ist, was für eine Königin recht
ist, auch recht für die einfachste Bürgerfrau. Entweder ist eine regierende
Königin eine Fastnachtsidee, ein burlesker Einfall, und jeder Engländer, der
seiner Königin gehuldigt und ihr den Eid der Treue geschworen, ist ein Narr
und ein Uebelthäter an den Naturgesetzen, oder natürliches, politisches
Recht besitzt eine jede Frau. Wenn ein Weib befähigt ist die höchste aller
politischen Stellungen einzunehmen, mit welcher Autorität verweigert man
ihr die geringeren?
Aber nein, du darfst nicht wählen und wenn du zu den edelsten und
reinsten der Menschen gehörst, aber der trunkene Lastträger, er giebt seine
Stimme für den Vertreter seiner Rechte ab. Nein, du darfst nicht wählen,
und wenn d u alle Weisheit und alle Erkenntniß der Welt besäßest; aber der
verdummte Bauer, dessen Erkenntnißvermögen nicht über die Scholle
Ackers reicht, die er pflügt, er hat bestimmend einzuwirken auf die Gesetze,
die die Existenz der Frau bedingen.
Wer darf behaupten, daß ein Gesetz, welches die weiseste und
tugendhafteste Frau eines Rechts beraubt, das sie dem versoffenen
Landstreicher gewährt, gut und gerecht ist! Die Männer behaupten es. Gott
stärke ihre Denkkraft!
Die Gewohnheit, die lange Dauer der Unterwerfung hat die Meinung
von ihrem Recht bei den Männern so festgewurzelt, daß sie sich der
Thatsache der Unterdrückung, die sie üben, gar nicht bewußt werden,
ebensowenig wie die Mehrzahl der Frauen über ihre legale Sklaverei zur
Klarheit gelangt.
Denn die Frau ist nicht nur äußerlich unterdrückt, es tritt noch die
innere geistige Knechtung hinzu. Ihre ganze Denk- und Gefühlsweise wird
durch die Erziehung abgegrenzt und fixirt. Alle diejenigen Begriffe,
Anschauungen und Vorstellungen, die mit ihrer socialen Lage
übereinstimmen, werden ihr eigebracht, während man alle Erkenntnisse und
Einsichten, die sich den thatsächlichen Zuständen feindlich erweisen
könnten, ihr vorenthält.
Und so groß ist die Macht der Erziehung und Gewohnheit, daß selbst
in Angelegenheiten, zu deren Beurtheilung weder wissenschaftliche
Erkenntnisse, noch besondere Verstandeskräfte erforderlich sind, – in
Angelegenheiten, wo die Natur eine ausreichende Lehrmeisterin ist, die
widernatürlichste und lasterhafteste Gewöhnung den Sieg über das stärkste
Naturgefühl davonträgt. Giebt es z.B. ein stärkeres Naturgefühl als
dasjenige, welches das Weib lehrt, ihre Person nur d e m Manne
hinzugeben, den es liebt? Und empört sich nicht die Natur jedes besseren
Weibes überall, wo eine solche Hingabe ohne Liebe stattfindet?
Trotzdem ist das Weib von Alters her wie eine Waare an den
Meistbietenden verhandelt worden, und es hat diesen Handel als ein von der
Vorsehung ihr bestimmtes Geschick willig hingenommen.
Und derselbe Handel und dieselbe Willfährigkeit der Frau findet noch
heut, wenn auch in milderer Form und mehr oder weniger verdeckt, statt.
A u g u s t e C o m t e hat in seinem »Cursus der positiven
Philosophie« nachgewiesen die Zusammengehörigkeit einer Denkweise und
eines politischen Zustandes als Nothwendigkeit und als geschichtliche
Thatsache. Daß die Frauen noch Unfreie und Leibeigene sind, ist ein
Zeichen, daß die Denkweise unseres Jahrhunderts noch bedrückt wird vom
Alp des Mittelalters und versetzt ist mit despotischen Gelüsten.
L a s a l l e sagt in einer seiner Broschüren: »Der vierte Stand, in
dessen Herzfalten kein Keim einer neuen Bevorrechtigung mehr enthalten
ist, ist eben deshalb gleichbedeutend mit dem ganzen Menschengeschlecht.
