1902-Der Moderne Kapitalismus-I von Werner Sombart: Band I: Die Wirtschaft als Handwerk - Die Genesis des modernen Kapitalismus.
Wir wollen unter Handel verstehen:
Die berufsmäfsig ausgeübte Tätigkeit des Wareneinkaufs zum Zweck des Wiederverkaufs unter der Voraussetzung, daß an den Waren keinerlei (oder nur unwesentliche) Formveränderungen in dem Zeitraum zwischen Einkauf und Verkauf seitens des Händlers vorgenommen werden.
Handel soll also immer den Sinn einer berufsmäßigen wirtschaftlichen Tätigkeit haben.
Die von kapitalistischen Unternehmungen angestrebten Rechtsverhältnisse und Verträge (Kauf, Pacht, Leihe, Sach-und Dienstmiete, usw.) müssen keineswegs notwendig von der Rechtsordnung als statthaft anerkannt sein. Die Rechts-Ordnung kann vielmehr derart gestaltet sein, daß sie jedes Rechtsverhältnis, das Privateigentumsverhältnis ebensogut wie alle besonderen Verträge, geradezu ausschließt oder ausdrücklich verbietet.
Es genügt, um die Existenz des Kapitalismus zu ermöglichen, vollkommen, daß jene Beziehungen auf irgend eine Weise, sei es praeter legem, sei es contra legem, tatsächlich zustande kommen können.
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