Seine Freiheit ist die Freiheit der Menschheit selbst, seine Herrschaft ist die
Herrschaft Aller.«
Ja wohl – Aller – mit Ausnahme der größeren Hälfte des
Menschengeschlechts. Der seiner Zeit hochgeschätzte englische Bischof
H o r s l e y meinte noch im Jahr 1795: er wisse nicht, was die Masse des
Volks in irgend einem Lande mit den Gesetzen weiter zu thun habe, als
ihnen zu gehorchen. Dieser Satz ist noch heut lebendig in Kopf und Herzen
der menschlichen Gesellschaft; denn, ob ich statt Masse des Volks und
Arbeiter setze: Frau oder Neger oder Sudra, der Grundbegriff dieser
tiefsinnigen Sentenz ist derselbe: Unbedingte Unterthänigkeit der einen
Klasse unter die andere. Die Logik der Politik ist absolut. Entweder ist das
Volk souverain und mithin auch die Frauen, oder Unterthanen eines Herrn
und Königs sind wir alle. Wir können nur zurück zur Despotie, oder
vorwärts zum rein demokratischen Staat, wo der Grundsatz zur Geltung
kommen muß, daß die Frauen als Bestandtheile des souverainen Volks
unantastbaren Anspruch haben auf völlige Gleichheit der bürgerlichen und
socialen Rechte.
Ich erkenne Nichts an, was nicht Andere auch in mir anerkennen. Es
giebt keine Freiheit der Männer, wenn es nicht eine Freiheit der Frauen
giebt. Wenn eine Frau ihren Willen nicht zur Geltung bringen darf, warum
soll es der Mann dürfen. Hat jede Frau gesetzmäßig einen Tyrannen, so läßt
mich d i e Tyrannei kalt, die Männer von ihres gleichen erfahren. Einen
Tyrannen für den andern.
Und warum ertragen die Frauen so geduldig den Mangel des
natürlichsten aller Rechte?
Sehr einfach: Sie müssen; denn ihnen fehlt die Macht, sich diese
Rechte zu erzwingen.
Was die Frage des Frauenstimmrechts so schwierig macht, ist ihre
ungeheure Einfachheit. Die Gesellschaft sagt: die Frauen sind
Staatsangehörige, mit Kopf und Herz begabt wie der Mann, sie haben neben
den allgemeinen menschlichen Interessen bestimmte Interessen ihres
Geschlechts wahrzunehmen, sie bedürfen wie die Männer eines Maßes von
Freiheiten, um ihres Lebens froh zu werden u.s.w. Wären diese
Qualificationen hinreichend für ihren Anspruch auf politische Rechte, so
raisonnirt die Gesellschaft weiter, so würden sie sich längst im Besitz dieser
Rechte befinden. Daß sie derselben nicht theilhaftig sind, ist ein Beweis,
daß sie ihnen von Natur- und Gotteswegen nicht zukommen. Eine
Ungerechtigkeit kann hier nicht vorliegen, sie wäre zu schreiend und ihre
Fortsetzung, Jahrhunderte hindurch, unmöglich.
Es muß so sein, weil es so ist und stets so war – ist die Rechtfertigung
letzter Instanz jedes religiösen Glaubens und jedes socialen Aberglaubens.
Und mit dieser starken Logik fährt man fort, die bestehende Ordnung der
Dinge zu rechtfertigen, ohne zu beweisen, daß die Resultate ersprießlich
sind.
K a n t schrieb einmal: »ich mußte das Wissen aufheben, um zum
Glauben Platz zu bekommen.« So in der Frauenfrage muß ein jeglicher den
Verstand verleugnen, damit die Gefühle sich breit machen können, denn
verstandesgemäß kann die Ausschließung der Frauen vom politischen
Leben nimmermehr begriffen werden. Sie wird und kann niemals etwas
anders sein, als ein Glaubensartikel.
Unter den Quäkern in Amerika ist niemals die Rede von Frauenrechten
gewesen. Sie verstanden sich von selbst, es waren einfach Menschenrechte.
2 ) D i e F r a u f o r d e r t d a s S t i m m r e c h t u m d e r
s i t t l i c h e n F o l g e n w i l l e n .
Ebenso sehr als die politischen sind die sittlichen Folgen des
Stimmrechts in Betracht zu ziehen.
Der Frauen Theilnahme am politischen Leben bedeutet Erhöhung des
geistigen Niveau’s der Frau überhaupt, sie bedeutet ihre geistige und
materielle Selbstständigkeit.
Je enger der Kreis ist, auf den sich ein Mensch mit seiner Thätigkeit
angewiesen sieht, je unbedeutender die Interessen, denen er sein Leben zu
widmen gezwungen wird, je dürftiger wird sein Geistesleben sich gestalten.
Wenn man den menschlichen Körper in seiner Kindheit in ein bestimmtes
Futteral zwängte, so würde er nur insoweit wachsen, als der Umfang des
Futterals es ihm gestattet, und der Körper, der sich nicht entwickeln kann,
müßte verkrüppeln. Mit der menschlichen Intelligenz verhält es sich
ähnlich. Wo durch autoritative Richtung die befriedigende Ausübung der
Fähigkeiten unterdrückt wird, da kann von keinem naturgemäßen
Wachsthum der Individualität die Rede sein. Aber nicht nur die Abnahme
intellektueller Energie und eine traurige Monotonie der Situationen und
Geistesrichtungen wird das Resultat einer solchen Absperrung sein, sondern
auch eine Schwächung des moralischen Charakters ist dabei fast immer
unausbleiblich.
Eitelkeit und Ehrgeiz gehören zu den Haupttrieben der menschlichen
Natur, sie sind oder scheinen wenigstens unausrottbar. Es gilt also, sie in ihr
richtiges Bett zu lenken. Bei dem Manne decken sich oder dürfen sich
wenigstens decken die Befriedigung der Eitelkeit keit und des Ehrgeizes
und die edelsten Bestrebungen, die tüchtigsten Leistungen für den
Fortschritt und die Wohlfahrt der menschlichen Gesellschaft.
Nicht ward den Frauen ein solches Loos zu Theil. All ihr Wissen und
Können bringt ihnen keine Förderung im Staat, sondern viel eher die
Mißbilligung der Gesellschaft; ihr Streben mag noch so ideal, ja ihre
Gesinnung erhaben sein, auf die Anerkennung ihrer Mitbürger hat sie nicht
zu rechnen.
Was bleibt der Frau übrig? – Die Sammtrobe und der indische Shawl,
die Künste der Koketterie und die Inscenirung ihrer Reize, wenn sie ein
wenig Reclame für sich machen will. Und reclamesüchtig ist nun einmal
das menschliche Geschlecht. Da ihr Inwendiges ihr keine Geltung
verschafft, verwendet sie ihre Talente auf ihr Auswendiges.
Wie kommen die Männer dazu, sich über die Toilettenausgaben ihrer
Damen zu beklagen? irgendwo muß die Frau doch eitel sein. Man wird uns
vielleicht hier auf das Beispiel der Mutter der Gracchen verweisen.
Beispiele anzuführen ist keine Kunst. Wir könnten eben so gut den
Männern mit dem Beispiel des Diogenes in der Tonne aufwarten oder mit
Spinoza, der in seinem Kämmerchen sitzt, Brillen schleift und tiefsinnig
nachdenkt. Tiefsinnig nachzudenken ist aber nicht Jedermanns Sache, und
die Ausübung sublimer Tugend überläßt man gern den Auserwählten und
Gottbegnadeten Die höchste Entsagung und die tiefste Denkkraft erblüht in
der Geschichte der Menschheit, wie, der Sage nach, die Blume der Aloe nur
alle hundert Jahr einmal, und im Allgemeinen, fürchte ich, werden die
erhabenen Musterbilder der römischen und griechischen Geschichte mehr
Anwendung finden für Schul- und sonstige Aufsätze als für die Gestaltung
des wirklichen Lebens.
Wenn die Frau nicht über einen starken Geist gebietet, so verfällt sie
dadurch, daß sie in einer niederen Sphäre festgehalten wird, den Sitten und
Lastern der Knechtschaft, deren sie bedarf um sich ihre Situation erträglich
zu machen. Sie bedarf der List, der Heuchelei, der Intrigue, der
Schmeichelei. Wie oft mag das Streben eines edel angelegten und
hochbegabten weiblichen Geistes durch die verderblichen Einflüsse seiner
Lage verloren gegangen sein, denn jeder Mensch, sei er noch so trefflich
angelegt, ist der Entartung fähig.
Der Despotismus der Männer verurtheilt die Frau zur Corruption. Die
Frauen haben bis heut keinen Antheil am Staatsleben und die Prostitution
blüht in Stadt und Land. Der Despotismus verurtheilt die Frau zur Rolle des
bösen Engels neben dem Manne, selbst da, wo von einer sittlichen
Decadence ihrerseits nicht die Rede sein kann. »Ich muß bekennen, sagt
T o c q u e v i l l e , daß ich häufig beobachtet habe, wie ein von Natur edler
und großmüthiger Mann allmälich durch häuslichen Einfluß in einen feigen,
gewöhnlichen, selbstsüchtigen Stellensucher umgewandelt wurde, der an
die öffentlichen Angelegenheiten nur dachte als an ein Mittel, sich ein
behagliches Leben zu verschaffen. Und dies geschah einzig und allein
durch den täglichen Contakt mit einer wohlerzogenen Frau, einem treuen
Weibe, einer vortrefflichen Mutter, deren Geist aber von der großen
Erkenntniß öffentlicher Pflichten weit entfernt war.«
Sehr erklärlich. Man hat die Frau zu denken gelehrt, daß ihre Zeit, ihre
Kräfte und ihre Talente keinen Werth für den Staat haben, wie soll sie sich
von dem Bewußtsein ihres Zusammenhanges mit dem Staatsleben
durchdringen lassen, wie ihren Pflichten gegen Staat und Gemeinde gerecht
werden? Sie, die keine Rechte hat, sie, deren Ehre und Thätigkeit, deren
Glück und Geltung in der Gesellschaft mit dem Staatsleben nichts zu
schaffen haben? Sie, im Gegentheil, wird das selbstlose Interesse des
Mannes am Staatsleben zu unterdrücken trachten, und wo dieses Interesse
des Mannes nicht eine sehr starke und reine Flamme war, wird es erlöschen
vor dem Feuer am häuslichen Heerde.
Die Männer, als Polizisten des lieben Gottes, zwingen die Gedanken
der Frau in niedere Anschauungskreise und sie rächt sich für diesen
Despotismus der Gesellschaft, indem sie sich als Ballast an den Fortschritt
der Völker hängt.
Der Einfluß der Frauen auf das politische Leben der Männer ist nicht
fortzuleugnen und ist meines Wissens auch noch niemals geleugnet worden.
»Sie hat so großen Einfluß gehabt,« sagt D e m o s t h e n e s , »daß
Maßregeln, welche der Staatsmann ein Jahr weislich überlegt hat vereitelt
werden können von einer Frau in einem einzigen Tage.«
Es handelt sich nun einfach darum: soll dieser Einfluß direct, offen,
unter der Verantwortlichkeit der Frau stattfinden oder soll sie wie bisher
fortwirken als schleichende anonyme Macht, als politische Circe, die die
Helden des Staatslebens verzaubert, umgarnt und verwandelt, soll sie
fortfahren, sich der unedlen Waffen zu bedienen, der Intrigue, der Hinterlist,
der Ausnutzung der männlichen Schwächen, oder soll sie in Zukunft mit
offenem Visir in die Schranken treten?
Im Interesse einer höheren Sittlichkeit und einer reineren Gestaltung
des Lebens muß die Frau diesen Einfluß üben unter dem Gesichtspunkt der
Pflicht und der Verantwortlichkeit. Man hat oft genug hervorgehoben, daß
die Frauen, wo sie ihre Verantwortlichkeit fühlen, gewissenhafter handeln
als die Männer.
Wir dürfen sicher sein, nach einigen Generationen wird das
Stimmrecht und die politische Verantwortlichkeit eine Revolution in den
Köpfen der Frauen und eine Läuterung ihrer Gesinnung bewirkt haben. Sie
werden abschütteln die Lethargie, die bis jetzt ihre Kräfte lähmte, sie
werden beschleunigen helfen den Zersetzungsprozeß überlieferter
altersschwacher Anschauungen und sie werden es sein, die vorzugsweise
d i e Keime eines neuen frischen Lebens säen.
Nicht den Männern können wir es mit Fug und Recht verdenken, daß
sie die Frauen nicht neben sich im Staate dulden wollen. Wir finden es ganz
natürlich, daß sie an ihren Geschlechtsprivilegien festhalten mit zäher
Standhaftigkeit. Wann hätte je ein Stand oder eine Klasse auf Vorrechte
irgend welcher Art freiwillig verzichtet! Wir finden es ganz in der Ordnung,
wenn sie die Suppe nicht kochen und die kleinen Kinder nicht warten
wollen, denn der Gedanke an die Mitwirkung der Frau im Staat ist bei den
klügsten Männern unzertrennlich von der Vorstellung, daß als Ausgleichung
dafür ein Theil ihrer Kräfte in Küche, Kinderstube und im Waschkeller zu
Grunde gehen müsse.
Nicht gegen die Männer richten sich unsere bittersten Empfindungen,
unsere härtesten Anklagen, sondern gegen die Frauen, die feige es dulden,
daß eine Generation nach der andern sie achtlos bei Seite schiebt. Gegen die
Frauen empört sich jeder stolzere Sinn und jedes kühnere weibliche Herz,
die sich begnügen mit der Freiheit, nach Herzenslust kochen und nähen zu
dürfen, und die allergehorsamst vor den Männern zu einem
bedeutungslosen Nichts zusammenschrumpfen, gegen die Frauen, die fort
und fort ihre lebendigen Geister und Herzen darbringen als Opfer auf dem
Altar der Männeranbetung, die es immer noch dulden, daß man ihnen das
Jammerbild einer Griseldis, dieser Idiotin an Gefühl und Verstand, als
Musterbild vollkommener Weiblichkeit vorhält, und die, wenn untauglich
geworden zur Lust oder zum Nutzen des Mannes, ohne Murren, mögen sie
sich gleich noch Jahrzehnte hindurch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte
befinden, in stillen Winkeln das Gnadenbrot der Gesellschaft essen.
Die Frauen, die das Stimmrecht nicht wollen, verzichten damit auf die
höchsten Stufen menschlicher Entwickelung und erklären sich für eine
untergeordnete Species der Gattung: Mensch. So mögen sie fortfahren zu
leben von den Brosamen, die von ihrer Herren Tische fallen, sie mögen
fortfahren die Hand zu küssen, die sie züchtigt, und sich spiegeln und
brüsten in den Orden und Aemtern ihrer Herren und Gebieter. Und wenn
der Himmel ihrem Gatten einen neuen Titel bescheert, so mögen sie wie
bisher ihre Nasen und Gemüther hoch erheben und ihren Mitschwestern
durch den Wonnelaut imponiren: auch ich bin Geheimräthin!
Lakaiennaturen hat es gegeben und wird es geben allezeit.
Meine Seele erglüht gleich der des Mannes vom holden und erhabenen
Zauber der Naturschönheit, ich fühle wie er den Schmerz um das Vaterland,
wenn es bedroht wird, mein Herz schlägt wie das seine, wo es sich um die
höchsten Güter der Menschheit handelt: um Liebe, Schönheit und Freiheit,
um Fortschritt im Staat und in der Wissenschaft. Und darum bin ich
seinesgleichen und darum soll das Weib sich erheben und kraft seines
Menschenrechts das Stimmrecht fordern, denn nicht genügen können ihm
fürder die Rechte, die sie mit den Thieren theilt, das Recht zu athmen, zu
essen und zu trinken und sich fortzupflanzen. Die Natur, Gott selbst befiehlt
ihr zu sprechen, es ist mehr als ihr Recht, es ist ihre Pflicht. Ihre Pflicht aber
ist es, weil nur im Zusammenwirken der Geschlechter in Familie und Staat
eine harmonische und vollkommene Entwickelung des Staatslebens und der
Völkerseelen möglich ist.
Es gilt, Euch zu retten, Ihr Frauen, aus dem traurigen, dumpfen
Einerlei, aus der Monotonie Eures vegetirenden Daseins. Reißt ab die
Binde, mit der man Eure geistigen Augen verhüllt hat, damit Ihr gleich den
Thieren in der Tretmühle den engen Kreislauf Eures Lebens ohne Unruhe
und Schwindel vollendet. Werft ab den conventionellen Charakter, den man
Euch aufgezwungen und durchbrecht dieses Chinesenthum, das bisher
gleichbedeutend war mit Frauenthum. Erhebt Euch und fordert das
Stimmrecht!
Nicht fürchtet Spott und Hohn! Witz und Spott sind schneidende
Waffen im Bunde mit mächtigen Argumenten, ohne sie sind sie nur
hölzernes Rüstzeug, das tönt und klappert, aber Niemand verwundet.
Vergeßt das Eine nicht: Anspruch ohne Macht bedeutet wenig. Dem
Despotismus ist immer nur eine Grenze gesetzt worden durch die
wachsende Macht der Unterdrückten. Die Menge verlangt nicht Urtheile,
nicht Meinungen und Principien, sie will Erfolge.
Wodurch erlangt Ihr Macht?
Vorläufig einzig und allein durch die Concentrirung aller weiblichen
Kräfte, die für die politischen Rechte der Frauen einzutreten bereit sind,
durch die Organisation und energische Leitung von Ve r e i n e n .
In jeder größeren Stadt Englands und der Vereinigten Staaten bestehen
Stimmrechtsvereine der Frauen. Nicht so in Deutschland. Vielleicht gibt es
auch bei uns viele Frauen, die nur durch den Mangel einer Organisation
verhindert sind, eine agitatorische Thätigkeit zu entfalten und Wort und
That einzusetzen für die großen Frauenreformen der Zukunft. Oder will die
deutsche Frau, das immermüde Dornröschen, ewig schlafen? Erwachet,
Deutschlands Frauen, wenn Ihr ein Herz habt zu fühlen die Leiden Eurer
Mitschwestern und Thränen sie zu beweinen, mögt Ihr selbst auch im
Schooß des Glückes ruhen. Erwachet, wenn Ihr Grimm genug habt, Eure
Erniedrigung zu fühlen und Verstand genug, um die Quellen Eures Elends
zu erkennen. Fordert das Stimmrecht, denn nur über das Stimmrecht geht
der Weg zur Selbstständigkeit und Ebenbürtigkeit, zur Freiheit und zum
Glück der Frau. Ohne politische Rechte seid Ihr, Eure Seelen mögen von
Mitleid, Güte und Edelsinn überfließen, den ungeheuersten Verbrechen
gegenüber, die an Eurem Geschlecht begangen werden, machtlos.
Rafft Euch empor! Organisirt Euch! Zeigt, daß Ihr einer begeisterten
Hingebung fähig seid und durch Eure That und Euer Wort erweckt die
Gewissen der Menschen, erschüttert ihre Herzen und überzeugt die Geister!
Verlaßt Euch nicht auf die Hülfe der deutschen Männer! Wir haben wenig
Freunde und Gesinnungsgenossen unter ihnen. Viele loben und lieben die
Frauen, sie schmeicheln ihnen und sind gern bereit, ihnen gegenüber die
Vorsehung zu spielen, wenn ihnen keine allzu großen Opfer zugemuthet
werden. Ihnen aber hülfreich zur Seite zu stehen, wo es sich um die
Erlangung ihres unsterblichen Bürgerrechtes im Menschenthum handelt,
dazu möchten sich Wenige bereit finden lassen.
Seid muthig, hilf dir selbst, so wird Gott dir helfen. Gedenkt des
kühnen Wortes des Amerikaners Emerson: »Thue immer, was du dich zu
thun scheust.«
Ihr armen Frauen und Opfer des Geschlechtsdespotismus, Ihr habt bis
jetzt das Meer des Lebens befahren ohne Steuer und ohne Segel und darum
habt Ihr selten das Ufer erreicht und das Schiff Eures Glücks ist zumeist
gescheitert an der Windstille oder im Sturm. Lasset das Stimmrecht fortan
Euer Steuer sein, Eure eigne Kraft sei Euer Segel, und dann vertraut Euch
getrost dem Meere an, seinem Sturm und seinen Klippen, und über kurz
oder lang werdet Ihr Land erblicken, das Land, das Ihr »mit der Seele
suchtet« seit Jahrhunderten, ja seit Jahrtausenden, das Land, wo die Frauen
nicht den Männern, sondern sich selber angehören. Als der Engländer
Somerset einen Sklaven mit nach England brachte, erklärte, trotz der
Vorurtheile seiner Zeit, Lord Mansfield, der Sklave sei frei aus dem
einfachen Grunde, weil in England kein Mensch ein Sklave sein könne.
So sind auch die Frauen frei, weil in einem Staate freier Menschen es
keine Unfreien geben kann. Die Menschenrechte haben kein Geschlecht.
H. D.
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